Hallo Mozart,
Mit Biegen und Brechen habe ich die Teilhabe abgeschlossen. Kein Fehltag. Alle übertragenden Aufgaben erfüllt, aber auf Kosten der Gesundheit, weitere Verschlechterung.
Meine ganz "gemeine" Antwort dazu, selber Schuld, wenn es nicht ging, hättest du deinen Arzt bemühen und dich AU schreiben lassen sollen ... dann hätte Variante a) gar nicht eintreten können ...
Situation/ Vorschlag:
a) LTA erfolgreich abgeschlossen:
Dann halbschichtige Weiterbeschäftigung und Rücknahme des Widerspruchs durch mich gegen den erteilten Rentenbescheid. Eine Teilrente wird dann nicht gezahlt. Dann könne ich nach 1 bis 2 Jahren erneut einen Antrag stellen und meine Erwerbsfähigkeit wird erneut beurteilt.
Wer schlägt das vor, die DRV, damit sie "sauber" aus der Sache herauskommt und nicht zugeben muss, dass die LTA dir mehr geschadet als genutzt hat ...
NÖ, ne Teilrente wird dann nicht gezahlt, da man ja aktuell der Meinung ist, du wärst schon seit Beginn deiner AU Erwerbsgemindert und davor (5 Jahre) würden deine Beiträge nicht reichen für eine Rentenzahlung ... merken die eigentlich noch was ...
Wie kannst du dann JETZT "erfolgreich" eine LTA abschließen und bekommst gleichzeitig (per amtlichem Bescheid) bescheinigt, dass du bereits seit Beginn der AU Erwerbsgemindert bist / sein sollst ...
Bist du denn gesundheitlich in der Lage (wenigstens eine längere Zeit) Teilzeit wieder in deiner Firma zu arbeiten, ich denke das geht nicht und könntest du von dem Geld leben, ich denke mal das ginge auch nicht ...
Den Widerspruch zurücknehmen, das könnte denen so passen, damit der gewählte Zeitpunkt des "Leistungsfalles" dann beim nächsten Antrag "unter den Tisch" fallen kann und sich da Keiner mehr drum kümmert, wie die darauf gekommen sein wollen ...
Das ist doch der wichtigste (Haupt-) Grund für den Widerspruch und dieses "Leistungsfall-Problem" sollen die gefälligst klären /erklären oder bist du jetzt durch die "erfolgreiche" LTA dann von deinem Leistungsfall (seit Beginn der AU) komplett genesen, dass man dich
NICHT mehr für EM hält seither, damit die Rechnung für die DRV wieder stimmt ... wozu dann der Bescheid über eine Teilweise EM ...
Ich persönlich würde denen was
HUSTEN und den Widerspruch aufrechterhalten, zur Not auch Klage einreichen, dann sollen die das dem Gericht erklären, wie sie darauf gekommen sind ...
In deiner Firma kannst du (wenn das ansonsten möglich sein sollte), auch ohne den Seegen der DRV Teilzeit arbeiten gehen, das ist doch nicht von denen abhängig, sondern von deiner Firma und von dir ... entweder haben die Arbeit für dich, die du leisten kannst oder die haben
KEINE Arbeit für dich die du leisten kannst ... das entscheidet doch letztlich nicht die DRV ...
Geht das nicht, dann bekommst du von dort kein Geld und von der DRV aber auch nicht ... dafür ist es unerheblich, ob du den Widerspruch zurücknimmst oder nicht, denn die aktuell anerkannte Teil-EM bewirkt ja keine Geldleistung von der DRV, weil die Versicherungszeiten (angeblich) nicht erfüllt sind ...
Die wollen doch nur vermeiden, dass sie dir irgendwas dazu schriftlich geben müssen, wenn du den Widerspruch zurücknimmst, ist das ja nicht mehr nötig und du hast einen Renten-Bescheid der eigentlich keiner ist ... wieso sollst du dann später mal einen neuen Antrag stellen, du bist doch dann (theoretisch) schon teilweise berentet, am (angeblichen) Fehlen der Beiträge (zum aktuellen Zeitpunkt) würde sich doch nichts mehr ändern und genau das ist doch notwendig, dass es geklärt wird ...
