ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

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maday
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 9. Nov 2012, 10:26

Karla1 hat geschrieben:Entscheidend ist das Datum der Unterschrift von Arzt....Dein Arzt kann reinschreiben was er will (Kann auch 2 Jahre krank reinschreiben)du bekommst das Geld max bis zu dem Tag an dem der DOC seine Unterschrift drunter gesetzt hat....Die Krankenkasse nimt immer das Datum vom letzten Auszahlungsschein bis zum aktuellen und da zaehlt das Datum der unterschrift. (Die dauer der Krankheit zaehlt nicht)
Diese Handlungsweise kann ich auch bestätigen. Habe alle zwei Monate meinen Auszahlschein vom Arzt ausfüllen lassen und habe dann immer bis zu dem Datum der Unterschrift des Arztes mein Krankengeld erhalten.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Vrori
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 9. Nov 2012, 10:31

Hallo,

ja, das ist so.....

bei einigen KK werden die Termine zur Abgabe des Auszahlungsscheines vorgegeben..obwohl das gesetzlich nicht so geregelt ist..
andere KK geben dem Versicherten 2 Auszahlungsscheine mit, Zeitraum beliebig...gezahlt wird bis zu dem Tag, an dem der Arzt das Dokument unterschrieben hat...
dann macht man einen Termin mit dem Arzt aus, zur weiteren Behandlung und Unterschrift auf dem zahlschein..
wenn man keinen Zahlschein mehr hat, gibt es ein Kästchen auf dem zahlschein, welches man ankreuzen kann..."bitte senden Sie mir neue Auszahlungsscheine zu "...

hier in diesem Fall ist es m.E. ganz einfach...neuer Zahlschein, ab zum Doc, der bestätigt lfd. auf bis auf weiteres..und dann damit zur KK, damit der letzte Zeitraum noch bezahlt werden kann...

ganz einfach eigentlich..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Fr 9. Nov 2012, 13:24

Hallo liebe Doppeloma, :icon_e_wink:

diese Nachricht geht mal wieder speziell an dich, weil du ja viel Know How hast :smile:

Ich habe heute morgen noch zig Mal versucht telefonisch jemanden beim ärztlichen Dienst zu erreichen-----Nüscht...nur die allseits bekannte AB Ansage.

Da ich nicht noch das ganze We grübeln wollte, bin ich dann doch eben noch spontan zur AfA gefahren. Im Büro des ärztlichen Dienstes saßen zwei Mitarbeiterinnen und unterhielten sich lautstark über das jetzt beginnende Wochenende. Auf dem Türschild stand der Name der Mitarbeiterin, die mir auch den Brief geschickt hat, dass ich unter der Telefonnummer einen Termin vereinbaren soll. ?!? Komisch ?!? immer Anrufbeantworter dran, aber sich zu zweit im Büro langweilen. Naja anderes Thema.

Die Frau.... legte mir einen Riesen Papierstapel dahin und ich sollte überall Büroklammern dran machen, was ich benötige, dieses würde sie dann kopieren. Sie wies mich darauf hin, nicht zu viele Kopien haben zu wollen. ( Naja es war 11:30 Uhr und ab 12 Uhr haben die ihr "wohlverdientes Wochenende" ) ich sagte, ich bräuchte ja nur den Teil A und den Teil B (der Rest waren eh nur zugeschickte Befunde)
Diese Kopien druckte sie mir dann gleich am PC aus.

Nun meine Frage, weil mich das alles wieder ärgert.

Unter TEIL A steht : Medizinische Dokumentation und Eröterung.
Untere Maßgebliche Fremdbefunde unter anderem der Entlassungsbericht der Reha und Berichte vom Hausarzt und vom behandelnden Gastroenterologen, mit Datum, wann diese gemacht wurden. Z.B. Rehabericht vom 17.08.2011 usw.
mehr steht unter TEIL A nicht
Nur noch Diagnosen: Morbus Crohn und Chronisches Schmerzsyndrom

Unter Teil B aber jetzt das, was mich besonders stutzig macht und aufregt:

TEIL B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:
Sozialmedizinsche Beurteilung: Bei Herrn... bestehen Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf das Leistungsvermögen. Dennoche ist für leidensgerechte Tätigkeiten ein vollschichtiges positives Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erkennbar. Ein Vorgehen nach § 145 SGB III wird daher nicht empfohlen

Beantwortung der Zielfragen: Liegt eine Minderung der Leistungsfähigleit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt? Wenn ja: Liegt eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt( Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 SGB III)
Wenn eine bis zu sechsmonatige Minderung vorliegt: Ab wann ist mit dem Wiedereintritt von Leistungsfähigkeit zu rechnen? 8Verfügbarkeit/Beschäftigungssuche gem. §§ 137, 138 SGB III?) (Angaben zu Beeinträchtigungen/Beschwerden/Krankheiten sind zu ergänzen)

Für die Beantwortung der Zielfragen verweise ich auf die Ausführungen der sozialmedizinischen Beurteilung.

Hinweise zur Eröffnung des Gutachtens: Das Gutachten kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden
Mehr steht in dem Teil B nicht, die Fragen wurden aber auch nicht beantwortet ?!?


