Hallo!Heute rief das Jobcenter an und wollte den vollen Bescheid wegen halber Erwerbsminderrungsrente.Habe denen
gesagt das Ärztliche geht denen nichts an,zudem läuft der Widerspruch.Haben die überhaupt ein Recht den gesamten
Bescheid zu verlangen?Die erste Seite hatte ich denen zugeschickt über dauer und höhe.Der neue Bescheid von denen kam umgehend(Rente war abgezogen,das ging ruck,zuck)Vieleicht weiß Doppel Oma was dazu-Was haben die für Rechte.
LG Niki
Halbe Rente#Jobcenter
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Re: Halbe Rente#Jobcenter
Wo stehen denn im maschinellen Rentenbescheid ärztliche Aussagen?
Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden,
als über große Dunkelheit zu klagen.
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Re: Halbe Rente#Jobcenter
Hallo,
im Rentenbescheid stehen weder Diagnosen noch Befunde.
I.d.R. sollte dem JC die Seite 1 und 2 Deines Bescheides reichen. Deine Nachzahlung kannst Du zwar schwärzen, aber auch das nützt nichts.
Die DRV, sowie das JC sind "quergeschaltet". 2 Tage nach meinem Rentenbescheid hatte ich schon einen Aufhebungsbescheid vom JC, die sind schneller, wie der Blitz.
Im Rentenbescheid steht nichts drin, was das JC nicht sowieso herausbekommen würde. Deine Rentenhöhe, die Laufzeit und eben die eingezahlten Beiträge. Die Nachzahlung wurde wahrscheinlich schon längst zwischen den Behörden vereinbart, bzw. geregelt.
Solange das JC keine Gutachten anfordert, ist die Welt doch in Ordnung.
Sollte es soweit kommen, findest Du hier genügend Rat und Tipps im Forum.
Gruß,
Wolfgang
im Rentenbescheid stehen weder Diagnosen noch Befunde.

I.d.R. sollte dem JC die Seite 1 und 2 Deines Bescheides reichen. Deine Nachzahlung kannst Du zwar schwärzen, aber auch das nützt nichts.

Die DRV, sowie das JC sind "quergeschaltet". 2 Tage nach meinem Rentenbescheid hatte ich schon einen Aufhebungsbescheid vom JC, die sind schneller, wie der Blitz.
An Deiner Stelle würde ich mir mal ganz schnell überlegen, ob Du Dich wegen so einer Bagatelle ernsthaft mit dem Jobcenter anlegen willst.Heute rief das Jobcenter an und wollte den vollen Bescheid wegen halber Erwerbsminderrungsrente.Habe denen
gesagt das Ärztliche geht denen nichts an,zudem läuft der Widerspruch.
Im Rentenbescheid steht nichts drin, was das JC nicht sowieso herausbekommen würde. Deine Rentenhöhe, die Laufzeit und eben die eingezahlten Beiträge. Die Nachzahlung wurde wahrscheinlich schon längst zwischen den Behörden vereinbart, bzw. geregelt.
Solange das JC keine Gutachten anfordert, ist die Welt doch in Ordnung.
Sollte es soweit kommen, findest Du hier genügend Rat und Tipps im Forum.
Gruß,
Wolfgang
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Re: Halbe Rente#Jobcenter
Hallo Eishockey,
Es ist unterschiedlich ob da auch was zu gesundheitlichen Problemen drin steht, aber das nur nebenbei (in meinem einen Ablehnungs-Bescheid standen ALLE Diagnosen auf der ersten Seite), wozu braucht das JC die ganzen Daten zum gesamten Arbeitsleben, kann ich nicht nachvollziehen, welche Erkenntnisse sich daraus für deinen Leistungs-Bezug ergeben sollen.
Von mir bekamen sie NUR die ersten 2 - 3 Seiten wo genau DAS drauf stand was das JC zu interessieren hat Rente ab wann, bis wann und wieviel im Monat und wann erfolgt die erste Renten-Zahlung, zum Rest KK z.B. HAT das JC ja bereits die erforderlichen Infos wenn man im Leistungsbezug ist.
Die Verrechnungen werden ohnehin separat abgewickelt, ich kann verstehen, dass man NICHT sein ganzes komplettes Arbeits- und Versicherungs-Leben dort hinterlassen möchte, WOZU soll das GUT sein, WO bleibt das MAL, wer bekommt das noch so alles in die Finger...das ist doch gar nicht Leistungsrelevant für den Anspruch auf ALG II...
KEINER verlangt persönliche Daten in einem solchen Umfang, aber das JC DARF ALLES OHNE Rechtsgrundlage und OHNE Notwendigkeit verlangen und ich gebe auch ALLES NUR um (hoffendlich) meine RUHE zu haben...ohne was zu hinterfragen...WARUM eigentlich...
Es ist offenbar NICHT zwingend erforderlich für irgendwelche Leistungsberechnungen, von MIR und vom Dopa wurde das NICHT verlangt und unser JC ist /war eigentlich auch NICHT gerade sehr zimperlich, wenn man was von uns wollte ...
Frage nach dem konkreten Grund dafür und lass dich nicht mit dem Verweis auf die "allgemeine Mitwirkungspflicht" abspeisen, auch die JC dürfen keine unnötigen Daten mal so "vorsichtshalber sammeln", die für die Leistungsfeststellung nicht erforderlich sind.
LIebe Grüße von der Doppeloma

warum rufen die deswegen bei dir an, welche Rechtsgrundlage wurde denn dafür genannt, dass man dort den gesamten EM-Renten-Bescheid benötigt ...Hallo!Heute rief das Jobcenter an und wollte den vollen Bescheid wegen halber Erwerbsminderrungsrente.


Es ist unterschiedlich ob da auch was zu gesundheitlichen Problemen drin steht, aber das nur nebenbei (in meinem einen Ablehnungs-Bescheid standen ALLE Diagnosen auf der ersten Seite), wozu braucht das JC die ganzen Daten zum gesamten Arbeitsleben, kann ich nicht nachvollziehen, welche Erkenntnisse sich daraus für deinen Leistungs-Bezug ergeben sollen.
Von mir bekamen sie NUR die ersten 2 - 3 Seiten wo genau DAS drauf stand was das JC zu interessieren hat Rente ab wann, bis wann und wieviel im Monat und wann erfolgt die erste Renten-Zahlung, zum Rest KK z.B. HAT das JC ja bereits die erforderlichen Infos wenn man im Leistungsbezug ist.
Die Verrechnungen werden ohnehin separat abgewickelt, ich kann verstehen, dass man NICHT sein ganzes komplettes Arbeits- und Versicherungs-Leben dort hinterlassen möchte, WOZU soll das GUT sein, WO bleibt das MAL, wer bekommt das noch so alles in die Finger...das ist doch gar nicht Leistungsrelevant für den Anspruch auf ALG II...
KEINER verlangt persönliche Daten in einem solchen Umfang, aber das JC DARF ALLES OHNE Rechtsgrundlage und OHNE Notwendigkeit verlangen und ich gebe auch ALLES NUR um (hoffendlich) meine RUHE zu haben...ohne was zu hinterfragen...WARUM eigentlich...


Es ist offenbar NICHT zwingend erforderlich für irgendwelche Leistungsberechnungen, von MIR und vom Dopa wurde das NICHT verlangt und unser JC ist /war eigentlich auch NICHT gerade sehr zimperlich, wenn man was von uns wollte ...

