...., ich bekäme heute meinen rückwirkenden Rentenbescheid.
In dieser rückwirkenden Zeit hätte ich KG 12*1500 EUR = 18.000 EUR
...........................................ALG1 12*1200 EUR = 14.400 EUR
UND......................................ALG2 6*600 EUR = 3.600 EUR
... bekommen.
Außerdem war ich zwei Monate ohne Bezüge.
Der fiktive Rentenanspruch beträge 32*800 EUR = 25.600 EUR.
Wie würde dann abgerechnet? Bekäme die KK 12*800, die AfA 12*800 EUR und das JC 6*600 EUR und der fiktive Rest von 6*200 EUR und 2*800 EUR würde an mich ausgezahlt? Oder würde dieser Betrag anteilig an AfA und KK überwiesen?
Mal angenommen.....
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Mal angenommen.....
ich glaube, das wird alles getrennt abgerechnet....
die KK bekommt das KG bis in Höhe der Rente höchstens zurück...
dann die Afa bis in Höhe der Rente...
und dann JC...wenn noch was übrig ist...
d.h. Erstattungsanspruch wäre immer nur in Höhe der Rente....der überschiessende ausgezahlte Betrag an KG oder ALG verbleibt für dich....
die KK bekommt das KG bis in Höhe der Rente höchstens zurück...
dann die Afa bis in Höhe der Rente...
und dann JC...wenn noch was übrig ist...
d.h. Erstattungsanspruch wäre immer nur in Höhe der Rente....der überschiessende ausgezahlte Betrag an KG oder ALG verbleibt für dich....
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Mal angenommen.....
Hallo Lilafee,
Bei einer (wahrscheinlichen) Zeitrente beginnt der Geld-Anspruch z.B. erst ab dem 7. Monat und eine EM-Rente für rückwirkend fast 3 Jahre wird es eher nicht geben, da bliebe ja für die Zukunft NIX mehr übrig ... weil Zeitrenten höchstens 3 Jahre am Stück bewilligt werden.
Grundlage für diese Verrechnungen ist immer dein (Netto-) Rentenbetrag zum jeweiligen Zeitpunkt, es darf also nur verrechnet werden, was du auch auf deinem Konto gehabt hättest, Monat für Monat ab Beginn der rückwirkenden EM-Rente mit Zahlungs-Anspruch.
Achso, vom JC, die müßten eigentlich den Mietanteil auf 56 % "deckeln", weil man ja rückwirkend kein Wohngeld mehr bekommen kann, leider lassen die das gerne "unter den Tisch fallen" ...
Besonders deren Abrechnung sollte man sich dann genauer ansehen, die holen sich gerne mal mehr von der DRV, als sie zu bekommen haben und hoffen der Betroffene merkt das nicht, bei uns sind diese Klärungen noch immer am Sozialgericht.
Bei mir bekam die KK NIX mehr, weil die Rente für diese Zeit noch nicht (nachträglich) bewilligt wurde, die AfA bekam was für 3,5 Monate zurück und hatte noch (reichlich) "Verlust" weil mein ALGI höher war (und 1,5 Jahre gezahlt wurde) als die EM-Rente für die gleichen Monate, aber die haben korrekt abgerechnet, jedenfalls bei mir.
Beim Dopa mußten wir uns noch eigenständig um die Wohngeldstelle kümmern und die haben das auch nochmal alles überprüft und wollten dann was zurück haben (mein ALGI plus Dopas Rente ergab dann rückwirkend weniger Anspruch als wir bekommen hatten), solange die restliche Nachzahlung dafür ausreicht ist das in Ordnung, darüber geht auch nicht.
Wenn es also bei rückwirkender Bewilligung Monate ohne eigenes Einkommen gibt, dann hat man Anspruch auf die volle Renten-Leistung für diesen Zeitraum, auch dann wenn die Vorleister nicht alles zurückbekommen haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

dann steht da genau drin ab wann die EM-Rente nun bewilligt wurde, welche Rente (Zeitrente oder ohne Befristung) und ab wann die tatsächlichen Rentenzahlungen beginnen werden....., ich bekäme heute meinen rückwirkenden Rentenbescheid.