Das soll also bedeuten, dass die mich einfach so in jeden X beliebigen Job vermitteln dürfen in Vollschicht und der § 145 SGB III nicht angewendet wird?
Was ist denn dann mit meinem Antrag auf EM-Rente? Ich dachte da muss aus Ergebnis gewartet werden? Ich wurde halt dann nach Aktenlage beurteilt und die aktuelle OP z.B. ist nicht erwähnt. Ich verstehe darunter, dass die mich ganz normal gesund schreiben und ich dann doch gleich ne Sperre bekomme wenn ich zu einer Maßnahme nicht kommen kann aus gesundheitlichen Gründen. Wegen Morphiumtabletten darf ich kein Auto fahren. Bus und Bahn sind Kilometerweit entfernt. Ein eigenes Auto habe ich nicht, benutze den Zweitwagen meiner Eltern, wenn ich zu Terminen muss.
Liebe Doppeloma, kannst du dazu was schreiben? Du hast ja geschrieben, dass ich ganz sicher nach dem § 145 behandelt werden müsste, da ich ja auch noch bei meinem Arbeitgeber angestellt bin usw. Mit dem Schreiben vom Arbeitsamt wurde ja nur das Beschäftigungsverhältnis beendet, nicht jedoch das Angestelltenverhältnis, bzw. ich bin ja nicht gekündigt worden.

Ich meine ich kann ja bei dem Gesprächstermin nicht sagen, aus gesundheitlichen Gründen kann ich die Maßnahme nicht mitmachen. Ausserdem sehe ich in dem Teil A und Teil B nirgendwo Einschränkungen für mich aufgelistet. So könnte die AfA mich ja theoretisch auch wieder zu meinem alten Arbeitgeber verweisen oder wie läuft das?

Diese Nachricht geht natürlich nicht nur an Doppeloma,ich freue mich über jede Antwort. Wer kann was zu meiner aktuellen Situation sagen?

Also noch was: mein EM-Retenantrag wurde ja noch NICHT entschieden, also weder bewilligt noch abgelehnt. Ich hatte den Antrag halt schon vor dem Gang zur AfA gestellt und das auch mitgeteilt. Den Gesundheitsfragebogen habe ich ja ausgefüllt und da auch die Schweigepflichtsentbindungen für den Hausarzt, den Gastroenterologen und der DRV Bund unterschrieben. Ich kannte da dieses Forum noch nicht und dachte, dass man das alles machen muss, damit die wissen, dass man auch wirklich und weiterhin krank ist. Naja dann kam ja das extra Schreiben von dem ärztlichen Dienst, da sollte ich Schweigepflichtsentbindungen auch für das Landesamt für Soziales und auch den Gutachter der DRV unterschrieben, was ich auch tat. Das Schreiben schickte ich am 30.Oktober 2012 zurück. Dann nach der Info von Doppeloma widerrief ich alle Entbindungen und das wurde mir bestätigt sogar heute noch mal : "An den Ärzten ist ein Fax gegangen, dass Sie die Entbindungen zurück nehmen." In den heute bekommenen Kopien steht aber das Datum 30.10.2012. Also hatten Sie das Gutachten ja bereits fertig bevor ich die Schweigepflichtsentbindungen zurückgeschickt hatte. Merkwürdig.



Noch mal kurz zu den Auszahlscheinen. Ich habe die immer zugeschickt bekommen, nachdem ich der KK den ausgefüllten Auszahlschein zugeschickt und das Geld rückwirkend überwiesen bekommen hatte. Anbei war auch immer ein Schreiben. War ich z.B. vom Arzt im vorigen Auszahlschein krank bis 10.09.2012 geschrieben worden, so stand in dem Schreiben:
Lassen sie den neuen Auszahlschein bis spätestens am 10.09.2012 vom Arzt ausfüllen, falls weiterhin AU besteht, damit wir ihr weiteres Krankengeld an Sie auszahlen können.
Deswegen habe ich ja für den Zeitraum vom 18.10. bis zum 03.11. kein geld überwiesen bekommen. Die KK hat mir keinen neuen Schein zugeschickt, da der erste Aussteuerungstag der 18. Oktober war. Für dieses Datuum hatte ich einen Auszahlschein. Dann wurde der A-Tag kurze Zeit nach Gelderhalt auf den 03.11. geändert. So hätte mir die KK wie die Zeit davor ebenfalls unaufgefordert wieder einen neuen Auszahlschein zusenden müssen.
Lieben Gruß
Pfirsich

edit: Ganz aktuelle Info. Ich habe gerade Post vom ärztlichen Dienst bekommen. Da steht:
Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst
nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig. Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
Dann steht da noch, dass ich ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen muss und ärztliche Bescheinigungen nachweisen muss nach § 311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen
Oh man ich bin jetzt mal richtig sauer :schimpfen: :Wut:

Gleichzeitig bekam ich den Bewilligungsbescheid
Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III Anspruchsbeginn 04.11.2012 für 360 Kalendertage
ALSO HABEN DIE MICH AB SOFORT KOMPLETT GESUND GESCHRIEBEN....und wenn ich mich jetzt weiter krank schreiben lassen würde, dann würden die mich ja nach 6 Wochen wieder an die KK verweisen.
Ich glaube jetzt muss ich doch mal die VdK oder einen Anwalt aufsuchen ?
Lachen ist die beste Medizin !!!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 10. Nov 2012, 02:11

Hallo Pfirsich, :koepfchen:
Im Büro des ärztlichen Dienstes saßen zwei Mitarbeiterinnen und unterhielten sich lautstark über das jetzt beginnende Wochenende. Auf dem Türschild stand der Name der Mitarbeiterin, die mir auch den Brief geschickt hat, dass ich unter der Telefonnummer einen Termin vereinbaren soll. ?!? Komisch ?!? immer Anrufbeantworter dran, aber sich zu zweit im Büro langweilen. Naja anderes Thema.
muss wohl doch langsam mal über einen "Sparten-Wechsel" nachdenken, so Richtung "Wahrsagerin /Hellseherin" :Gruebeln: ... habe doch geahnt, dass die nur keinen Bock hatten ans Telefon zu gehen, so hält man sich die Leute vom Hals die verständlicherweise ne Menge Frust schieben, wenn sie so schlecht "begutachtet" werden vom med. Dienst der AfA ... :Wut:
Die Frau.... legte mir einen Riesen Papierstapel dahin und ich sollte überall Büroklammern dran machen, was ich benötige,......
ich sagte, ich bräuchte ja nur den Teil A und den Teil B (der Rest waren eh nur zugeschickte Befunde)
Diese Kopien druckte sie mir dann gleich am PC aus.


