Hallo ninja,
bin beim durchstöbern des DRV-Forums auf die folgende Info aus 2014 gestoßen und da ich selber nach knapp 3 jähriger befristeter EM-Rente mit dem ersten Verlängerungsantrag nun die Rente auf unbestimmte Dauer erhalten habe – kann das noch immer nicht glauben – aber steht so im Bescheid

…verunsichert mich das doch sehr.
zunächst mal
TOLL

, dass man dir die EM-Rente jetzt "auf unbestimmte Dauer" bewilligt hat, meine Ungläubigkeit war ähnlich, als ich diesen Bescheid bei der ersten Verlängerung (Anfang 2013) bekommen habe ... zumal es bei mir auch um eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" ging, da ist das so problemlos noch ungewöhnlicher.
Ich hatte besonders aus der Panik heraus, dass jetzt jederzeit Überprüfungen stattfinden können, im Internet recherchiert und kam so zu diesem „Zufallsfund“ der ja quasi eine neue Regelung vermuten lässt.
Das ist nicht neu und da wurde auch nichts geändert, seit der umfassenden Änderungen im Jahr 2001
KANN jede EM-Rente, die auf "unbestimmte Dauer" bewilligt wurde jederzeit von der DRV "überprüft" werden, das steht auch in jedem Bescheid dazu ausdrücklich drin, damit sich die "unbefristet" Berenteten bloß nicht "zu sicher fühlen sollen" ... wobei das ja trotzdem noch "befristet" ist bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente ...
Man braucht nur davor keine Verlängerungsanträge mehr zu stellen, sollte das allerdings nicht versäumen vor der Regel-Altersgrenze zu tun (Antrag auf Umwandlung in Altersrente rechtzeitig stellen), denn EM-Rente wird ab diesem angegebenen Datum dann nicht mehr weiter gezahlt.
Ich hoffe, ich darf das hier so verlinken und zitieren!?
Natürlich darfst du das verlinken und zitieren, damit ist (durch die Quellen-Angabe / Link) auch dem Urheberrecht Genüge getan ...
Vorher war die Befristung rechtsverbindlich, und es durfte keine Nachprüfung erfolgen (außer vielleicht bei offensichtlichen Betrug).
Je nach Erkrankung können die Nachprüfungs-Zeiten variieren oder ganz wegfallen.
Es stimmt Beides so nicht, die Befristung war noch nie "rechtsverbindlich" und die Überprüfungs-Möglichkeit (der weiteren Rentenberechtigung) der DRV steht generell in
JEDEM Bescheid zu EM-Rente drin ... ganz gleich ob die EM-Rente Teilweise /Voll/ auf Zeit oder auf "Dauer" bewilligt wurde ... das hat auch wenig mit "Betrug" zu tun sondern eher mit der nie enden wollenden Hoffnung der DRV, dass es in Einzelfällen doch mal "Wunderheilungen" geben könnte, die eine EM-Rente wieder überflüssig machen würden.
Weiß einer von euch was davon zu halten ist?
Nicht so wirklich viel ist davon zu halten, allerdings solltest du dir darum nicht so viele Gedanken machen, dein aktueller Bescheid ist schon eine "recht sichere" Angelegenheit ... denn ab jetzt ist die DRV dazu verpflichtet tatsächliche Beweise dafür zu liefern, dass du diese Rente nicht mehr brauchst (bisher war es ja eher umgekehrt,
WIR mussten beweisen können, dass wir zu krank zum Arbeiten sind) weil du wieder arbeiten
KANNST ...
Bis dahin ist die EM-Rente weiter zu zahlen, notfalls auch über ein Gerichtsverfahren, eine EM-Rente auf Zeit endet eben "automatisch" mit dem (im Bescheid) festgelegten Datum, wenn nicht vorher von der DRV verlängert wurde ...
Diese "Überprüfungen" beschränken sich meist auf eine schriftliche Anfrage (Formular) an den Rentner, da soll er bestätigen, dass sich nichts geändert hat und dann geht das zurück an die DRV und man bestätigt "dass sich nichts ändern wird" ... klingt blöde, ist es auch aber so laufen diese "Überprüfungen" dann tatsächlich ab, nach meinen Informationen jedenfalls von EM-Rentnern, die ein solches "Überprüfungs-Formular" schon mal bekommen haben.
Wichtig sind dabei wahrscheinlich nur die Fragen in dem Formular, ob man einen Job zusätzlich zur Rente ausübt und an dieser Stelle kann es mal "gefährlich" werden, wenn man es damit übertreiben sollte, dann kommen natürlich Zweifel auf bei der DRV ob man wirklich (immer noch) generell zu krank ist zum Arbeiten gehen ... im erlaubten "Mini-Job-Bereich" (bis 450 Euro im Monat /
UNTER 15 Wochenstunden) macht das aber bei Voll-EM-Rente "ohne Befristung" im Regelfall nichts mehr aus.
Das ist wahrscheinlicher bei einer Zeitrente, dass die sich da bei der DRV gewisse Fragen stellen, ob man die wirklich verlängern sollte /muss oder ob da nicht auch ein wenig
MEHR möglich wäre ...
Der Autor ist recht aktiv im DRV-Forum und macht sonst ehe reinen kompetenten Eindruck.
Kann ich so nicht beurteilen, aber das DRV-Forum ist leider oft auch nicht wirklich so genau zu nehmen und die Informationen dort erzeugen oft mehr neue Fragen ...
Wir bekommen ja nun inzwischen beide eine EM-Rente "auf unbestimmte Zeit" und es gab noch nie eine solche Überprüfung, vielleicht haben die ja "Angst"

