Anrechnungszeiten für Altersrente
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Anrechnungszeiten für Altersrente
Ende Juni läuft mein ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit aus, Rentenantrag ist gestellt, ich werde nun noch in eine
Reha gehen müssen.
Seit April 2013 bin ich ununterbrochen AU, Belege werden kontinuierlich bei der KK eingereicht.
Hab ich das richtig verstanden, dass die KK die Zeiten der AU an die DRV meldet und damit Anrechnungszeiten
berücksichtigt werden? Oder ist es evtl. sinnvoll, mich weiterhin bei der AfA "arbeitslos" zu melden, um diese
Zeiten nicht zu verschenken?
Reha gehen müssen.
Seit April 2013 bin ich ununterbrochen AU, Belege werden kontinuierlich bei der KK eingereicht.
Hab ich das richtig verstanden, dass die KK die Zeiten der AU an die DRV meldet und damit Anrechnungszeiten
berücksichtigt werden? Oder ist es evtl. sinnvoll, mich weiterhin bei der AfA "arbeitslos" zu melden, um diese
Zeiten nicht zu verschenken?
Gruß
Schnecke
Schnecke
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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente

NEIN


Die AFA zahlt deine Krankenkassenbeiträge solange du Arbeitslosengeld bekommst

Und soviel ich weiss, bekommt die DRV von der KK Meldung darüber - das gilt dann als beitragsfreie Zeit

Denn an die Rentenversicherung werden ja in deinem Fall keine Beiträge mehr gezahlt
Hoffe das stimmt so, sonst möge man mich berichtigen


Lg. Mubbes

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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Hallo Schnecke,
Bei unserer KK wurden die Krankmeldungen auch durchgehend weiter eingereicht (die wollten das auch selber so haben !!!) und zur Not hätten wir die auch zu Hause "gesammelt", denn nur eine AU-Bescheinigung vom Arzt ist ein ernstzunehmender "Beweis" dafür, dass man wirklich AU (also zu krank zum Arbeiten) gewesen ist.
Die AU wurde von unseren Ärzten jeweils erst nach Vorlage des EM-Rentenbescheides beendet ... mit der Begründung EM ab Monat XX bewilligt ..., weiter Behandlungsbedürftig ...
Das hast du richtig verstanden, diese Zeiten (auch Reha-Maßnahmen) erscheinen im Renten-Konto als "krank/Gesundheitsmaßnahme" und haben als Anrechnungszeiten den gleichen "Wert" wie die Meldung bei der AfA OHNE Leistungsbezug ... zählen im Prinzip nur für die Erfüllung bestimmter "Wartezeiten" bei den verschiedenen Altersrenten, denn ein "Geldzuwachs" ergibt sich daraus (wenn überhaupt) nur geringfügig", jedenfalls wenn man keine Geldleistungen mehr bekommt (dann werden ja auch keine Beiträge mehr entrichtet) ...
Wenn du dich also Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen willst (für die Anrechnungszeiten bei der AfA musst du dann auch was tun, sonst melden die dich ab aus der Vermittlung), kannst du den Antrag auf EM-Rente eigentlich auch zurück nehmen ... denn wenn du AU bist und EM-Rente bekommen willst, bist du NICHT vermittelbar im Sinne des SGB III also, darum brauchst du diese Meldung auch nicht, so lange du nachweislich weiter AU geschrieben bist.
Habe das gerade vergessen, bist du nicht auch noch fest angestellt ???
Dann kommt das ohnehin nicht in Frage, dafür solltest / musst du arbeitslos sein ... es ist eben doch manches anders als bei Nahtlosigkeit nach der Aussteuerung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Dann halte das auch weiterhin so, denn Ablauf von Krankengeld und ALGI (im Zuge der Nahtlosigkeit) führten ja offensichtlich nicht zur Genesung / Arbeitsfähigkeit, sonst wäre ja kein Antrag auf EM-Rente gestellt worden ...Ende Juni läuft mein ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit aus, Rentenantrag ist gestellt, ich werde nun noch in eine
Reha gehen müssen.
Seit April 2013 bin ich ununterbrochen AU, Belege werden kontinuierlich bei der KK eingereicht.


