ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
- pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Guten Morgen Shahri,
ich denke schon bzw. musste ich ja eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Da stand drin, was ich monatlich verdient habe. Ich habe ja bis 30.August 2011 noch Lohnfortzahlung bekommen, ab dann Krankengeld.
Wären die jetzt nur nach dem Krankengeld gegangen und davon 60 % dann würde ich ja viel weniger bekommen. Allerdings wenn man den Bewilligungsschein durchsieht, kann man nirgends erkennen, von welchem Geld die das berechnet haben.
Gebe ich aber in einen online ALG 1 Rechner meinen damaligen Bruttolohn ein, kommt es ja mit der Rechnung fast hin, obwohl es dort immer knapp 8 Euro mehr sind, als ich tatsächlich bekomme.
Wenn mein Kind da ist, dann bekomme ich ja 67 % berechnet und das sind dann nicht ganz 100 Euro mehr. Na immerhin.
Lieben Gruß
Pfirsich
ich denke schon bzw. musste ich ja eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Da stand drin, was ich monatlich verdient habe. Ich habe ja bis 30.August 2011 noch Lohnfortzahlung bekommen, ab dann Krankengeld.
Wären die jetzt nur nach dem Krankengeld gegangen und davon 60 % dann würde ich ja viel weniger bekommen. Allerdings wenn man den Bewilligungsschein durchsieht, kann man nirgends erkennen, von welchem Geld die das berechnet haben.
Gebe ich aber in einen online ALG 1 Rechner meinen damaligen Bruttolohn ein, kommt es ja mit der Rechnung fast hin, obwohl es dort immer knapp 8 Euro mehr sind, als ich tatsächlich bekomme.
Wenn mein Kind da ist, dann bekomme ich ja 67 % berechnet und das sind dann nicht ganz 100 Euro mehr. Na immerhin.
Lieben Gruß
Pfirsich
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- Schahri
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo pfirsich,
ahhhhh, genau das hab ich mir fast gedacht. Darum habe ich nochmal nachgefragt.
D.h. bei dir vom 01. September 2010 bis 30.08.2011. So müsste es auch auf der Lohnbescheinigung stehen. Hast du eine Kopie davon?
Du hast geschrieben, das du bei dem Arbeitsgeber davor besser verdient hast. Waren das mehr wie 10 % und fällt das in die Zeit September 2009 bis August 2010?
Das wäre die Erweiterung der Bemessungsgrundlage nach der Härtefallregelung (24 Monate vor KG-Bezug).
Wenn du das mit "ja" beantworten kannst, hol dir eine Lohnbescheinigung vom Arbeitsgeber davor und beantrage bei der AfA eine Neuberechnung, mit Verweis auf die Härtefallregelung.
Im unteren Drittel auf Seite 2 steht dann: Wie sich die Höhe ihres ALG1 berechnet:
Müsste eigentlich überregional gleich aufgebaut sein.
LG
Schahri
ahhhhh, genau das hab ich mir fast gedacht. Darum habe ich nochmal nachgefragt.
Also nicht von 2 Arbeitgebern, ok.pfirsich30 hat geschrieben:ich denke schon bzw. musste ich ja eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Da stand drin, was ich monatlich verdient habe.
Ganz wichtig - es wird der Verdienst der letzten 12 Monate VOR dem Krankengeldbezug berücksichtigt.pfirsich30 hat geschrieben: Wären die jetzt nur nach dem Krankengeld gegangen und davon 60 % dann würde ich ja viel weniger bekommen.
D.h. bei dir vom 01. September 2010 bis 30.08.2011. So müsste es auch auf der Lohnbescheinigung stehen. Hast du eine Kopie davon?
Du hast geschrieben, das du bei dem Arbeitsgeber davor besser verdient hast. Waren das mehr wie 10 % und fällt das in die Zeit September 2009 bis August 2010?
Das wäre die Erweiterung der Bemessungsgrundlage nach der Härtefallregelung (24 Monate vor KG-Bezug).
Wenn du das mit "ja" beantworten kannst, hol dir eine Lohnbescheinigung vom Arbeitsgeber davor und beantrage bei der AfA eine Neuberechnung, mit Verweis auf die Härtefallregelung.
Doch - im Bewilligungsbescheid auf Seite 2 oben, Berechnungsgrundlagen - Bemessungsentgelt täglich: Betrag xxx Dein letztes monatlichen Bruttogehalt durch 30 Tage geteilt. (Wenn es immer gleich hoch war.)pfirsich30 hat geschrieben:Allerdings wenn man den Bewilligungsschein durchsieht, kann man nirgends erkennen, von welchem Geld die das berechnet haben.
Im unteren Drittel auf Seite 2 steht dann: Wie sich die Höhe ihres ALG1 berechnet:
Müsste eigentlich überregional gleich aufgebaut sein.
LG
Schahri
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Schahri
Schahri
- pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hi Shahri,
Da steht, dass ich vom 01.06.2010 bis 18.10.2012 dort beschäftigt war ( nach Widerspruch wurde mein KG ja bis 03.11.2012 genehmigt)
Ja auf der 2. Seite steht, die Berechnung vom 01.09.2010 bis 29.08.2011
Von September 2010 bis Dezember 2010 hatte ich anfangs noch weniger verdient da, nur Mal im November zuzüglich Weihnachtsgeld einmalig und dann ab Januar 2011 den etwas höheren Lohn.
Aber auf dem Bewilligungsschein steht nirgendwo etwas vom Bruttobetrag, nur der Brutto Leistungsbetrag pro Tag, der mir bewilligt wurde. ( edit: doch der tägliche Bruttolohn x 30 Tage, hatte deine Info erst überlesen, ist dort zu sehen, da es nicht immer gleich hoch war, bzw. die ersts Zeit bis Januar 2011 weniger ist es im Gesamtbrutto auch weniger als der Bruttolohn, den ich zuletzt hatte)
Bei meinem vorigen Arbeitgeber habe ich nicht nur 10 % mehr bekommen sondern teilweise mehr als 1000 Euro Brutto mehr.
Somit wird dann wohl von der Berechnung alles richtig sein, wenn die 24 Monate zurückgehen können, dann war ich da ja gerade im ALG 1 Bezug. Da habe ich natürlich auf Grund des höheren Lohnes auch mehr ALG 1 bekommen.
Ich hatte vergessen mit einzurechnen, das ich im vom 01.06.2010 bis zum 31.12.2011 ja Brutto 300 Euro weniger hatte. ( Das war schon echt heftig, nur 100 Euro Netto mehr als das ALG 1 davor, aber ich habe den Job angenommen, weil es eben zu der Zeit keine freie Stelle in meinem Beruf gab, höchstens im Ausland und ich wollte nicht zwei Monate später in Hartz 4 fallen, deswegen habe ich den Job auch angenommen. Zusätzlich war es mir zu Hause einfach zu langweilig )
Das hat sich aber da schnell geändert. Sie haben zu wenig gezahlt und ich musste eigentlich immer von 6 Uhr morgens bis 18 oder 20 Uhr abends arbeiten mit einer Stunde Pause. In der Spätschicht von 15 Uhr bis nachts um 1 Uhr. Überstunden gab es nicht bezahlt, wenn dann nur schwarz und einen Stundenlohn wie ein Schüler, die in den Ferien mal ausgeholfen haben. Das nennt man dann mal "moderne Sklaverei"
Das hat mir gesundheitlich auch dann den Rest gegeben und seit dem wurde ich ja bereits 3 Mal am Darm operriert.
Lieben Gruß
Pfirsich
Welche Lohnbescheinigung meinst du? Die Arbeitsbescheinigung?Ganz wichtig - es wird der Verdienst der letzten 12 Monate VOR dem Krankengeldbezug berücksichtigt.
D.h. bei dir vom 01. September 2010 bis 30.08.2011. So müsste es auch auf der Lohnbescheinigung stehen. Hast du eine Kopie davon?
Da steht, dass ich vom 01.06.2010 bis 18.10.2012 dort beschäftigt war ( nach Widerspruch wurde mein KG ja bis 03.11.2012 genehmigt)
Ja auf der 2. Seite steht, die Berechnung vom 01.09.2010 bis 29.08.2011
Von September 2010 bis Dezember 2010 hatte ich anfangs noch weniger verdient da, nur Mal im November zuzüglich Weihnachtsgeld einmalig und dann ab Januar 2011 den etwas höheren Lohn.
Aber auf dem Bewilligungsschein steht nirgendwo etwas vom Bruttobetrag, nur der Brutto Leistungsbetrag pro Tag, der mir bewilligt wurde. ( edit: doch der tägliche Bruttolohn x 30 Tage, hatte deine Info erst überlesen, ist dort zu sehen, da es nicht immer gleich hoch war, bzw. die ersts Zeit bis Januar 2011 weniger ist es im Gesamtbrutto auch weniger als der Bruttolohn, den ich zuletzt hatte)
Ich war bis 30.06.2009 bei meiner vorigen Firma beschäftigt und dann vom 01.07.2009 bis 31.05.2010 arbeitsuchend. Also habe dann in der Zeit ALG 1 bekommen.Du hast geschrieben, das du bei dem Arbeitsgeber davor besser verdient hast. Waren das mehr wie 10 % und fällt das in die Zeit September 2009 bis August 2010?
Das wäre die Erweiterung der Bemessungsgrundlage nach der Härtefallregelung (24 Monate vor KG-Bezug).
Wenn du das mit "ja" beantworten kannst, hol dir eine Lohnbescheinigung vom Arbeitsgeber davor und beantrage bei der AfA eine Neuberechnung, mit Verweis auf die Härtefallregelung.
Bei meinem vorigen Arbeitgeber habe ich nicht nur 10 % mehr bekommen sondern teilweise mehr als 1000 Euro Brutto mehr.
Somit wird dann wohl von der Berechnung alles richtig sein, wenn die 24 Monate zurückgehen können, dann war ich da ja gerade im ALG 1 Bezug. Da habe ich natürlich auf Grund des höheren Lohnes auch mehr ALG 1 bekommen.
Ich hatte vergessen mit einzurechnen, das ich im vom 01.06.2010 bis zum 31.12.2011 ja Brutto 300 Euro weniger hatte. ( Das war schon echt heftig, nur 100 Euro Netto mehr als das ALG 1 davor, aber ich habe den Job angenommen, weil es eben zu der Zeit keine freie Stelle in meinem Beruf gab, höchstens im Ausland und ich wollte nicht zwei Monate später in Hartz 4 fallen, deswegen habe ich den Job auch angenommen. Zusätzlich war es mir zu Hause einfach zu langweilig )
Das hat sich aber da schnell geändert. Sie haben zu wenig gezahlt und ich musste eigentlich immer von 6 Uhr morgens bis 18 oder 20 Uhr abends arbeiten mit einer Stunde Pause. In der Spätschicht von 15 Uhr bis nachts um 1 Uhr. Überstunden gab es nicht bezahlt, wenn dann nur schwarz und einen Stundenlohn wie ein Schüler, die in den Ferien mal ausgeholfen haben. Das nennt man dann mal "moderne Sklaverei"
Das hat mir gesundheitlich auch dann den Rest gegeben und seit dem wurde ich ja bereits 3 Mal am Darm operriert.