Kanntest du denn diese Befunde, von welchen Ärzten und wie alt waren die denn ???
Unter TEIL A steht : Medizinische Dokumentation und Eröterung.
Untere Maßgebliche Fremdbefunde unter anderem der Entlassungsbericht der Reha und Berichte vom Hausarzt und vom behandelnden Gastroenterologen, mit Datum, wann diese gemacht wurden. Z.B. Rehabericht vom 17.08.2011 usw.
mehr steht unter TEIL A nicht
Nur noch Diagnosen: Morbus Crohn und Chronisches Schmerzsyndrom
Naja, der Reha-Bericht ist ja "brandaktuell", wir haben ja erst ENDE 2012 und wie alt sind diese Arztberichte, hattest du diese Ärzte alle von der Schweigepflicht befreit ... :Gruebeln:
Ist ja sehr spartanisch, man hat sich also nicht mal für das "Abschreiben" genug Zeit genommen... :Verwirrt: :Hilfe:
Unter Teil B aber jetzt das, was mich besonders stutzig macht und aufregt:
TEIL B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:

Sozialmedizinsche Beurteilung: Bei Herrn... bestehen Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf das Leistungsvermögen. Dennoche ist für leidensgerechte Tätigkeiten ein vollschichtiges positives Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erkennbar. Ein Vorgehen nach § 145 SGB III wird daher nicht empfohlen
Na das ist ja SEHR ausführlich und "gut anwendbar für den Vermittler", was versteht der denn unter einer "leidensgerechten Tätigkeit", der Vermittler KENNT deine Krankheit und die Auswirkungen doch nicht, darum soll das ja ein ARZT entscheiden, WIE sich das auswirkt und WAS genau "leidensgerecht wäre" ... :Verwirrt: :Hilfe:

SOSO, ein Vorgehen nach § 145 "wird also NICHT empfohlen" und wie begründet der Arzt diese "Empfehlung" :confused: :Gruebeln:
Beantwortung der Zielfragen: Liegt eine Minderung der Leistungsfähigleit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt? Wenn ja: Liegt eine mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht zulässt( Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 SGB III)
Wenn eine bis zu sechsmonatige Minderung vorliegt: Ab wann ist mit dem Wiedereintritt von Leistungsfähigkeit zu rechnen? 8Verfügbarkeit/Beschäftigungssuche gem. §§ 137, 138 SGB III?) (Angaben zu Beeinträchtigungen/Beschwerden/Krankheiten sind zu ergänzen)

Für die Beantwortung der Zielfragen verweise ich auf die Ausführungen der sozialmedizinischen Beurteilung.
NAJA, mit dieser Schlußbemerkung hat er sich eigentlich selber disqualifiziert, er HAT ja keine Meinung geäußert, zu diesen Bereichen, deinen Schilderungen zu Folge...das ist nicht das Papier wert auf dem es ausgedruckt wurde, das ist NICHTS Verwertbares ...damit kann der SB auch nichts anfangen "für deine Vermittlung" ... :Ohnmacht:
Hinweise zur Eröffnung des Gutachtens: Das Gutachten kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden
Das heißt nur, dass dir das kein Arzt erst "schonend beibringen" muss was da drin steht, ich fürchte mal selbst deine Ärzte KÖNNEN damit NICHTS anfangen...es sagt ja absolut nichts Konkretes zu deiner Leistungsfähigkeit aus, alles nur BLA, BLA ohne Substanz...
Mehr steht in dem Teil B nicht, die Fragen wurden aber auch nicht beantwortet ?!?
Dann KANN der SB damit auch NICHTS anfangen, es werden ja Einschränkungen angegeben, die aber nicht konkret benannt werden, über diesen Murks solltest du dich wirklich in Nürnberg beschweren, ich frage mich sogar, ob man da nicht mal eine Anfrage an die Ärztekammer stellen sollte, welchen Wert ein solches GA überhaupt haben soll...
Das soll also bedeuten, dass die mich einfach so in jeden X beliebigen Job vermitteln dürfen in Vollschicht und der § 145 SGB III nicht angewendet wird?
Das bedeutet eigentlich, dass diese sogenannte GA NICHTS wert ist, da deine Einschränkungen dem Vermittler nicht KLAR mithgeteilt wurden, darf er dich im Prinzip in GAR NICHTS vermitteln, bis es ein korrektes GA von der AfA gibt, wohl doch am Besten durch eine Untersuchung beim Arzt.
So sehe ich das jedenfalls, der Vermittler KANN da vorher gar keine Verantwortung für übernehmen, dich überhaupt in irgendwas zu vermitteln, es gibt ja keinerlei Aussagen dazu WIE ein solcher Arbeitsplatz für dich aussehen sollte, "leidensgerecht" ist keine allgemeingültige Arbeitsplatz-Beschreibung... :Verwirrt: :Hilfe:

Der med. Dienst hat schlicht und einfach VERSAGT und sich überhaupt auf NICHTS festgelegt, der hat nicht zu entscheiden ob ein Gesetz angewendet wird oder nicht ...außerdem eiert er ja da AUCH nur rum... :Wut: :schimpfen:
Was ist denn dann mit meinem Antrag auf EM-Rente? Ich dachte da muss aus Ergebnis gewartet werden?
NUN komm mal ein wenig runter :koepfchen: , mit deinem Antrag auf EM-Rente hat dieses GA (oder was immer das gerade darstellen soll :Gruebeln: ) überhaupt nichts zu tun, über die EM-Rente entscheidet absolut NUR die DRV und NICHT die AfA ...die soll nur zahlen, bis da was entschieden wurde (oder bis dein Anspruch bei der AfA endet) und dabei bleibt es auch. :lesen: :lesen: :lesen:

Das MUSST du in deinem Kopf vollkommen TRENNEN, auch wenn es schwer fällt, die AfA soll diese Enscheidung (der DRV) aktuell finanziell "überbrücken", dazu ist sie (lt. § 145 SGB III) verpflichtet, EGAL was für Unsinn die erzählen und/oder in irgendwelche "Aktenlage-GA" reinschreiben.

