Eintritt des Leistungsfalles

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Lilafee
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Mi 6. Nov 2013, 10:52

Er hat aber erst viel später den Antrag auf EM-Rente gestellt und üblicherweise ist das der Ausgangspunkt dafür und nicht der Beginn einer AU (zumal er danach noch für Leistungsfähig auf dem Arbeitsmarkt von der DRV gehalten wurde, in einer Reha :Gruebeln: ), zum Antragszeitpunkt sei er aber schon "lange" voll EM gewesen wird jetzt behauptet, weil es (für die DRV) besser passt, trotzdem KEINE Rente zahlen zu müssen ...
Ich überlege gerade... meine Rente wurde ja auch rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten AU (April 2010) bewilligt. Zur Reha war ich 2011, AU entlassen, für den Beruf nur noch 3 bis 6 Stunden leistungsfähig, ansonsten vollschichtig mit Einschränkungen. Antragstellung war im November 2012, bis dahin noch 12 Monte ALG1 und ein paar Monate KG mit Beitragszahlung.

Komme ich jetzt durch diese rückwirkende Bewilligung besser oder schlechter weg? Soweit ich weiß, wird doch hochgerechnet bis zum eigentlichen Renteneintritt.... basierend auf meinem Vollzeitgehalt wären das ja noch 1,5 fette Jahre - besser als 1,5 tatsächliche Jahre mit KG und ALG1.

Oder wie? :confused:

mozart
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von mozart » Mi 6. Nov 2013, 13:18

Hallo zusammen,

@Doppeloma
Vielen herzlichen Dank liebe Doppeloma für Deine ausführliche Beschreibung, so treffend hätte ich es nicht formulieren können.
Auch zwischen den Zeilen kann man den Unmut über so ein Verfahren "lesen". DANKE, Du sprichst das aus, was ich auch empfinde.

@Manfred1951
Danke für Deinen Beitrag, ich denke die Frage ist somit beantwortet.
Makabererweise (oder ich muss wohl zugeben: von mir aus sehr dumm) entstand diese (nun genutzte) Lücke im Versicherungsverlauf durch einen vorübergehenden Minijob, weil ich mich der Pflege meines Vaters widmen wollte (und zugunsten meiner Mutter auf die Anerkennung als Pflegeperson verzichtet hab; in der damaligen Situation war ich leider auch noch so blöd und hab mir erzählen lassen, dass ich beim Minijob lediglich eine "nur so geringe Rentenanhebung der Altersrente erwarten darf, dass sich die Zahlung der Beiträge nicht lohnt". Dass ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfällt, war mir nicht klar.)
Gesetz ist halt Gesetz und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das muss ich jetzt wohl einsehen.
Nachdenklich macht mich nur, dass der Gesetzgeber diese "Versicherungsfreiheit" seit 2013 abgeschafft hat...(warum?)...und....dass Arbeitgeber nicht schriftlich auf die Konsequenzen des Verzichts hinweisen müssen. Somit habe ich als Arbeitnehmer eine Holschuld für diese Information.
Manchmal frag ich mich, was politsch so gewollt ist.....?

@Lilafee
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.

maday
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 6. Nov 2013, 16:55

Lilafee hat geschrieben:
Soweit ich weiß, wird doch hochgerechnet bis zum eigentlichen Renteneintritt.... basierend auf meinem Vollzeitgehalt wären das ja noch 1,5 fette Jahre - besser als 1,5 tatsächliche Jahre mit KG und ALG1.Oder wie? :confused:
Um Versicherten, die bereits vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erwerbsgemindert sind, eine ausreichende Rente zu sichern, wird eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Zurechnungszeit ist dabei die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, also nicht bis zum eigentlichen Renteneintritt.

Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit erhält den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt.

