Hallo floh_36,
Im Prinzip ist die (DRV)-Rechnung ganz einfach, die Teilweise EM-Rente gibt es bei einer "Restleistungsfähigkeit" zwischen
UNTER 6 und mindestens 3 Stunden täglich bei einer 5 - Tagewoche (unter Berücksichtigung der sonstigen bestehenden Einschränkungen) = leidensgerechter Arbeitsplatz für Teilzeit, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt / per bestehendem Arbeitsvertrag ist vorhanden.
Der Zeitrahmen wird auf jeden Fall auch als (deutlich) eingeschränkt gesehen, sonst könnte man ja einfach Vollzeit weiter arbeiten und braucht auch keine Teil-Rente, die grobe Richtlinie ist weniger als 6 Stunden aber mindestens 3 Stunden sind gesundheitlich möglich (lt. DRV), ansonsten müsste ja die volle EM-Rente gezahlt werden (
UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig).
Man bekommt also 50 % der vollen EM-Rente bewilligt und bezahlt, damit man (eigentlich) auch nur noch 50 % der üblichen Vollzeit arbeiten muss, um sich (fast) sein letztes Einkommen sichern zu können, dabei sind die individuellen Zuverdienstgrenzen zu beachten.
Normal Vollzeit (am regulären Arbeitsmarkt) ist meist 40 Wochenstunden, Teilzeit 50 % wären dann 20 Wochenstunden ( bis 5 Wochenstunden mehr sollten kein Problem werden), aber darüber würde
ICH nicht gehen, das könnte Probleme bei der Verlängerung bringen.
Es werden sich nicht viele User dazu melden (können), weil es diese Konstellation nur selten gab bisher, meist wurde dann die Volle EM-Rente bewilligt (früher oder später eben) oder es gab die ( volle) "Arbeitsmarktrente" weil ein "leidensgerechter Teilzeitarbeitsplatz" nicht vorhanden war am aktuellen Arbeitsmarkt und auch vorerst nicht vermittelt werden konnte (verschlossener Teilzeit-Arbeitsmarkt bewirkt die Zahlung der vollen EM-Rente auf Zeit = "Arbeitsmarktrente").
Die wenigen hier bekannten Fälle, wo es einen Arbeitsplatz gab und passende Teilzeitmöglichkeiten dort, endeten meist auch nach kurzer Zeit doch wieder in Dauer-AU (für die Teilzeitstelle) und oft dann doch (nach weiteren Kämpfen) in der EM-Vollrente, dabei wurde meines Wissen wirklich nur bis etwa 4 Stunden täglich gearbeitet ... die Fahrzeiten zum AG (und zurück nach Hause) interessieren die DRV dabei nicht, die sind auch zu diesen Einzelfällen hier nicht bekannt.
Letztlich kann das auch Keiner hier für dich entscheiden, wie belastbar du dich selber fühlst, um deine Arbeitszeit-Wahl dann auch dauerhaft durchzuhalten, darum dürfen bei dieser Entscheidung nicht nur finanzielle Gedanken im Vordergrund stehen, jeder (ob mit Teil-EM-Rente oder gar Voll-EM-Rente) muss da zwangsläufig Einbußen hinnehmen, das ist der Preis den man dann für diese Berentungen zahlt ... und dafür dass man beruflich "kürzer treten kann", das sollte man dann aber auch nutzen, sonst wird die DRV ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen, wenn es um die Verlängerung der Rente geht.
Wir (die schon die EM-Rente erkämpfen konnten) haben alle mal mehr Geld im Monat gehabt als wir noch arbeiten konnten, mit einer Rente (auch Teilrente) wird das (im Regelfall) immer weniger als vorher sein ... darum gibt es ja die strengen Zeitlichen- und Zuverdienst-Grenzen bei Bezug einer EM-Rente ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
