Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Doppeloma.
vielen Dank für deine Bemühungen.
Deine Vermutung stimmt 3-unter 6 Stunden.
Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid erfolgt über einen Anwalt.
Es gab keine Begutachtung durch die Rentenversicherung.
Im Moment erfolgt Akteneinsicht.
Der Abschlußbericht der Reha war nicht mehr arbeitsfähig.
Viele Grüße und Danke
Anja
vielen Dank für deine Bemühungen.
Deine Vermutung stimmt 3-unter 6 Stunden.
Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid erfolgt über einen Anwalt.
Es gab keine Begutachtung durch die Rentenversicherung.
Im Moment erfolgt Akteneinsicht.
Der Abschlußbericht der Reha war nicht mehr arbeitsfähig.
Viele Grüße und Danke
Anja
- Doppeloma
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Anja,
Ich glaube deine Freundin ahnt nicht einmal, was ihr da vielleicht erspart geblieben ist, weil man sie nicht von einem DRV-GA hat "überprüfen" lassen ... diese GA sorgen (leider) sehr oft dafür, dass man später noch das Gericht "bemühen muss" ...
Ein Anwalt sollte diesen Unterschied kennen, außerdem ist die DRV auch nicht an die Reha-Berichte gebunden, die haben einen eigenen med. Dienst der ALLE Kranken-Unterlagen sichtet und prüft die dort vorliegen (zum Rentenantrag) und dann entscheiden (auf deren med. "Empfehlungen") letztlich die DRV-SB darüber, ob einer Rente bekommt oder nicht.
Wie ich oben schon beschrieben habe, kommt nach dem Ablauf des (Teil-) ALGI dann die sogenannte "Arbeitsmarktrente" zum Tragen, sie würde dann also ohne weiteren Kampf sowieso die Volle EM-Rente bekommen, zumindest auf Zeit und die wird relativ unkompliziert verlängert, wenn man die Teilweise EM-Rente bereits ohne Befristung (mit separatem Bescheid) erhalten hat.
So ähnlich war das bei mir auch, ich bekam einen Bescheid über Teilweise EM bis zur Altersrente und die wurde direkt auf die Volle EM-Rente erweitert (hatte keinen Anspruch mehr auf ALGI), bei der Verlängerung bekam ich dann die Volle EM-Rente bis zur Altersrente bewilligt, also keine Befristung mehr ...
Wenn sie mit Teil-ALGI plus Teil-EM-Rente aktuell finanziell besser da steht, als (später) mit voller EM-Rente, dann sollte sie den Widerspruch zurücknehmen, das kann man jederzeit tun ... auf eine Klage sollte sie in jedem Falle verzichten, ehe das mal entschieden wird, erhält sie bereits "automatisch" die volle EM-Rente "wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt", das läuft dann fast von alleine, wenn der Anspruch auf ALGI abgelaufen ist.
Gute Besserung und liebe Grüße von der Doppeloma
Also "echte" Teilweise EM (in Kombi mit BU) und die bis zur Altersrente, da weiß ich nicht, ob sie sich mit dem Widerspruch wirklich einen Gefallen tut ... hängt auch davon ab, wie hoch dann die Volle EM-Rente wäre, denn sobald die bewilligt wird, stellt die AfA(berechtigt) auch das Teil-ALGI komplett ein ... dann bekäme sie also auch kein "Halbes ALGI" mehr plus Teilrente bis das ALGI abgelaufen ist ...Deine Vermutung stimmt 3-unter 6 Stunden.
Das ist kein wirklicher Widerspruchsgrund, welche Mittel die DRV nutzt bleibt ihr überlassen, wenn sie genug Gesundheitsunterlagen vorliegen hat, um die Entscheidung zu treffen, braucht kein GA gemacht werden.Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid erfolgt über einen Anwalt.
Es gab keine Begutachtung durch die Rentenversicherung.
Im Moment erfolgt Akteneinsicht.
Ich glaube deine Freundin ahnt nicht einmal, was ihr da vielleicht erspart geblieben ist, weil man sie nicht von einem DRV-GA hat "überprüfen" lassen ... diese GA sorgen (leider) sehr oft dafür, dass man später noch das Gericht "bemühen muss" ...
Das bedeutet aber nur, dass sie aktuell weiter AU ist, die Aussage zur Erwerbsfähigkeit am Allgemeinen Arbeitsmarkt ist wichtig, auch ich war weiterhin Arbeits-Unfähig, Rente solle ich trotzdem nicht bekommen ...Der Abschlußbericht der Reha war nicht mehr arbeitsfähig.