vor uns oder man gibt es wirklich auf ab 55 + wie ich es schon mehrfach gehört habe, aber eine feste Grenze gibt es dafür offiziell nicht ...
Ich denke schon, dass es eher ein wenig Altersabhängig sein dürfte und weniger von den konkreten Erkrankungen, das können die SB (die dann solche Formulare rausschicken) ja auch nicht beurteilen ... jüngere EM-Rentner werden da sicher (vielleicht) öfter geprüft als die wo das reguläre Rentenalter immer näher rückt, so alle 2 - 3 Jahre ist dann wohl üblich.
Mit den 55 Jahren kann aber passen, denn der Dopa wird bald 60 und ich bin sowieso schon drüber seit der Bewilligung der EM-Rente, zudem können die ja auch im Rentenkonto sehen wer dann in eine andere Rente wechseln könnte, wenn man die EM-Rente wieder entziehen würde ... irgendwo gibt dann wohl sogar die DRV mal auf, wenn es ohnehin nicht mehr möglich ist Rentenzahlungen (wenigstens eine Weile noch) wieder ganz einzustellen ...
UNS BEIDE werden die nun ohnehin nicht mehr los und über so eine Überprüfung würden wir inzwischen "nur noch müde lächeln" ...
Gesetzlich gesehen gibt es immer noch die Grenze von 9 Jahren (bei EM-Voll-Rente ohne Unterbrechungen verlängert) nach der "auf unbestimmte Zeit" verlängert werden
MUSS ... bis dahin ist alles möglich was die DRV so im konkreten Einzelfall für "richtig" hält ... auch solche kleinen "Wunder" wie bei dir und mir, wo der Verlängerungs-Antrag vielleicht einfach nur zufällig auf dem richtigen SB-Schreibtisch gelandet ist ...
Da sollte man sich nicht schon über die nächsten "ungelegten Eier" beginnen den Kopf zu zerbrechen ... genieße diesen Bescheid

und du wirst sehen, dass du mit der Zeit auch insgesamt viel
RUHIGER werden wirst ... es gibt wirklich keinen Grund mehr sich Sorgen um diese Rente zu machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