Das brauchen die nicht mehr machen, wenn du (wunschgemäß) den Widerspruch zurücknimmst, dann ist doch der Bescheid (so wie er aktuell geschrieben wurde) rechtsgültig/rechtskräftig ...
b) LTA nicht erfolgreich abgeschlossen:
Arbeitsverhältnis wird aufgehoben (bzw. ruht?), Widerspruchsverfahren läuft weiter…kein Geld.
Es muss doch dazu ein eindeutiges Ergebnis geben, das ist doch nicht die Sendung "Wünsch dir was", die DRV / LTA-Stelle muss doch einen Bericht dazu verfassen, wie das gelaufen ist oder machen die
ALLE nur noch was ihnen gerade in den Kram passt ...
Wenn ich den Widerspruch zurück ziehe, dann gilt der erteilte Rentenbescheid doch als gültig? (Geht das überhaupt nach Erteilung eines Bescheides?) Somit bleibt doch die volle Erwerbsunfähigkeit beurteilt?
Richtig erkannt und gegen diesen Bescheid hast du dann keinerlei Rechtsmittel mehr, wenn du jetzt "freiwillig" den Widerspruch zurücknimmst, weil der Bescheid eben so nicht in Ordnung ist ... die wollen dich richtig "auflaufen lassen" ...
Damit sie selber keinen Ärger mehr bekommen können, wenn du den Widerspruch
NICHT zurücknimmst und womöglich später auch noch an das Sozialgericht gehst damit ... denn das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen, was die da mit dir machen.
Du bist also (angeblich) seit Jahren schon
EM aber leider ohne Zahlungsanspruch, andererseits "darfst" du dir aktuell aussuchen, ob du eine gerade abgeschlossene LTA für erfolgreich oder nicht erfolgreich halten möchtest ...
Dann kann doch auch -selbst wenn ich jetzt 1 oder 2 Jahre weiterarbeiten würde- kein neuer Leistungsfall entstehen?
Man könnte doch immer argumentieren, dass sie ja schließlich schon seit dem im Gutachten benannten Zeitpunkt besteht?
Überlege mal selber was du da gerade geschrieben hast, wenn du diesen Bescheid jetzt akzeptierst (also den Widerspruch zurücknimmst), dann bist du als Teil-EM bereits berentet und willst aber 1 - 2 Jahre arbeiten gehen (können), um dann einen neuen Renten-Antrag zu stellen, damit deine (gesamte ???) Erwerbsfähigkeit erneut geprüft wird ...
Der Eintritt des Leistungsfalles kann ja dann nur der aktell gewählte Zeitpunkt bleiben, es ginge ja dann nur noch, um die Klärung ob du inzwischen
VOLL Erwerbsgemindert bist und daraus alleine ergibt sich ja auch kein Zahlungsanspruch mehr (das wäre ja praktisch nur noch die Erweiterung der bisher schon anerkannten Teilweisen EM, aufbauend auf dem ersten Eintritt des Leistungsfalles).
NaJa, wer 1 - 2 Jahre arbeiten konnte, wird allerdings kaum als VOLL-EM befunden werden bei dieser Überprüfung, außerdem
BIST du doch schon (lt. aktuellem Bescheid) Teil-EM-Rentner, nur "leider" ohne Renten-Zahlungs-Anspruch ... warum sollte sich das dann ändern ... ohne Rentenleistung ist es der DRV doch egal wieviel du arbeitest und verdienst ... und Ausgangspunkt wäre immer noch der aktuelle "Eintritt des Leistungsfalles" ...
JETZT bekommst du kein Geld (außer vielleicht bei Bedürftigkeit vom Amt), wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen
KANNST, egal ob du den Widerspruch zurücknimmst oder nicht ... die DRV will dich verar***en und "billig" loswerden, das solltest du dir nicht gefallen lassen ...
DU hast dabei
NICHTS zu verlieren ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
