jetzt hab ich doch noch mal eine Frage. Ich hab ja nun schon einige GA-Termine (neurologisch/psychiatrisch) hinter mich gebracht und frage mich gerade, ob das Procedere mit dem Ausziehen bis auf die Unterwäsche eigentlich umgangen bzw. verweigert werden kann. Was ist denn, wenn der GA ein absoluter Unsymphat ist oder jemand einfach Vorbehalte hat, sich vor einem wildfremden Menschen bis auf die Unterwäsche zu präsentieren?
Oder dient das Ganze eher der Demoralisierung des Antragsstellers, der sich möglichst bloßgestellt und minderwertig fühlen soll?

Die abschätzigen Blicke eines solchen GA können ja wohl kaum zur Feststellung der beruflichen Leistungsfähigkeit beitragen (nicht jeder hat eine perfekte Figur, die er/sie gerne präsentiert)...

VG
Royan