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo,
heute habe ich wieder Post von der AfA bekommen. Wieder mit einer Einladung. Termin ist der 12. Dezember 2012 um 10 Uhr.
Frau XXX möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben sprechen.
Was soll ich davon halten? Von Nürnberg habe ich noch nichts gehört und ein neues Gutachten ist dann anscheinend auch nicht geplant/in Auftrag gegeben worden.
Laut dem ersten Gutachten von der AfA, stehen ja keine Einschränkung dort aufgeführt etc.
Ich muss doch einem Vermittler meine persönlichen Einschränkungen und Beschwerden nicht mitteilen? Kann mich doch dann wieder darauf berufen, dass sowas nur der ÄD beurteilen bzw. feststellen kann?
Lieben Gruß
Pfirsich
heute habe ich wieder Post von der AfA bekommen. Wieder mit einer Einladung. Termin ist der 12. Dezember 2012 um 10 Uhr.
Frau XXX möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben sprechen.
Was soll ich davon halten? Von Nürnberg habe ich noch nichts gehört und ein neues Gutachten ist dann anscheinend auch nicht geplant/in Auftrag gegeben worden.
Laut dem ersten Gutachten von der AfA, stehen ja keine Einschränkung dort aufgeführt etc.
Ich muss doch einem Vermittler meine persönlichen Einschränkungen und Beschwerden nicht mitteilen? Kann mich doch dann wieder darauf berufen, dass sowas nur der ÄD beurteilen bzw. feststellen kann?
Lieben Gruß
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo Pfirsich,
Habe gerade in deinem ersten Beitrag noch mal kurz nachgelesen, Anträge auf Reha /Teilhabe hast du doch bei der DRV auch schon gestellt, mit der bisherigen Auskunft für Teilhabe (Umschulung) würden dir da die Beitragszeiten fehlen (15 Jahre Wartezeit wären nicht erfüllt), DANN wäre ja die NUR AfA als Kostenträger möglich ...
) und dann möchtest du bitte umgehend den Teil A und Teil B des neuen GA in Kopie haben
..., um prüfen zu können welche (NEUEN ???) Unterlagen dafür aktuell Verwendung fanden...
Immerhin hattest du ja die Schweigepflichtentbindungen am XXX widerrufen, also wäre es doch SEHR interessant festzustellen womit dieser ärztliche Sinneswandel nun begründet wird, andere Befunde KANN es ja eigentlich NICHT geben, erneute Abgabe von Unterlagen und/oder Schweigepflichtentbindungen wurden ja bei dir (danach) nicht angefordert...
Also KANN es NUR die gleichen Sachen beim ÄD geben, die schon für das erste GA genommen wurden, wenn alles mit rechten Dingen zugeht...
, darum wäre es ja sehr wichtig herauszufinden, ob es tatsächlich ein weiteres GA nach Aktenlage beim ÄD gibt, irgendeinen Grund muss es ja dafür geben, dass du jetzt nicht mehr "akut vermittelt" werden sollst "in deine berufliche Zukunft" ...
Die Empfehlung für Reha /Teilhabe muss ja irgendwie (ärztlich !!!) begründet worden sein, mit entsprechenden Einschränkungen, zumindest deine letzte Tätigkeit /Beruf scheint ja nun "vom Tisch zu sein", sonst kommt ja sowas gar nicht in Frage (weder bei der DRV noch bei der AfA), es wäre eben wirklich interessant, ihr da wenigstens wieder EINEN Schritt voraus zu sein, wenn DU das betreffende AfA-GA bereits vorliegen hast.
Je nach Reaktion des ÄD/Inhalt eines neuen AfA-GA wäre durchaus eine erneute Beschwerde nach Nürnberg in Erwägung zu ziehen, denn dieses Ergebnis ist ja nicht unbedingt das, was du erwartet hattest, andererseits könntest du natürlich auch dann deine SB einfach "wieder auflaufen lassen", weil du dich ja auf diese überraschende Wendung nun überhaupt nicht "vorbereiten konntest" ...
Dann soll SIE dir doch mal erklären welche konkreten Angebote (der Teilhabe /Weiterbildung/Umschulung)) es da so geben könnte über die AfA, denn die DRV hat dir ja auf Antrag (im XXX) bereits mitgeteilt, dass sie NICHT zuständig sei dafür, weil du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllst ...
Vielleicht wäre es ja im Moment doch BESSER erst mal die Entscheidungen der DRV zu deinem EM-Renten-Antrag (vom XXX) abzuwarten, denn um SOWAS hast du dir aktuell nun wirklich noch keine Gedanken gemacht, aber SIE wird ja auch dafür bezahlt dich da zu beraten und informieren... zumal sie dich ja auch zu diesem Zweck extra eingeladen hat ...
Was wurde denn eigentlich aus deinem Antrag auf medizinische Reha ???
Bin ja mal gespannt wann die DRV sich meldet, dieses GA sollte ja auch irgendwann mal fertig sein, dass die eine Entscheidung treffen werden...
Liebe Grüße von der Doppeloma

