Hallo traumfängerlabyrinth,
Aaaargh...äh...den Rentenbescheid habe ich vor ca 2 Wochen erhalten, das AA habe ich nicht informiert, da ich dachte, dass passiert automatisch, denn die RV muss das ja eh mit dem AA verrechnen, da die Rente ab Mai rückwirkend bewilligt wurde und das AA somit ein Großteil des Geldes ohnehin zurück bekommt. Da bin ich - und meine Betreuerin - davon ausgegangen, dass die sich informieren und das unter sich ausmachen.
Da bist du aber ein bischen oft "mal so von was ausgegangen" ... du bist verpflichtet der AfA das mitzuteilen, das ist doch eine sehr relevante Änderung "in deinen persönlichen Verhältnissen" wie es amtlich so schön heißt und wenn du eine "offizielle" Betreuerin hast, dann hat die leider auch nicht besonders viel Ahnung was in solchen Fällen zu tun ist ...
Was soll da so alles "automatisch" passieren müssen, die AfA kann und wird ihre Erstattungen bei der DRV erst einfordern, wenn du die Rentenbewilligung mitgeteilt hast, die DRV ist nicht zuständig und nicht verpflichtet alle anderen Behörden (oder den AG) darüber zu informieren, das ist Aufgabe des neuen EM-Rentners.
Mag ja sein, dass die AfA einen Großteil aus der Renten-Nachzahlung zurück bekommen wird (hängt ja von der Renten- und ALGI-Höhe ab), aber die sind gesetzlich nicht mehr verpflichtet weiter zu zahlen sobald du einen Bescheid erhalten hast. dass du voll EM bist, da
KANNST du nicht mehr in Arbeit vermittelt werden und die "fiktive Restleistungsfähigkeit" für den Anspruch auf die Nahtlosigkeit ist komplett entfallen.
Und bis die Rente gezahlt wird, muss ich doch noch von was leben *kopfkratz*. Dann wäre ja eine "Versorgungslücke" von einem Monat da, wenn das AA jetzt direkt die Zahlung einstellt und die RV erst Ende Dezember zahlt. Dann lass ich besser gleich mal meine Betreuerin beim AA anrufen, wenn sie nachher kommt...
Da ruft man
NICHT an, der Bescheid zur Rente ist bei der AfA vorzulegen das geht nicht telefonisch, du hast eine Informationspflicht der AfA gegenüber und wenn du den Bescheid jetzt schon 2 Wochen zu Hause hast wird es höchste Zeit das ordentlich zu regeln. damit du die tatsächliche "Zahlungslücke" dann überhaupt überblicken kannst.
Da ist dann erst mal Niemand zuständig, man geht davon aus (ja der Sozial-Staat kann das auch), dass die EM-Rentner schon irgendwie bis zur ersten Rente kommen werden ... wird denn deine Rente später für deinen Lebensunterhalt und Miete reichen können ... sonst wäre das Sozial-Amt mit Grundsicherung zuständig.
Ich verstehe nicht ganz was das für eine Betreuung bei dir sein soll, wenn die von
NIX ne Ahnung hat was jetzt zu erledigen wäre ...
Ich dachte, um ALG1 nach §145 zu erhalten, muss man noch einen AG haben, so hatte ich's verstanden.
Nein man muss keinen AG mehr haben, man muss nur ausgesteuert sein aus dem Krankengeld und einen Antrag bei der DRV laufen haben (auf Reha oder Rente), es gibt genug Ausgesteuerte die schon lange arbeitslos sind weil sie wegen der langen AU einfach entlassen wurden ...
Das ALGI nach § 145 soll aber nur die Wartezeit auf die Entscheidung bei der DRV "überbrücken" und diese Entscheidung wurde jetzt für dich bereits getroffen, das ist denen mitzuteilen und dann wird die Nahtlosigkeit beendet (egal ob mit oder ohne AG), weil die AfA nicht mehr zuständig ist für dich als voll-EM-Rentner ...
Dass das mit den Kündigungsfristen schnuppe ist, wenn ich erst mal Rente bekomme ist klar, ich wollte dem AG dann nur offiziell mitteilen "ich kündige jetzt" - das hätte ich auch per Einschreiben gemacht - , und um ein Arbeitszeugnis bitten. Er von sich aus könnte mir auch eigentlich kaum kündigen, wegen der Schwerbehinderung, und weil ich in der Tat am zweitlängsten von allen Mitarbeitern in der Firma war, Familie habe usw.
So richtig "klar" ist dir da offenbar gar nichts, man
KANN nicht mehr regulär kündigen, wenn man die Kündigungsfrist gar nicht mehr einhalten (und abarbeiten) könnte, darum gibt es ja die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis jetzt einfach so zu beenden, das
DARF jetzt auch dein AG weil du in eine Dauer-Rente gehst und ohnehin nicht mehr arbeiten kommen wirst.
Für eine Kündigung braucht er immer noch die Zustimmung des Intergrationsamtes (weil du schwerbehindert bist) aber eine Kündigung ist aktuell nicht mehr erforderlich, für dich nicht und für den AG auch nicht und was bitte willst du mit einem Arbeitszeugnis noch anfangen können, das interessiert doch Niemanden mehr in der Zukunft ...
Du machst dir um viele Dinge im Moment Gedanken, nur nicht um das was wirklich wichtig und erforderlich ist und schon seit 2 Wochen hätte erledigt werden
MÜSSEN ...
Ich habe auch ihm noch nichts von der Rentenbewilligung geschrieben.
Auch dazu bist du aber verpflichtet, egal ob das Unternehmen groß oder klein ist ...
Es ist ein kleines Unternehmen, und es ging immer sehr familiär und freundschaftlich zu, daher wollte ich ihn ohne weitere Details einfach nur schon mal inoffiziell informieren, dass ich wohl nicht mehr wiederkomme, damit er besser planen kann, aber ich habe den Brief deutlich so formuliert, dass er nicht als Kündigung zu verstehen ist. Als ich ihm das geschickt hatte, wußte ich ja auch noch nicht abschließend, ob ich die Rente bekomme oder nicht, mitschicken konnte ich ihm da ja nichts, aber da ich so oder so, egal, was am Ende bei der Rente rausgekommen wäre nicht mehr für ihn in meinem früheren Beruf arbeiten gekonnt und gewollt hätte, wollte ich ihm das mal mitteilen, damit er nicht mehr mit mir rechnet und meine Stelle schon mal neu vergeben kann (ich als "Karteileiche" dürfte ihn ja soweit eigentlich nichts kosten oder ihm sonstwie Arbeit oder Stress machen).
Nun weißt du aber seit 2 Wochen schon genau was Sache ist, also worauf wartest du denn seit dem noch, als Voll-EM-Rentner auf Dauer wirst du ganz sicher nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurück kehren (können)
JETZT hast du doch den Bescheid wo du was mitschicken kannst, es gibt gewisse Pflichten die sich auch dafür aus einem bestehenden Arbeitsvertrag ergeben, ganz gleich wie familiär es da bei euch sonst zugehen sollte ...
Vielleicht war ich da zu blauäugig, weil ich es halt freundschaftlich unter "Chef == guter Bekannter" geschrieben habe, wo ich von ausging, dass er mir keinen Stress machen wird. Aber Chefs sind halt doch Chefs offenbar...Männe schimpft mich auch, weil ich wohl etwas naiv bin/war.
Schimpfen alleine genügt aber auch nicht, in deiner Umgebung scheint es noch mehr "blauäugige" Menschen zu geben, die darauf warten, dass sich schon alles "irgendwie" von selbst erledigen wird ... das muss endlich mal klar bereinigt werden ... dein Chef braucht nicht mehr kündigen und
DU auch nicht, es wird einfach (von deinem Chef oder dem zuständigen Personal-Sachbearbeiter !!!) aufgeschrieben, dass dein Arbeitsverhältnis wegen Übergang in die volle EM-Rente (lt. Bescheid vom XX) zum 01.12.2015 als beendet anzusehen ist, denn "rückwirkend" beenden ist jetzt auch nicht mehr zulässig ...