Der DRV ist das bekannt, dass die dort oft noch meinen Ausgesteuerte "irgendwie vermitteln" zu können /wollen, das ist VÖLLIG UNSCHÄDLICH für das weitere EM-Renten-Verfahren, das funktioniert so seit es die "Nahtlosigkeits-Regelung" gibt (seit über 30 JAHREN) und genauso gibt es in letzter Zeit immer mehr Theater damit, weil die beantragten Renten eben oft abgelehnt werden und die AfA dann ihr (Nahtlosigkeits-) Geld nicht von der DRV zurück bekommt.

Die wollen ALLE (KK /AfA/ DRV) an uns Kranken sparen, da ist es denen EGAL, ob wir dabei gesundheitlich restlos "vor die Hunde gehen", du bist aktuell "Diener zweier Herren", musst in (leidensgerechten) Grenzen tun was die AfA will, damit du Geld zum Leben bekommst und die DRV sucht auch das "Haar in der Suppe" deiner Erwerbsfähigkeit, damit sie keine Rente zahlen muss.

Das hat aber mit der Begutachtung durch die AfA NIX zu tun, diese AfA-GA interessieren die DRV sowieso NICHT, selbst dann nicht, wenn dort Erwerbsminderung schon "vermutet /festgestellt" wird, ebenso ist denen das Denken vom MDK der KK WURSCHT... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich wurde halt dann nach Aktenlage beurteilt und die aktuelle OP z.B. ist nicht erwähnt. Ich verstehe darunter, dass die mich ganz normal gesund schreiben
Da ist der Dritte im Bunde, die AfA KANN dich NICHT "gesund schreiben" (sowas gibt es sowieso rechtlich nicht), deine AU führt dein behandelnder Arzt weiter und daran KANN auch KEIN AfA-GA was ändern, allerdings wertet die AfA das (krank sein) NUR noch für die ausgesteuerte Krankheit, unabhängig von diesem GA MUSS dich dein Arzt weiter AU schreiben (schon wegen deinem Arbeitsplatz UND FÜR den Renten-Antrag !!!), du DARFST aber diese AU-Bescheinigung NICHT mehr bei der AfA vorlegen, dort GILT die NICHT mehr als Entschuldigung ...ODER du bekommst nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid... :Ohnmacht:

Mit deinem "Restleistungsvermögen" (das ja eigentlich der Amtsarzt feststellen/festlegen) sollte, musst du dich der Vermittlung zur Verfügung stellen, so hast du das auch auf dem Antrag unterschrieben, sonst hast du überhaupt KEINEN Anspruch auf ALGI.
und ich dann doch gleich ne Sperre bekomme wenn ich zu einer Maßnahme nicht kommen kann aus gesundheitlichen Gründen. Wegen Morphiumtabletten darf ich kein Auto fahren. Bus und Bahn sind Kilometerweit entfernt. Ein eigenes Auto habe ich nicht, benutze den Zweitwagen meiner Eltern, wenn ich zu Terminen muss.
Bitte komm doch mal davon weg, dass man dir sofort irgendwas "aufdrücken könnte", warte doch erst mal den Termin dazu ab, ich glaube NICHT, dass der SB mit diesem GA was anfangen kann, es GIBT KEINE "leidensgerechten" Arbeitsplätze, auch dein SB kann KEINE "backen", zumal er ja immer noch nicht weiß, was denn für dich nun "leidensgerecht" wäre... :confused:

Diese Frage ist doch überhaupt NICHT geklärt, dann MUSS er ein (erneutes) GA mit Untersuchung (!!!) veranlassen, sonst hat er auch KEINE Vermittlungs-Grundlage, wenn er dafür die Verantwortung übernehmen möchte, soll er dir das BITTE schriftlich geben ...