Ein Anwalt sollte diesen Unterschied kennen, außerdem ist die DRV auch nicht an die Reha-Berichte gebunden, die haben einen eigenen med. Dienst der ALLE Kranken-Unterlagen sichtet und prüft die dort vorliegen (zum Rentenantrag) und dann entscheiden (auf deren med. "Empfehlungen") letztlich die DRV-SB darüber, ob einer Rente bekommt oder nicht.
Wie ich oben schon beschrieben habe, kommt nach dem Ablauf des (Teil-) ALGI dann die sogenannte "Arbeitsmarktrente" zum Tragen, sie würde dann also ohne weiteren Kampf sowieso die Volle EM-Rente bekommen, zumindest auf Zeit und die wird relativ unkompliziert verlängert, wenn man die Teilweise EM-Rente bereits ohne Befristung (mit separatem Bescheid) erhalten hat.
So ähnlich war das bei mir auch, ich bekam einen Bescheid über Teilweise EM bis zur Altersrente und die wurde direkt auf die Volle EM-Rente erweitert (hatte keinen Anspruch mehr auf ALGI), bei der Verlängerung bekam ich dann die Volle EM-Rente bis zur Altersrente bewilligt, also keine Befristung mehr ...
Wenn sie mit Teil-ALGI plus Teil-EM-Rente aktuell finanziell besser da steht, als (später) mit voller EM-Rente, dann sollte sie den Widerspruch zurücknehmen, das kann man jederzeit tun ... auf eine Klage sollte sie in jedem Falle verzichten, ehe das mal entschieden wird, erhält sie bereits "automatisch" die volle EM-Rente "wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt", das läuft dann fast von alleine, wenn der Anspruch auf ALGI abgelaufen ist.
Gute Besserung und liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Doppeloma,
vielen Dank für deine Antwort.
Vielleicht sollte ich Dir sagen warum Widerspruch eingelegt wurde.
Seit sie erkrankt ist hatte sie 2 Schlaganfälle und einen Hinterwandinfarkt
alles mit erheblichen Behinderungen.
Sie hat 39 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet
und war seither nie krank. Aufgrund der massiven Aufregungen,
dass ihr anscheinend keine volle Rente zusteht hat sie einen weiteren
Herzinfarkt erlitten. Sie liegt derzeit im künstlichen Koma.
So wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mit ihr umgeht, kann
man nicht akzeptieren, deshalb geht der Kampf weiter.
Viele Grüße
Anja
vielen Dank für deine Antwort.
Vielleicht sollte ich Dir sagen warum Widerspruch eingelegt wurde.
Seit sie erkrankt ist hatte sie 2 Schlaganfälle und einen Hinterwandinfarkt
alles mit erheblichen Behinderungen.
Sie hat 39 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet
und war seither nie krank. Aufgrund der massiven Aufregungen,
dass ihr anscheinend keine volle Rente zusteht hat sie einen weiteren
Herzinfarkt erlitten. Sie liegt derzeit im künstlichen Koma.
So wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mit ihr umgeht, kann
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Viele Grüße
Anja
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
kurze Zwischeninfo.
Der Zustand meiner Bekannten hat sich sehr
verschlechtert. Leider liegt sie immer noch
im Koma.
Viele Grüße
Anja
Der Zustand meiner Bekannten hat sich sehr
verschlechtert. Leider liegt sie immer noch
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Viele Grüße
Anja
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Anja,
gibt es etwas Neues von Deiner Bekannten?
Meine besten Wünsche begleiten Euch.
LG
Fee
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LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Fee,
leider ist meine Bekannte letzte Woche verstorben.
Somit "spart" sich die Deutsche Rentenversicherung Bund die Rente.
Gruß
Anja
leider ist meine Bekannte letzte Woche verstorben.
Somit "spart" sich die Deutsche Rentenversicherung Bund die Rente.
Gruß
Anja
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Re: Arbeitslosengeld und Teilerwerbsminderungsrente
Liebe Anja,
jetzt bin ich aber wirklich erschrocken und geschockt!
Ich wünsche Dir und allen Freunden und Angehörigen viel Kraft in dieser Situation.
Liebe Grüße
Fee
jetzt bin ich aber wirklich erschrocken und geschockt!
Ich wünsche Dir und allen Freunden und Angehörigen viel Kraft in dieser Situation.
Liebe Grüße
Fee
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