Hallo Pfirsich,
einiges zu deinem heutigen Termin habe ich dir ja schon geschrieben, du hast dich da sehr gut "geschlagen" und nun kannst du nur abwarten wie es weitergehen wird...da du deine Telefon-Nummer hast löschen lassen, KANN man dich ja NUR noch schriftlich informieren und das ist auch gut so.
Du hast ja selber schon beschrieben, dass dieses Argument der SB (man könne dich ja nicht informieren, wenn sie kurzfristig erkranken sollte) eher theoretischer Natur ist, denn das wird meist sowieso NICHT gemacht und richtig, üblicherweise muss dann eine Vertretung die norwendigen Fragen klären.
In deinem Fall wurde aber die EM-Rente auch schon abgelehnt und du hast einen GdB von 50
Ich habe gelesen irgendwo, das man ab GdB 50 an so oder so an einen Reha Berater der AfA verwiesen wird.
Die Reha-Beratung der AfA /JobCenter ist tatsächlich im Regelfall erst bei Bescheid über eine Schwerbehinderung (GdB 50 und höher) zuständig, deswegen war die Ankündigung dich dorthin "abzugeben" wenn dein AG dich nicht wieder beschäftigen könne auch NUR heiße Luft, diese Feststellung begründet ja keinen Schwerbehinderten-Status... die hat dich wirklich sehr "verschaukelt" und wußte eigentlich gar nicht, was sie heute mit dir anfangen sollte.
Deswegen weiß ich gar nicht ob ich zu so einem komme.
Vermutlich NICHT OHNE Schwerbehinderten-Ausweis (oder Gleichstellungs-Bescheid) aber wie du hier schon lesen durftest /musstest ist es dort auch nicht besser, mein Dopa war übrigens damals auch schon bei einer "Reha-SB", er hatte ja bereits dem "Grunde nach" eine "Teilhabe am Arbeitsleben" von der DRV großzügig bewilligt bekommen.
Das war allerdings die praktische (weil kostenfreie) "Variante 50 PLUS", der DRV, die Zusage von Zuschüssen an einen AG der bereit gewesen wäre ihn einzustellen, "ohne lange nachzufragen ob er überhaupt arbeiten könnte"

...er war übrigens auch noch fest angestellt.
Seine SB brachte es sogar fertig von IHM DIREKT die Kündigung seines Arbeits-Vertrages zu verlangen, damit das kein "Vermittlungshemmnis mehr darstellen würde", schriftlich geben wollte sie ihm das natürlich NICHT.
Und ich finde es merkwürdig, dass das erste Gutachten nur deswegen gemacht worden sei um den § 145 ausschließen zu können????
Jetzt soll erst ein Gutachten gemacht werden, wo meine Einschränkungen drin stehen sollen.
Dazu habe ich dir ja schon was geschrieben, üblicherweise erfordert die Feststellung der "Restleistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt" nach der Aussteuerung NUR EIN GA bei der AfA, das sollte dann natürlich auch korrekt und aussagefähig sein, was ja bei dir nun gerade nicht wirklich der Fall ist,
NICHTS -SAGENDER geht es ja kaum noch ...
Die Vermittlerin wollte ja von mir wissen, da sie sich mit der Krankheit nicht auskenne, was für Einschränkungen ich selbst habe bzw. was für Probleme.
Jetzt frag ich mich, woher sie denn weiß, das ich ne Krankheit habe?
NAJA, DASS du irgendwie krank bist ist ja nicht so schwer zu erraten, wenn du aus dem Krankengeld ausgesteuert wurdest, hattest du denn den Eindruck, dass sie MEHR von deinen Krankheiten wußte /ahnte, als sie wissen könnte OHNE z.B. auch den Teil A zu kennen (die genauen Diagnosen von dir stehen ja nur da drin), das wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (Datenschutz) vom ÄD und NICHT akzeptabel.
Ich finde es auch merkwürdig, dass sie rein gar nichts von mir wusste. Bereiten die sich nicht vor? Verlangen von uns "Mitwirkungspflicht" und selbst???
Offenbar ja nicht, sonst wären ihr ja zumindest die Eck-Daten (Aussteuerung /bestehendes Arbeitsverhältnis/EM-Renten-Antrag und Teil B des AfA-GA) geläufig gewesen, was erwartest du den auch, die haben keine "Mitwirkungspflicht, allerdings haben die schon auch einige Pflichten, denen sie eher ungenügend bis GAR NICHT nachkommen...wenn du magst
HIER mal die Wichtigsten...
Aufklärungs-PFLICHT
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
Beratungs-PFLICHT
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html
Auskunfts-PFLICHT
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
Das gilt generell für ALLE Behörden, also AUCH für die SB der AfA, die sehen allerdings immer NUR die PFLICHTEN der Antragsteller /Leistungs-Empfänger im Vordergrund...
Heute morgen bin ich extra mit meinem Kumpel früher los gefahren. Der Termin sollte um 8 Uhr sein.
WIE hätte die dich da noch telefonisch erreichen wollen, um dir zu sagen, dass du NICHT kommen brauchst ...
....und die Leute frieren draussen und werden sogar erst später reingelassen. Die sitzen auch alle nur ihre