letztes Mal war es ja noch deine "berufliche Zukunft"...nun ist es "Reha /Teilhabe", wäre schon interessant zu hinterfragen auf welcher (neuen) Basis denn dieser Sinneswandel jetzt erfolgt, meines Wissens läuft doch ein Antrag auf EM-Rente bei der DRV...wenn die das eher Richtung Reha /Teilhabe für dich schieben wollen, dann teilen die dir das schon früh genug mit...(DRV- Prinzip ist sowieso REHA kommt VOR Rente), deiner SB kann ja da kaum eine "Erleuchtung gekommen sein"...Frau XXX möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben sprechen.


Habe gerade in deinem ersten Beitrag noch mal kurz nachgelesen, Anträge auf Reha /Teilhabe hast du doch bei der DRV auch schon gestellt, mit der bisherigen Auskunft für Teilhabe (Umschulung) würden dir da die Beitragszeiten fehlen (15 Jahre Wartezeit wären nicht erfüllt), DANN wäre ja die NUR AfA als Kostenträger möglich ...


Dann frage doch beim Med. Dienst einfach mal (schriftlich/nachweislich !!!) an, ob es ein NEUES GA gibt (kann ja dann nur erneut nach "Aktenlage" sein, zum Arzt wurdest du ja bisher nicht eingeladenWas soll ich davon halten? Von Nürnberg habe ich noch nichts gehört und ein neues Gutachten ist dann anscheinend auch nicht geplant/in Auftrag gegeben worden. Laut dem ersten Gutachten von der AfA, stehen ja keine Einschränkung dort aufgeführt etc.





Immerhin hattest du ja die Schweigepflichtentbindungen am XXX widerrufen, also wäre es doch SEHR interessant festzustellen womit dieser ärztliche Sinneswandel nun begründet wird, andere Befunde KANN es ja eigentlich NICHT geben, erneute Abgabe von Unterlagen und/oder Schweigepflichtentbindungen wurden ja bei dir (danach) nicht angefordert...
Also KANN es NUR die gleichen Sachen beim ÄD geben, die schon für das erste GA genommen wurden, wenn alles mit rechten Dingen zugeht...


Daran hat sich absolut NICHTS geändert, es sei denn die SB hätte inzwischen nachweislich ein Medizin-Studium abgeschlossenIch muss doch einem Vermittler meine persönlichen Einschränkungen und Beschwerden nicht mitteilen? Kann mich doch dann wieder darauf berufen, dass sowas nur der ÄD beurteilen bzw. feststellen kann?


