DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
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DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Hallo,
ich habe hier mal eine Frage zum Gutachten der DRV.
Mir wurde das Gutachten zugesandt, mit dem Vermerk, ich zitiere:
"Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der medizinischen Unterlagen
vertraulich ist und deshalb nur ersuchende Stellen für die Erfüllung einer
gesetzlichen Aufgabe davon Kenntnis erhalten darf (§ 69 Abs. 1 Nr.1 )"
Mir ist aktuell vom Versorgungsamt ein GdB von 40 % zugewiesen, ohne DRV Gutachten.
Nun möchte ich dieses Gutachten nutzen, um einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
In diesem Gutachten der DRV ist noch mal deutlich gestellt, das meine Wegefähigkeit auf 50, bis maximal 100 Meter begrenzt ist.
Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst, obwohl ich noch nie mein Psychologen war.
Nun meine Fragen.
1.) Darf ich das Gutachten komplett kopieren und an das Versorgungsamt senden?
2.) Wenn ja, macht es Sinn das gesamte Gutachten zu senden (Dort stehen ja auch viele persönliche Dinge drin), oder nur die letzten 2 Seiten, bzw. die sogenannte "Sozialmedizinnische Leistungsbeurteilung"?
Auch wenn ich hier im Forum hier und da mal unangenehm angeeckt bin, bitte ich zu bedenken, das es auch mir nicht immer wirklich gut geht.
Zu leicht ist es dann eben in einer Krise, in einem Forum auszuteilen. Ich gelobe Besserung und bitte um Nachsicht.
Wäre schön, wenn mir trotzdem Jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen könnte.
Gruß,
Zwolle
ich habe hier mal eine Frage zum Gutachten der DRV.
Mir wurde das Gutachten zugesandt, mit dem Vermerk, ich zitiere:
"Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der medizinischen Unterlagen
vertraulich ist und deshalb nur ersuchende Stellen für die Erfüllung einer
gesetzlichen Aufgabe davon Kenntnis erhalten darf (§ 69 Abs. 1 Nr.1 )"
Mir ist aktuell vom Versorgungsamt ein GdB von 40 % zugewiesen, ohne DRV Gutachten.
Nun möchte ich dieses Gutachten nutzen, um einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
In diesem Gutachten der DRV ist noch mal deutlich gestellt, das meine Wegefähigkeit auf 50, bis maximal 100 Meter begrenzt ist.
Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst, obwohl ich noch nie mein Psychologen war.
Nun meine Fragen.
1.) Darf ich das Gutachten komplett kopieren und an das Versorgungsamt senden?
2.) Wenn ja, macht es Sinn das gesamte Gutachten zu senden (Dort stehen ja auch viele persönliche Dinge drin), oder nur die letzten 2 Seiten, bzw. die sogenannte "Sozialmedizinnische Leistungsbeurteilung"?
Auch wenn ich hier im Forum hier und da mal unangenehm angeeckt bin, bitte ich zu bedenken, das es auch mir nicht immer wirklich gut geht.
Zu leicht ist es dann eben in einer Krise, in einem Forum auszuteilen. Ich gelobe Besserung und bitte um Nachsicht.
Wäre schön, wenn mir trotzdem Jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen könnte.
Gruß,
Zwolle
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- Doppeloma
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Hallo Zwolle,
Letztlich geht es dabei um deine Person und du hast sowieso das Einsichtsrecht in alle deine Patienten-Unterlagen, kann mir nicht vorstellen, dass du damit was falsch machen könntest.
Ich hatte damals während meines EM-Renten-Verfahrens, schon am Sozialgericht, die Berichte bekommen die vom Gericht bei meinen Ärzten angefordert wurden ...waren für mich auch sehr interessant bezüglich Erhöhung des GdB und ich habe dann extra bei meinem Anwalt nachgefragt ob ich das für solche Zwecke weiter verwenden darf (war mir nicht sicher zumal ja das Gerichtsverfahren noch am Laufen war) ...
Er gab mir schriftlich, dass ich damit machen könne was ich möchte, schließlich geht es darin nur um meine Person.
Hatte das ja auch mal vor, meine gerichtlichen GA zum Versorgungs-Amt zu schicken (meine Berichte damals waren denen aber auch nicht wert, mir den GdB 40 auf den Schwerbehinderten-Ausweis zu erhöhen
), nun werde ich wohl darauf verzichten erneut einen Antrag dort zu stellen, die EM-Rente wurde jetzt bis zur Altersrente verlängert, da brauche ich (für mich persönlich) die Möglichkeit nicht mehr, in Rente für Schwerbehinderte gehen zu können ...
Irgendwelche Merkzeichen bekomme ich sowieso nicht und so genügt es, dass der Schwebi-Ausweis vom Dopa im Regal verstaubt, wirkliche "Erleichterungen" hat man ja als Dauer-Rentner damit dann auch nicht mehr.
, wir sind nun mal ALLE krank hier und auch die Doma hat "bessere und schlechtere Zeiten" und Vieles was hier den Usern passiert und geschrieben wird macht mich so unendlich wütend und/oder traurig, dass da auch mal "die Pferde mit mir durchgehen" , dabei soll ich mich doch gar nicht immer so aufregen ...
Mal noch was zur Erheiterung
, bei Dopas GA (Gerichts-Gutachter im ersten Verfahren) stand drauf, dass der GA "das Urheberrecht für sich in Anspruch nimmt und dieses GA NUR mit seiner vorherigen Genehmigung überhaupt für Irgendwas verwendet werden darf...", also eigentlich hätte es nichtmal der Richter lesen dürfen, der es in Auftrag gegeben hatte oder WIE, oder WAS
... besonders erstaunt waren wir dann, dass es sogar beim med. Dienst der AfA vorgelegen hat ... ob die den GA vorher gefragt haben, UNS (bzw. den Dopa) jedenfalls nicht ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Kann dir Niemand verbieten, ist doch auch für einen bestimmten Zweck, nämlich um deinen GdB zu überprüfen und möglichst zu erhöhen.Mir ist aktuell vom Versorgungsamt ein GdB von 40 % zugewiesen, ohne DRV Gutachten.
Nun möchte ich dieses Gutachten nutzen, um einen Verschlechterungsantrag zu stellen.


