Hallo Baltrun,
mach am besten ein ganz eigenes Thema auf im Bereich "Dein Fall" ... da schreibst du dann alles rein und fragst alles was es zu deinem Fall zu fragen gibt ... du siehst das schon richtig mit der Übersichtlichkeit, es werden mit der Zeit noch ganz viele andere Fragen auftauchen, die mit dem Bereich "Renten-Antrag" nicht unbedingt was zu tun haben ... das macht nichts, es ist gut wenn man da notfalls einige Seiten zurück gehen kann, um was zu deiner persönlichen Sachlage nachzulesen.
Nicht immer hat man gerade den "Nerv" dafür viel nachzulesen (ich auch nicht

), dann wird eben einfach nachgefragt auch bei dir wird das so sein ... mancher von uns hat einen "Kopf wie ein Sieb" ...
Es geht darum, wann man wegen der Aussteuerung zur AfA muss. Ich werde meinen Rentenantrag nun in den nächsten 1 bis 2 Wochen einreichen und wollte dann zur Afa gehen mit meinem Aussteuerungsbescheid. Ich wollte die EU Rente unbedingt vorher beantragt haben, da man ja eh von der AfA dazu aufgefordert wird.
Letztlich gibt es dafür keinen gesetzlich vorgeschriebenen Termin, so richtet man sich eher nach den üblichen Vorgaben für die Meldung von Arbeitslosigkeit und da heißt es "mindestens 3 Monate vorher oder spätestens umgehend wenn man es erfahren hat ... unter 3 Monaten ...
Ich kann dich (aus den Erfahrungen der User hier) nur warnen die EM-Rente zu früh zu beantragen, die DRV ist manchmal auch sehr fix mit den Ablehnungen und dann ist es deutlich schwieriger bei der AfA nach der Aussteuerung ohne zusätzliche Probleme anzukommen.
Die sehen das dann oft schon als Entscheidung an, dass eine EM gar nicht besteht (EU-Rente gibt es nicht mehr, die wurde 2001 durch die EM-Rente ersetzt).
Mir wurde von einer Stelle gesagt, das wäre viel zu spät, da ich das Schreiben von der KK ja schon im Januar bekam. Ein anderer sagte mir, das wäre zu früh, kurz vor der Aussteuerung reicht. Ich wollte Anfang März hin, wenn mein Antrag auf EU Rente raus ist, dann sind noch anderthalb Monate bis zur Aussteuerung. Hmmm, was denn nun
Ich weiß ja nicht "welche Stellen" genau dir das gesagt haben ... üblicherweise sollte man sich tatsächlich sehr bald nach Erhalt des Aussteuerungs-Bescheides bei der AfA damit melden (Kopie genügt), die machen ja dann noch nichts weiter, nehmen nur die Information in den PC auf, dass du zum XX (wahrscheinlich) ausgesteuert wirst ... rein theoretisch könntest du ja noch vorher gesund werden, dann wirst du ja gar nicht "ausgesteuert" also ist die AfA letztlich auch erst ab diesem Tag X für dich zuständig.
Ob dein Antrag auf EM-Rente jetzt schon läuft oder nicht ist dafür völlig nebensächlich, es geht nur um die Meldung der bevorstehenden Aussteuerung und auf dem Bescheid von der KK steht ja auch ein Datum drauf, also sehen die ja wann du das wohl schon erhalten hast.
Man wird dir dann bei der AfA sicher raten erst ab der Aussteuerung (Mitte April) spätestens die Antragsangelegenheiten für das ALGI zu erledigen.
Denn das erste Geld bekommst du dort ohnehin frühestens Ende April, die AfA zahlt immer rückwirkend für den abgelaufenen Monat.
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich aber meist nicht sehr lang, du brauchst aber auch noch die Arbeitsbescheinigung von deinem AG (das Formular bekommst du erst zusammen mit dem Antrag) damit das ALGI überhaupt berechnet werden kann und die KK bekommt auch noch ein Formular zum Ausfüllen für die AfA.
Letztlich kann dir nur deine zuständige AfA beantworten wann du dich spätestens darum kümmern solltest, bis dahin sollten die aber schon mal wissen, dass du überhaupt am XX ausgesteuert wirst ... lass dir also bitte nicht "überall" was Anderes erzählen, sondern melde dich bei deiner AfA und frage dort direkt nach ... das läuft nicht überall gleich ab ...
Wird mir das ALG 1 nach Paragraph 145 gestrichen, wenn ich nicht 3 Monate vorher bei der AfA war, oder sind 1,5 Monate ok ( 16 April Aussteuerung)?
Nein, der reguläre Anspruch darauf entsteht ja erst wenn der Zeitpunkt der Aussteuerung erreicht ist aber du willst doch auch von der AfA pünktlich dein Geld bekommen, wenn dein Krankengeld dann abgelaufen ist ...
Wie konkret deine AfA damit und mit dir umgehen wird, das weißt du wenn du dort gewesen bist ... das kann dir hier Keiner genau sagen und das kannst du auch nicht in anderen Foren nachlesen ... den EM-Renten-Antrag kannst du auch später noch stellen, es ist besser wenn dazu noch nicht entschieden wurde ehe du zur AfA musst, ist doch nicht schlimm wenn die dich dann dazu auffordern ... kannst ja versuchen für Anfang April einen Termin bei einer DRV-Beratungsstelle dafür zu machen, es genügt doch wenn du bei der Antragstellung auf ALGI eventuell schon den laufenden Antrag nachweisen kannst ...
Im Moment ist das noch nicht notwendig, da geht es bei der Information der AfA
NUR um den Tag der Aussteuerung in deinem KK-Bescheid ... dann werden die dir schon mitteilen wann du dich deswegen wieder dort melden sollst, damit hast du eine Meldepflicht bereits erfüllt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