Die Empfehlung für Reha /Teilhabe muss ja irgendwie (ärztlich !!!) begründet worden sein, mit entsprechenden Einschränkungen, zumindest deine letzte Tätigkeit /Beruf scheint ja nun "vom Tisch zu sein", sonst kommt ja sowas gar nicht in Frage (weder bei der DRV noch bei der AfA), es wäre eben wirklich interessant, ihr da wenigstens wieder EINEN Schritt voraus zu sein, wenn DU das betreffende AfA-GA bereits vorliegen hast.
Je nach Reaktion des ÄD/Inhalt eines neuen AfA-GA wäre durchaus eine erneute Beschwerde nach Nürnberg in Erwägung zu ziehen, denn dieses Ergebnis ist ja nicht unbedingt das, was du erwartet hattest, andererseits könntest du natürlich auch dann deine SB einfach "wieder auflaufen lassen", weil du dich ja auf diese überraschende Wendung nun überhaupt nicht "vorbereiten konntest" ...



Dann soll SIE dir doch mal erklären welche konkreten Angebote (der Teilhabe /Weiterbildung/Umschulung)) es da so geben könnte über die AfA, denn die DRV hat dir ja auf Antrag (im XXX) bereits mitgeteilt, dass sie NICHT zuständig sei dafür, weil du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllst ...
Vielleicht wäre es ja im Moment doch BESSER erst mal die Entscheidungen der DRV zu deinem EM-Renten-Antrag (vom XXX) abzuwarten, denn um SOWAS hast du dir aktuell nun wirklich noch keine Gedanken gemacht, aber SIE wird ja auch dafür bezahlt dich da zu beraten und informieren... zumal sie dich ja auch zu diesem Zweck extra eingeladen hat ...



Was wurde denn eigentlich aus deinem Antrag auf medizinische Reha ???
Bin ja mal gespannt wann die DRV sich meldet, dieses GA sollte ja auch irgendwann mal fertig sein, dass die eine Entscheidung treffen werden...



Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Liebe Doppeloma,
wenn ich das nächste Mal einen Termin bei dieser elendigen Bande haben sollte (ich hoffe, die zahlen nur nebst Zinsen nach und gut ist)...dann hole ich dich persönlich von zu Hause ab (mein Göga fährt) und dann machst du bitte die Begleitperson bei meiner Afa...
die doofen Gesichter von denen möchte ich sehen, wenn wir ganz freundlich fragen, inwieweit sie sich denn Gedanken über meine Förderung gemacht hat....sie müsse mich ja beraten und informieren...dazu hat sie ja eingeladen..
oh, das Gesicht von der Tante......
wenn ich das nächste Mal einen Termin bei dieser elendigen Bande haben sollte (ich hoffe, die zahlen nur nebst Zinsen nach und gut ist)...dann hole ich dich persönlich von zu Hause ab (mein Göga fährt) und dann machst du bitte die Begleitperson bei meiner Afa...
die doofen Gesichter von denen möchte ich sehen, wenn wir ganz freundlich fragen, inwieweit sie sich denn Gedanken über meine Förderung gemacht hat....sie müsse mich ja beraten und informieren...dazu hat sie ja eingeladen..
oh, das Gesicht von der Tante......
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Liebe Doppeloma,
also wegen den 15 Jahren Beiträgzeiten, das erkläre ich noch mal.
Ich habe von mir aus 2011 einen Termin bei der DRV Bund in Oldenburg gemacht. Ich wollte wissen, ob ich eine Umschulung bezahlt bekommen würde. Da wurde mir gesagt, dass ich die 15 Jahre Beitragszeiten noch nicht voll habe, sondern erst 14.
Ob ich denn schon mal eine medizinische Reha über die DRV gemacht hätte? Denn dann würde danach die Umschulung auch ohne die 15 Jahre genehmigt werden. In meinem Fall wegen meiner Krankheit, solle ich mir dann aber lieber überlegen, ob ich nicht besser eine EM-Rente beantragen soll. So die Worte des Mitarbeiters.
Als ich zu Hause war machte ich sofort einen Termin bei meinem Hausarzt und wir beantragten eine medizinische Reha. Diese wurde nach 3 Monaten sofort genehmigt. Ich wurde dort am 9. August 2011 nach 3 Wochen arbeitsunfähig entlassen. Noch in der Reha wurde ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Dieser wurde im September 2011 genehmigt und es sollte im Dezember losgehen, laut meiner SB von der DRV Bund. Ich musste diesen Termin auf Januar verschieben, da ich im Dezember operiert wurde. Ebenfalls im Januar noch mal wieder und so musste ich auch diesen Termin verschieben. Dann sollte es im Mai losgehen. 3 Monate in einem Bildungswerk, eher so wieder in die schulische Form reinkommen und dann ab August 2012 dann die Umschulung in einer Firma.
Im März wollte ich mit meiner Sb sprechen, weil es mir sehr schlecht ging, ob man das noch mal verschieben könnte. Mir wurde mitgeteilt am Telefon, dass meine SB bis auf unbestimmte Dauer gesundheitlich ausfällt, aber die Umschulung sei in Berlin eh noch nicht genehmigt worden und das mit dem Beginn im Mai, davon konnte sie nichts finden. Aber da nach Genehmigung der Teilhabe am Arbeitsleben bereits mehr als 3 Monate vergangen sein, müsste ich wieder einen neuen Antrag stellen.
Das war schon alles sehr merkwürdig.
Es ging mir aber immer schlechter mit den Schmerzen und so riet mir mein Hausarzt und auch der Mitarbeiter der VdK, dass ich die EM-Rente beantragen soll. Ja und auf das Ergebnis warte ich ja noch.
Also aktuell ist die Teilhabe am Arbeitsleben nicht beantragt bei der DRV, war allerdings ja mal genehmigt worden. Und mittlerweile habe ich ja auch die 15 Jahre Beitragszeiten voll. Mit 16 die Arbeit/Ausbildung begonnen und jetzt 31.
Also warum plötzlich die AfA auf berufliche Reha kommt ist mir schleierhaft. Ich würde eine Umschulung ja eigentlich mit Kusshand annehmen, zumal das immer mein Traum war, einen anderen Beruf zu erlernen und es ja auch mal "genehmigt" war. Also genehmigt war ja, wie nachher erfahren, keine Umschulung (bzw. noch nicht) sondern eine Teilhabe am Arbeitsleben, was auch einfach eine Arbeitsplatzumstellung sein könnte oder eine Weiterbildung.
Naja nur geht es einfach gesundheitlich alles grade nicht. Seit 15 Jahren habe ich die Schmerzen und nach der Reha 2011 ist es stetig schlimmer geworden und ich bin ja Ende Oktober wieder mal operiert worden.
Oder vielleicht könnte die Meinungsänderung der AfA ja doch mit Nürnberg zu tun haben, also anstatt berufliche Zukunft, jetzt auf einmal berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben.
Was wird denn da sonst so besprochen bei einem Reha Berater der AfA? Können die mich denn theoretisch in eine Umschulung oder schulische Weiterbildung stecken? Es ist zwar bis zum 12. Dezember noch etwas hin.....aber ich bin schon wieder nur am grübeln.
Lieben Gruß
Pfirisch
also wegen den 15 Jahren Beiträgzeiten, das erkläre ich noch mal.
Ich habe von mir aus 2011 einen Termin bei der DRV Bund in Oldenburg gemacht. Ich wollte wissen, ob ich eine Umschulung bezahlt bekommen würde. Da wurde mir gesagt, dass ich die 15 Jahre Beitragszeiten noch nicht voll habe, sondern erst 14.
Ob ich denn schon mal eine medizinische Reha über die DRV gemacht hätte? Denn dann würde danach die Umschulung auch ohne die 15 Jahre genehmigt werden. In meinem Fall wegen meiner Krankheit, solle ich mir dann aber lieber überlegen, ob ich nicht besser eine EM-Rente beantragen soll. So die Worte des Mitarbeiters.
Als ich zu Hause war machte ich sofort einen Termin bei meinem Hausarzt und wir beantragten eine medizinische Reha. Diese wurde nach 3 Monaten sofort genehmigt. Ich wurde dort am 9. August 2011 nach 3 Wochen arbeitsunfähig entlassen. Noch in der Reha wurde ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Dieser wurde im September 2011 genehmigt und es sollte im Dezember losgehen, laut meiner SB von der DRV Bund. Ich musste diesen Termin auf Januar verschieben, da ich im Dezember operiert wurde. Ebenfalls im Januar noch mal wieder und so musste ich auch diesen Termin verschieben. Dann sollte es im Mai losgehen. 3 Monate in einem Bildungswerk, eher so wieder in die schulische Form reinkommen und dann ab August 2012 dann die Umschulung in einer Firma.
Im März wollte ich mit meiner Sb sprechen, weil es mir sehr schlecht ging, ob man das noch mal verschieben könnte. Mir wurde mitgeteilt am Telefon, dass meine SB bis auf unbestimmte Dauer gesundheitlich ausfällt, aber die Umschulung sei in Berlin eh noch nicht genehmigt worden und das mit dem Beginn im Mai, davon konnte sie nichts finden. Aber da nach Genehmigung der Teilhabe am Arbeitsleben bereits mehr als 3 Monate vergangen sein, müsste ich wieder einen neuen Antrag stellen.
Das war schon alles sehr merkwürdig.

Es ging mir aber immer schlechter mit den Schmerzen und so riet mir mein Hausarzt und auch der Mitarbeiter der VdK, dass ich die EM-Rente beantragen soll. Ja und auf das Ergebnis warte ich ja noch.
Also aktuell ist die Teilhabe am Arbeitsleben nicht beantragt bei der DRV, war allerdings ja mal genehmigt worden. Und mittlerweile habe ich ja auch die 15 Jahre Beitragszeiten voll. Mit 16 die Arbeit/Ausbildung begonnen und jetzt 31.
Also warum plötzlich die AfA auf berufliche Reha kommt ist mir schleierhaft. Ich würde eine Umschulung ja eigentlich mit Kusshand annehmen, zumal das immer mein Traum war, einen anderen Beruf zu erlernen und es ja auch mal "genehmigt" war. Also genehmigt war ja, wie nachher erfahren, keine Umschulung (bzw. noch nicht) sondern eine Teilhabe am Arbeitsleben, was auch einfach eine Arbeitsplatzumstellung sein könnte oder eine Weiterbildung.
Naja nur geht es einfach gesundheitlich alles grade nicht. Seit 15 Jahren habe ich die Schmerzen und nach der Reha 2011 ist es stetig schlimmer geworden und ich bin ja Ende Oktober wieder mal operiert worden.
das kann ich machen. Nur wollte ich ja über Nürnberg erreichen, dass ich zu einem anderen Arzt möchte. Leider kommt von Nürnberg überhaupt NICHTS.Dann frage doch beim Med. Dienst einfach mal (schriftlich/nachweislich !!!) an, ob es ein NEUES GA gibt
Oder vielleicht könnte die Meinungsänderung der AfA ja doch mit Nürnberg zu tun haben, also anstatt berufliche Zukunft, jetzt auf einmal berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben.
Naja jetzt habe ich da bereits 2 Mails hingeschickt und irgendwie noch nichts darüber erreicht, bzw. nicht mal ne schriftliche Stellungnahme nach "Klärung" bekommen, wie mir das eigentlich per email mitgeteilt wurde. Oder ich muss die Nürnberg regelrecht bombadieren mit emails...die Eingangsserver dadurch überfordernJe nach Reaktion des ÄD/Inhalt eines neuen AfA-GA wäre durchaus eine erneute Beschwerde nach Nürnberg in Erwägung zu ziehen


Was wird denn da sonst so besprochen bei einem Reha Berater der AfA? Können die mich denn theoretisch in eine Umschulung oder schulische Weiterbildung stecken? Es ist zwar bis zum 12. Dezember noch etwas hin.....aber ich bin schon wieder nur am grübeln.