Letztlich geht es dabei um deine Person und du hast sowieso das Einsichtsrecht in alle deine Patienten-Unterlagen, kann mir nicht vorstellen, dass du damit was falsch machen könntest.
Ich hatte damals während meines EM-Renten-Verfahrens, schon am Sozialgericht, die Berichte bekommen die vom Gericht bei meinen Ärzten angefordert wurden ...waren für mich auch sehr interessant bezüglich Erhöhung des GdB und ich habe dann extra bei meinem Anwalt nachgefragt ob ich das für solche Zwecke weiter verwenden darf (war mir nicht sicher zumal ja das Gerichtsverfahren noch am Laufen war) ...
Er gab mir schriftlich, dass ich damit machen könne was ich möchte, schließlich geht es darin nur um meine Person.

Die Wegefähigkeit könnte da schon ein wichtiger Punkt beim Versorgungsamt sein, ob man sich auf die Einschätzung der Psyche verlassen wird ist eine andere Frage ...Versuch macht auch hier wieder klug, denn die Begutachtungen für die EM-Rente unterliegen schon teilweise anderen Kriterien, als die für einen GdB ...In diesem Gutachten der DRV ist noch mal deutlich gestellt, das meine Wegefähigkeit auf 50, bis maximal 100 Meter begrenzt ist.
Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst, obwohl ich noch nie mein Psychologen war.
Ich würde sagen JA, allerdings NUR komplett, ich denke nicht, dass die sich mit "Auszügen" zufrieden geben, wenn sie den Rest nicht kennen, du hast doch nichts zu verlieren, die wissen schon ALLE soviel von uns, da kommt es wohl darauf auch nicht mehr an...ODER ...Nun meine Fragen.
1.) Darf ich das Gutachten komplett kopieren und an das Versorgungsamt senden?