ab.
Ja, leider versuchen die in jeder Weise ihre Macht über die "Kunden" zu demonstrieren, ich höre auch immer wieder davon, dass die Leute vor der Türe 10 - 15 Minuten warten müssen, trotz Termin und obwohl KEIN anderer Kunde beim SB im Gespräch ist, das ist daoch ALLES NUR Schikane.
...aber wir haben das ja beim Grusi-Amt (SGB XII) auch erlebt, KEINE Menschenseele weit und breit, offizieller Sprechtag, im Zimmer für die "Erst-Beratung" zwei Damen am "plaudern" und die Bitte doch noch einen Moment draußen PLatz zu nehmen, man würde uns dann reinrufen...
Der
Moment dauerte bereits gut 10 Minuten, als eine andere SB zu den Beiden in den Raum ging und wohl daran erinnert hat, dass da draußen "Kundschaft wartet"...dann durften wir endlich eintreten und unser Anliegen vorbringen, da war ICH schon in der richtigen Stimmung

für diese "Beratung" zu unseren Rechten und VOR ALLEM PFLICHTEN im SGB XII....
Also da haben dir ja schon mehrere wie z.B. Doppeloma zu geraten, nichts mehr telefonisch zu machen, das ist wirklich besser. Man hat dann wirklich gar keinen Beweis. Ich habe auch unter deinem Thema gelesen, dass ein Arzt von deinem 2. Gutachten in der Leitung war. Da hast du ja nicht mal einen Beweis.
Stell dir vor, der hätte gesagt, er klärt jetzt alles und du brauchst erst mal an Vermittlungen nicht mehr teilnehmen und kannst die Einladungen einfach wegschmeißen ohne sie zu beantworten, dass du nicht kommst.
Ja und dann läßt du einen Termin sausen und bekommst ne Sperre. Wenn du dann sagts: aber der Arzt am telefon hat doch gesagt........
Das interressiert sie nicht und die werden dann bestimmt fragen, ob du das schriftlich hast. Laß bitte lieber deine Nummer löschen.
Dem KANN ich mich NUR erneut anschließen, dem ist NICHTS hinzuzufügen, wenn solche "Herrschaften" anrufen, um was im persönlichen Gespräch klären zu wollen ist IMMER was OBERFAUL und sie wollen es möglichst vermeiden, sich dazu schriftlich äußern zu müssen...
Ich habe das heute auch beauftragt, die Vermittlerin war sehr verdutzt, sie könne mich dann ja nicht anrufen, wenn das Ärztliche Gutachten da ist oder wenn sie mal krank wäre und ich einen Termin hätte, "aber das wäre dann ja mein pech,....
Naja, zu der plötzlichen Erkrankung der SB siehe weiter OBEN und bevor es ein weiteres GA "zu besprechen" gäbe, wirst du dieses Mal hoffentlich erst mal zum ARZT eingeladen und vernünftig untersucht, dafür kommt üblicherweise ohnehin eine schriftliche Einladung, wann und wo du dich zu diesem Zweck einzufinden hast.
Ist das fertig bekommst du bei Notwendigleit erneut eine offizielle schriftliche Einladung zur SB, also WOZU das "gequake" am Telefon, das hat sowieso keine rechtliche Bedeutung, wie du schon richtig bemerkt hast.
So ich habe im Internet mal das hier gefunden. ich weiß natürlich nicht ob das alles so stimmt, aber wenn es richtig ist, dann wird man nach § 145 SGB III so lange NICHT vermittelt, BIS DER Rentenversicherungsträger eine Leistungsfähigkeit von mehr als 15 Stunden bescheinigt. Also verstehe ich darunter, dass man eben nicht vermittelt werden darf, bis es ein Gutachten der DRV gibt, wo eben drin steht, das man länger arbeiten kann. Erst dann geht man in die Vermittlung über.
Vielleicht weiß da irgend einer aus diesem Forum mehr, hier der link ( besonders Punkt 5 Praxistipp) :
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... it-26.html
Die Seite ist nicht schlecht für allgemeine Informationen, ist glaube ich auch schon in unserer Linkliste erfasst, NUR ist die AfA natürlich NICHT daran gebunden, was da drin steht auch zu tun.
Es gibt keinen Rechts-Anspruch darauf, dass man NICHT "vermittelt werden DARF", solange die DRV zur EM-Rente noch nicht entschieden hat, letztlich hat man die Wahl im halbwegs erträglichen Ausmaß zu tun, was die AfA möchte und Geld zu bekommen oder "die drehen eben den Geldhahn ZU".
Eigentlich ändert auch die Ablehnung des EM-Renten-Antrages NICHTS an der Tatsache, dass es sich weiter um ein "schwebendes Antrags-Verfahren" handelt, wenn Widerspruch und Klage laufen...die Entscheidung (der DRV) wurde ja damit NICHT anerkannt (dass man Erwerbsfähig sein soll lt. DRV) es gibt also auch keinen Grund das Verfahren bei der AfA nun zu ändern und AfA-GA zu "korrigieren" ...aber erkläre DAS mal der AfA...
Dazu werden wohl erneut erst wieder einige jahrelange Prozesse zu führen sein, bis es wieder höchstrichterliche Urteile dazu gibt, die sich auf die Anwendung des § 145 SGB III beziehen ...NAJA und wenn es den Ausgesteuerten dann wieder zu "GUT GEHT bei der AfA", dann wird das SGB III eben wieder NEU nummeriert...
Liebe Grüße von der Doppeloma
