Altersteilzeit

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Bora
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Re: Altersteilzeit

Ungelesener Beitrag von Bora » Di 22. Jan 2013, 15:27

Hallo Vrori,

ich bin seit dem 03. November 2011 krank. Die Reha wurde jetzt vom MDK angeordnet, wegen drohender Erwerbsminderung. Der Arzt sagte letztens zu mir, mein Fuß ist krank und bleibt krank, eine Folgeerscheinung des Unfalles.

An dem Unfall war der Hund vom Nachbarn schuld. Zur Zeit habe ich mehrere Baustellen. Die Hundeversicherung, das laufende Verfahren vor dem Sozialgericht, weil unser Kreis mir einen Verschlimmerungsantrag nach dem anderen abgelehnt hat und nun die Reha. Mein Arbeitgeber muß ja auch planen, was ich gut verstehen kann.

So sieht es bei mir aus.

Gruß Bora

Vrori
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Re: Altersteilzeit

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 22. Jan 2013, 16:42

Hallo,

achja, da war was mit dem Hund...stimmt hab ich gelesen..sorry...aber alles kann man nicht im Kopf behalten..

nun ja..dann wird es schwierig für dich mit der Altersteilzeit, weil du ja in der 1. Phase noch voll arbeiten mußt..

man kann aber auch ein anderes Modell wählen..

wenn man ansonsten vollzeitig gearbeitet hat, kann man auch über den Zeitraum der Altersteilzeit, eine halbtags-Beschäftigung vereinbaren..man arbeitet dann nicht 3 Jahre und 3 Jahre frei..sondern man arbeitet 6 Jahre (je nach Vertrag) halbtags und bekommt für Vollzeit das Gehalt..

wäre das eine Variante für dich?
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Altersteilzeit

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Jan 2013, 17:51

Hallo Bora, :smile:

komme da aktuell gerade mit deiner Frage nicht klar, denn die (offizielle /gesetzliche) Möglichkeit der Altersteilzeit wurde bereits Ende 2009 abgeschafft ... :confused: :Gruebeln:
Das heißt wer da noch nicht alles vertraglich "in Sack und Tüten" hatte mit seiner Firma (über Beginn und konkreten Ablauf) der kann aktuell gar nicht mehr (neu) in Altersteilzeit gehen, in jedem Falle mußte ein bestimmtes Alter erreicht sein bei Beginn und man muß mindestens die Hälfte der Zeit noch (im bisher vereinbarten Zeitrahmen der Wochen-Arbeitszeit) arbeiten gehen KÖNNEN.

Das ist und wäre sicher auch keine Lösung für dich, wenn du überhaupt nicht mehr arbeitsfähig bist und auf lange Sicht auch nicht mehr wirst.
der BR hatte das angestoßen. Im April werde ich 58 Jahre.
Na dann soll dir der BR dazu bitte auch mal konkrete (schriftliche !!!) Informationen geben, denn hier kann es sich für dich nur noch um eine innerbetriebliche Lösung handeln, die im Tarif- /Rahmentarifvertrag so beschlossen wurde, eine allgemeingültige gesetzliche Möglichkeit wurde dafür noch nicht wieder geschaffen.

Die Anwendung der alten gesetzlichen Regelung zur Altersteilzeit erfolgt nur noch, wenn der Vertrag dazu bereits vor 2010 mit der Firma verbindlich abgeschlossen wurde.

Hier habe ich eine interessante Seite gefunden, wo die Bedingungen recht verständlich erklärt werden, auch daraus geht aber hervor, dass man eine gewisse Zeit noch aktiv in der Firma arbeiten (können) MUSS, direkt aus langer Krankheit in eine (Ruhephase) der Altersteilzeit, das geht nicht.

http://www.altersteilzeit-info.de/

In erster Linie ist (aus meiner Sicht) der Verursacher zur Verantwortung zu ziehen, wenn deine Erkrankung vorwiegend durch diesen Vorfall ausgelöst wurde, dass du da vorläufig "zwischen allen Fronten bist" ist mir schon klar, aber zunächst mal wird nach der Aussteuerung auch bei dir die Afa einspringen müssen, gemäß Nahtlosigkeit § 145 SGB III.

Die verlangen dann spätestens einen Antrag auf Reha /EM-Rente bei der DRV denn sonst greift die "Nahtlosigkeit" nicht, was du parallel noch an anderen "Kriegsschauplätzen" zu laufen hast interessiert die da nicht, ohne einen solchen Antrag bei der DRV besteht kein Anspruch auf ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit.
Diese Zahlungen (von der AfA) sollen ja nur den Zeitraum überbrücken, bis bei der DRV eine Entscheidung getroffen wurde zu einem dort gestellten Antrag auf Reha oder EM-Rente.
Gezahlt wird allerdings höchstens für deinen persönlich zustehenden Zeitraum, mit 58 Jahren können das (je nach Beitragszeiten vorher) 24 Monate sein, danach zahlt niemand mehr, wenn es inzwischen keine andere (finanzielle) Lösung gibt bei deinen anderen Problemen.

