Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Camper klagt wenn ich mich richtig erinnere auf Teilhabe am Arbeitsleben. Damit gilt der Antrag auf Teilhabe gleichzeitig als Rentenantrag.
Meinen "eigentlichen" Rentenantrag (Formular R100) hatte ich erst nach Aufforderung der RV im Juli 2012 gestellt, nachdem mir die RV mitgeteilt hat, dass die beantragte med. REHA wegen bereits vorliegender Erwerbsminderung abgelehnt werden muß. Da ich bereits im November 2009 einen Antrag auf berufl. REHA gestellt hatte (dieser lag im Juli 2012 als Klage bei Sozialgericht) wurde der November 2009 als Rentenantragsdatum genommen.
Meinen "eigentlichen" Rentenantrag (Formular R100) hatte ich erst nach Aufforderung der RV im Juli 2012 gestellt, nachdem mir die RV mitgeteilt hat, dass die beantragte med. REHA wegen bereits vorliegender Erwerbsminderung abgelehnt werden muß. Da ich bereits im November 2009 einen Antrag auf berufl. REHA gestellt hatte (dieser lag im Juli 2012 als Klage bei Sozialgericht) wurde der November 2009 als Rentenantragsdatum genommen.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Ich weiß Vroni.Vrori hat geschrieben:Rente beginnt frühestens mit der Antragstellung...
Das Problem ist aber, dass ich meinen ersten Antrag bereits im Jahr 2006 gestellt habe. Der wurde nach einem Gutachten (voll erwerbsfähig) abgeschmettert.
Dieses Gutachten sagt nun aber aus, dass ich seit mindestens 10 Jahren voll erwerbsgemindert bin. Es geht auch im Gutachten auf die Vorgutachten ein und sagt, das die Gutachten unter falschen Gesichtpunkten erstellt wurden. Greift damit mit diesem Gutachten die früheren Gutachten an.
Vorher war es mir gar nicht möglich, einen Antrag zu einem früheren Zeitpunkt rechtskräftig durchzubekommen.
Ich denke, dass auch das zweite Gutachten, bezüglich des Grades meiner Behinderung auf 100 raus läuft + Merkzeichen. Ich klage rückwirkend bis 1971.
Mit 100 hätte die Rentenversicherung vermutlich schon längst einer Erwerbsminderungsrente zusgestimmt. Dafür hat es aber ebenso 3 Anläufe gebraucht. Aktuell habe ich ja "nur" einen GdB von 60 ohne Merkzeichen. Das heisst, aktuell ist er nach dem Wissensstand vom 13.05.2014. Ich warte täglich auf das eintreffen des Gutachtens, auch was den Grad meiner Behinderung betrifft und was das Gericht dazu meint.
lg
Robert
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Hallo Camper,
Erwerbsfähigkeit (allgemein) ist ja kein Ablehnungsgrund für berufliche Reha-Maßnahmen ... dafür muss man ja "Erwerbsfähig" sein, es erfolgt ja dadurch nur ein Wechsel der Berufsrichtung, damit man durch berufliche Fortbildung auch weiterhin Erwerbstätig sein kann ...
Ich gehe also eher nicht davon aus, dass dieses einzelne GA bewirken könnte, dass man dir 10 Jahre rückwirkend EM-Rente nachzahlen muss ... bisher hast du doch "verbissen", um eine berufliche Reha (LTA) gekämpft, warum wärst du nun plötzlich mit einer EM-Rente zufrieden ...
Immerhin kann man auch so was "zum Hobby" machen, ich verstehe leider noch immer nicht genau, was du eigentlich wirklich erreichen willst, mit deinem Gerichtsverfahren ... 10 Jahre EM-Rente rückwirkend wird es ganz sicher nicht geben ...
Liebe Grüße von der Ostsee, wir sind inzwischen umgezogen und kämpfen nicht mehr mit Gericht und Behörden ...


Sorry wenn ich jetzt nicht mehr alles dazu im Gedächtnis habe, was für ein Antrag war das jetzt 2006 ... auf LTA (berufliche Reha) oder auf EM-Rente und befindet der sich noch mit im laufenden Verfahren oder wurde das irgendwann schon abgeschlossen ???Das Problem ist aber, dass ich meinen ersten Antrag bereits im Jahr 2006 gestellt habe. Der wurde nach einem Gutachten (voll erwerbsfähig) abgeschmettert.