Und dann nicht vergessen, dass ein Abschlag von max. 10,8 % dazu kommt, weil vorzeitig Rente in Anspruch genommen wird.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Sa 9. Nov 2013, 18:59

Hallo und GUTEN ABEND Ihr Lieben, :smile:
Doppeloma hat geschrieben:Naja, bei mir wäre das "Wurscht" gewesen, ich habe (seit ich 16 war) immer Beiträge an die DRV geleistet und hätte auch da eine Rente bekommen müssen ...
da bin ich aber froh, daß meine Frau immer schön brav ihre Beiträge gezahlt hat.
Jetzt muß sie nur noch IHREN Kampf gegen die DRV gewinnen.
Doppeloma hat geschrieben:Trotzdem muss man sich eine so offensichtliche "Schonung der Rentenkasse" ja nicht gefallen lassen ...
Genau so sehe ich das auch! :ic_up:

DANKE für die "Aufklärung" liebe Doppeloma! :umarm:

... und an ALLE ANDEREN: "NIEMALS AUFGEBEN !!!" :ic_up:
Herzliche Grüße,
Manfred


Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 10. Nov 2013, 22:15

Hallo K@lle, :smile:
bei mir wurde schon 1999 die Bu festgestellt (Reha;GaUni-Klinik;Priv.Bu-Versicherung)....

wenn ich damals schon die Bu bei der DRV beantragt hätte ,hätte ich sie noch heute(Bestandschutz).
so wurde das Gesetzt geändert (glaube es war 2001)und bei mir wird dann der §240 angewandt...also nix Bu-Rente
Kann ich bestätigen, zumindest was den Dopa betrifft, denn in den 90er Jahren ging die DRV noch sehr "großzügig" mit Berentungen wegen BU und EU um (hieß ja damals noch Erwerbs-Unfähig, inzwischen sind wir ja höchstens Erwerbsgemindert), was wohl auch den "Supergau" in der Rentenkasse beschleunigt hat.

Damals reichte es wohl teilweise wirklich aus, wenn der behandelnde Hausarzt /Facharzt "die Empfehlung" zum Rentenantrag gab und mit entsprechend schlüssiger Begründung, ging das dann überwiegend ziemlich Problemlos durch bei der DRV ... :Verwirrt: :Hilfe:

So wurde dem Dopa nach der ersten BS-OP (1992 mit Mitte 30) noch in der Anschluß-Reha geraten die BU/EU-Rente zu beantragen, er hatte bis dahin schönes Geld im Straßenbau verdient, ("Rücken" zählte allerdings offiziell noch nicht als Berufskrankheit), er wollte aber lieber wieder arbeiten gehen und hat den Antrag nicht gestellt ... bekam dann später die Umschulung bewilligt.

Vermutlich wäre seine EU-Rente damals fast doppelt so hoch ausgefallen, wie die EM-Rente, die er jetzt nach weiteren fast 20 Jahren Arbeit (Plus Infarkt 96 und 2. BS-OP Ende 1999 und insgesamt deutlich mehr Gesundheitsproblemen als 1992 ... :confused: :Gruebeln: ), nach fast 5 Jahren erbittertem Kampf, um die EM-Rente bekommt ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Richtig, die "große Renten-Reform", der wir das aktuelle Chaos zu verdanken haben kam ab 2001, vorab wurde auch schon bei der Anschluß-Reha kräftig gespart, denn nach der 2. BS-OP bekam er keine AHB mehr genehmigt, erst als er 5 Monate danach immer noch AU war, gab es eine Med. Reha-Maßnahme von der DRV (Mitte 2000) ... allerdings war da von eventueller Berentung schon keine Rede mehr ... :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:

Die Einführung von Hartz 4 (Komplett-Umstellung der "Sozialsysteme" 2005), setzt dem ganzen inzwischen "die Krone auf", denn durch die neuerdings schon inflationär "verordneten" EM-Renten-Anträge bei den JobCentern (weil sie die gesundheitlich meist eingeschränkten, besonders Älteren Langzeit-ALOs am aktuellen Arbeitsmarkt, trotz politischer "Sonntagsreden" auch nicht mehr loswerden), da werden leider auch zunehmend die wirklich ernsthaft kranken, tatsächlich erwerbsgeminderten Antragsteller oft nicht mehr ernst genommen bei der DRV ... :ic_down: :kotzen:

So ergeben sich immer mehr abstruse "Umwege" mit denen die DRV selbst bei (eigentlich) berechtigten Ansprüchen auf EM-Rente nach passenden Schlupflöchern sucht, um wenigstens die Zahlung einer Rente hinauszuzögern (Dopas erster Antrag war Anfang 2007 gestellt worden, Rente bekam er dann erst auf den 2. Antrag ab 2010, AU war er DURCHGEHEND bereits seit Herbst 2006 ... :confused: :Gruebeln: :Gruebeln: ) oder sogar ganz zu vermeiden ... weil nun "leider" (gerade) die versicherungsrechtlichen Vorbedingungen noch nicht oder nicht (mehr) erfüllt sind ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 11. Nov 2013, 00:43

Hallo Lilafee, :smile:
Ich überlege gerade... meine Rente wurde ja auch rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten AU (April 2010) bewilligt. Zur Reha war ich 2011, AU entlassen, für den Beruf nur noch 3 bis 6 Stunden leistungsfähig, ansonsten vollschichtig mit Einschränkungen. Antragstellung war im November 2012, bis dahin noch 12 Monte ALG1 und ein paar Monate KG mit Beitragszahlung.
Ich weiß gerade nicht mehr, ob du diese Reha auf eigenen Wunsch beantragt hattest oder auf Bescheid-Anforderung KK / AfA ..., da hättest du eventuell ein eigenes "Wahlrecht" zum Beginn der EM-Rente gehabt, die möglichen Termine gibt dann aber auch die DRV vor ... eine "Umdeutung" hat sich ja aus der Reha nicht ergeben, wenn du allgemeiner Arbeitsmarkt voll Erwerbsfähig entlassen wurdest ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Komme ich jetzt durch diese rückwirkende Bewilligung besser oder schlechter weg? Soweit ich weiß, wird doch hochgerechnet bis zum eigentlichen Renteneintritt.... basierend auf meinem Vollzeitgehalt wären das ja noch 1,5 fette Jahre - besser als 1,5 tatsächliche Jahre mit KG und ALG1.
Das dürfte sich eher nicht negativ für dich auswirken, denn die "Zurechnungszeiten" (bis 60 Jahre fiktives letztes Einkommen !!!) gleichen das ja soweit aus ... es ist also egal ob echtes oder "fiktives" Einkommen die Basis für die zusätzlichen Rentenpunkte ist.

Auch bei Bezug von ALGI / Krankengeld wird das dahinter stehende Erwerbseinkommen genommen und nicht die (geringeren) Beiträge aus den Lohnersatzleistungen.
Ich mußte z.B. Extra noch eine Bescheinigung von der AfA ausfüllen lassen, auf welcher Einkommens-Basis mein ALGI beruht hat, KG bekam ich ja nicht mehr in der fraglichen Zeit.

Zum Vorteil für dich ist die finanzrechtliche Einordnung in das Jahr 2010, als Beginn deiner EM-Rente denn da steigt ja mit jedem Jahr für die Neurentner der steuerpflichtige Anteil an der Rente, für 2010 lag der bei 60 % und für NEU-Rentner 2012 bereits bei 64 % ...

Ist wie immer ziemlich kompliziert, aber dieser bestimmte Betrag (der da ab dem 2. Rentenjahr vom FA festgelegt wird) der gilt dann lebenslang auf deine persönliche Rente ... ich habe auch letztes Jahr nochmal nachgefragt beim FA weil ich für den Dopa das Jahr des ersten Renten-Bezuges (also Überweisung der Rente) eingetragen hatte, es ist aber der Beginn lt. Rentenbescheid dafür maßgeblich ... so haben wir auch beide als "FA-Bezugsjahr" dafür das Jahr 2010 ...

Vielleicht kannst du mit diesen Infos ein wenig was anfangen ...
Beispiel: Im Jahr 2012 beträgt die Rente eines Neurentners 1.000 Euro. 64 % davon sind im 1. Jahr steuerpflichtig, 36% (= 360 Euro) nicht. Diese 360 Euro sind ab dem 2. Jahr des Rentenbezuges dann der lebenslange Freibetrag. Steigt die Rente im Laufe der Jahre z. B. auf 1.100 Euro, sind trotzdem nur 360Euro steuerfrei.
Quelle

http://www.optimal-absichern.de/finanze ... anzamt.php

So ist es zumindest für dich steuerlich gesehen ein Vorteil, dass man (wenn auch ansonsten unverständlich) deinen AU-Beginn genommen hat, denn der steuerpflichtige Teil deiner Rente wäre bereits (lebenslang) höher bei Bescheid ab Antragstellung oder Reha ... wir hätten natürlich bei früherer Berentung (AU ab 2008/Antrag 2009 Doma /AU ab 2006 /1. Antrag 2007 Dopa) da auch (lebenslang) deutliche Steuervorteile gehabt, die uns die DRV so gleich mit versaut hat ... :Wut: :schimpfen: :Veraergert:

Manchmal frage ich mich allerdings, was Rentner (auch mal uralte Altersrentner irgendwann ... :Heiss: ) noch so alles wissen und beachten sollen, wenn sie das Arbeitsleben endlich hinter sich gebracht haben ... kann man uns mit der ganzen :kack: -Bürokratie nicht irgendwann einfach mal IN RUHE lassen ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von mozart » So 1. Dez 2013, 14:19

Hallo zusammen,

einen schönen 1. Advent wünsche ich allerseits.

Heute kommt ein Update von mir.

Mit Biegen und Brechen habe ich die Teilhabe abgeschlossen. Kein Fehltag. Alle übertragenden Aufgaben erfüllt, aber auf Kosten der Gesundheit, weitere Verschlechterung.

Situation/ Vorschlag:

a) LTA erfolgreich abgeschlossen:
Dann halbschichtige Weiterbeschäftigung und Rücknahme des Widerspruchs durch mich gegen den erteilten Rentenbescheid. Eine Teilrente wird dann nicht gezahlt. Dann könne ich nach 1 bis 2 Jahren erneut einen Antrag stellen und meine Erwerbsfähigkeit wird erneut beurteilt.

b) LTA nicht erfolgreich abgeschlossen:
Arbeitsverhältnis wird aufgehoben (bzw. ruht?), Widerspruchsverfahren läuft weiter…kein Geld.

Wenn ich den Widerspruch zurück ziehe, dann gilt der erteilte Rentenbescheid doch als gültig? (Geht das überhaupt nach Erteilung eines Bescheides?) Somit bleibt doch die volle Erwerbsunfähigkeit beurteilt?
Dann kann doch auch -selbst wenn ich jetzt 1 oder 2 Jahre weiterarbeiten würde- kein neuer Leistungsfall entstehen?
Man könnte doch immer argumentieren, dass sie ja schließlich schon seit dem im Gutachten benannten Zeitpunkt besteht?

:Sturkopf: :Suizid:

Liebe Grüße
Mozart

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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 3. Dez 2013, 01:42

Hallo Mozart, :smile:
Mit Biegen und Brechen habe ich die Teilhabe abgeschlossen. Kein Fehltag. Alle übertragenden Aufgaben erfüllt, aber auf Kosten der Gesundheit, weitere Verschlechterung.
Meine ganz "gemeine" Antwort dazu, selber Schuld, wenn es nicht ging, hättest du deinen Arzt bemühen und dich AU schreiben lassen sollen ... dann hätte Variante a) gar nicht eintreten können ... :Ohnmacht:
Situation/ Vorschlag:

a) LTA erfolgreich abgeschlossen:
Dann halbschichtige Weiterbeschäftigung und Rücknahme des Widerspruchs durch mich gegen den erteilten Rentenbescheid. Eine Teilrente wird dann nicht gezahlt. Dann könne ich nach 1 bis 2 Jahren erneut einen Antrag stellen und meine Erwerbsfähigkeit wird erneut beurteilt.
Wer schlägt das vor, die DRV, damit sie "sauber" aus der Sache herauskommt und nicht zugeben muss, dass die LTA dir mehr geschadet als genutzt hat ... :confused: :Gruebeln:

, ne Teilrente wird dann nicht gezahlt, da man ja aktuell der Meinung ist, du wärst schon seit Beginn deiner AU Erwerbsgemindert und davor (5 Jahre) würden deine Beiträge nicht reichen für eine Rentenzahlung ... merken die eigentlich noch was ... :Verwirrt: :Verwirrt: :Verwirrt: :Hilfe: :Hilfe: :Hilfe:

Wie kannst du dann JETZT "erfolgreich" eine LTA abschließen und bekommst gleichzeitig (per amtlichem Bescheid) bescheinigt, dass du bereits seit Beginn der AU Erwerbsgemindert bist / sein sollst ...
Bist du denn gesundheitlich in der Lage (wenigstens eine längere Zeit) Teilzeit wieder in deiner Firma zu arbeiten, ich denke das geht nicht und könntest du von dem Geld leben, ich denke mal das ginge auch nicht ... :confused: :Gruebeln:

Den Widerspruch zurücknehmen, das könnte denen so passen, damit der gewählte Zeitpunkt des "Leistungsfalles" dann beim nächsten Antrag "unter den Tisch" fallen kann und sich da Keiner mehr drum kümmert, wie die darauf gekommen sein wollen ... :confused: :confused: :confused: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Das ist doch der wichtigste (Haupt-) Grund für den Widerspruch und dieses "Leistungsfall-Problem" sollen die gefälligst klären /erklären oder bist du jetzt durch die "erfolgreiche" LTA dann von deinem Leistungsfall (seit Beginn der AU) komplett genesen, dass man dich NICHT mehr für EM hält seither, damit die Rechnung für die DRV wieder stimmt ... wozu dann der Bescheid über eine Teilweise EM ... :confused: :Gruebeln:

Ich persönlich würde denen was HUSTEN und den Widerspruch aufrechterhalten, zur Not auch Klage einreichen, dann sollen die das dem Gericht erklären, wie sie darauf gekommen sind ... :Wut: :schimpfen: :keule: :keule: :keule:

In deiner Firma kannst du (wenn das ansonsten möglich sein sollte), auch ohne den Seegen der DRV Teilzeit arbeiten gehen, das ist doch nicht von denen abhängig, sondern von deiner Firma und von dir ... entweder haben die Arbeit für dich, die du leisten kannst oder die haben KEINE Arbeit für dich die du leisten kannst ... das entscheidet doch letztlich nicht die DRV ...

Geht das nicht, dann bekommst du von dort kein Geld und von der DRV aber auch nicht ... dafür ist es unerheblich, ob du den Widerspruch zurücknimmst oder nicht, denn die aktuell anerkannte Teil-EM bewirkt ja keine Geldleistung von der DRV, weil die Versicherungszeiten (angeblich) nicht erfüllt sind ... :Ohnmacht:

Die wollen doch nur vermeiden, dass sie dir irgendwas dazu schriftlich geben müssen, wenn du den Widerspruch zurücknimmst, ist das ja nicht mehr nötig und du hast einen Renten-Bescheid der eigentlich keiner ist ... wieso sollst du dann später mal einen neuen Antrag stellen, du bist doch dann (theoretisch) schon teilweise berentet, am (angeblichen) Fehlen der Beiträge (zum aktuellen Zeitpunkt) würde sich doch nichts mehr ändern und genau das ist doch notwendig, dass es geklärt wird ...

Das brauchen die nicht mehr machen, wenn du (wunschgemäß) den Widerspruch zurücknimmst, dann ist doch der Bescheid (so wie er aktuell geschrieben wurde) rechtsgültig/rechtskräftig ... :Ohnmacht:
b) LTA nicht erfolgreich abgeschlossen:
Arbeitsverhältnis wird aufgehoben (bzw. ruht?), Widerspruchsverfahren läuft weiter…kein Geld.
Es muss doch dazu ein eindeutiges Ergebnis geben, das ist doch nicht die Sendung "Wünsch dir was", die DRV / LTA-Stelle muss doch einen Bericht dazu verfassen, wie das gelaufen ist oder machen die ALLE nur noch was ihnen gerade in den Kram passt ... :confused: :confused: :confused:
Wenn ich den Widerspruch zurück ziehe, dann gilt der erteilte Rentenbescheid doch als gültig? (Geht das überhaupt nach Erteilung eines Bescheides?) Somit bleibt doch die volle Erwerbsunfähigkeit beurteilt?
Richtig erkannt und gegen diesen Bescheid hast du dann keinerlei Rechtsmittel mehr, wenn du jetzt "freiwillig" den Widerspruch zurücknimmst, weil der Bescheid eben so nicht in Ordnung ist ... die wollen dich richtig "auflaufen lassen" ... :ic_down: :ic_down: :ic_down:
Damit sie selber keinen Ärger mehr bekommen können, wenn du den Widerspruch NICHT zurücknimmst und womöglich später auch noch an das Sozialgericht gehst damit ... denn das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen, was die da mit dir machen.