Mit dem SB brauchst du deine Krankheiten und diese Umstände (Auto der Eltern usw.) NICHT zu diskutieren, DU hast KEIN Auto, FERTIG, öffentlicher Nahverkehr ist problematisch, das kannst du (vorsichtig) anführen... schließlich sind ja auch die Wegezeiten nach § 140 SGB III zu beachten.
ABER NOCH gibt es doch gar keine Angebote, wo das alles zu prüfen wäre...vor einer Sperre muss man dir schriftlich mitteilen WARUM und du kannst dich dazu äußern ...
Liebe Doppeloma, kannst du dazu was schreiben? Du hast ja geschrieben, dass ich ganz sicher nach dem § 145 behandelt werden müsste, da ich ja auch noch bei meinem Arbeitgeber angestellt bin usw.
Der § 145 SGB III ist die Rechtsgrundlage dafür, dass man (nicht nur DU) nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld überhaupt ALGI beziehen KANN, darüber ob Gesetze gültig sind (angewendet werden) oder nicht entscheidet nicht der Amtarzt, daran hat sich NICHTS geändert ...dein AG ist nur eine "Zugabe", die das bekräftigt, es gibt ja auch Ausgesteuerte die bereits ohne JOB sind.
Mit dem Schreiben vom Arbeitsamt wurde ja nur das Beschäftigungsverhältnis beendet, nicht jedoch das Angestelltenverhältnis, bzw. ich bin ja nicht gekündigt worden.
Richtig, dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell, der Arbeitsvertrag gilt aber weiter, es besteht NUR für dich z.Zt. keine Pflicht zur Arbeitsleistung und für den AG keine Pflicht dich zu bezahlen, ALLES ANDERE gilt weiter wie es in deinem Arbeitsvertrag steht, also auch deine Kündigungs-Frist... :ic_up:
Ich meine ich kann ja bei dem Gesprächstermin nicht sagen, aus gesundheitlichen Gründen kann ich die Maßnahme nicht mitmachen.
Es gibt noch KEINE Maßnahme und selbstverständlich kannst du nötigenfalles darauf aufmerksam machen, dass du aus gesundheitlichen Gründen damit Schwierigkeiten haben wirst, man möge dir mitteilen, ob du dort jederzeit (so häufig wie notwendig) die Toilette aufsuchen kannst, auch während des Unterrichtes...welche Krankheit du hast geht den SB allerdings NICHTS an, das wäre Sache des med. Dienstes gewesen diese Probleme entsprechend zu benennen.
Ausserdem sehe ich in dem Teil A und Teil B nirgendwo Einschränkungen für mich aufgelistet.
GENAU darüber solltest du dich ja beschweren, was im Teil A steht geht den SB NIX an, im Teil B HAT aber drinzustehen welche konkreten Einschränkungen es gibt, wenn da NIX steht, dann heißt das auch NIX und nicht "du kannst ALLES machen", wäre es so hat der Arzt das AUCH so da rein zu schreiben...das soll ein GA sein und kein "Wunschzettel für den Weihnachtsmann" ...
Ein GA OHNE konkrete Aussagen IST KEIN GA... :Verwirrt: :Hilfe:
So könnte die AfA mich ja theoretisch auch wieder zu meinem alten Arbeitgeber verweisen oder wie läuft das?

Theoretisch ja, da wärst du auch nicht der Erste wo das versucht wird, was steht dazu in deinem Reha-Bericht drin ???
Naja dann kam ja das extra Schreiben von dem ärztlichen Dienst, da sollte ich Schweigepflichtsentbindungen auch für das Landesamt für Soziales und auch den Gutachter der DRV unterschrieben, was ich auch tat.
Was haben die denn nun vom "Landesamt für Versorgung" verwendet für dein AfA-GA und welches GA von der DRV...gibt es denn da schon eins oder war das schon mal "vorsorglich" falls im Renten-Verfahren Eins gemacht werden sollte...
Das Schreiben schickte ich am 30.Oktober 2012 zurück. Dann nach der Info von Doppeloma widerrief ich alle Entbindungen und das wurde mir bestätigt sogar heute noch mal : "An den Ärzten ist ein Fax gegangen, dass Sie die Entbindungen zurück nehmen." In den heute bekommenen Kopien steht aber das Datum 30.10.2012. Also hatten Sie das Gutachten ja bereits fertig bevor ich die Schweigepflichtsentbindungen zurückgeschickt hatte. Merkwürdig.
So merkwürdig wie das Ergebnis deiner Begutachtung insgesamt... :Heiss:
nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig.


Schon klar, nach 18 Monaten AU ist man per "Glaskugel" innerhalb der nächsten 6 Monate "gesund"...IRONIE AUS ...
Dann steht da noch, dass ich ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen muss und ärztliche Bescheinigungen nachweisen muss nach § 311 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
VERGISS es, dann schicken die nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid...die AU-Bescheinigung bleibt ZU HAUSE, geht auf KEINEN FALL ZUR AfA...hatten wir hier auch alles schon ...
Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen
KLASSE und WELCHE Tätigkeiten sind das BITTE lt. Gutachten der AfA... die sind doch nicht mehr ganz DICHT...

Das war jetzt ein Extra-Schreiben oder wie, in dem GA steht doch zum Zeitraum deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit GA NICHTS drin oder habe ich da jetzt was falsch verstanden. :confused: :Gruebeln:
Gleichzeitig bekam ich den Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III Anspruchsbeginn 04.11.2012 für 360 Kalendertage
Na immerhin, ist doch schon mal was, zumindest bist du wieder K-versichert und bekommst Ende November das erste ALGI, wenn die Berechnungen soweit stimmen machst du dagegen BITTE GAR NICHTS, der § 136 ist OK, da schreiben die NIX Anderes rein, wenn du dich darüber beschwerst.
ALSO HABEN DIE MICH AB SOFORT KOMPLETT GESUND GESCHRIEBEN....
Siehe OBEN, die KÖNNEN dich NICHT "gesund schreiben", du MUSST dich weiter krank schreiben lassen, sonst musst du in deine Firma ARBEITEN GEHEN...die AfA bekommt KEINE AU-Bescheinigung und wenn die sich "Kopf stellen und mit den Ohren wackeln", deinen Arzt belästigst du mit diesem WISCH bitte NICHT.
Soll der sich die "Tätigkeiten" für die er dich (angeblich) noch krank schreiben "darf" aus den Fingern saugen, das ist NICHT seine Aufgabe, nach der Pfeife der AfA "zu tanzen"...
Ich glaube jetzt muss ich doch mal die VdK oder einen Anwalt aufsuchen ?
und WAS sollen DIE dagegen machen, die werden dir raten "die Füße still zu halten" und alles zu machen was die AfA will, damit du dein Geld dort bekommst und in 6 Wochen bekommst du dann pünktlich den Aufhebungsbescheid, weil man dir natürlich auch raten wird, den Krankenschein dort abzuliefern... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn du das so haben möchtest, dann bin ich raus aus der Sache, ansonsten gibt es eine saftige Beschwerde nach Nürnberg über dieses GA UND am Besten auch bei deiner örtlichen Ärztekammer, solche Amtsärzte sind ja lebensgefährlich für die Ausgesteuerten bei der AfA...

Was du machen möchtest ist natürlich deine Entscheidung.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Sa 10. Nov 2012, 03:56

Hallo Doppeloma, :smile:

dankeschön wieder einmal für deine Nachricht. Ich arbeite die Fragen etc. jetzt auch mal ab, evtl. wird dann alles auch verständlicher. :smile:
Kanntest du denn diese Befunde, von welchen Ärzten und wie alt waren die denn ???
Da waren auch aktuelle Befunde bei noch kurz vor der OP, alles was der Hausarzt so von den Ärzten bekommen hatte, so auch der Rehabericht.
Naja, der Reha-Bericht ist ja "brandaktuell", wir haben ja erst ENDE 2012 und wie alt sind diese Arztberichte, hattest du diese Ärzte alle von der Schweigepflicht befreit ...
Ist ja sehr spartanisch, man hat sich also nicht mal für das "Abschreiben" genug Zeit genommen...
Also ich hatte in diesem Gesundheitsbogen meinen Hausarzt und den behandelnden Gastroenterologen und die Schmerzklinik von der Schweigepflicht befreit. Ich kannte leider da dieses Forum noch nicht und hab alles schön ordentlich im Gesundheitsfragebogen eingetragen. Ich habe gedacht, je mehr Ärzte ich angebe, desto besser wissen die über meine Krankheit Bescheid und ich erhalte ALG 1 nach §145 ohne vermittelt zu werden, bis eine Entscheidung über den EM-Antrag gefallen ist. Ja der Rehabericht ist wirklich "brandaktuell"...man man man.
NAJA, mit dieser Schlußbemerkung hat er sich eigentlich selber disqualifiziert, er HAT ja keine Meinung geäußert, zu diesen Bereichen, deinen Schilderungen zu Folge...das ist nicht das Papier wert auf dem es ausgedruckt wurde, das ist NICHTS Verwertbares ...damit kann der SB auch nichts anfangen "für deine Vermittlung" ...
eben das Gutachten ist sehr spartanisch. Ich erhielt ja den Teil A und Teil B und als ich zu Hause war kam abends der Brief von der AfA, ( nicht ärztlicher Dienst ) mit der Überschrift : Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst, was drin stand hatte ich ja bereits geschrieben. Ich würde sogar denken, dass mein Vermittler dann sagt, laut Gutachten sind sie vollschichtig arbeitsfähig und da keine Einschränkungen angegeben wurden, gibt es auch keine. :Verwirrt:
SOSO, ein Vorgehen nach § 145 "wird also NICHT empfohlen" und wie begründet der Arzt diese "Empfehlung"
Ja das macht mich ja stutzig
NUN komm mal ein wenig runter , mit deinem Antrag auf EM-Rente hat dieses GA (oder was immer das gerade darstellen soll ) überhaupt nichts zu tun, über die EM-Rente entscheidet absolut NUR die DRV und NICHT die AfA ...die soll nur zahlen, bis da was entschieden wurde (oder bis dein Anspruch bei der AfA endet) und dabei bleibt es auch.

Das MUSST du in deinem Kopf vollkommen TRENNEN, auch wenn es schwer fällt, die AfA soll diese Enscheidung (der DRV) aktuell finanziell "überbrücken", dazu ist sie (lt. § 145 SGB III) verpflichtet, EGAL was für Unsinn die erzählen und/oder in irgendwelche "Aktenlage-GA" reinschreiben.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich meinte mit dem EM-Antrag nur, dass man bis dann doch eigentlich ALG 1 nach §145 erhält, gerade WEIL es noch keine Entscheidung der DRV gibt. Und der ärztliche Dienst schreibt jetzt einfach
Ein Vorgehen nach §145 SGB III wird daher nicht empfohlen
das ist doch das merkwürdige. Ich habe ja im Gesundheitsfragebogen angegeben, dass ich am 31.08.2012 einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe...wieso lassen die das einfach aus. Deswegen kann da ja auch schon was nicht stimmen.
Da ist der Dritte im Bunde, die AfA KANN dich NICHT "gesund schreiben" (sowas gibt es sowieso rechtlich nicht), deine AU führt dein behandelnder Arzt weiter und daran KANN auch KEIN AfA-GA was ändern, allerdings wertet die AfA das (krank sein) NUR noch für die ausgesteuerte Krankheit, unabhängig von diesem GA MUSS dich dein Arzt weiter AU schreiben (schon wegen deinem Arbeitsplatz UND FÜR den Renten-Antrag !!!), du DARFST aber diese AU-Bescheinigung NICHT mehr bei der AfA vorlegen, dort GILT die NICHT mehr als Entschuldigung ...ODER du bekommst nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid...
Ja das habe ich jetzt schon öfters gelesen und werde es tunlichst vermeiden, der AfA irgendwelche AU Scheine zu geben. Nur weiß ich ja von damals noch, dass sie mit dieser Verteilung von der Maßnahme: Wie schreibe ich Bewerbungen bla bla, sehr schnell sind. Falls der SB sich stur stellt und mich in so eine Maßnahme stecken will, kann ich dann zur Not vom Arzt für die Zeit einen AU Schein extra holen und das der AfA geben? Oder erst mal generell ablehnen, weil es kein RICHTIGES und Ordnungsgemäßes GA gibt?
Diese Frage ist doch überhaupt NICHT geklärt, dann MUSS er ein (erneutes) GA mit Untersuchung (!!!) veranlassen, sonst hat er auch KEINE Vermittlungs-Grundlage, wenn er dafür die Verantwortung übernehmen möchte, soll er dir das BITTE schriftlich geben ...
Ich selbst kann ja gegen das GA keinen Widerspruch einlegen oder? ALso bleibt mir nur eine Beschwerde an Nürnberg? Was könnte ich da genau schreiben und antworten die da auch generell und schnell oder immer mit so Standarttexten? Die Hauptzentrale in Nürnberg will doch auch oder erst Recht Geld sparen, halten die dann nicht eher zur AfA vor Ort und schreiben dann, ich hätte ja die Schweigepflichtsentbindungen nicht unterschreiben lassen..ÄTSCHIBÄTSCH *Ironie aus*
GENAU darüber solltest du dich ja beschweren, was im Teil A steht geht den SB NIX an, im Teil B HAT aber drinzustehen welche konkreten Einschränkungen es gibt, wenn da NIX steht, dann heißt das auch NIX und nicht "du kannst ALLES machen", wäre es so hat der Arzt das AUCH so da rein zu schreiben...das soll ein GA sein und kein "Wunschzettel für den Weihnachtsmann" ...
Ein GA OHNE konkrete Aussagen IST KEIN GA..
Die konkreten Einschränkungen stehen wirklich nicht drin. Ist doch alles bescheuert :schimpfen: :Wut: mich macht auch das Wort "Dennoch" misstrauisch. Es bestehen Gesundheitsstörungen mit Auswirkungen auf das Leistungsvermögen.....DENNOCH ist für leidensgerechte Tätigkeiten ein vollschichtiges positives Leistungsvermögen ...erkennbar. das klingt nach, er ist zwar krank, aber kann trotzdem alle arbeiten verrichten. :ic_down:
So könnte die AfA mich ja theoretisch auch wieder zu meinem alten Arbeitgeber verweisen oder wie läuft das?