Bei unserer KK wurden die Krankmeldungen auch durchgehend weiter eingereicht (die wollten das auch selber so haben !!!) und zur Not hätten wir die auch zu Hause "gesammelt", denn nur eine AU-Bescheinigung vom Arzt ist ein ernstzunehmender "Beweis" dafür, dass man wirklich AU (also zu krank zum Arbeiten) gewesen ist.
Die AU wurde von unseren Ärzten jeweils erst nach Vorlage des EM-Rentenbescheides beendet ... mit der Begründung EM ab Monat XX bewilligt ..., weiter Behandlungsbedürftig ...



Hab ich das richtig verstanden, dass die KK die Zeiten der AU an die DRV meldet und damit Anrechnungszeiten
berücksichtigt werden?
Das hast du richtig verstanden, diese Zeiten (auch Reha-Maßnahmen) erscheinen im Renten-Konto als "krank/Gesundheitsmaßnahme" und haben als Anrechnungszeiten den gleichen "Wert" wie die Meldung bei der AfA OHNE Leistungsbezug ... zählen im Prinzip nur für die Erfüllung bestimmter "Wartezeiten" bei den verschiedenen Altersrenten, denn ein "Geldzuwachs" ergibt sich daraus (wenn überhaupt) nur geringfügig", jedenfalls wenn man keine Geldleistungen mehr bekommt (dann werden ja auch keine Beiträge mehr entrichtet) ...
Wenn du dich nach der Nahtlosigkeit (im Anschluss an die KG-Zahlung) weiter bei der AfA registrieren lässt (als Nichtleistungsbezieher der Vermittlung zur Verfügung stehst), dann musst du auch bereit sein dich (NORMAL) zu bewerben und darfst nicht mehr AU sein, dann stehst du der Vermittlung ja gar nicht zur Verfügung, die "fiktive Arbeitsbereitschaft" gilt nur für den Zeitraum der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III, danach kannst du deswegen keine "Schonung" mehr erwarten von der AfA ...Oder ist es evtl. sinnvoll, mich weiterhin bei der AfA "arbeitslos" zu melden, um diese
Zeiten nicht zu verschenken?
Wenn du dich also Vollzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen willst (für die Anrechnungszeiten bei der AfA musst du dann auch was tun, sonst melden die dich ab aus der Vermittlung), kannst du den Antrag auf EM-Rente eigentlich auch zurück nehmen ... denn wenn du AU bist und EM-Rente bekommen willst, bist du NICHT vermittelbar im Sinne des SGB III also, darum brauchst du diese Meldung auch nicht, so lange du nachweislich weiter AU geschrieben bist.
Habe das gerade vergessen, bist du nicht auch noch fest angestellt ???
Dann kommt das ohnehin nicht in Frage, dafür solltest / musst du arbeitslos sein ... es ist eben doch manches anders als bei Nahtlosigkeit nach der Aussteuerung ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Hallo mubbes,
es geht gerade um die Zeit wenn die Nahtlosigkeit bei der AfA beendet ist ...
Das dürfte schwierig werden wenn man eigentlich weiterhin AU ist und den Antrag auf EM-Rente gestellt hat ... gibt man als "Nichtleistungsbezieher" eine AU bei der AfA ab wird man aus der Vermittlung abgemeldet ... weil es keinen Sinn ergibt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