Bei "Bedürftigkeit /Mittellosigkeit" kannst du dann nur noch Hartz 4 beantragen.

Mit den Andeutungen zu "Abfindungen" bei Älteren und Langzeitkranken in deiner Firma, verbinde ich eher die Vermutung /Befürchtung, dass man diese Mitarbeiter auf "elegante Weise" per Aufhebungsvertrag aus dem Arbeitsverhältnis "komplimentieren" möchte, sowas solltest du auf keinen Fall unterschreiben, denn das gibt dann auch noch Ärger bei der AfA (Sperre von 3 Monaten wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes).

Gibt es eine Vorruhestandsregelung, tarifvertraglich über deine Firma, dann auch erst mal (am besten schriftlich) aufklären lassen, wie das alles genau laufen würde, sowas hat mit Altersteilzeit nichts zu tun, da herrscht bei dir gerade ein ziemliches Durcheinander.

Bei einer Abfindung (kommt auch bei Entlassung durch den AG manchmal noch vor, es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf) ist es fraglich, ob die Summe zukünftig deinen Lebensunterhalt (K-Versicherung) vollständig decken kann, bis zum Eintritt in die frühestmögliche Altersrente, selbst bei anerkannter Schwerbehinderung (ab GdB 50) kannst du da nicht rein, bevor du mindestens 60,5 Jahre alt bist (ich bin aktuell 60 Jahre und könnte das auch erst mit 60,5 machen), natürlich generell mit Abzügen lebenslang.

Die nächte Option wäre mit 63 Jahren (Rente für langjährig Versicherte), bei Erüllung der sonstigen Voraussetzungen, das steht in deiner Renten-Information, ob und ab wann genau du diese Rente in Anspruch nehmen kannst.

Bei einer betrieblichen Vorruhestands-Regelung (gesetzliche gibt es nicht), sollte ein gewisser Prozentsatz vom bisherigen Einkommen weitergezahlt werden (von der Firma) bis du in eine gesetzliche Alters-Rente wechseln kannst.
Auch hier solltest du einen entsprechenden Vertrag mit deiner Firma unbedingt vor einer Unterschrift durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (Gewerkschaft ???) gründlich prüfen lassen. :ic_up:

Wird dir auf Antrag eine EM-Rente bewilligt (z.B. während des Bezuges von ALGI nach der Aussteuerung), dann haben sich diese Fragen im Prinzip eigentlich erledigt, auch hier bleibt dir der Abzug von (bis zu) 10,8 % lebenslang erhalten.

Soviel mal zum Überblick, damit du da viellleicht mal deine Gedanken etwas sortieren kannst ...die Altersteilzeit kannst du da aus meiner Sicht direkt "ad acta" legen, die dürfte wohl in deiner Situation keine Rolle mehr spielen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Bora
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Re: Altersteilzeit

Ungelesener Beitrag von Bora » Mi 23. Jan 2013, 05:50

Guten Morgen,

ich danke euch für eure Antworten. Ja, ich muß im Kopf klar werden.

Heute habe ich Termin mit dem BR. Ich werde euch darüber informieren. Das ist alles nicht so einfach.

Natürlich muß man den Verursacher in die Pflicht nehmen, aber wie? Ihr wißt doch selber, wie die Versicherungen handeln. Im März habe ich Termin bei einem Gutachter, das hat die Versicherung nun angeleiert, aber wie wir alle wissen, auch wenn das Gutachten für mich positiv ausfällt, wird es im nachhinein auseinander gepflückt. Und das dauert alles.

Gruß Bora

Bora
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Re: Altersteilzeit

Ungelesener Beitrag von Bora » So 27. Jan 2013, 07:14

Guten Morgen,

es ist so wie Doppeloma hier über Altersteilzeit geschrieben hat. Es gibt sie nicht mehr und das könnte man nur innerbetrieblich verhandeln so die Aussage meines BR. Zudem kommt hinzu, dass der Betrieb im Moment nicht rationalisieren wird. Von daher kann der BR nicht viel für mich verhandeln können. Eine sechsmonatige Freistellung mit einem Handgeld nach 28- jähriger Betriebszugehörigkeit ist lächerlich. Ich koste denen im Moment nichts und so können die das aussitzen.

Also bleibt mir nichts anders übrig, als zur Reha zu gehen und dann schauen, was dabei herauskommt. Das ist alles eine Krux.

Aber ich danke euch für eure Antworten.

Gruß Bora

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