Theoretisch ja, da wärst du auch nicht der Erste wo das versucht wird, was steht dazu in deinem Reha-Bericht drin ???
Da steht: arbeitsunfähig entlassen und
Herr...war zuletzt als Industriebuchbinder wie in der Anamnese näher beschrieben tätig. Einschätzung des Reha-Teams: Aufgrund des ständigen Stehens, des schweren Hebens und der häufiger gebückten Haltung, wodurch die Bauchschmerzen jeweils zunehmen, sehen wir Herr... nicht mehr in der Lage, an diesen Arbeitsplatz zurückzukehren und in Folge dessen erfolgte die Entlassung als arbeitsunfähig. Zur Einleitung berufsfördernder Maßnahmen stellten wir ihm bei einem Rehaberater der DRV vor.
Zusätzlich wurde mir auch geraten einen Psychologen aufzusuchen, da die Schmerzsymptomatik seit über 14 Jahren bestehe und es somit empfehlenswert erscheint.


Was haben die denn nun vom "Landesamt für Versorgung" verwendet für dein AfA-GA und welches GA von der DRV...gibt es denn da schon eins oder war das schon mal "vorsorglich" falls im Renten-Verfahren Eins gemacht werden sollte...
Wie gesagt, da wurde nichts verwendet. Das Gutachten ist datiert auf den 30.10.2012. Die Schweigepflichtsentbindungen für das Landesamt und dem Gutachter der DRV schickte ich am 30.10. erst wieder zurück an den ärztlichen Dienst und am 04.11. hab ich das dann mit sofortiger Wirkung widerrufen. Mir ist allerdings aufgefallen, dass der Brief vom ÄD wegen diesen Entbindungen auf den 18.10. datiert war, ich hab ihn auch erst länger liegen lassen, bis ich das dann am 30.12 wieder verschickte. Also ist davon eh nichts für das Gutachten verwendet worden.
Der Gutachtertermin der DRV war auch erst am 24.10. also hatten der Gutachter der DRV das GA eh noch nicht fertig (höchstwarscheinlich)
Schon klar, nach 18 Monaten AU ist man per "Glaskugel" innerhalb der nächsten 6 Monate "gesund"...IRONIE AUS ...
wie wahr wie wahr........da bekommt das Wort Wunderheilung eine ganz neue Bedeutung :groehl:
18 Monate war ich nicht direkt AU also seit 30.08.2011 gab es Krankengeld bis zum 03.11.2012. Krank war ich seit 19.07.2011 mit Beginn der Reha, da das ja noch unter Lohnfortzahlung lief. in der 3 Jahres Blockfrist wurden auch AU Zeiten aus 2010 und Anfang 2011 mit eingerechnet.

KLASSE und WELCHE Tätigkeiten sind das BITTE lt. Gutachten der AfA... die sind doch nicht mehr ganz DICHT...

Das war jetzt ein Extra-Schreiben oder wie, in dem GA steht doch zum Zeitraum deiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit GA NICHTS drin oder habe ich da jetzt was falsch verstanden
Ja das war ein Extra Schreiben direkt von der AfA wo auch der ärztliche Dienst seine Räumlichkeiten hat. Im GA steht aber NICHTS über irgendwelche Zeiträume.

ODER HABEN DIE MIR NICHTS DAS AKTUELLE GUTHABEN gegeben? bzw. das komplette? TEIL A und TEIL B ist doch jeweils ein Blatt oder nicht? Unten im Bericht steht auch Teil B-Seite 1 von 1, das gleiche im Teil A
und WAS sollen DIE dagegen machen, die werden dir raten "die Füße still zu halten" und alles zu machen was die AfA will, damit du dein Geld dort bekommst und in 6 Wochen bekommst du dann pünktlich den Aufhebungsbescheid, weil man dir natürlich auch raten wird, den Krankenschein dort abzuliefern...
Ich dachte man könnte durch einen Anwalt erreichen, dass eben der ärtzliche Dienst ein Gutachten machen muss und mich dabei zur Untersuchung auch einladen. ?!?
Wenn du das so haben möchtest, dann bin ich raus aus der Sache, ansonsten gibt es eine saftige Beschwerde nach Nürnberg über dieses GA UND am Besten auch bei deiner örtlichen Ärztekammer, solche Amtsärzte sind ja lebensgefährlich für die Ausgesteuerten bei der AfA...