Hatte das ja auch mal vor, meine gerichtlichen GA zum Versorgungs-Amt zu schicken (meine Berichte damals waren denen aber auch nicht wert, mir den GdB 40 auf den Schwerbehinderten-Ausweis zu erhöhen

Irgendwelche Merkzeichen bekomme ich sowieso nicht und so genügt es, dass der Schwebi-Ausweis vom Dopa im Regal verstaubt, wirkliche "Erleichterungen" hat man ja als Dauer-Rentner damit dann auch nicht mehr.
Schon OKAuch wenn ich hier im Forum hier und da mal unangenehm angeeckt bin, bitte ich zu bedenken, das es auch mir nicht immer wirklich gut geht.
Zu leicht ist es dann eben in einer Krise, in einem Forum auszuteilen. Ich gelobe Besserung und bitte um Nachsicht.





Mal noch was zur Erheiterung





Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Hallo Doma
,
vorab schon mal herzlichen Dank für Deine wie gewohnt weisen Ratschläge.
Ich lasse mir zwar auch nicht die Wurst vom Brot nehmen, aber das Verhalten manch einer Behörde vor meinem Renteneintritt scheint bei mir einen bleibenden Einschüchterungseffekt hinterlassen zu haben.
Frei nach dem Motto: " Bloß nicht auffallen und nur nichts verkehrt machen".
Wie Du schon sagst, "Versuch macht klug".
Und jetzt auf einen Termin bei dem SovD zu warten ( bei uns aktuell 5 Wochen Wartezeit), nur um dem Verschlechterungsantrag mit dem Stempel des SovD mehr Nachdruck zu verleihen, sehe ich auch nicht ein.
Mir ist nur beim Kopieren aufgefallen, das da so Dinge wie "Sozialamnese" usw. aufgeführt sind. Meine Vermutung, dass das Versorgungsamt es eigentlich recht wenig zu interessieren hat, ob ich einen Katze als "Freigänger" im Hause habe oder nicht. Auch die Familien Historie ist in meinem Fall ja nicht so interessant.
Aber sicherlich hast Du recht. Das Personal beim Versorgungsamt wird dann natürlich wohl auch merken, das ich mehr als die Hälfte vom Gutachten unterschlagen habe.
Das könnte sich bei einer Entscheidungsfindung wieder als Boomerang erweisen.
Wäre ich jetzt alleine gar nicht so drauf gekommen. Hier nochmals vielen Dank für Deinen Hinweis.
Besserung habe ich bereits gelobt. Ich gewöhne mir einfach an, in Krisenzeiten die Finger von der Tastatur zu lassen.
So kann es nicht so schnell wieder vorkommen, das ich wie ein verletzter Tiger ständig um mich herum beiße.
Ich wünsche eine ruhige Nacht.
Viele Grüßé,
Zwolle

vorab schon mal herzlichen Dank für Deine wie gewohnt weisen Ratschläge.

Ich war mir halt nur unsicher, wegen eben diesen Paragrafenzusatz der DRV, was eben die Einsicht des Dokumentes Dritter wohl einschränken soll.Kann dir Niemand verbieten, ist doch auch für einen bestimmten Zweck, nämlich um deinen GdB zu überprüfen und möglichst zu erhöhen.![]()
Letztlich geht es dabei um deine Person und du hast sowieso das Einsichtsrecht in alle deine Patienten-Unterlagen, kann mir nicht vorstellen, dass du damit was falsch machen könntest.
So etwas liegt mir leider nicht vor. Eben nur der besagte Hinweis der DRV mit der Klausel Vertraulichkeit.Er gab mir schriftlich, dass ich damit machen könne was ich möchte, schließlich geht es darin nur um meine Person.
Ich lasse mir zwar auch nicht die Wurst vom Brot nehmen, aber das Verhalten manch einer Behörde vor meinem Renteneintritt scheint bei mir einen bleibenden Einschüchterungseffekt hinterlassen zu haben.
Frei nach dem Motto: " Bloß nicht auffallen und nur nichts verkehrt machen".
Genau das ist mein Ansinnen. Ich bin zwar beim SovD Mitglied, aber so einen Antrag schaffe ich dann noch alleine. Selbst wenn dieser Verschlechterungsantrag abgelehnt wird, hat es nicht mehr gekostet, als geringes Porto und eine halbe Stunde Aufwand.Die Wegefähigkeit könnte da schon ein wichtiger Punkt beim Versorgungsamt sein, ob man sich auf die Einschätzung der Psyche verlassen wird ist eine andere Frage ...Versuch macht auch hier wieder klug,
Wie Du schon sagst, "Versuch macht klug".

Und jetzt auf einen Termin bei dem SovD zu warten ( bei uns aktuell 5 Wochen Wartezeit), nur um dem Verschlechterungsantrag mit dem Stempel des SovD mehr Nachdruck zu verleihen, sehe ich auch nicht ein.
Gut, dann werde ich das Gutachten komplett mit einreichen.Ich würde sagen JA, allerdings NUR komplett, ich denke nicht, dass die sich mit "Auszügen" zufrieden geben, wenn sie den Rest nicht kennen, du hast doch nichts zu verlieren, die wissen schon ALLE soviel von uns, da kommt es wohl darauf auch nicht mehr an...ODER ...![]()
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Mir ist nur beim Kopieren aufgefallen, das da so Dinge wie "Sozialamnese" usw. aufgeführt sind. Meine Vermutung, dass das Versorgungsamt es eigentlich recht wenig zu interessieren hat, ob ich einen Katze als "Freigänger" im Hause habe oder nicht. Auch die Familien Historie ist in meinem Fall ja nicht so interessant.
Aber sicherlich hast Du recht. Das Personal beim Versorgungsamt wird dann natürlich wohl auch merken, das ich mehr als die Hälfte vom Gutachten unterschlagen habe.
Das könnte sich bei einer Entscheidungsfindung wieder als Boomerang erweisen.
Wäre ich jetzt alleine gar nicht so drauf gekommen. Hier nochmals vielen Dank für Deinen Hinweis.

Ich danke Dir für Deine Nachsicht.Schon OK![]()
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Besserung habe ich bereits gelobt. Ich gewöhne mir einfach an, in Krisenzeiten die Finger von der Tastatur zu lassen.

So kann es nicht so schnell wieder vorkommen, das ich wie ein verletzter Tiger ständig um mich herum beiße.

Ich wünsche eine ruhige Nacht.

Viele Grüßé,
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Denke daran einen "Jammerlappen"mitzuschicken....(kannst ja mal hier in das Suchfeld eingeben)...Die Wegefähigkeit könnte da schon ein wichtiger Punkt beim Versorgungsamt sein, ob man sich auf die Einschätzung der Psyche verlassen wird ist eine andere Frage .
mir kommt es vor wie wenn dieser als mehr gewertet wird als die "nackten Daten & Fakten"
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
"Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der medizinischen Unterlagen
vertraulich ist und deshalb nur ersuchende Stellen für die Erfüllung einer
gesetzlichen Aufgabe davon Kenntnis erhalten darf (§ 69 Abs. 1 Nr.1 )"
Ich denke, dass das etwas mit der Schweigepflicht zu tun hat. Ich nehme mal an, dass die SGB X § 69 meinen, das ist der hier:Ich war mir halt nur unsicher, wegen eben diesen Paragrafenzusatz der DRV, was eben die Einsicht des Dokumentes Dritter wohl einschränken soll.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__69.html
§ 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist
1. für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben worden sind oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe der übermittelnden Stelle nach diesem Gesetzbuch oder einer solchen Aufgabe des Dritten, an den die Daten übermittelt werden
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__35.htmlwenn er eine in § 35 des Ersten Buches genannte Stelle ist
Rein rechtlich haben Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenausweis nichts miteinander zu tun, aber ich würde es dem Versorgungsamt trotzdem geben, denn es ist ja schon ein Beleg, dass da was ist und verhilft Dir vielleicht zum Merkzeichen G.(3) Soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist, besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten.
Die müssen das dann auch mit berücksichtigen, denn:
viewtopic.php?p=33572#p33572
viewtopic.php?p=24664#p24664k@lle hat geschrieben:Denke daran einen "Jammerlappen"mitzuschicken....(kannst ja mal hier in das Suchfeld eingeben)...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Hallo ihr Lieben
,
vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung.
Der Standard Antrag selbst ist ausgefüllt, da gibt es ja Vorlagen aus dem Internet.
Jetzt habe ich mich noch mal an den "Jammerlappen" gemacht.
Vielleicht schaut der eine oder andere noch mal drüber, ob man etwas verbessern sollte.
Liegt in der Anlage als .doc. Persönliche Daten habe ich entfernt.
Ich danke euch herzlich,
Zwolle

vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung.
Der Standard Antrag selbst ist ausgefüllt, da gibt es ja Vorlagen aus dem Internet.

Jetzt habe ich mich noch mal an den "Jammerlappen" gemacht.
Vielleicht schaut der eine oder andere noch mal drüber, ob man etwas verbessern sollte.
Liegt in der Anlage als .doc. Persönliche Daten habe ich entfernt.
Ich danke euch herzlich,
Zwolle
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
ggf könntest du deine Ärzte noch mit einbinden und auch hier die Problematik von und zum Arzt....
benötigst du Hilfsmittel (Rollator oä)?
verträgst du alle deine Medis ? ...(z.B.Magen/Darm Prob.)
benötigst du Hilfsmittel (Rollator oä)?
dazu könntest du auch noch etwas ergänzen...Auch psychische Problem sind im Gutachten verfasst,
verträgst du alle deine Medis ? ...(z.B.Magen/Darm Prob.)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
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Re: DRV Gutachten, Übergabe an dritte Institutionen
Hallo Kolle
,
sehr guter Hinweis.
Für ganz schlimme Phasen habe ich mir Krücken gekauft, also nicht ärztlich verordnet.
Nach dem Motto, "helfe Dir selbst, dann hilft Dir Gott".
Zu meinen Problemen sagt er immer, "Das sind normale Wehwechen im Alter"
Ich mag den alten Mann aber sehr gerne und er weiß, wenn es richtig brennt was zu tun ist.
Deshalb habe ich einen Arztwechsel bisher auch gescheut.
Gegen meine Polyneuro hat man mir Gabapentin und später Amitryptilin verordnet. Beides ist für mich eine Tortur.
Das Gaba benebelt mich. Das Amitryptilin löst bei mir ungewollte Muskelreflexe aus, auch bekannt unter RLS, Restless Legs Syndrom. Das ist irgendwie ein ständiger Kreislauf, welche meine Krankheiten nur verlagert.
Ich muss mal überlegen, wie ich das im Verschlimmerungsantrag am besten formulieren kann.
Mein Gedanke bei solchen Anträgen ist immer möglichst kurz und sachlich auf den Punkt zu kommen.
Niemand wird sich dort die Zeit nehmen, ganze Romane zu lesen. Das Wesentliche wird dann eben mal schnell überlesen. So sind halt die Behörden.
Vielen Dank Kolle,
Zwolle

sehr guter Hinweis.
Also Rollator habe ich nicht, möchte ich auch nicht.benötigst du Hilfsmittel (Rollator oä)?
Für ganz schlimme Phasen habe ich mir Krücken gekauft, also nicht ärztlich verordnet.
Nach dem Motto, "helfe Dir selbst, dann hilft Dir Gott".
Ja..., auch so eine Sache. Mein Hausarzt ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Viel Lust hat der auch nicht mehr und schreibt eher AU und Überweisungen zum Facharzt.ggf könntest du deine Ärzte noch mit einbinden und auch hier die Problematik von und zum Arzt....
Zu meinen Problemen sagt er immer, "Das sind normale Wehwechen im Alter"

Ich mag den alten Mann aber sehr gerne und er weiß, wenn es richtig brennt was zu tun ist.
Deshalb habe ich einen Arztwechsel bisher auch gescheut.
Auch so eine Sache für sich.verträgst du alle deine Medis ? ...(z.B.Magen/Darm Prob.)
Gegen meine Polyneuro hat man mir Gabapentin und später Amitryptilin verordnet. Beides ist für mich eine Tortur.
Das Gaba benebelt mich. Das Amitryptilin löst bei mir ungewollte Muskelreflexe aus, auch bekannt unter RLS, Restless Legs Syndrom. Das ist irgendwie ein ständiger Kreislauf, welche meine Krankheiten nur verlagert.

Ich muss mal überlegen, wie ich das im Verschlimmerungsantrag am besten formulieren kann.
Mein Gedanke bei solchen Anträgen ist immer möglichst kurz und sachlich auf den Punkt zu kommen.
Niemand wird sich dort die Zeit nehmen, ganze Romane zu lesen. Das Wesentliche wird dann eben mal schnell überlesen. So sind halt die Behörden.
Vielen Dank Kolle,
Zwolle
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