Bei einer (wahrscheinlichen) Zeitrente beginnt der Geld-Anspruch z.B. erst ab dem 7. Monat und eine EM-Rente für rückwirkend fast 3 Jahre wird es eher nicht geben, da bliebe ja für die Zukunft NIX mehr übrig ... weil Zeitrenten höchstens 3 Jahre am Stück bewilligt werden.
Im Bescheid wird dir dann auch die komplette Nachzahlungs-Summe genannt und, dass man erst die Verrechnungen mit den Vorleistern (KK/ AfA/ JC) vornehmen wird, ehe du einen verbleibenden Restbetrag überwiesen bekommst.In dieser rückwirkenden Zeit hätte ich KG 12*1500 EUR = 18.000 EUR
...........................................ALG1 12*1200 EUR = 14.400 EUR
UND......................................ALG2 6*600 EUR = 3.600 EUR
... bekommen.
Grundlage für diese Verrechnungen ist immer dein (Netto-) Rentenbetrag zum jeweiligen Zeitpunkt, es darf also nur verrechnet werden, was du auch auf deinem Konto gehabt hättest, Monat für Monat ab Beginn der rückwirkenden EM-Rente mit Zahlungs-Anspruch.
Für solche Zeiten hast du Anspruch auf die (nachträgliche) Auszahlung deiner VOLLEN Monatsrenten, dadurch bekam der Dopa (trotz kleiner Rente) auch noch ein paar € Nachzahlung, weil wir einige Monate nur von meinem ALGI plus Wohngeld gelebt hatten, um H4 (noch) aus dem Wege zu gehen.Außerdem war ich zwei Monate ohne Bezüge.
Das wäre also die Summe (Gesamt-Nachzahlung) die erstmal im Renten-Bescheid stehen würde, wobei es da noch eine Extra-Übersicht geben wird, die Renten ändern sich ja auch (meist) zum 01. 07. da werden (mit Glück) die Renten immer erhöht, bei mir standen da auch fast 20.000 € (für fast 2 Jahre rückwirkend) ...Der fiktive Rentenanspruch beträge 32*800 EUR = 25.600 EUR.

Ist das die Netto oder die Brutto-Rente (es gehen ja auch von der Rente Versicherungsbeiträge ab, das verrechnen die aber alles untereinander), in groben Zügen stimmt das dann schon, aber jeder Vorleister fordert seine Ansprüche separat bei der DRV ein, die DRV weiß ja nicht, was du genau von denen bekommen hast.Wie würde dann abgerechnet? Bekäme die KK 12*800, die AfA 12*800 EUR und das JC 6*600 EUR und der fiktive Rest von
Soweit stimmt also deine fiktive Rechnung schon mal ganz gut, wie kommst du jetzt auf die 6 Mal 200 € ???6*200 EUR und 2*800 EUR würde an mich ausgezahlt?
Achso, vom JC, die müßten eigentlich den Mietanteil auf 56 % "deckeln", weil man ja rückwirkend kein Wohngeld mehr bekommen kann, leider lassen die das gerne "unter den Tisch fallen" ...
Besonders deren Abrechnung sollte man sich dann genauer ansehen, die holen sich gerne mal mehr von der DRV, als sie zu bekommen haben und hoffen der Betroffene merkt das nicht, bei uns sind diese Klärungen noch immer am Sozialgericht.
Bei mir bekam die KK NIX mehr, weil die Rente für diese Zeit noch nicht (nachträglich) bewilligt wurde, die AfA bekam was für 3,5 Monate zurück und hatte noch (reichlich) "Verlust" weil mein ALGI höher war (und 1,5 Jahre gezahlt wurde) als die EM-Rente für die gleichen Monate, aber die haben korrekt abgerechnet, jedenfalls bei mir.