es geht gerade um die Zeit wenn die Nahtlosigkeit bei der AfA beendet ist ...
Aktuell ist das korrekt, aber wenn die Nahtlosigkeit endet zahlt die AfA GAR NICHTS MEHR ...Die AFA zahlt deine Krankenkassenbeiträge solange du Arbeitslosengeld bekommst![]()
Das stimmt so nicht, denn aus dem ALGI werden durchaus AUCH Beiträge an die DRV gezahlt, da es sich ja um eine Lohnersatzleistung handelt ... das gilt auch bei ALGI nach § 145 SGB III ...Und soviel ich weiss, bekommt die DRV von der KK Meldung darüber - das gilt dann als beitragsfreie Zeit![]()
Denn an die Rentenversicherung werden ja in deinem Fall keine Beiträge mehr gezahlt
Die DRV bekommt von der KK NUR Meldungen zu Zeiten mit AU-Bescheinigung vom Arzt, die zählen dann als "Anrechnungszeit" (krank/Gesundheitsmaßnahme) wenn es sonst keine "höherwertigen" Meldungen (gleichzeitig bei der DRV) zu Beitragszeiten gibt (AG/ KK bei Krankengeldzahlung/ AfA bei Zahlung von ALGI), diese Meldungen der AfA (wegen Arbeitslosigkeit) hätten auch ohne Geldleistung den gleichen Effekt (Anrechnungszeit), aber nach Ablauf der Anspruchszeit (auf ALGI wegen der Aussteuerung), gilt man dann wieder als "NORMALER" Arbeitsloser und muss sich auch uneingeschränkt um Arbeit kümmern, der Vermittlung zur Verfügung stellen ...Hoffe das stimmt so, sonst möge man mich berichtigen![]()
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Das dürfte schwierig werden wenn man eigentlich weiterhin AU ist und den Antrag auf EM-Rente gestellt hat ... gibt man als "Nichtleistungsbezieher" eine AU bei der AfA ab wird man aus der Vermittlung abgemeldet ... weil es keinen Sinn ergibt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Vielen Dank für eure Antworten!
@mubbes: nee, weiß ich doch
- niemals bei § 145 AU bei der AfA abgeben!!!!
@Doppeloma: Arbeitsplatz hab ich keinen mehr, unser Betrieb wurde 2012 stillgelegt.
Da hätte ich ja selbst drauf kommen können, dass bei meiner Konstellation eine weitere
"Arbeitslosmeldung" keinen Sinn macht!
@mubbes: nee, weiß ich doch

@Doppeloma: Arbeitsplatz hab ich keinen mehr, unser Betrieb wurde 2012 stillgelegt.
Da hätte ich ja selbst drauf kommen können, dass bei meiner Konstellation eine weitere
"Arbeitslosmeldung" keinen Sinn macht!
Gruß
Schnecke
Schnecke
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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Nun muss ich doch mal was nachfragen...Schnecke123 hat geschrieben: Hab ich das richtig verstanden, dass die KK die Zeiten der AU an die DRV meldet und damit Anrechnungszeiten
berücksichtigt werden? Oder ist es evtl. sinnvoll, mich weiterhin bei der AfA "arbeitslos" zu melden, um diese
Zeiten nicht zu verschenken?

Ich bin ja auch ausgesteuert, seit einem knappen Jahr, bin im Moment ohne irgendwelche Bezüge.
Mein Hausarzt stellt mir jeden Monat die gelben Krankschreibungs-Zettel aus ..... aber meine Krankenkasse will die gar nicht haben!?!
Ich hefte die nun zu Hause fein säuberlich ab.
Bei der AfA bin ich noch gemeldet, als Nicht-Leistungs-Empfänger oder so ähnlich. Die hatten mir das so erklärt, dass sie für mich diese Zeiten an die DRV melden würden.
Das wird von den Krankenkassen anscheinend sehr unterschiedlich gehandhabt... mach ich das nun so richtig?