Du bist also (angeblich) seit Jahren schon EM aber leider ohne Zahlungsanspruch, andererseits "darfst" du dir aktuell aussuchen, ob du eine gerade abgeschlossene LTA für erfolgreich oder nicht erfolgreich halten möchtest ... :Verwirrt: :Hilfe:
Dann kann doch auch -selbst wenn ich jetzt 1 oder 2 Jahre weiterarbeiten würde- kein neuer Leistungsfall entstehen?
Man könnte doch immer argumentieren, dass sie ja schließlich schon seit dem im Gutachten benannten Zeitpunkt besteht?
Überlege mal selber was du da gerade geschrieben hast, wenn du diesen Bescheid jetzt akzeptierst (also den Widerspruch zurücknimmst), dann bist du als Teil-EM bereits berentet und willst aber 1 - 2 Jahre arbeiten gehen (können), um dann einen neuen Renten-Antrag zu stellen, damit deine (gesamte ???) Erwerbsfähigkeit erneut geprüft wird ...

Der Eintritt des Leistungsfalles kann ja dann nur der aktell gewählte Zeitpunkt bleiben, es ginge ja dann nur noch, um die Klärung ob du inzwischen VOLL Erwerbsgemindert bist und daraus alleine ergibt sich ja auch kein Zahlungsanspruch mehr (das wäre ja praktisch nur noch die Erweiterung der bisher schon anerkannten Teilweisen EM, aufbauend auf dem ersten Eintritt des Leistungsfalles).

NaJa, wer 1 - 2 Jahre arbeiten konnte, wird allerdings kaum als VOLL-EM befunden werden bei dieser Überprüfung, außerdem BIST du doch schon (lt. aktuellem Bescheid) Teil-EM-Rentner, nur "leider" ohne Renten-Zahlungs-Anspruch ... warum sollte sich das dann ändern ... ohne Rentenleistung ist es der DRV doch egal wieviel du arbeitest und verdienst ... und Ausgangspunkt wäre immer noch der aktuelle "Eintritt des Leistungsfalles" ...

JETZT bekommst du kein Geld (außer vielleicht bei Bedürftigkeit vom Amt), wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen KANNST, egal ob du den Widerspruch zurücknimmst oder nicht ... die DRV will dich verar***en und "billig" loswerden, das solltest du dir nicht gefallen lassen ... DU hast dabei NICHTS zu verlieren ... :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Eintritt des Leistungsfalles

Ungelesener Beitrag von mozart » Di 3. Dez 2013, 14:33

Hallo liebe Doppeloma,

danke für Deine Antwort. Ich teile das Geschriebene vollständig, genau meine Gedanken. Besonders das "Wünsch-Dir-was" :icon_e_wink:

Dieses alles zeigt, wie "verrückt" die Situation ist :AlterSchwede: und dass ich schon lange angefangen habe, mir selbst bzw. meiner eigenen Einschätzung über meine Leistungsfähigkeit nicht mehr zu vertrauen.

Ich stelle es jetzt mal positiv dar:
Das Gutachten beurteilt die volle Erwerbsunfähigkeit. Man geht wohl davon aus, dass im Gutachten im Rahmen des Rentenantrages die volle Erwerbsunfähigkeit zu "Unrecht" beurteilt sein könnte und ich eventuell unter besonderen (im Rahmen der Teilhabe ermöglichten Umständen) halbschichtig weiter arbeiten kann (/will/muss. :teufel: ..was auch immer...). So tut man mir einen "Gefallen", wenigstens halbtags Lohn zu erhalten und den quasi vernichtenden Bescheid (sofern er auf Dauer beurteilt ist) aufzuheben. Das kann ich nur durch arbeiten "beweisen". Nur so kann ich es mir schlüssig erklären; denn dann würde die LTA Sinn gehabt haben.

Wenn es so gewesen wäre, dann hätte ich mich ja eventuell (unter nicht unerheblichen finanziellen Verlusten) darauf einlassen können, aber ich bin halt Schrott :Ohnmacht: und kann es einfach nicht :traurig: .

Dumm gelaufen, wenn man sich eine schwere Krankheit aussucht und diese ein paar Monate zu früh zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat und die Entscheider den Unterschied zwischen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit auslegen können, wie sie wollen....

Wenn es Euch interessiert, berichte ich über den weiteren Verlauf.

Einen schönen Tag und alles Gute!

Mozart

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