Bescheid KK
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora
Das Krankengeld wird von deinen regulären Gehalt aus berechnet.
Aber da bekommst noch genug Unterlagen.
Die wollen eine Verdienstbescheinigung von deinem Arbeitgeber Eine Lohnsteuerkarte von 2012 usw.
Gruß Karl
Das Krankengeld wird von deinen regulären Gehalt aus berechnet.
Aber da bekommst noch genug Unterlagen.
Die wollen eine Verdienstbescheinigung von deinem Arbeitgeber Eine Lohnsteuerkarte von 2012 usw.
Gruß Karl
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Re: Bescheid KK
Danke, danke.
Heute gehe ich zum Arbeitsamt, die haben heute bis um 18.00h geöffnet. Als Verstärkung nehme ich dann meine bessere Hälfte mit und werde berichten, wie die sich benommen haben.
Gruß Bora
Heute gehe ich zum Arbeitsamt, die haben heute bis um 18.00h geöffnet. Als Verstärkung nehme ich dann meine bessere Hälfte mit und werde berichten, wie die sich benommen haben.
Gruß Bora
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Re: Bescheid KK
Hallo zusammen,
heute war ich zum zweiten mal beim Arbeitsamt und habe jetzt wohl ein Problem. Der nette Herr möchte, dass ich jetzt einen Unfallbericht ausfülle, damit die sich auch an die Hundeversicherung wenden können. Ich lief ja die ganze Zeit ber der KK als Regressfall.
Was muss ich denn jetzt tun? Wie sieht das denn jetzt für mich aus?
Liebe Grüße Bora
heute war ich zum zweiten mal beim Arbeitsamt und habe jetzt wohl ein Problem. Der nette Herr möchte, dass ich jetzt einen Unfallbericht ausfülle, damit die sich auch an die Hundeversicherung wenden können. Ich lief ja die ganze Zeit ber der KK als Regressfall.
Was muss ich denn jetzt tun? Wie sieht das denn jetzt für mich aus?
Liebe Grüße Bora
- Blacky
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Re: Bescheid KK
Die wollen sich das Geld was du bekommst von der Versicherung holen, vollkommen normal.
Dir entsteht dadurch kein Schaden.
Füll es aus und Ruhe ist.
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Re: Bescheid KK
Hallo Blacky,
kann ich das jetzt so verstehen, falls ich ALG 1 bekomme, dass sich das Arbeitsamt das Geld bei der Versicherung wiederholt?
Die Versicherung wird sich bedanken.
Gruß Bora
kann ich das jetzt so verstehen, falls ich ALG 1 bekomme, dass sich das Arbeitsamt das Geld bei der Versicherung wiederholt?
Die Versicherung wird sich bedanken.
Gruß Bora
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Re: Bescheid KK
naja, die Afa kann es versuchen....
dafür ist so eine Versicherung doch da...gerade für solche Fälle...wenn mal ne Bluse zerrissen wird, kostet das ja kaum was...
aber für solche Fälle? der Besitzer soll froh sein, dass er diese Versicherung abgeschlossen hat..sonst hätten sich alle an ihn gehalten..
da wären imense Kosten auf ihn zugekommen...
dafür ist so eine Versicherung doch da...gerade für solche Fälle...wenn mal ne Bluse zerrissen wird, kostet das ja kaum was...
aber für solche Fälle? der Besitzer soll froh sein, dass er diese Versicherung abgeschlossen hat..sonst hätten sich alle an ihn gehalten..
da wären imense Kosten auf ihn zugekommen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Blacky
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Re: Bescheid KK
Das kann dir doch egal sein, hol dir von selbiger Schmerzensgeld, Schadenersatz und ne angemessene Rente.Die Versicherung wird sich bedanken.

Die werden sich winden wie ein Aal und das ganze wird Jahre dauern...

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Re: Bescheid KK
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Ich war gestern mit dem Unfallbogen beim Anwalt. Ich brauchte den Bogen nur unterschreiben, alles andere regelt der Anwalt und schickt das zum Arbeitsamt, damit die dort gleich wissen, dass ich anwaltlich vertreten werde.
Der Anwalt sagte allerdings zu mir, dass ich ja gar nicht in dem Sinne vermittelbar bin, da ich ja ungekündigt bin. Ich verstehe das nicht. Warum muß ich denn jetzt bald ausgesteuert zum 1. Mai und ungekündigt zum Arbeitsamt? Außerdem sollte ich jetzt zeitnah mit meinem Arbeitgeber wegen einem Auflösungsvertrag verhandeln, denn man weiß ja nie, was bei der Reha heraus kommt.