Liebe Grüße,
KlaRa
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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Hallo KlaRa,
was oben für Schnecke geschrieben steht gilt genau so auch für dich, wenn du bei der AfA als Arbeit-Suchend gemeldet bist und die AfA meldet deine Vollzeit-Arbeitssuche (Vermittlungsbereitschaft ohne Einschränkungen für Vollzeit) jedes Jahr brav an die DRV, warum sollte man dir dann eine EM-Rente geben wollen ???
Kommt ja auch NICHTS von der KK, was dazu andere Hinweise geben könnte, denn die KK meldet ja keine Anrechnungszeiten wegen "Krank / Gesundheitsmaßnahme", weil man ja deine AU-Scheine nicht mehr haben möchte wegen der Aussteuerung ... sie zahlen nicht mehr also bist du (offenbar und für die DRV aktuell) gesund und Arbeits-Fähig ... was anderes wird ja zumindest aktuell von Niemandem mitgeteilt.
Was tut denn die AfA für dich damit du in Arbeit kommst und was erwartest du dir von dieser Meldung, damit dokumentierst du (auch bei der DRV) dass du Arbeit suchst ...
Die AfA hat dich da nach Ablauf der Nahtlosigkeit nicht gut (oder gar nicht) beraten, denn mit bestehender AU hätten die dich längst aus der Vermittlung (bei der DRV) abmelden müssen, nach der Nahtlosigkeit (Ablauf deines Zahlungsanspruches wegen der Aussteuerung) kannst du tatsächlich nur noch als "normaler" Arbeitsloser (gesund und vermittelbar) dort weiter gemeldet bleiben und das passt ja nicht dazu, dass du (gleichzeitig) AU-krank bist und EM-Rente beantragt hast ...
Die Anrechnungszeiten werden zur gleichen Zeit nur ein Mal berücksichtigt bei der DRV, entweder als "krank/Gesundheitsmaßnahme" ODER als "Arbeitslos /Arbeitssuchend", ich kann dir nur dringend raten dich umgehend bei der AfA aus der Vermittlung abzumelden und lieber weiter deine laufenden AU-Bescheinigungen "zu sammeln" ... eine Meldung als "Nichtleistungsbezieher" bei der AfA ist dann völlig überflüssig ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

was oben für Schnecke geschrieben steht gilt genau so auch für dich, wenn du bei der AfA als Arbeit-Suchend gemeldet bist und die AfA meldet deine Vollzeit-Arbeitssuche (Vermittlungsbereitschaft ohne Einschränkungen für Vollzeit) jedes Jahr brav an die DRV, warum sollte man dir dann eine EM-Rente geben wollen ???
Warum deine KK die nicht haben will kann ich nicht beurteilen, im Prinzip sind die sogar verpflichtet deine AU - Zeiten und Diagnosen weiterhin zu registrieren, immerhin sind ja davon irgendwann (vielleicht) auch mal wieder Blockfristen und Krankengeld-Zahlungsansprüche abhängig, wie wollen die das dann nachvollziehen, wenn sie jetzt deine AU - Bescheinigungen nicht haben wollen ...Ich bin ja auch ausgesteuert, seit einem knappen Jahr, bin im Moment ohne irgendwelche Bezüge.
Mein Hausarzt stellt mir jeden Monat die gelben Krankschreibungs-Zettel aus ..... aber meine Krankenkasse will die gar nicht haben!?!
Ich hefte die nun zu Hause fein säuberlich ab.


Die AfA meldet dich als Arbeit suchenden "Nichtleistungsbezieher", das ist soweit korrekt, wenn man mal davon absieht, dass du dafür gesund und vermittelbar sein musst, das kontrolliert die DRV aber nicht, ob das wirklich so ist und schreibt für dich aktuell Anrechnungszeiten aus "Arbeitslosigkeit /Arbeitssuchend" in deinem Renten-Konto gut ... ist doch prima wer aktiv Arbeit sucht kann doch nicht krank sein ...Bei der AfA bin ich noch gemeldet, als Nicht-Leistungs-Empfänger oder so ähnlich. Die hatten mir das so erklärt, dass sie für mich diese Zeiten an die DRV melden würden.