Nein, das ist nicht erlaubt, wenn die Monatsrente nicht ausreicht, dann muss der Vorleister auf den Rest verzichten, man darf es auch nicht bei dir direkt nachträglich einfordern, auch das hat es leider schon gegeben.Oder würde dieser Betrag anteilig an AfA und KK überwiesen?
Beim Dopa mußten wir uns noch eigenständig um die Wohngeldstelle kümmern und die haben das auch nochmal alles überprüft und wollten dann was zurück haben (mein ALGI plus Dopas Rente ergab dann rückwirkend weniger Anspruch als wir bekommen hatten), solange die restliche Nachzahlung dafür ausreicht ist das in Ordnung, darüber geht auch nicht.
Wenn es also bei rückwirkender Bewilligung Monate ohne eigenes Einkommen gibt, dann hat man Anspruch auf die volle Renten-Leistung für diesen Zeitraum, auch dann wenn die Vorleister nicht alles zurückbekommen haben.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
-
- Beiträge: 188
- Registriert: So 3. Feb 2013, 12:03
- Hat sich bedankt: 81 Mal
- Danksagung erhalten: 141 Mal
Re: Mal angenommen.....
Danke für die tolle Erklärung
, dann kann ich ja vielleicht doch mit einem kleinen Nachzahlungsbetrag rechnen.... das Thema lässt mir ja doch keine Ruhe
Wo ich dann gleich noch eine Frage hätte: Ich bilde ja mit meinem Sohn eine "Bedarfsgemeinschaft". Er bekommt, dank Ausbildungsvergütung, Unterhalt und Kindergeld keine 100 EUR vom JC - und zwar nur für Unterkunft und Heizung. Müsste ich dann seinen Anteil auch zurückzahlen? Oder nur meinen?


Das wäre die (angenommene) Differenz von der Rente zum ALG2, das wäre nämlich noch weniger als die Rente.Doppeloma hat geschrieben:
Soweit stimmt also deine fiktive Rechnung schon mal ganz gut, wie kommst du jetzt auf die 6 Mal 200 € ???
Wo ich dann gleich noch eine Frage hätte: Ich bilde ja mit meinem Sohn eine "Bedarfsgemeinschaft". Er bekommt, dank Ausbildungsvergütung, Unterhalt und Kindergeld keine 100 EUR vom JC - und zwar nur für Unterkunft und Heizung. Müsste ich dann seinen Anteil auch zurückzahlen? Oder nur meinen?
- Fatbob
- Beiträge: 915
- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
- Hat sich bedankt: 226 Mal
- Danksagung erhalten: 963 Mal
Re: Mal angenommen.....
Ich hatte das schon mal gelinkt..
Aber leider denke ich da Bedarfsgemeinschaft..
Alles was du (ihr) bekommen habt an Sozialleistungen wird gerade das JC berechnen. Einfach ausgedrückt, alles wird berechnet als wenn du am Datum XX.XX deine Rente ausgezahlt bekommen hättest..
Sie wollen jeden Cent, und wollen diesen cent von der DRV, also wird angenommen das du ab diesen Datum das Geld gehabt
hättest, und alles wird runtergerechnet..
Ich hoffe Doppeloma kann dir bessere Nachrichten geben, und lass den Kopf nicht hängen, irgendwie müssen wir ja alle durch den scheiss.
lg
Aber leider denke ich da Bedarfsgemeinschaft..
Alles was du (ihr) bekommen habt an Sozialleistungen wird gerade das JC berechnen. Einfach ausgedrückt, alles wird berechnet als wenn du am Datum XX.XX deine Rente ausgezahlt bekommen hättest..
Sie wollen jeden Cent, und wollen diesen cent von der DRV, also wird angenommen das du ab diesen Datum das Geld gehabt
hättest, und alles wird runtergerechnet..
Ich hoffe Doppeloma kann dir bessere Nachrichten geben, und lass den Kopf nicht hängen, irgendwie müssen wir ja alle durch den scheiss.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste