
ein wenig klarer wird es ja jetzt für mich, du hast also beide GA schon bekommen ... dass die DRV-GA gerne mal was "unterschlagen" ist ja nichts Neues, das wir ihnen spätestens dann bei Gericht "auf die Füße fallen" ...
Ach Poldibär, du hast es immer noch nicht verstanden, dein aktueller Arbeitsplatz ist dem Vermittler EGAL, natürlich könntest du (theoretisch) in andere Arbeit vermittelt werden, nur müßte der potentielle neue AG dann leider warten, bis deine Kündigungsfrist beim aktuellen AG abgelaufen ist.Meinem Arbeitsberater war/ist schon klar, dass er mich nicht vermitteln kann. Ich hab ja einen Arbeitsplatz!!!!!!!
Du kannst ja nicht zwei Vollzeitstellen gleichzeitig haben ... das hören die Vermittler bei der AfA aber gar nicht gerne, so wäre das aber nun mal, wenn man noch einen Arbeitsvertrag hat, der müßte ja erst ordentlich beendet werden ... zur Kündigung zwingen darf dich die AfA aber auch nicht ...

Es ist noch nie passiert, dass ein Ausgesteuerter (egal ob mit oder ohne Job) vermittelt wurde, das ist viel Lärm um NICHTS ...
Hast du diesen Quatsch etwa unterschrieben ...Er hat mir immer eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt,


Warum sollst du dir eine Vollzeitbeschäftigung suchen, wenn er im "nächsten Atemzug" von EM-Rente schreibt, hat der noch nie davon gehört, dass Vollzeit leistungsfähige Leute keine EM-Rente bekommen ...Ziele:
Übergangsbeschäftigung im Rahmen des Restleistungsvermögen in Vollzeit
Klärung einer möglichen EM-Rente
Was bist du denn nun für den Vermittler, Vollzeit arbeitsfähig oder "reif für die Rente" ...solcher Unsinn hat in einer EGV gar nichts zu suchen ... "Klärung einer möglichen EM-Rente" ist keine "Eingliederungsleistung" die man per Vertrag vereinbaren könnte ...

Ich denke du sollst dir ARBEIT suchenAktivitäten von MIR
Sie vervolgen weiterhin den Antrag auf EM-Rente



Eine EGV verliert allerdings sofort ihre Gültigkeit, wenn du gar keine Leistungen von der AfA mehr bekommst, aktuell bist du ja der DRV "verpflichtet" und nicht (mehr) der AfA ... irgendwie wissen die auch nicht mehr wirklich was sie tun, ODER ...Sie melden sich nach Ende des Heilverfahrens erneut persönlich arbeitslos



Bekommst du denn während dieser Maßnahme nicht dein Geld von der DRV ... dann müßte doch die AfA das ALGI bereits aufgehoben haben, der Restanspruch bleibt erhalten wenn du eine Maßnahme bei der DRV absolvierst, das steht dir dann noch nach der Maßnahme zu
Hatte denn jetzt dein Bescheid Gültigkeit gehabt bis April ???
Das ist anders als beim Krankengeld, der Ablauf deines ALGI verschiebt sich um die Reha-Zeit nach hinten, du bekommst dann einen neuen Bescheid mit dem neuen Zeitraum ... bei 5 Wochen Reha (mit Übergangsgeld von der DRV) wäre das dann erst im Mai oder Juni der Fall ...
Sollte dir aber NICHT egal sein, geh da nicht mehr alleine hin und unterschreibe solchen EGV-Blödsinn nicht mehr, das ist ein Vertrag den du da mit der AfA abschließt, du brauchst sowas überhaupt nicht unterschreiben, egal was der dann labert, davon ist dein Geld NICHT abhängig ...Das mit der Kürzung von ALGI hat mir der Typ nur mündlich gesagt. Aber da ja das A-Geld eh im April ausläuft ist mir diese Lüge nun eigentlich egal.
Dann bin ich ja mal gespannt wie es in deiner Maßnahme weitergehen wird, "man soll sich nicht auf dem Zimmer verkriechen" ... das kommt mir bekannt vor, hat in meiner Reha aber keinen wirklich interessiert, dass ich nur zu den Pflichtprogrammen anwesend war und ansonsten NUR MEINE RUHE haben wollte ...
Zwingen KANN dich KEINER wenn es dir nicht gut geht irgendwo zu erscheinen, es kann dich auch keiner zwingen Tabletten zu nehmen, wenn du das nicht willst ... solche Experimente in einer Reha-Maßnahme halte ich sowieso nicht für besonders günstig ... die Medikation sollten schon die eigenen Ärzte im Auge behalten ...


Liebe Grüße von der Doppeloma
