Gutachterbericht anfordern
-
- Beiträge: 124
- Registriert: Do 13. Dez 2012, 20:47
- Hat sich bedankt: 5 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Gutachterbericht anfordern
Hallo
ich hatte in 2013 den Termin bei Gutachter, nun bah ich gleich bei Berlin den Bericht vom Gutachter angefordert
wenn sie diesen haben.
Ein Bekannter hat nun gemeint das wäre schlecht gewesen, ich sollte den Bericht nicht anfordern sondern
abwarten was von denen kommt, eben die Zusage oder Absage Rentenbescheid.
Was meint ihr war es jetzt schlecht von mir
oder ist es eben das normale Recht und die von Berlin werden deswegen nicht böse ?
ich hatte in 2013 den Termin bei Gutachter, nun bah ich gleich bei Berlin den Bericht vom Gutachter angefordert
wenn sie diesen haben.
Ein Bekannter hat nun gemeint das wäre schlecht gewesen, ich sollte den Bericht nicht anfordern sondern
abwarten was von denen kommt, eben die Zusage oder Absage Rentenbescheid.
Was meint ihr war es jetzt schlecht von mir
oder ist es eben das normale Recht und die von Berlin werden deswegen nicht böse ?
-
- Beiträge: 104
- Registriert: Mo 2. Jul 2012, 14:53
- Hat sich bedankt: 93 Mal
- Danksagung erhalten: 42 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
hallo Scherben,
du hast zwar das Recht, Dein Gutachten gleich anzufordern. Aber ich habe erst gewartet, bis der Bescheid von der Rentenversicherung da war und habe dann das Gutachten angefordert.
LG
du hast zwar das Recht, Dein Gutachten gleich anzufordern. Aber ich habe erst gewartet, bis der Bescheid von der Rentenversicherung da war und habe dann das Gutachten angefordert.
LG
-
- Beiträge: 278
- Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
- Hat sich bedankt: 14 Mal
- Danksagung erhalten: 184 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
Ich hatte ein Mehrfachgutachten. Also 1 Hauptgutachter und ein Neurologe/Psychologe (geplant war noch ein Chirurg/Orthopäde-den habe ich aber wegen Dekompensation nach einigen Stunden nicht mehr absolvieren müssen).
Das Gutachten erhielt ich unproblematisch. Meine BUV hatte es von der DRV per Schweigepflichtentbindung angefordert und mir dann nach Anruf zur Verfügung gestellt. Es war allerdings lediglich eine Zusammenfassung vom Hauptgutachter. Da mir da einiges aufgestoßen ist habe ich die komplette Akte von nem Anwalt einfordern lassen. Da war dann auch das vollständige neurologische/psychologische Gutachten drin.
Also - wenn Du 2 Gutachter hattest wirst Du nur eine Zusammenfassung erhalten.
LG
Das Gutachten erhielt ich unproblematisch. Meine BUV hatte es von der DRV per Schweigepflichtentbindung angefordert und mir dann nach Anruf zur Verfügung gestellt. Es war allerdings lediglich eine Zusammenfassung vom Hauptgutachter. Da mir da einiges aufgestoßen ist habe ich die komplette Akte von nem Anwalt einfordern lassen. Da war dann auch das vollständige neurologische/psychologische Gutachten drin.
Also - wenn Du 2 Gutachter hattest wirst Du nur eine Zusammenfassung erhalten.
LG
-
- Beiträge: 124
- Registriert: Do 13. Dez 2012, 20:47
- Hat sich bedankt: 5 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
was kann man machen wenn die einem den Bericht vom Gutachter einfach nicht liefern
muß man sich bei der Geschäftsführung beschweren
aber da hätt ich gleich ein paar Gründe mich zu beschweren
über diese unverschämte schlafende SB der DRV
muß man sich bei der Geschäftsführung beschweren
aber da hätt ich gleich ein paar Gründe mich zu beschweren
über diese unverschämte schlafende SB der DRV
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
Hallo,
wann war das Gutachten?
denn es ist durchaus möglich, dass dieses Gutachten der DRV noch gar nicht vorliegt..
ansonsten morgen noch einmal telefonieren mit deinem SB der DRV..und wenn der doof kommt, dann schriftlich unter Terminsetzung um Übersendung des Gutachtens nach § 25 SGB bitten..
du hast Anspruch auf das Gutachten..
wann war das Gutachten?
denn es ist durchaus möglich, dass dieses Gutachten der DRV noch gar nicht vorliegt..
ansonsten morgen noch einmal telefonieren mit deinem SB der DRV..und wenn der doof kommt, dann schriftlich unter Terminsetzung um Übersendung des Gutachtens nach § 25 SGB bitten..
du hast Anspruch auf das Gutachten..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
-
- Beiträge: 124
- Registriert: Do 13. Dez 2012, 20:47
- Hat sich bedankt: 5 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
Das Gutachten war Anfang des Jahres 2013
und die DRV in Berlin hat sich ja schon erlaubt mir die Absage der EM Rente zu sendne
Widerspruch ist erhoben
aber keine Bestätigung des Widerspruchs
und natürlich auch keine Kopie des Berichtes vom Gutachter
das ich am 03.01 bereits angefordert hatte
naja ich hab es nochmals angefordert
wenn es diese Woche nicht kommt
dann gepflegte Beschwerde an GF
die Diktatur in Berlin ist zum übel werden
und die DRV in Berlin hat sich ja schon erlaubt mir die Absage der EM Rente zu sendne
Widerspruch ist erhoben
aber keine Bestätigung des Widerspruchs
und natürlich auch keine Kopie des Berichtes vom Gutachter
das ich am 03.01 bereits angefordert hatte
naja ich hab es nochmals angefordert
wenn es diese Woche nicht kommt
dann gepflegte Beschwerde an GF
die Diktatur in Berlin ist zum übel werden
- criminor
- Beiträge: 25
- Registriert: So 23. Sep 2012, 19:33
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 12 Mal
Re: Gutachterbericht anfordern
Hallo Scherben.
wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse, dann hattest Du Anfang 2013 (also wohl im Jan.) eine Begutachtung iA der DRV nach einem Rentenantrag. Der ist mittlerweile (aufgrund des GA) abgelehnt und Du hast dagegen Widerspruch erhoben.
Dann ist es ganz und gar nicht falsch, das GA anzufordern. Im Gegenteil, denn wie hast Du den Widerspruch denn begründet? Dazu musst Du ja wissen, was das GA aussagt und darauf reagieren. Also GA abwarten und dann den Widerspruch begründen.
Gruss
criminor
wenn ich das jetzt richtig zusammenfasse, dann hattest Du Anfang 2013 (also wohl im Jan.) eine Begutachtung iA der DRV nach einem Rentenantrag. Der ist mittlerweile (aufgrund des GA) abgelehnt und Du hast dagegen Widerspruch erhoben.
Dann ist es ganz und gar nicht falsch, das GA anzufordern. Im Gegenteil, denn wie hast Du den Widerspruch denn begründet? Dazu musst Du ja wissen, was das GA aussagt und darauf reagieren. Also GA abwarten und dann den Widerspruch begründen.
Gruss
criminor
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste