Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Boo
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Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Boo » Di 22. Jun 2010, 12:32

Liebe Stadtpflanze,
erstmal vielen Dank für deinen Link ! :jaa:


Hallo, ihr Lieben, :smile:

Habe mir alles soweit durchgelesen und habe evtl. mal wieder ein Brett
vor dem Kopp ...

Soweit ist mir klar, dass ich auch vor dem 65. Lebensjahr ab 20012 in Rente
gehen kann, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt & mit Abschlag. Wie ist
es aber mit einer Schwerbehinderung von 50 ? Bleibt die Altersgrenze von
60 Jahren, mit Abschlag, ab 2012 weiterhin so bestehen ? Mmh... :confused:

Ich muss sagen, dass ich diesbezüglich mal Glück habe, denn ich gehe 2011
mit 60 in die Rente. Interessant ist auch der Teil mit der Witwenrente, denn
mein Mann ist vor 6 Jahren verstorben. Eine Witwenrente kommt bei mir
nicht zum tragen, weil ich zuviel verdiene, aber mit meinem Rentenbeginn.
Und da ändert sich ja auch so einiges...


Euch allen einen guten Tag

Liebe Grüße
Boo :winke:
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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Jun 2010, 15:04

Hallo liebe Boo,

na, da soll dir und deinem Köpfchen doch ganz schnell geholfen werden :lachen:

Schau mal hier, da kannst du je nach Geburtsjahrgang genau ablesen, wann wer in die Rente für Schwerbehinderte gehen kann. Leider wird auch dieser Teil der "Sonderrenten" immer weiter nach hinten verschoben.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

Ich könnte (z.B., hab ja keine 50 GdB) mit 60,5 Jahren und 10,8 % Abschlag gehen und mein Männe erst mit 60 + 9 Monaten.

Allerdings hat er ja nun wenigstens das sicher, mit seinem UNBEGRENZTEN Schwerbehindertenausweis :jaa:

Ich schau erst mal wie jetzt mein Widerspruch/ EM-Antrag ausgeht/weitergeht und werde dann eventuell einen weiteren Verschlimmerungsantrag stellen. Gegen die letzte Ablehnung einer Erhöhung (von 40 auf 50) hatte ich ja keinen Widerspruch eingelegt, da war bei mir irgendwie ein wenig die Luft raus. :Heiss:

Falls ich jetzt doch bald mit der EM durchkommen sollte, hängt das auch davon ab, ob befristet oder nicht.
Gegenüber Männe habe ich den Vorteil, dass ich mit 63 (langjährig versichert/lt. Renteninformation) auf jeden Fall noch in vorgezogene Rente gehen kann. Auch rund 10 % Abzug, macht also keinen großen Unterschied, direkt nach EM bleibt der Abzug von 10,8% ja ohnehin lebenslang bestehen, da lohnt sich der Kampf um den GdB 50 vielleicht gar nicht mehr.

Irgendwo muß ich auch mal aufhören zu kämpfen und wenn ich erst mal ne Rente habe (wie immer die dann auch heißt :grinser: ) brauche ich den höheren GdB meiner Meinung nach nicht mehr.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 22. Jun 2010, 17:44

Doppeloma hat geschrieben:

Allerdings hat er ja nun wenigstens das sicher, mit seinem UNBEGRENZTEN Schwerbehindertenausweis :jaa:
sorry da bin ich mir nicht mehr so sicher gerade bekam eine bekannte etliche ihrer % gestrichen(auch unbefristet) ohne sie vorher zu hinterfragen
auch wurden ihre behandelten ärzte nicht befragt kam nur brief......kürzung auf...%....
nun muss sie wieder wiederspruch ....usw. :kotzen:
lohnt sich der Kampf um den GdB 50 vielleicht gar nicht mehr.
ausser vielleicht beim finanzamt wenn du deine Riesen-Rente versteuern musst :grinser: :grinser:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Jun 2010, 23:00

Hallo K@lle,
sorry da bin ich mir nicht mehr so sicher gerade bekam eine Bekannte etliche ihrer % gestrichen(auch unbefristet) ohne sie vorher zu hinterfragen
Das tut mir sehr leid für deine Bekannte, aber ohne Näheres über die bewerteten Krankheiten und die Begründung für die Absenkung zu wissen, kann man da schlecht was zu sagen (schreiben).

Ist allerdings sehr merkwürdig, wenn unbegrenzt gegeben wurde. :confused:
Da würde ich auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen und einfach mal fragen "was das soll???" (Kopie des Bescheides mit reinlegen, falls sie den nicht "finden" sollten).

Hängt denn bei ihr auch ein vorzeitiger Rentenbeginn davon ab? Da würde ich das notfalls mit Widerspruch und Klage solange hinziehen, bis die Rente klar ist (Aufschiebende Wirkung, das heißt der aktuelle GdB bleibt solange bestehen bis das Verfahren endgültig abgeschlossen wäre!).