Ich muss euch ehrlich eingestehen, dass ich überhaupt nicht weiß, was ich in der jetzigen Situation tun und machen muss. Welche Schritte sind nun für mich äußerst wichtig?
Nächste Woche habe ich einen Termin be einem Gutachter wegen der Hundeversicherung. Natürlich drehen und wenden die sich nach dem Gutachten wie ein Aal. Aber das kann doch nicht sein, dass ich jetzt unverschuldet hier stehe, habe bleibende Schäden, womöglich keine Arbeit mehr und bin ausgesteuert und keiner kann mir helfen? Durch diesen blöden Unfall rutsche ich jetzt ab, oder wie?
Weiß hier denn einer Rat?
Danke Bora
vielen Dank für eure Antworten.
Ich war gestern mit dem Unfallbogen beim Anwalt. Ich brauchte den Bogen nur unterschreiben, alles andere regelt der Anwalt und schickt das zum Arbeitsamt, damit die dort gleich wissen, dass ich anwaltlich vertreten werde.
Der Anwalt sagte allerdings zu mir, dass ich ja gar nicht in dem Sinne vermittelbar bin, da ich ja ungekündigt bin. Ich verstehe das nicht. Warum muß ich denn jetzt bald ausgesteuert zum 1. Mai und ungekündigt zum Arbeitsamt? Außerdem sollte ich jetzt zeitnah mit meinem Arbeitgeber wegen einem Auflösungsvertrag verhandeln, denn man weiß ja nie, was bei der Reha heraus kommt.
Ich muss euch ehrlich eingestehen, dass ich überhaupt nicht weiß, was ich in der jetzigen Situation tun und machen muss. Welche Schritte sind nun für mich äußerst wichtig?
Nächste Woche habe ich einen Termin be einem Gutachter wegen der Hundeversicherung. Natürlich drehen und wenden die sich nach dem Gutachten wie ein Aal. Aber das kann doch nicht sein, dass ich jetzt unverschuldet hier stehe, habe bleibende Schäden, womöglich keine Arbeit mehr und bin ausgesteuert und keiner kann mir helfen? Durch diesen blöden Unfall rutsche ich jetzt ab, oder wie?
Weiß hier denn einer Rat?
Danke Bora
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Re: Bescheid KK
Hallo,
ich habe meinen Arbeitsplatz auch noch, war auch bei der Afa gemeldet nach Aussteuerung und brauchte nicht mit meinem AG verhandeln...der läßt das einfach so weiter laufen...
ab Sept. vorletzten Jahres bin ich freigestellt und beziehe eine Pension..aber mein Arbeitsverhältnis besteht ncoh weiter...
du mußt m.E. nichts mit deinem AG besprechen....da er die Bescheinigung für die AFA ja auch bereits ausgefüllt hat, weiß er dass du dich dort gemeldet hast und er wird abwarten, was aus deinem Rentenantrag wird...
wegen der Versicherung des Schädigers würde ich auf jeden Fall auch mit meinem Anwalt vorher besprechen, wie du dich während des Gutachtens "Hundeversicherung" verhalten sollst...vielleicht hat er noch Tipps für dich..
Schmerzensgeld und ggf. eine Ersatz für entgangenes Entgelt usw. usw. wird der Anwalt von doch fordern oder?
ich habe meinen Arbeitsplatz auch noch, war auch bei der Afa gemeldet nach Aussteuerung und brauchte nicht mit meinem AG verhandeln...der läßt das einfach so weiter laufen...
ab Sept. vorletzten Jahres bin ich freigestellt und beziehe eine Pension..aber mein Arbeitsverhältnis besteht ncoh weiter...
du mußt m.E. nichts mit deinem AG besprechen....da er die Bescheinigung für die AFA ja auch bereits ausgefüllt hat, weiß er dass du dich dort gemeldet hast und er wird abwarten, was aus deinem Rentenantrag wird...
wegen der Versicherung des Schädigers würde ich auf jeden Fall auch mit meinem Anwalt vorher besprechen, wie du dich während des Gutachtens "Hundeversicherung" verhalten sollst...vielleicht hat er noch Tipps für dich..
Schmerzensgeld und ggf. eine Ersatz für entgangenes Entgelt usw. usw. wird der Anwalt von doch fordern oder?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Bescheid KK
Hallo Bora,
Da kann ich mich den Ausführungen von @Vrori nur anschließen, bekommst du denn auch noch vorher zu lesen, was er da an die AfA schicken will ???
Ob du gemäß § 145 "vermittelbar" bist oder nicht, das entscheidet die AfA und dein Anspruch auf ALGI ergibt sich aktuell aus der Aussteuerung und deinen eingezahlten Beiträgen, dein Arbeitsverhältnis RUHT in dieser Zeit und für "Verhandlungen" zu Auflösung, gibt es überhaupt keine Notwendigkeit.
Dafür kannst du von der AfA für 3 Monate gesperrt werden, wenn du dein Arbeitsverhältnis "freiwillig" aufgibst, durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag, sowas sollte ein Anwalt eigentlich wissen, denn das gilt auch nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Da haben ja Viele noch ihren alten Job, es ist auch egal ob du dort gesundheitlich noch arbeiten könntest oder nicht, wenn die Firma dich loswerden will, dann wird man dir das schon mitteilen und ansonsten läuft das einfach erstmal "ruhend" weiter.
Hat auch den "Vorteil" für dich, dass du bei einer tatsächlichen "Vermittlung" durch die AfA (und sicherer Einstellungszusage /Vorvertrag) erstmal deinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) beenden müßtest, ehe du überhaupt einem anderen AG zur Verfügung stehen kannst, ich habe noch nicht erlebt, das sowas schon vogekommen ist und der (potenzielle) AG dann bereit ist (u.U. monatelang) auf seinen neuen Mitarbeiter zu warten.
Zum Arbeitsamt musst du, weil dir sonst KEINER mehr Geld zahlen wird, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld und kranken-versichert wärst du dann auch nicht mehr, ALGI ist eine Beitragsleistung (dafür hast du aus deinem Brutto-Einkommen jahrelang eingezahlt!!!) auf die dann ein Rechtsanspruch besteht, dafür gibt es extra den § 145 SGB III, der dann auch die Zahlung von ALGI möglich macht, OHNE wirklich arbeitslos zu sein.
Ich bekomme inzwischen EM-Rente (auf Dauer) und mein Arbeitsverhältnis besteht immer noch (bekam sogar fast 2 Jahre lang Hartz 4), ich überlasse es meinem AG das zu beenden, die "arbeiten" da noch dran, aber das hat Firmen-interne Gründe, die hier nicht hergehören.
Was bei der Reha herauskommt hat auch überhaupt keinen (direkten) Einfluß auf deinen Arbeitsvertrag, ich kann den Vorstellungen /Infos deines Anwaltes dazu gerade nicht folgen, er mag wirklich Ahnung von (privaten) Haftpflicht-Versicherungen haben, aber das ist nicht 1 : 1 auf gesetzlich vorgeschriebene Sozial-Versicherungen (KK/AfA) übertragbar.
Ich würde erst wissen wollen, was er da jetzt genau in diesen Unfallbogen schreibt, Blanko-Unterschriften sind auch bei Anwälten nicht ganz unbedenklich.
Der Reha-Bericht und dein konkreter Gesundheitszustand gehen auch deinen AG übehaupt NICHTS an, wenn da was drin stehen sollte wegen eventueller EM-Rente und was in der Richtung mal als Bescheid von der DRV kommt, dann erfährt dein AG das noch früh genug.
Und selbst die Feststellung (in der Reha), dass du deine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst /sollst bedeutet nicht, dass du deswegen selber deinen Arbeitsvertrag beenden musst.
Im Prinzip ist auch schon seit Ende meiner Reha (2008) klar, dass ich in die Firma nicht mehr zurück kann (es gibt auch keine andere machbare Tätigkeit), trotzdem besteht das Arbeitsverhältnis immer noch, obwohl meiner Firma das inzwischen auch "sonnenklar" ist, dass ich nicht mehr wiederkommen werde.
Bitte mach da keine Fehler, die später zu deinem Nachteil werden könnten, es ist gut, dass du hier nachfragen kannst und das auch tust.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Bitte tu dir selber einen Gefallen und lass den Anwalt die Geschichte wegen dem Unfall regeln, aus deiner "Beziehung" zu AfA sollte er sich besser raushalten ...von den Abläufen nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld bei der AfA, scheint er nicht besonders viele Kenntnisse zu haben.Der Anwalt sagte allerdings zu mir, dass ich ja gar nicht in dem Sinne vermittelbar bin, da ich ja ungekündigt bin. Ich verstehe das nicht. Warum muß ich denn jetzt bald ausgesteuert zum 1. Mai und ungekündigt zum Arbeitsamt? Außerdem sollte ich jetzt zeitnah mit meinem Arbeitgeber wegen einem Auflösungsvertrag verhandeln, denn man weiß ja nie, was bei der Reha heraus kommt.


Da kann ich mich den Ausführungen von @Vrori nur anschließen, bekommst du denn auch noch vorher zu lesen, was er da an die AfA schicken will ???
Ob du gemäß § 145 "vermittelbar" bist oder nicht, das entscheidet die AfA und dein Anspruch auf ALGI ergibt sich aktuell aus der Aussteuerung und deinen eingezahlten Beiträgen, dein Arbeitsverhältnis RUHT in dieser Zeit und für "Verhandlungen" zu Auflösung, gibt es überhaupt keine Notwendigkeit.
Dafür kannst du von der AfA für 3 Monate gesperrt werden, wenn du dein Arbeitsverhältnis "freiwillig" aufgibst, durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag, sowas sollte ein Anwalt eigentlich wissen, denn das gilt auch nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Da haben ja Viele noch ihren alten Job, es ist auch egal ob du dort gesundheitlich noch arbeiten könntest oder nicht, wenn die Firma dich loswerden will, dann wird man dir das schon mitteilen und ansonsten läuft das einfach erstmal "ruhend" weiter.
Hat auch den "Vorteil" für dich, dass du bei einer tatsächlichen "Vermittlung" durch die AfA (und sicherer Einstellungszusage /Vorvertrag) erstmal deinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) beenden müßtest, ehe du überhaupt einem anderen AG zur Verfügung stehen kannst, ich habe noch nicht erlebt, das sowas schon vogekommen ist und der (potenzielle) AG dann bereit ist (u.U. monatelang) auf seinen neuen Mitarbeiter zu warten.


Zum Arbeitsamt musst du, weil dir sonst KEINER mehr Geld zahlen wird, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld und kranken-versichert wärst du dann auch nicht mehr, ALGI ist eine Beitragsleistung (dafür hast du aus deinem Brutto-Einkommen jahrelang eingezahlt!!!) auf die dann ein Rechtsanspruch besteht, dafür gibt es extra den § 145 SGB III, der dann auch die Zahlung von ALGI möglich macht, OHNE wirklich arbeitslos zu sein.
Ich bekomme inzwischen EM-Rente (auf Dauer) und mein Arbeitsverhältnis besteht immer noch (bekam sogar fast 2 Jahre lang Hartz 4), ich überlasse es meinem AG das zu beenden, die "arbeiten" da noch dran, aber das hat Firmen-interne Gründe, die hier nicht hergehören.
Was bei der Reha herauskommt hat auch überhaupt keinen (direkten) Einfluß auf deinen Arbeitsvertrag, ich kann den Vorstellungen /Infos deines Anwaltes dazu gerade nicht folgen, er mag wirklich Ahnung von (privaten) Haftpflicht-Versicherungen haben, aber das ist nicht 1 : 1 auf gesetzlich vorgeschriebene Sozial-Versicherungen (KK/AfA) übertragbar.
Ich würde erst wissen wollen, was er da jetzt genau in diesen Unfallbogen schreibt, Blanko-Unterschriften sind auch bei Anwälten nicht ganz unbedenklich.

Der Reha-Bericht und dein konkreter Gesundheitszustand gehen auch deinen AG übehaupt NICHTS an, wenn da was drin stehen sollte wegen eventueller EM-Rente und was in der Richtung mal als Bescheid von der DRV kommt, dann erfährt dein AG das noch früh genug.

Und selbst die Feststellung (in der Reha), dass du deine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst /sollst bedeutet nicht, dass du deswegen selber deinen Arbeitsvertrag beenden musst.
Im Prinzip ist auch schon seit Ende meiner Reha (2008) klar, dass ich in die Firma nicht mehr zurück kann (es gibt auch keine andere machbare Tätigkeit), trotzdem besteht das Arbeitsverhältnis immer noch, obwohl meiner Firma das inzwischen auch "sonnenklar" ist, dass ich nicht mehr wiederkommen werde.
Bitte mach da keine Fehler, die später zu deinem Nachteil werden könnten, es ist gut, dass du hier nachfragen kannst und das auch tust.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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