PUNKT-AUS-ENDE
Dazu sollte gleich noch mit rein geschrieben werden, dass dir deine ausstehenden Urlaubsansprüche (für 15 Monate wie es das Gesetz vorsieht) bis zum XX auf dein Konto zu überweisen sind, damit hast du dann auch diesen Anspruch klargestellt.
Mehr ist
NICHT mehr erforderlich und wenn man meint dir keinen Urlaub auszahlen zu müssen, dann solltest du das tatsächlich beim Arbeitsgericht einklagen, denn dieser Betrag kann auch gut deine "Finanzlücke" bis zur ersten Rente auf dem Konto stopfen ...
Wenn du verheiratet bist wirst du ansonsten (vermutlich) in der Zeit von seinem Geld mit leben müssen ... denn Grundsicherung nach SGB XII gibt es auch nur wenn ihr beide sonst nicht existieren könnt.
Meine Mail war aber offensichtlich nicht der Grund für die angebliche Kündigung, die hatte ich ja erst einige Wochen NACH dem 28.6. abgeschickt.
Die Abrechnungsstelle hat offenbar stillschweigend meine Aussteuerung als Kündigung angenommen, mit oder ohne Wissen meines Chefs.
Wer weiß ob diese Mail überhaupt je angekommen ist in deiner Firma, davon würde ich gar nichts mehr sagen aktuell, es muss jetzt
ALLES für die Zukunft ordentlich geregelt werden, auch AG-Kündigungen funktionieren nicht 6 Monate rückwirkend ... die Aussteuerung ist
KEIN Kündigungsgrund ... und "stillschweigend" kündigen geht schon gar nicht ...
Übrigens: wie soll ich denn Urlaubsgeld bekommen, wenn ich 2 Jahre nicht mehr gearbeitet und von meinem AG seit 2/2014 keinerlei Gehalt mehr erhalten habe ? Das wäre mir auch ziemlich egal, deswegen werde ich bestimmt nicht klagen.
Mir wäre das aber nicht egal, denn du hast einen Rechtsanspruch auf diese Urlaubsabgeltung (
NICHT Urlaubsgeld), weil du deinen Urlaub wegen Krankheit nicht mehr nehmen konntest, oben schreibst du, dass du nicht weißt wie du die Zeit überbrücken sollst, wenn die AfA nicht mehr weiterzahlt bis zum Renteneingang (und das wird sie vermutlich auch nicht tun, weil sie das nicht muss) aber du möchtest auf einige Hundert Euro (oder mehr) großzügig verzichten, die dir aus deinem Arbeitsvertrag noch zustehen, wenn der wegen EM-Rente beendet werden muss ... das muss man nicht wirklich verstehen ...
Das hat mit Gehalt überhaupt
NICHTS zu tun, es geht um die aufgelaufenen Urlaubsansprüche für diesen Zeitraum und der Urlaub entsteht auch
OHNE Gehalt, einfach weil du dort noch im Arbeitsvertrag bist ...
Hauptsache, es gibt keinen Stress mit RV, AA und Co deswegen, und ein gutes Zeugnis, mein weiß ja nicht, wozu es noch gut ist...
Es wird aber möglicherweise Stress mit AfA und Co. geben weil du bisher dort deine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt hast, der DRV ist das egal, die zahlt aus was die AfA irgendwann mal fordern wird und beginnt ab Dezember deine monatlichen Renten zu überweisen ...
Den Ausstieg bei deinem AG musst du selber mit deinem AG regeln, da kümmert sich sonst Niemand drum und was du noch mit einem guten Arbeitszeugnis willst weiß ich nicht, da wäre mir doch eine schöne Urlaubs-Abgeltung auf dem Konto viel lieber und wichtiger ...
Ich hatte im Leben nie "Arbeitszeugnisse", ich habe auch keins von meinem letzten AG, was soll ich denn damit

... ich bin krank und bekomme deswegen volle EM-Rente, ich habe nicht mehr vor mich irgendwo zu bewerben, wo das mal wieder für "gut sein könnte" ...
Sollte ich jemals den Wunsch nach einem Minijob verspüren, dann wird der mich ohne Arbeitszeugnisse und großen Bewerbungs-Klim-Bim nehmen müssen oder soll es einfach bleiben lassen ...
JETZT bestimme
ICH die Regeln dafür mit ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