Bei Männe mache ich mir da im Moment eigentlich keine Gedanken drum, er hat den GdB 50 ja gerade vor kurzem erst bekommen und wenn da jemand versuchen sollte ihm das wieder streitig zu machen, würden die mich aber kennenlernen :Laber: :Miko:

ausser vielleicht beim finanzamt wenn du deine Riesen-Rente versteuern musst
:groehl:

Mensch K@lle, das hätte ich ja fast vergessen, aber ich glaube da kann ich nicht mal das voll ausschöpfen, was ich schon mit GdB 40 an Steuernachlaß bekommen könnte :glotzen:

Ne, Ne, den Kampf nehme ich nur noch mal auf, wenn es für den möglichst frühzeitigen, endgültigen Abschied vom Arbeitsmarkt unbedingt notwendig ist :warte:

Bis denne, LG von Doppeloma :winke:
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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 23. Jun 2010, 07:08

sie ist schon dran an der sache (Gdb)....

allerdings ist schon eine sagen wir mal "komische person" weiß alles; kann alles und lässt sich natürlich auch nichts sagen.habe ihr auch schon mal was gepostet nur brauche ich dann nicht auch noch über bestehende Fakten u. § Diskussionen zu führen und um die "bekanntschaft"nicht zu gefährden werde ich da auch nicht groß "Rumbohren".....so Leute muss man einfach machen lassen.

ach so die voll Eu rente hat sie auch.(unbefristet)

ihr man (ex) bekam letztens ein schreiben von der Drv überprüfung seiner Eu (war/ist auch unbefristet)
auch da ist jetzt "leben"angesagt.....
aber auch bei ihm verhält es sich nicht viel anders als bei ihr....
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Boo » Fr 25. Jun 2010, 10:44

Liebe Doppeloma, liebe K@lle, :smile:

danke für eure Informationen, haben mich wieder ein wenig schlauer gemacht ! :jaa:
Habe noch etwas gefunden, denn es ist mir auch nicht ganz klar, inwieweit sich der
Behinderungsgrad in der Rentenzeit bemerkbar macht, steuerlich gesehen,oder ob
er absolut keine Rolle mehr spielt ? Wisst ihr da wat jenaues.... ? :confused:

http://steuererklaerung-fuer-rentner.de ... rn-sparen/

Liebe Grüße
Boo :winke:
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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Jun 2010, 14:14

Hallo Boo,

da hast du ja was nettes rausgesucht, diese Steuernachlässe gibt es durchaus, aber NICHT nur für Rentner mit GdB sondern generell ab GdB 30. :applaus:
Jedenfalls wenn die ensprechende Bescheinigung fürs Finanzamt dem Bescheid beigefügt wurde.
Da steht irgendetwas von "dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit" im Bescheid und dann hat man Anspruch auf diesen Steuerfreibetrag entsprechend dem GdB des Bescheides.

Übrigens werden nur noch glatte 10er GdB vergeben, diese Liste dort ist also in dieser Hinsicht nicht ganz korrekt.

Ob und wieviel man mal von seiner Rente versteuern muß hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns und natürlich der Höhe der Rente ab.
Jedenfalls vorläufig noch, denn auch hier wird im Moment von Jahr zu Jahr der Renten-Anteil (aktuell sind es wohl 56%)erhöht, den man dann dauerhaft versteuern muß, bis dann irgendwann die komplette Rente steuerpflichtig ist.

Ist alles ziemlich kompliziert und wieder nur ganz individuell zu berechnen, steht dann aber ganz genau im Renten-Bescheid mit drin.

Versuche mal ein Beispiel für Rentenbeginn 2010 und GdB 50 (so wie ich das verstehe) mit einfachen Zahlen.

Rente 1000,00 (welche Art Rente ist meines Wissens egal)

560,- € (wären es für 2010 / lebenslang für deine Rente zu versteuern = 56% von der Gesamtsumme!)
570,- € (Steuerfreibetrag für GdB 50 vom zu versteuernden Einkommen)

In diesem Falle muß keine Steuer entrichtet werden und vom Freibetrag bleibt sogar noch was übrig (kannste aber so nix mit anfangen :groehl: ).

Hast du nix zu versteuern nützt dir das also nicht viel, aber für den Fall, dass ein Teil Rente tatsächlich versteuert werden müßte (wer noch andere Renten dazu erhält oder einen kleinen Nebenverdienst hat, kann da schnell mal hinkommen) ist das je nach Höhe des GdB sicher ganz nützlich.

Ich hoffe hier kommt jetzt KEIN Steuerexperte und reißt mir die Ohren ab, ich habe nur versucht das grobe Prinzip möglichst einfach mal zu erklären (so wie ich es bis jetzt verstanden habe!?).

Genaue Summen und wie das dann individuell genau berechnet wird, das weiß ich noch nicht mal für mich selber. :glotzen:

Ich hoffe das bringt trotzdem wieder ein wenig :aha:

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Re: Volle EM Rente gibt es künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 26. Jun 2010, 06:43

" Ich hoffe hier kommt jetzt KEIN Steuerexperte und reißt mir die Ohren ab, ich habe nur versucht das grobe Prinzip möglichst einfach mal zu erklären (so wie ich es bis jetzt verstanden habe!?). "

Liebe Doppeloma :smile: , wie kommste denn uff die Idee, dass hier ein " Ohrabreißer "
sein Unwesen treibt.... musste richtig schmunzeln :Yeah:

Genauso ist es für mich richtig, ich brauche es einfach, denn das Behördendeutsch
ist mir häufig so gar nicht verständlich... :Gruebeln:

So ist meine Frage, ob eine GdB Erhöhung auch in der Rentenzeit zum tragen kommt
beantwortet.

Danke ! :Bussi:

Dir und uns allen ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
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