Erwerbsfähigkeit (allgemein) ist ja kein Ablehnungsgrund für berufliche Reha-Maßnahmen ... dafür muss man ja "Erwerbsfähig" sein, es erfolgt ja dadurch nur ein Wechsel der Berufsrichtung, damit man durch berufliche Fortbildung auch weiterhin Erwerbstätig sein kann ...

Wer konkret hatte dieses GA jetzt beauftragt, war es eine gerichtliche "Anordnung" ... meine Vorgutachten (von den DRV-GA) wurden von den gerichtlichen GA auch "auseinandergenommen" und der Anspruch auf EM-Rente auf (mindestens) den Antragszeitpunkt festgelegt ... was die DRV nicht hinderte das auf den Zeitpunkt der Renten-Ablehnung (fast 6 Monate nach der Antragstellung) zu "verlegen", damit noch eine Berentung auf 3 Jahre Befristung erfolgen konnte ...Dieses Gutachten sagt nun aber aus, dass ich seit mindestens 10 Jahren voll erwerbsgemindert bin. Es geht auch im Gutachten auf die Vorgutachten ein und sagt, das die Gutachten unter falschen Gesichtpunkten erstellt wurden. Greift damit mit diesem Gutachten die früheren Gutachten an.

Ich gehe also eher nicht davon aus, dass dieses einzelne GA bewirken könnte, dass man dir 10 Jahre rückwirkend EM-Rente nachzahlen muss ... bisher hast du doch "verbissen", um eine berufliche Reha (LTA) gekämpft, warum wärst du nun plötzlich mit einer EM-Rente zufrieden ...



NaJa, bisher hast du ja rechtskräftig auch noch nichts durch, es ist und bleibt ein GA und ist noch keine Entscheidung zu irgendeinem Antrag ...Vorher war es mir gar nicht möglich, einen Antrag zu einem früheren Zeitpunkt rechtskräftig durchzubekommen.
Und dann ...Ich denke, dass auch das zweite Gutachten, bezüglich des Grades meiner Behinderung auf 100 raus läuft + Merkzeichen. Ich klage rückwirkend bis 1971.

Du verkennst (ignorierst ?) noch immer, dass ein GdB (auch GdB 100) bei der DRV keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bewirkt ... es wird also keinen Einfluss auf eine Entscheidung zu EM-Rente (oder LTA-Leistungen) bei der DRV haben, ob man deinen GdB nun erhöht und dir Merkzeichen zubilligt ... es gibt genug Leute mit GdB 100, die Vollzeit arbeiten gehen (können), weil sie einen entsprechenden Arbeitsplatz haben ... die wollen auch gar keine Rente ...Mit 100 hätte die Rentenversicherung vermutlich schon längst einer Erwerbsminderungsrente zusgestimmt. Dafür hat es aber ebenso 3 Anläufe gebraucht. Aktuell habe ich ja "nur" einen GdB von 60 ohne Merkzeichen. Das heisst, aktuell ist er nach dem Wissensstand vom 13.05.2014. Ich warte täglich auf das eintreffen des Gutachtens, auch was den Grad meiner Behinderung betrifft und was das Gericht dazu meint.


Immerhin kann man auch so was "zum Hobby" machen, ich verstehe leider noch immer nicht genau, was du eigentlich wirklich erreichen willst, mit deinem Gerichtsverfahren ... 10 Jahre EM-Rente rückwirkend wird es ganz sicher nicht geben ...

Liebe Grüße von der Ostsee, wir sind inzwischen umgezogen und kämpfen nicht mehr mit Gericht und Behörden ...


Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
@Doppeloma
Ich habe bereits im Jahr 2006 einen Antrag auf Rente gestellt. Der wurde abgeschmettert. Damals sagte die Gutachterin nach persönlicher Exploration, dass weder Rente, noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, noch eine Reha nötig sind. Anders ausgedrückt: "Such Dir gefälligst Arbeit."
Im noch laufenden Verfahren habe ich zunächst im Februar 2011 einen Antrag auf Reha gestellt und nachdem ich drei Monate nichts von der RV gehört habe einen Rentenantrag. Lediglich die RV hat das dann auf einen Antrag zur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umgedeutet.
Die Reha-Klinik hat damals gesagt, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seien notwendig. in meinem derzeitigen Beruf als Taxifahrer kann ich nur unter drei Stunden täglich arbeiten.
Die RV meinte darauf, dass ich sehr wohl vollschichtig als Taxifahrer arbeiten kann. Das hat der Gutachter jetzt ausgeschlossen. Darüber hinaus aber auch eine Erwerbsfähigkeit für alle anderen Berufe rückwirkend für mindestens 10 Jahre, auch wenn ich in der Zwischenzeit gearbeitet habe. Vor allem aufgrund meiner psychischen Störungen insbesondere meiner Platzangst. Ich wüßte gar nicht, wie ich an einen Arbeitsplatz kommen sollte, da öffentliche Verkehrsmittel für mich ausscheiden und ich mit meinem Fahrzeug nicht in eine Umweltzone fahren darf.
Genau aus diesem Grund wurde ein Gutachtertermin schon mal verlegt. Das Sozialgericht weigerte sich mir ein Taxi zu genehmigen bzw. ein Leihfahrzeug, um in die Umweltzone zu gelangen. Es beauftragte lediglich einen neuen Gutachter, der nicht in einer Umweltzone lag.
Mein Ziel war es von Anfang an Rente zu bekommen. Aber wenn man von sämtlichen Ärzten für gesund genug erklärt wird, vollschichtig zu arbeiten, was soll man dann machen? Der Zusammenhang mit meinem GdB ergibt sich dann schon. Der Gutachter hat ja darauf hin gewiesen, dass aufgrund meiner Behinderung, auch bei bestem Willen meinserseits gar keine Berufsausübung möglich ist. Egal in welchem Beruf auch immer.
Ich würde das Gutachten gerne anonymisiert einstellen oder besser noch an jemanden schicken, der es dann einstellen kann, da ich mich mit dem schwärzen nicht so auskenne.
Das ist offenbar aber hier nicht möglich.
Ich nehme an, dass es äußerst selten ist, dass ein Gutachter Vorgutachten sozusagen in der Luft zerreißt. Gutachten, die schon seit Jahren in allen Akten Bestand haben erklärt er für null und nichtig, was meine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft.
lg
Robert
Ich habe bereits im Jahr 2006 einen Antrag auf Rente gestellt. Der wurde abgeschmettert. Damals sagte die Gutachterin nach persönlicher Exploration, dass weder Rente, noch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, noch eine Reha nötig sind. Anders ausgedrückt: "Such Dir gefälligst Arbeit."
Im noch laufenden Verfahren habe ich zunächst im Februar 2011 einen Antrag auf Reha gestellt und nachdem ich drei Monate nichts von der RV gehört habe einen Rentenantrag. Lediglich die RV hat das dann auf einen Antrag zur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umgedeutet.
Die Reha-Klinik hat damals gesagt, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seien notwendig. in meinem derzeitigen Beruf als Taxifahrer kann ich nur unter drei Stunden täglich arbeiten.
Die RV meinte darauf, dass ich sehr wohl vollschichtig als Taxifahrer arbeiten kann. Das hat der Gutachter jetzt ausgeschlossen. Darüber hinaus aber auch eine Erwerbsfähigkeit für alle anderen Berufe rückwirkend für mindestens 10 Jahre, auch wenn ich in der Zwischenzeit gearbeitet habe. Vor allem aufgrund meiner psychischen Störungen insbesondere meiner Platzangst. Ich wüßte gar nicht, wie ich an einen Arbeitsplatz kommen sollte, da öffentliche Verkehrsmittel für mich ausscheiden und ich mit meinem Fahrzeug nicht in eine Umweltzone fahren darf.
Genau aus diesem Grund wurde ein Gutachtertermin schon mal verlegt. Das Sozialgericht weigerte sich mir ein Taxi zu genehmigen bzw. ein Leihfahrzeug, um in die Umweltzone zu gelangen. Es beauftragte lediglich einen neuen Gutachter, der nicht in einer Umweltzone lag.
Mein Ziel war es von Anfang an Rente zu bekommen. Aber wenn man von sämtlichen Ärzten für gesund genug erklärt wird, vollschichtig zu arbeiten, was soll man dann machen? Der Zusammenhang mit meinem GdB ergibt sich dann schon. Der Gutachter hat ja darauf hin gewiesen, dass aufgrund meiner Behinderung, auch bei bestem Willen meinserseits gar keine Berufsausübung möglich ist. Egal in welchem Beruf auch immer.
Ich würde das Gutachten gerne anonymisiert einstellen oder besser noch an jemanden schicken, der es dann einstellen kann, da ich mich mit dem schwärzen nicht so auskenne.
Das ist offenbar aber hier nicht möglich.
Ich nehme an, dass es äußerst selten ist, dass ein Gutachter Vorgutachten sozusagen in der Luft zerreißt. Gutachten, die schon seit Jahren in allen Akten Bestand haben erklärt er für null und nichtig, was meine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Auch in Sachen GdB tut sich allmählich etwas. Die Akte ist zumindest schon mal beim Richter des LSG. Damit dürfte es nicht mehr lange dauern, bis auch ich das Gutachten in den Händen habe.
LG
Robert
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
mein Anwalt möchte in der Rentensache einen Beschluss durch das Gericht,
Er beruft sich eben darauf, dass die DRV meinen Antrag umgedeutet hat und mich dann auch noch als voll erwerbsfähig (als Taxifahrer) eingestuft hat. Höchstrichterlich wurde so eine Sache noch nie entschieden. Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen, wenn das Gericht sagt, dass das Rentenverfahren weder mit einem Rehaantrag, noch mit LTA zu tun hat und dass hierfür ein eigener Antrag notwendig ist.
lg
Robert
Er beruft sich eben darauf, dass die DRV meinen Antrag umgedeutet hat und mich dann auch noch als voll erwerbsfähig (als Taxifahrer) eingestuft hat. Höchstrichterlich wurde so eine Sache noch nie entschieden. Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen, wenn das Gericht sagt, dass das Rentenverfahren weder mit einem Rehaantrag, noch mit LTA zu tun hat und dass hierfür ein eigener Antrag notwendig ist.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Ich zitiere mal das Schreiben meines Anwaltes.
Der Zweitgutachter kam aber zu einem ganz anderen Ergebnis wie der Erstgutachter. Daher vermutlich auch das informelle Schreiben, man möchte doch einen Rentenantrag stellen. Was ja bereits erfolgt war.
Nun ist das Gericht gezwungen, einen Beschluss zu fassen und diesen Beschluss mitzuteilen. Gilt mein Rehaantrag bereits als Rentenantrag gem. § 116 Abs. 2 SGB VI oder nicht.
Nun wird meiner bescheidenen Ansicht nach das Gericht in erhebliche Gewissensnöte kommen. Das Sozialgericht hat ja nach dem von ihm bestellten Gutachter angeraten, die Klage zurückzunehmen.In dem Rechtsstreit
Camper1955
gegen
Deutsche Rentenversicherung Bund
kommt eine Zurücknahme der Klage nicht in Betracht.
Nach hiesigen Dafürhalten ist jedenfalls der Antrag auf Erwerbsminderung als ungedeuteterAntrag gemäß § 116 Abs. 2 SGB VI Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens.
Eine Umgehung des § 78 SGG liegt nicht vor.
Insbesondere beruht der hier angegriffene Bescheid in Gestalt des zugrundeliegenden Widerspruchsbescheids auf beklagterseits in Abrede gestellter Erwerbsminderung.
Der Zweitgutachter kam aber zu einem ganz anderen Ergebnis wie der Erstgutachter. Daher vermutlich auch das informelle Schreiben, man möchte doch einen Rentenantrag stellen. Was ja bereits erfolgt war.
Nun ist das Gericht gezwungen, einen Beschluss zu fassen und diesen Beschluss mitzuteilen. Gilt mein Rehaantrag bereits als Rentenantrag gem. § 116 Abs. 2 SGB VI oder nicht.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Gestern und heute bekam ich Post von der DRV
Der gestrige Brief hatte dies zum Inhalt:
Einen Widerspruch auf einen Bescheid zu einem Widerspruch sieht der Gesetzgeber wohl kaum vor. Der (negative) Rentenbescheid aus dem Jahr 2006 dürfte meine mögliche Widerspruchsfrist längst überschritten haben.
lg
Robert
Der gestrige Brief hatte dies zum Inhalt:
heute nun las ich folgendes:Der Vorgang befindet sich zur Zeit zur Auswertung der medizinischen Unterlagen im Geschäftsgang.