Kommt ja auch NICHTS von der KK, was dazu andere Hinweise geben könnte, denn die KK meldet ja keine Anrechnungszeiten wegen "Krank / Gesundheitsmaßnahme", weil man ja deine AU-Scheine nicht mehr haben möchte wegen der Aussteuerung ... sie zahlen nicht mehr also bist du (offenbar und für die DRV aktuell) gesund und Arbeits-Fähig ... was anderes wird ja zumindest aktuell von Niemandem mitgeteilt.
Was tut denn die AfA für dich damit du in Arbeit kommst und was erwartest du dir von dieser Meldung, damit dokumentierst du (auch bei der DRV) dass du Arbeit suchst ...
Das scheint mir auch so, dass die KK das (aus unerfindlichen Gründen) sehr unterschiedlich halten, trotzdem solltest du dich auf deinen Status AU beschränken und froh sein, dass wenigstens dein Arzt das korrekt macht und dir weiter die AU-Bescheinigungen ausstellt, zur Not kannst du wenigstens damit beweisen, dass (und wie lange) du AU geschrieben warst ... auch bei der DRV / bei GA oder bei Gericht falls erforderlich.Das wird von den Krankenkassen anscheinend sehr unterschiedlich gehandhabt... mach ich das nun so richtig?![]()
Die AfA hat dich da nach Ablauf der Nahtlosigkeit nicht gut (oder gar nicht) beraten, denn mit bestehender AU hätten die dich längst aus der Vermittlung (bei der DRV) abmelden müssen, nach der Nahtlosigkeit (Ablauf deines Zahlungsanspruches wegen der Aussteuerung) kannst du tatsächlich nur noch als "normaler" Arbeitsloser (gesund und vermittelbar) dort weiter gemeldet bleiben und das passt ja nicht dazu, dass du (gleichzeitig) AU-krank bist und EM-Rente beantragt hast ...


Die Anrechnungszeiten werden zur gleichen Zeit nur ein Mal berücksichtigt bei der DRV, entweder als "krank/Gesundheitsmaßnahme" ODER als "Arbeitslos /Arbeitssuchend", ich kann dir nur dringend raten dich umgehend bei der AfA aus der Vermittlung abzumelden und lieber weiter deine laufenden AU-Bescheinigungen "zu sammeln" ... eine Meldung als "Nichtleistungsbezieher" bei der AfA ist dann völlig überflüssig ...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Ich danke dir, liebe DoppelomaDoppeloma hat geschrieben: ... ich kann dir nur dringend raten dich umgehend bei der AfA aus der Vermittlung abzumelden und lieber weiter deine laufenden AU-Bescheinigungen "zu sammeln" ... eine Meldung als "Nichtleistungsbezieher" bei der AfA ist dann völlig überflüssig ...![]()
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Dann werd ich das am Montag gleich in Angriff nehmen, und mich bei der AfA abmelden.
Aber mit der KK werd ich wohl noch mal reden, ob ich die Krankschreibungen doch hinschicken kann.
Hab Angst dass mir nachher irgendwelche Anrechnungszeiten fehlen?? Wenn doch nix gemeldet wird?!
Liebe Grüße,
KlaRa
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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Hallo KlaRa,
Sichere dir unbedingt noch Kopien davon, ehe du den Originalschein (der ja auch für die KK gedacht ist) aus der Hand gibst, wenn die meinen das nicht beachten zu müssen, sollte man dir das auch schriftlich mitteilen und dann fügst du das deiner "Sammlung" bei ... falls es dazu mal von DRV /oder auch Sozialgericht oder GA Nachfragen geben sollte kannst du deine AU vom Arzt so immer nachweisen !!!
Damit bist du auf der sicheren Seite, dein Arzt sollte das zwar auch alles dokumentiert haben aber besser ist es immer solche Sachen in Kopie auch selber zu besitzen (bitte auch ausdrucken, auch PC gehen mal kaputt oder Ärzte "verschwinden" von der Bildfläche), sollte sich das mal als überflüssig erweisen (EM-Rente rückwirkend für die Zeit der "unbezahlten" AU) ... kannst du das immer noch vernichten.
Früher haben wir auch schnell mal angenommen Dieses oder Jenes an älteren Unterlagen nicht mehr zu benötigen, merkwürdigerweise kommt es meist da zu Problemen wo man mal dachte "das brauche ich nicht mehr, interessiert sowieso keinen mehr" ... jetzt werfen wir so schnell NICHTS mehr weg, was irgendwie "amtlich" ist und mal wieder nötig sein könnte, um irgendwo irgendwas zu "beweisen" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Mach das am besten auch schriftlich und nachweislich, dass du die AU-Bescheinigungen laufend vorliegen hast seit XXX und die zusenden möchtest damit deine AU-Zeiten auch bei der KK entsprechend registriert werden und eine Meldung dazu bei der DRV erfolgen kann.Aber mit der KK werd ich wohl noch mal reden, ob ich die Krankschreibungen doch hinschicken kann.
Hab Angst dass mir nachher irgendwelche Anrechnungszeiten fehlen?? Wenn doch nix gemeldet wird?!
Sichere dir unbedingt noch Kopien davon, ehe du den Originalschein (der ja auch für die KK gedacht ist) aus der Hand gibst, wenn die meinen das nicht beachten zu müssen, sollte man dir das auch schriftlich mitteilen und dann fügst du das deiner "Sammlung" bei ... falls es dazu mal von DRV /oder auch Sozialgericht oder GA Nachfragen geben sollte kannst du deine AU vom Arzt so immer nachweisen !!!