Frage nach dem konkreten Grund dafür und lass dich nicht mit dem Verweis auf die "allgemeine Mitwirkungspflicht" abspeisen, auch die JC dürfen keine unnötigen Daten mal so "vorsichtshalber sammeln", die für die Leistungsfeststellung nicht erforderlich sind.
LIebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Halbe Rente#Jobcenter
Hallo!Danke für die Antworten.Bei mir standen Ärztliche Diagnosen drin und die wollten die haben,Haben die aber nicht
von mir bekommen.Die hatten die ersten 2 Seiten erhalten und wie Doppeloma schrieb innerhalb 2Tage .neuer
Bewilligungsbescheid(Rente abgezogen)So schnell waren die noch nie!!Derzeit mache ich einen Mini Job wird verrechnet sowie meine Mini halbe Rente.Die wollen aber noch mehr!Da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht
mehr ausüben kann ist zum 31.12.2012 Schluß!!Habe das der LVA auch mitgeteilt.Erst als Erwerbsloser mit halber
Rente hat man Anspruch auf Arbeitsmarktrente.Wenn die es so wollen,bitte schön kein Problem.
Zum Glück war mein Mann am Telefon(Bei ihm waren Sie richtig)Er hat darauf hingewiesen das der Widerspruch läuft
und bei Ablehnung Klage erhoben wird.Ach so sagte die Dame ,das war es.Bis jetzt ist Ruhe!!
liebe Grüße an Euch alle besonders Doppeloma!!!
von mir bekommen.Die hatten die ersten 2 Seiten erhalten und wie Doppeloma schrieb innerhalb 2Tage .neuer
Bewilligungsbescheid(Rente abgezogen)So schnell waren die noch nie!!Derzeit mache ich einen Mini Job wird verrechnet sowie meine Mini halbe Rente.Die wollen aber noch mehr!Da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht
mehr ausüben kann ist zum 31.12.2012 Schluß!!Habe das der LVA auch mitgeteilt.Erst als Erwerbsloser mit halber
Rente hat man Anspruch auf Arbeitsmarktrente.Wenn die es so wollen,bitte schön kein Problem.
Zum Glück war mein Mann am Telefon(Bei ihm waren Sie richtig)Er hat darauf hingewiesen das der Widerspruch läuft
und bei Ablehnung Klage erhoben wird.Ach so sagte die Dame ,das war es.Bis jetzt ist Ruhe!!
liebe Grüße an Euch alle besonders Doppeloma!!!
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Re: Halbe Rente#Jobcenter
Hallo Eishockey,
...NAJA, wann wollen die das NICHT, am liebsten würden sie natürlich GAR NICHT mehr zahlen müssen ...
Kann dann wohl nur "schlimmer kommen", dass sie MEHR zahlen MÜSSEN als bisher, ODER...
Und mit der VOLLEN EM-Rente, (auch bei Arbeitsmarktbindung) bist du NUR rein theoretisch "vermittelbar", weil "eigentlich" ja (von der DRV "bescheinigt") zeitweise /befristet VOLL erwerbsgemindert...gemäß § 44a SGB II MUSS sich das JC dann dieser Feststellung beugen...eigene gesundheitliche Feststellungen sind dann also völlig überflüssig...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
NAJA, WIR haben ja diese Gesetze nicht gemacht, mit einer "Arbeitsmarktrente" bleibt nun mal auch das JobCenter weiterhin zuständig, wenn es trotzdem für die Bedarfsgemeinschaft nicht zum (über-) leben reicht, daran ändert auch die Kenntnis deiner konkreten Gesundheits-Probleme dann GAR NICHTS mehr, zumal die (wie IMMER) NUR einen Arzt was angehen würden.
Alles Gute für dich und lass dich nicht ärgern.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wie meinst du das jetzt, das JC WILL, dass du noch mehr arbeitest /verdienst, dass sie weniger zahlen brauchen ...meinst du das jetztDie wollen aber noch mehr!Da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht
mehr ausüben kann ist zum 31.12.2012 Schluß!!


Richtig, da MUSS die AfA /JC dann "Farbe bekennen"(bei der DRV), ob ein Teilzeit Arbeitsplatz "angeboten werden KANN", der deinem Leistungs-Vermögen entspricht, natürlich sollten auch die (individuellen) Einkommensgrenzen /Zuverdienstmöglichkeiten zur Teilweisen EM-Rente dabei beachtet werden...ALLES NICHT so einfach für das JC...Habe das der LVA auch mitgeteilt.Erst als Erwerbsloser mit halber
Rente hat man Anspruch auf Arbeitsmarktrente.Wenn die es so wollen,bitte schön kein Problem.
Kann dann wohl nur "schlimmer kommen", dass sie MEHR zahlen MÜSSEN als bisher, ODER...


Und mit der VOLLEN EM-Rente, (auch bei Arbeitsmarktbindung) bist du NUR rein theoretisch "vermittelbar", weil "eigentlich" ja (von der DRV "bescheinigt") zeitweise /befristet VOLL erwerbsgemindert...gemäß § 44a SGB II MUSS sich das JC dann dieser Feststellung beugen...eigene gesundheitliche Feststellungen sind dann also völlig überflüssig...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44a.html
NAJA, WIR haben ja diese Gesetze nicht gemacht, mit einer "Arbeitsmarktrente" bleibt nun mal auch das JobCenter weiterhin zuständig, wenn es trotzdem für die Bedarfsgemeinschaft nicht zum (über-) leben reicht, daran ändert auch die Kenntnis deiner konkreten Gesundheits-Probleme dann GAR NICHTS mehr, zumal die (wie IMMER) NUR einen Arzt was angehen würden.
Alles Gute für dich und lass dich nicht ärgern.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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