Sied also ganz so aus, als würde die Rentenversicherung schon ohne Entscheidung durch das Sozialgericht tätig sein. Was das Sozialgericht aber nicht von einer Entscheidung entbindet. Unter anderem deshalb, weil meinem Widerspruch im Dezember 2011 ein negativer Bescheid folgte.Die Auswertung der medizinischen Unterlagen zum Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente wegen Erwerbsminderung konnte nun abgeschlossen werden.
Bezüglich der Rentenentscheidung erhalten Sie in Kürze von unserer Fachabteilung weitere Nachricht, da diesbezüglich noch Ermittlungen geführt werden müssen, bevor Ihnen ein Abhilfebescheid zum Widerspruch erstellt werden kann.
Einen Widerspruch auf einen Bescheid zu einem Widerspruch sieht der Gesetzgeber wohl kaum vor. Der (negative) Rentenbescheid aus dem Jahr 2006 dürfte meine mögliche Widerspruchsfrist längst überschritten haben.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
So, ein kurzes Update.
Direkt von der DRV bekam ich ein Formular mit der Aufforderung ein Kind nachzuweisen. Es geht dabei um einen erhöhten Betrag für die Pflegeversicherung, wenn kein Kind vorhanden sein sollte. Ist erledigt.
Über meinen Anwalt bekam ich weitere Formulare von der DRV.
Zum einen wollten sie IBAN und BIC der Kontonummer.
Zum anderen wollten sie wissen, wo ich derzeit beschäftigt bin und mein Arbeitgeber darf ausfüllen, was ich seit 01.03.2014 verdiene, ob die Stellung ungekündigt ist usw.
Die Rente wollen sie mir dann rückwirkend ab 01.01.2008 zahlen. Damit bin ich allerdings nicht ganz einverstanden. Ich kläre das morgen mal telefonisch mit der DRV ab.
Was Gutachten über den Grad meiner Behinderung liegt inzwischen dem Landessozialgericht vor. Das hat mir die Präsidentin des Landessozialgerichtes schriftlich bestätigt. Mein Anwalt hat es noch nicht. Demzufolge auch ich noch nicht.
lg
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Direkt von der DRV bekam ich ein Formular mit der Aufforderung ein Kind nachzuweisen. Es geht dabei um einen erhöhten Betrag für die Pflegeversicherung, wenn kein Kind vorhanden sein sollte. Ist erledigt.
Über meinen Anwalt bekam ich weitere Formulare von der DRV.
Zum einen wollten sie IBAN und BIC der Kontonummer.
Zum anderen wollten sie wissen, wo ich derzeit beschäftigt bin und mein Arbeitgeber darf ausfüllen, was ich seit 01.03.2014 verdiene, ob die Stellung ungekündigt ist usw.
Die Rente wollen sie mir dann rückwirkend ab 01.01.2008 zahlen. Damit bin ich allerdings nicht ganz einverstanden. Ich kläre das morgen mal telefonisch mit der DRV ab.
Was Gutachten über den Grad meiner Behinderung liegt inzwischen dem Landessozialgericht vor. Das hat mir die Präsidentin des Landessozialgerichtes schriftlich bestätigt. Mein Anwalt hat es noch nicht. Demzufolge auch ich noch nicht.
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?
Noch ein Update.
Mein Anwalt sieht das was zwischen der DRV und mir passiert, als unsere Privatsache an. Schon wegen der Kostenfrage besteht er auf eine Entscheidung des Sozialgericht und der Möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen.
Ich teile seine Ansicht, denn ich möchte nicht, dass meine Rechtschutzversicherung für den Bockmist aufkommen muss, den letztendlich andere zu verantworten haben.
Mit der DRV habe ich auch telefoniert und gebeten, dass Mein Rentenbezug auf Juli 2007 vorverlegt wird. In diesem Monat begann meine Hartz IV Karriere.
lg
Robert
Mein Anwalt sieht das was zwischen der DRV und mir passiert, als unsere Privatsache an. Schon wegen der Kostenfrage besteht er auf eine Entscheidung des Sozialgericht und der Möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen.
Ich teile seine Ansicht, denn ich möchte nicht, dass meine Rechtschutzversicherung für den Bockmist aufkommen muss, den letztendlich andere zu verantworten haben.
Mit der DRV habe ich auch telefoniert und gebeten, dass Mein Rentenbezug auf Juli 2007 vorverlegt wird. In diesem Monat begann meine Hartz IV Karriere.
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