Damit bist du auf der sicheren Seite, dein Arzt sollte das zwar auch alles dokumentiert haben aber besser ist es immer solche Sachen in Kopie auch selber zu besitzen (bitte auch ausdrucken, auch PC gehen mal kaputt oder Ärzte "verschwinden" von der Bildfläche), sollte sich das mal als überflüssig erweisen (EM-Rente rückwirkend für die Zeit der "unbezahlten" AU) ... kannst du das immer noch vernichten.
Früher haben wir auch schnell mal angenommen Dieses oder Jenes an älteren Unterlagen nicht mehr zu benötigen, merkwürdigerweise kommt es meist da zu Problemen wo man mal dachte "das brauche ich nicht mehr, interessiert sowieso keinen mehr" ... jetzt werfen wir so schnell NICHTS mehr weg, was irgendwie "amtlich" ist und mal wieder nötig sein könnte, um irgendwo irgendwas zu "beweisen" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Anrechnungszeiten für Altersrente
Hallo,
ganz wichtig für diejenigen, denen eine Rente abgelehnt worden ist und die nun so vor sich hindümpeln und irgendwann auf eine Tätigkeit hoffen, die sie wieder machen können:....
in diesen Fällen keine durchgehenden AU-Nachweise an die KV senden..denn..falls man tatsächlich aufgrund irgendeiner Gegebenheit wieder in eine bezahlte Arbeitsstelle kommt..und man fein brav seine Beiträge einzahlt..und plötzlich wieder krank wird...und dann KG beantragt..kann es sein, dass die KK dann sagt: halt, stopp..du warst ja gar nicht mindestens 6 Monate arbeitsfähig...somit steht dir auch kein KG zu...!!
man muß mindestens 6 Monate wieder arbeitsfähig gewesen sein, um dann nach Aussteuerung, wieder einen neuen Anspruch auf KG zu haben...
das bei allem bitte beachten....
.sozialrecht-essen.com/sozialrecht/krankheit/krankengeld.htm
2. letzter Absatz....
ganz wichtig für diejenigen, denen eine Rente abgelehnt worden ist und die nun so vor sich hindümpeln und irgendwann auf eine Tätigkeit hoffen, die sie wieder machen können:....
in diesen Fällen keine durchgehenden AU-Nachweise an die KV senden..denn..falls man tatsächlich aufgrund irgendeiner Gegebenheit wieder in eine bezahlte Arbeitsstelle kommt..und man fein brav seine Beiträge einzahlt..und plötzlich wieder krank wird...und dann KG beantragt..kann es sein, dass die KK dann sagt: halt, stopp..du warst ja gar nicht mindestens 6 Monate arbeitsfähig...somit steht dir auch kein KG zu...!!
man muß mindestens 6 Monate wieder arbeitsfähig gewesen sein, um dann nach Aussteuerung, wieder einen neuen Anspruch auf KG zu haben...
das bei allem bitte beachten....
.sozialrecht-essen.com/sozialrecht/krankheit/krankengeld.htm
2. letzter Absatz....
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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