Hallo slash,
bitte genauere Angaben aus welchem konkreten Grund du das zurückerstatten sollst, ist das ein Bescheid mit Widerpruchsmöglichkeit (Rechtsmittelbelehrung) oder nur eine Information dazu, dass man sich das jetzt bei der DRV einfordern wird ???
Handelt es sich um die Aufhebung (des ALGII) wegen rückwirkend bewilligter EM-Rente und hast du selbst den entstandenen Nachzahlungsbetrag bekommen oder liegt der noch bei der DRV ???
Wenn du überhaupt erst ab 01.07.2013 eine Rentenleistung erhalten sollst (7 Monate Wartezeit ab 01.01.2013 wegen Zeitrente, ohne Rentenleistung

), dann dürfen die von dir gar nicht zurückverlangen, ob sie dann bei der DRV was bekommen werden, ist nicht dein Problem.
Klingt danach dem § 104 SGB X nach zu urteilen ... der ist eigentlich nicht für den Leistungsempfänger gedacht, sondern
NUR für Erstattungen der Leistungsträger untereinander ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/104.html
Leider drücken die sich da oft nicht klar genug aus, dass man das leicht mißverstehen kann ...wenn du magst stell das Schreiben mal anonymisiert ein oder schicke es mir per PN, keine Panik, das bekommen wir schon sortiert.
Liebe Grüße von der Doppeloma
