Hallo Locke
Hab grad noch mal mein Gutachten in der Hand. Da steht als Empfohlene Maßnahme für die Krankenkasse:
Hinweise zur Diagnostik oder zum Behandlungskonzept.
Und der MDK wünscht eine Wiedervorlage in der sozialmedizinischen Fallberatung Ende Juli 2015 mit aktuellem Befundbericht.
Liegen der KK aktuelle Befunde vor, seit dem Termin beim MDK im April?
Mir schwant, dass ggf. der MDK ein erneutes Gutachten, diesmal nach Aktenlage, mit Vorschlägen verfasst haben könnte und dein SB mit dir evtl. darüber sprechen möchte.
Während meines 1-jähriges Krankengeldbezugs (ich erhielt nur 52 Wochen, da ich sechs Monate Lohnfortzahlungsanspruch hatte) wurden insgesamt drei MDK-Gutachten per Aktenlage verfasst, eine persönliche Vorstellung war nicht gefordert.
Da ich alle zwei Wochen persönlich meinen Auszahlschein bei meiner KK ablieferte, stand ich automatisch im SB-Kontakt, ich hatte ja nichts zu verbergen, und so erfuhr ich auch jedesmal, dass wieder ein erneutes MDK-Gutachten erstellt war und erhielt es auch jedesmal als Kopie ausgehändigt.
Nur einmal, ziemlich zu Anfang meiner anhaltenden AU-Zeit, rief irgendein (Sozial-)Mitarbeiter aus der KK-Hauptstelle bei mir an, um mir anzubieten, bei Fragen rund um die langanhaltende AU etc. mich gerne an ihn zu wenden und einen Termin bei ihm zu machen.
Ich bedankte mich höflich für seine Fürsorge und meinte, dass es mir gesundheitlich nicht möglich sei, eine größere Strecke bis hin zu ihm in die Hauptstelle zu fahren und ich außerdem in der kleinen Zweigstelle vor Ort gut betreut wäre.
Ab da war dann auch Ruhe vor solchen Anrufen.
Wie gesagt, ich war alle vierzehn Tage eh in der Zweigstelle, um meinen Auszahlschein abzugeben und was es zu besprechen gab, wurde dabei erledigt, hatte ich nämlich auch so manche Behandlungsscheine außerhalb des Regelfalls abzuklären/einzureichen, oder Hilfs- und Heilmittel gesondert zu beantragen, oder Einzelfallentscheidungen und Fahrkosten für Fachkliniken einzufordern etc.
Ich nehme an, dass es jedesmal auch dokumentiert wurde, wenn ich wieder etwas in dieser Zweigstelle zu besprechen hatte. Und sicher konnte der MDK auch Einblick nehmen in meine Akte und so meinen gesundheitlichen Werdegang, anhand der Klinik-, Arzt- und Medikamentenabrechnung, verfolgen, auch ohne dass ich aktuelle Befunde einreichen musste.
Falks du nicht zu dem anberaumten Termin erscheinen willst, so wirst du dich aber sicher telefonisch oder schriftlich zumindest entschuldigen/abmelden.
Ich würde dies gleichzeitig nutzen und gezielt nachfragen, ob der MDK bereits eine erneute schriftliche Stellungnahme per Aktenlage abgegeben hat, da sie ja für Ende Juli anberaumt sei, laut letzter Stellungnahme im April!
Falls ja, umgehend auch um Zusendung einer Kopie bitten!
Keine Panik, du musst nur versuchen selber die Fäden in der Hand zu behalten und das kannst du, wenn du souverän bleibst und gezielt deine Fragen stellst und deine Anliegen vertrittst, dich nicht in etwas reinzwängen lässt, wo du dich nicht wohl fühlst.
Wenn du höflich dich für den Gesprächstermin bedankst, dabei aber auch geschickt deine gesundheitliche Unpässlichkeit zum "nicht" persönlichen Erscheinen deutlich machst, darum bittest, die Anliegen der SB an dich dir schriftlich zukommen zu lassen, dann sollte das eigentlich nicht zu einer Sperrung deines Krankengeldes führen können, denn du hast in deinem möglichen Rahmen mitgewirkt.
Gehe du in die Offensive und suche auf deine dir beliebte Art (schriftlich oder telefonisch) den Kontakt noch vor dem Termin.
So würde ich es machen und wie gesagt, auch gleich ins Wespennest stechen und nach einem womöglich bereits erstelltem MDK-Gutachten per Aktenlage nachfragen.
Viel Erfolg und wenig unnötige Gedanken machen
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agnes