Lieben Gruß
Pfirisch
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo Pfirsich,
... na wenn die DRV das letztlich schonmal genehmigt /bewilligt hatte, dann ist die AfA dafür finanziell NICHT mehr zuständig, NUR läuft ja aktuell dein Antrag auf EM-Rente und da ist das eigentlich im Moment kontraproduktiv erneut auch noch eine Teilhabe wieder zu beantragen
, zumal ja deren Renten-GA sich zumindest "andeutungsweise" doch für eine Zeitrente ausgesprochen hat ....
Hast du denn das mal schriftlich bekommen, dass die alte Teilhabe-Bewilligung (von der DRV) nicht mehr gilt, oder hat man dir das auch nur so "erzählt", da würde ich mich erst mal total DOOF stellen bei der AfA-SB ...brauchst ja keine Anträge stellen die schon am Laufen sind, es läuft immer wieder auf Abwarten zur Renten-Entscheidung hinaus...
, die stecken dich ganz sicher auch nicht einfach "in irgendwas rein"...SOOO schnell geht das alles nicht, selbst wenn die das wollten.
Ist doch prima wenn man jetzt solche Ideen mit dir besprechen möchte, wurde doch ALLES bei der DRV (letztes Jahr) schon "angeleiert", konnte aber aus gesundheitlichen Gründen bisher NICHT festgemacht werden, Berufsfindung war schon geplant...zur Zeit wird erst mal dein EM-Renten-Antrag bearbeitet, weil noch weitere Behandlungen erforderlich sind, bis du das gesundheitlich in Angriff nehmen könntest ...
"Welche Behandlungen, gute Frau, DAS würde ich im Einzelnen ja gerne mit ihrem Med. Dienst und dort mit einem Arzt näher besprechen, aber diese Möglichkeit hat man mir seitens der AfA ja bisher verweigert, SOOO werden wir wohl zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen können" ...
Selbstverständlich habe ich Interesse an Weiterbildung /Umschulung /beruflicher Reha, darum mache ich mir schon sehr lange Gedanken, ist aber im Moment gesundheitlich noch nicht möglich, PUNKT...Noch Fragen dazu ???
NEIN, wo bleibt eigentlich mein Fahrgeld vom letzten Termin ???
Vielen Dank und ich melde mich wenn es was Neues von der DRV zu berichten gibt, wegen Reha und / oder Teilhabe oder EM-Rente ...einen schönen Tag noch für Sie.
, dann bekommen die auch um die Ohren, was von ihren Ankündigungen zur "Klärung" so zu halten ist ...
Bei @Hamburger Deern gab es am Ende sogar ein offizielles Entschuldigungschreiben von ihrem zuständigen JobCenter und die schriftliche Zusicherung, dass die Leistungen für ihre Bedarfsgemeinschaft natürlich NICHT eingestellt werden.
Dem Herrn aus Nürnberg hatte ich damals seine (vermeintlich schlaue) Antwort so zerpflückt, nun müssen wir mal schauen...ihre SB wird auch wieder "munter", sie hat auch wieder mal einen Termin bekommen, wegen ihrer "beruflichen Zukunft"...
Mach dich nicht so verrückt, sollst du wieder so früh da sein und kann dein Kumpel wieder mitkommen als Beistand ???
Vielleicht bekommst du ja auch vorher noch einen "erlösenden Bescheid" von der DRV..., in diesem "Irrenhaus"
ist ja auch ALLES möglich
...
Liebe Grüße von der Doppeloma

AHAIch würde eine Umschulung ja eigentlich mit Kusshand annehmen, zumal das immer mein Traum war, einen anderen Beruf zu erlernen und es ja auch mal "genehmigt" war. Also genehmigt war ja, wie nachher erfahren, keine Umschulung (bzw. noch nicht) sondern eine Teilhabe am Arbeitsleben, was auch einfach eine Arbeitsplatzumstellung sein könnte oder eine Weiterbildung.




Das sehe ich allerdings auch so, DU kannst doch nicht dafür, wenn die DRV-SB auf unbestimmt Zeit krank wird, dann muss das eben jemand Anderes bearbeiten, erst recht wenn das termingebunden innerhalb 3 Monaten entschieden sein soll ... das würde ICH der AfA-SB aber nur sehr ungenau mitteilen, "wenn da schon was läuft in der Richtung" brauchst du ja (eigentlich) NIX beantragen..Aber da nach Genehmigung der Teilhabe am Arbeitsleben bereits mehr als 3 Monate vergangen sein, müsste ich wieder einen neuen Antrag stellen.
Das war schon alles sehr merkwürdig.


Hast du denn das mal schriftlich bekommen, dass die alte Teilhabe-Bewilligung (von der DRV) nicht mehr gilt, oder hat man dir das auch nur so "erzählt", da würde ich mich erst mal total DOOF stellen bei der AfA-SB ...brauchst ja keine Anträge stellen die schon am Laufen sind, es läuft immer wieder auf Abwarten zur Renten-Entscheidung hinaus...

Ich denke schon, dass es da was aus Nürnberg gab, so ganz ohne Grund ist diese Meinungsänderung sicher nicht, zumal deine SB dir ja noch angekündigt hat "nun würde Alles länger dauern, wegen der erneuten Begutachtung, da könne SIE ja auch NICHTS für"...schade eigentlich, so sehr lange hat es ja nun doch nicht gedauert.Nur wollte ich ja über Nürnberg erreichen, dass ich zu einem anderen Arzt möchte. Leider kommt von Nürnberg überhaupt NICHTS.
Oder vielleicht könnte die Meinungsänderung der AfA ja doch mit Nürnberg zu tun haben, also anstatt berufliche Zukunft, jetzt auf einmal berufliche Reha/Teilhabe am Arbeitsleben.



Ist denn der Termin NICHT bei der gleichen SB wie letztes Mal, weil du schreibst "Reha-Berater"Was wird denn da sonst so besprochen bei einem Reha Berater der AfA?

Bitte orientiere dich doch erst mal wieder Richtung, "wie komme ich schnell" an das GA von der AfA, es MUSS ja irgendwas Anderes in der Richtung jetzt geben und dann muss man wieder schauen, was da nun drinsteht, ...auch für eine ernsthafte Weiterbildung, MUSS man erst mal ausreichend belastbar sein ...Können die mich denn theoretisch in eine Umschulung oder schulische Weiterbildung stecken? Es ist zwar bis zum 12. Dezember noch etwas hin.....aber ich bin schon wieder nur am grübeln.


Ist doch prima wenn man jetzt solche Ideen mit dir besprechen möchte, wurde doch ALLES bei der DRV (letztes Jahr) schon "angeleiert", konnte aber aus gesundheitlichen Gründen bisher NICHT festgemacht werden, Berufsfindung war schon geplant...zur Zeit wird erst mal dein EM-Renten-Antrag bearbeitet, weil noch weitere Behandlungen erforderlich sind, bis du das gesundheitlich in Angriff nehmen könntest ...
"Welche Behandlungen, gute Frau, DAS würde ich im Einzelnen ja gerne mit ihrem Med. Dienst und dort mit einem Arzt näher besprechen, aber diese Möglichkeit hat man mir seitens der AfA ja bisher verweigert, SOOO werden wir wohl zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen können" ...
Selbstverständlich habe ich Interesse an Weiterbildung /Umschulung /beruflicher Reha, darum mache ich mir schon sehr lange Gedanken, ist aber im Moment gesundheitlich noch nicht möglich, PUNKT...Noch Fragen dazu ???
NEIN, wo bleibt eigentlich mein Fahrgeld vom letzten Termin ???
Vielen Dank und ich melde mich wenn es was Neues von der DRV zu berichten gibt, wegen Reha und / oder Teilhabe oder EM-Rente ...einen schönen Tag noch für Sie.



die Nachfrage heben wir uns noch ein wenig auf, wenn die beim ÄD dir wieder DUMM kommen oder KEIN anderes GA haben (wollen), dann werden wir denen in Nürnberg das Mail-Postfach verstopfen, versprochen... nicht mal ne schriftliche Stellungnahme nach "Klärung" bekommen, wie mir das eigentlich per email mitgeteilt wurde. Oder ich muss die Nürnberg regelrecht bombadieren mit emails...die Eingangsserver dadurch überfordern





Bei @Hamburger Deern gab es am Ende sogar ein offizielles Entschuldigungschreiben von ihrem zuständigen JobCenter und die schriftliche Zusicherung, dass die Leistungen für ihre Bedarfsgemeinschaft natürlich NICHT eingestellt werden.

Dem Herrn aus Nürnberg hatte ich damals seine (vermeintlich schlaue) Antwort so zerpflückt, nun müssen wir mal schauen...ihre SB wird auch wieder "munter", sie hat auch wieder mal einen Termin bekommen, wegen ihrer "beruflichen Zukunft"...



Mach dich nicht so verrückt, sollst du wieder so früh da sein und kann dein Kumpel wieder mitkommen als Beistand ???
Vielleicht bekommst du ja auch vorher noch einen "erlösenden Bescheid" von der DRV..., in diesem "Irrenhaus"


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo Doppeloma,
Naja und weil ich wegen den OP´s und dem schlechten Gesundheitszustand immer wieder verschieben musste, habe ich ja nachher auch einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Also Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV war ja genehmigt und schriftlich habe ich nichts, dass es nicht mehr gillt.
Und jetzt habe ich ja ne Einladung zu dem Reha SB der Afa. Also muss da ja anscheinend wieder ein Gutachten gemacht worden sein ?!? Aber ich weiß ja nicht mal, ob wieder der gleiche medizinische Dienst bzw. die Gleiche Ärztin das GA gemacht hat. Wo soll ich denn dann nachfragen, ob es ein neues GA gibt?
Dann könnte ich mich doch sowieso wieder in Nürnberg beschweren, denn ich habe ja da gefordert, von einem erfahren Arzt begutachtet zu werden.....nur ist es dann wieder nicht beachtet worden.
Ich werde auf jeden Fall sagen, dass ja gerade ein EM-Renten Antrag bearbeitet wird.
Gesundheitliche Beschwerden sowie Einschränkungen werde ich aber ganz sicher nicht mit den SB besprechen.
Lieben Gruß
Pfirsich

Ja ich finde das alles auch sehr merkwürdig, gerade weil das mit dem EM-Antrag noch nicht entschieden ist. Die AfA scheint das irgendwie nicht zu interessieren, dass ich EM-Rente beantragt habe ?!?AHA ... na wenn die DRV das letztlich schonmal genehmigt /bewilligt hatte, dann ist die AfA dafür finanziell NICHT mehr zuständig, NUR läuft ja aktuell dein Antrag auf EM-Rente und da ist das eigentlich im Moment kontraproduktiv erneut auch noch eine Teilhabe wieder zu beantragen , zumal ja deren Renten-GA sich zumindest "andeutungsweise" doch für eine Zeitrente ausgesprochen hat ....
Also schriftlich habe ich davon nichts, das wurde mir nur am Telefon mitgeteilt, dass ich jetzt wieder einen neuen Antrag stellen müsste, denn nach der Genehmigung der Teilhabe am Arbeitsleben, muss man innerhalb von 3 Monaten auch was beginnen. Dieses wiederum wurde mir damals nicht gesagt.Hast du denn das mal schriftlich bekommen, dass die alte Teilhabe-Bewilligung (von der DRV) nicht mehr gilt, oder hat man dir das auch nur so "erzählt", da würde ich mich erst mal total DOOF stellen bei der AfA-SB ...brauchst ja keine Anträge stellen die schon am Laufen sind, es läuft immer wieder auf Abwarten zur Renten-Entscheidung hinaus...
Naja und weil ich wegen den OP´s und dem schlechten Gesundheitszustand immer wieder verschieben musste, habe ich ja nachher auch einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Also Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV war ja genehmigt und schriftlich habe ich nichts, dass es nicht mehr gillt.
Ne beim letzten Termin war ja ne andere SB. ich fragte noch, ob sie jetzt meine SB bleibt, weil sich das ja gerne oft mal ändert. Da sagte sie, dass sie es bleibt, ausser der Ärztliche Dienst entscheidet anders, dann werde ich an die Reha Abteilung der AfA weitergeleitet.Ist denn der Termin NICHT bei der gleichen SB wie letztes Mal, weil du schreibst "Reha-Berater" , die stecken dich ganz sicher auch nicht einfach "in irgendwas rein"...SOOO schnell geht das alles nicht, selbst wenn die das wollten.
Und jetzt habe ich ja ne Einladung zu dem Reha SB der Afa. Also muss da ja anscheinend wieder ein Gutachten gemacht worden sein ?!? Aber ich weiß ja nicht mal, ob wieder der gleiche medizinische Dienst bzw. die Gleiche Ärztin das GA gemacht hat. Wo soll ich denn dann nachfragen, ob es ein neues GA gibt?
Dann könnte ich mich doch sowieso wieder in Nürnberg beschweren, denn ich habe ja da gefordert, von einem erfahren Arzt begutachtet zu werden.....nur ist es dann wieder nicht beachtet worden.
Darf ich das denn bei dem Termin so in etwa sagen? Denn wenn ich sage, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, dass noch nicht anfangen konnte, dann heißt es ja nachher, dass ich nicht vermittelbar wäre und dann bekomme ich kein ALG mehr?Ist doch prima wenn man jetzt solche Ideen mit dir besprechen möchte, wurde doch ALLES bei der DRV (letztes Jahr) schon "angeleiert", konnte aber aus gesundheitlichen Gründen bisher NICHT festgemacht werden, Berufsfindung war schon geplant...zur Zeit wird erst mal dein EM-Renten-Antrag bearbeitet, weil noch weitere Behandlungen erforderlich sind, bis du das gesundheitlich in Angriff nehmen könntest ...
"Welche Behandlungen, gute Frau, DAS würde ich im Einzelnen ja gerne mit ihrem Med. Dienst und dort mit einem Arzt näher besprechen, aber diese Möglichkeit hat man mir seitens der AfA ja bisher verweigert, SOOO werden wir wohl zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommen können" ...
Selbstverständlich habe ich Interesse an Weiterbildung /Umschulung /beruflicher Reha, darum mache ich mir schon sehr lange Gedanken, ist aber im Moment gesundheitlich noch nicht möglich, PUNKT...Noch Fragen dazu ???
NEIN, wo bleibt eigentlich mein Fahrgeld vom letzten Termin ???
Vielen Dank und ich melde mich wenn es was Neues von der DRV zu berichten gibt, wegen Reha und / oder Teilhabe oder EM-Rente ...einen schönen Tag noch für Sie.
Ich werde auf jeden Fall sagen, dass ja gerade ein EM-Renten Antrag bearbeitet wird.
Gesundheitliche Beschwerden sowie Einschränkungen werde ich aber ganz sicher nicht mit den SB besprechen.
Dieses Mal muss ich um 10 Uhr da sein und nicht um 8 Uhr. Ja mein Kumpel kommt dann bestimmt wieder mit.Mach dich nicht so verrückt, sollst du wieder so früh da sein und kann dein Kumpel wieder mitkommen als Beistand ???
Lieben Gruß
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe
Hallo Pfirsich,
Es werden ja auch ambulante Ärzte beauftragt, die geben das dann an den Auftraggeber und das ist der Med Dienst /bzw. dort beauftragt der SB das, bekommt aber NUR den Teil B mit den "vermittlungsrelevanten Feststellungen".
Du kannst dich letztlich nur bei der "Neuen" auch neu orientieren, du läßt sie reden wie gehabt, SIE hat dich doch eingeladen und die Angaben, dass es schon Überlegungen über die DRV gab, sind doch für dich nur positiv zu sehen...
Im Moment laufen dort eben schon einige Sachen (Genaues weißt du aktuell auch nicht, weil ja dein EM-Renten-Antrag zur Entscheidung aussteht) ...
Schon "beißt sich die Katze wieder SELBER in den Schwanz", solange du diese (theoretische /fiktive) Arbeitsbereitschaft aufrecht erhältst, KANN man dir das ALGI nicht wieder streitig machen, lass dich dazu einfach nicht auf tiefgreifende Diskussionen ein.
Liebe Grüße von der Doppeloma

AHHH, JAAA und nun bist du plötzlich doch schon in der Reha-Abteilung gelandet ...ich denke schon, dass es was beim Med. Dienst dazu geben sollte, WAS AUCH IMMER und von WEM auch IMMER...das wäre ja herauszufinden.Ne beim letzten Termin war ja ne andere SB. ich fragte noch, ob sie jetzt meine SB bleibt, weil sich das ja gerne oft mal ändert. Da sagte sie, dass sie es bleibt, ausser der Ärztliche Dienst entscheidet anders, dann werde ich an die Reha Abteilung der AfA weitergeleitet.
So viele verschiedene ÄD gibt es da nicht, die sollten dir dazu schon Auskunft geben (können) wo du auch das andere GA angefordert hast, welcher Arzt das nun gemacht hätte icht erst mal egal, sowas geht immer an den Med. Dienst, die Ärzte selber rücken diese GA sowieso nicht raus.Aber ich weiß ja nicht mal, ob wieder der gleiche medizinische Dienst bzw. die Gleiche Ärztin das GA gemacht hat. Wo soll ich denn dann nachfragen, ob es ein neues GA gibt?
Es werden ja auch ambulante Ärzte beauftragt, die geben das dann an den Auftraggeber und das ist der Med Dienst /bzw. dort beauftragt der SB das, bekommt aber NUR den Teil B mit den "vermittlungsrelevanten Feststellungen".
Du kannst dich letztlich nur bei der "Neuen" auch neu orientieren, du läßt sie reden wie gehabt, SIE hat dich doch eingeladen und die Angaben, dass es schon Überlegungen über die DRV gab, sind doch für dich nur positiv zu sehen...
Im Moment laufen dort eben schon einige Sachen (Genaues weißt du aktuell auch nicht, weil ja dein EM-Renten-Antrag zur Entscheidung aussteht) ...

Ist ja soweit richtig aber zunächst solltest du doch erst mal versuchen festzustellen OB es ein weiteres AfA-GA gibt und wenn JA, was da nun wieder drin steht...dann kannst du dich doch viel konkreter beschweren, als JETZT ohne diese Informationen.Dann könnte ich mich doch sowieso wieder in Nürnberg beschweren, denn ich habe ja da gefordert, von einem erfahren Arzt begutachtet zu werden.....nur ist es dann wieder nicht beachtet worden.

Die Gründe dafür, dass du diese vorbereitenden Maßnahmen nicht zeitgerecht durchführen konntest liegen in der Vergangenheit, natürlich kannst du das in der Art sagen /erklären OHNE auf bestimmte gesundheitliche Probleme näher einzugehen, du warst doch schließlich bis zur Aussteuerung auch AU geschrieben...das ist doch KEIN Geheimnis...aktuell stellst du dich selbstverständlich weiterhin (mit deinem Restleistungs-Vermögen) der Vermittlung zur Verfügung, sofern deine Einschränkungen ärztlich festgestellt und dabei berücksichtigt werden ...Darf ich das denn bei dem Termin so in etwa sagen? Denn wenn ich sage, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, dass noch nicht anfangen konnte, dann heißt es ja nachher, dass ich nicht vermittelbar wäre und dann bekomme ich kein ALG mehr?
Schon "beißt sich die Katze wieder SELBER in den Schwanz", solange du diese (theoretische /fiktive) Arbeitsbereitschaft aufrecht erhältst, KANN man dir das ALGI nicht wieder streitig machen, lass dich dazu einfach nicht auf tiefgreifende Diskussionen ein.
Das ist ja schon ein wenig humaner, schön, dass dein Kumpel dich wieder begleitet.Dieses Mal muss ich um 10 Uhr da sein und nicht um 8 Uhr. Ja mein Kumpel kommt dann bestimmt wieder mit.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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