Was du machen möchtest ist natürlich deine Entscheidung.
Ne ich möchte sehr gerne eine Beschwerde nach Nürnberg senden. Ich bin immer dafür , wenn eine Behörde auch mal einen auf den Deckel bekommt. Zu verlieren habe ich ja momentan nichts. Hilfst du mir dabei, wie ich das am Besten verfassen kann? :umarm:
Ich hoffe ja nur, dass Nürnberg auch darauf eingeht, so als kleiner Mann wird man doch oft mit nem Einzeiler abgespeist, das alles rechtens wäre. Aber dann würde ich evtl. auch mal die Medien versuchen einzuschalten. Das wirkt ja oft auch Wunder :grinser:

Ganz lieben Gruß

Pfirsich


P.S.: gibt es denn hier im Forum noch Personen, die mein Thema auch mitverfolgen und evtl. sogar genau das Gleiche erlebt haben? Also das man nach Aktenlage begutachtet wurde und für vollschichtig arbeitsfähig befunden wurde. Was habt ihr dann gemacht?
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Sa 10. Nov 2012, 09:31

Hallo Doppeloma


[Da ist der Dritte im Bunde, die AfA KANN dich NICHT "gesund schreiben" (sowas gibt es sowieso rechtlich nicht), deine AU führt dein behandelnder Arzt weiter und daran KANN auch KEIN AfA-GA was ändern, allerdings wertet die AfA das (krank sein) NUR noch für die ausgesteuerte Krankheit, unabhängig von diesem GA MUSS dich dein Arzt weiter AU schreiben (schon wegen deinem Arbeitsplatz UND FÜR den Renten-Antrag !!!), du DARFST aber diese AU-Bescheinigung NICHT mehr bei der AfA vorlegen, dort GILT die NICHT mehr als Entschuldigung ...ODER du bekommst nach 6 Wochen den Aufhebungs-Bescheid... :Ohnmacht:

Wie ist das zu verstehen.
Wieso mus mich mein Artz weitehin AU schreiben
Seit ich ausgesteuert bin und mich die AFA bezahlt habe ich von Arzt keine Unterlagen wegen Krankheit bekommen.
Als mich die KK zahlte hab ich ja den Auszahlungsschein als Krankenmeldung erhalten.
Mein Arbeitgeber wollte nichts (Arbeitsvertrag Ruht)
Muss ich da was beachten nicht das ich da einen Fehler mache
Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 10. Nov 2012, 09:36

gibt es denn hier im Forum noch Personen, die mein Thema auch mitverfolgen
logisch ich lese mit....auch wenn mich das ganze nicht mehr betrifft...und ich dir da auch keine Hilfe geben kann...

ja es sind einige hier die in ähnlicher Situation wie du sind/waren...viele sind hier nur stille leser...aber auch sie können aus deinem Thread so einiges für sich nutzen.....

ebenfalls kann man auch einen anderen Fragesteller mit ähnlichen Problemen auf diesen Thread aufmerksam machen...
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 10. Nov 2012, 11:19

Hallo Karl,

ich würde mcih an deiner Stelle trotzdem weiter krank schreiben lassen....fertige einfach einen Zettel an, auf dem der Doc alle paar monate mal bestätigt...weiter au...ja...

auch wenn dein AG nicht danach fragt...aber vielleicht fragt ja mal ein Gutachter danach..
und ich meine, bin mir nicht sicher, dass auch die Zeiten für die Rentenversicherung zählen, vielleicht nicht als Beitragszeiten, aber vielleicht als Anrechnungszeiten..

und schließlich noch, wenn du aufgrund einer anderen Erkrankung nicht zum Afa-Termin erscheinen kannst, dann soll dich der Arzt mit der neuen Diagnose einfach krank schreiben, aber denk dran, nach 6 Wochen stellt die Afa ein..die KK wird nicht zahlen, da die davon ausgehen, dass die bisherige Erkrankung noch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit verursacht..
nur mit der Aussteuerung ist man ja nicht arbeitsfähig..

im Grunde geht es doch nur darum, dass keiner der Sozialleistungsträger zahlen will..alle sträuben sich ...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Sa 10. Nov 2012, 14:26

Hallo Vroni
Bin seit Maerz 2011 Krank und seit August 2012 ausgesteuert.
Mein Arbeitgeber wollte nur die ersten 6 Wochen eine AU haben ist ja normal.
Die KK wollte dann nur die Auszahlungsbelege weiter nichts.
Mein Arbetisvertrag ruht seit September 2012.
Aber gute Frage zahlt das AFA meine Krankankassenbeitraege und meine Rentenbeitraege weiter ?
Muss ich auf dem Arbeitslosenbescheid nachschauen .

Heute kam Post von dem AFA (Hab die ueber meinen Behindertenstatus (GDB50 ) Informiert.
Hab auf dem AFA eine neue Betreuerin bekommen die fuer die Schwerbehinderten zustaendig ist.
Ich muss am 14.11 um 9,15 Uhr erscheinen zu einem abschließenden Gespraech ueber die Gesundheitliche
Leistungsfaehigkeit

Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Sa 10. Nov 2012, 17:31

Hallo Karl,
Die KK wollte dann nur die Auszahlungsbelege weiter nichts.
Ja das war bei mir genauso, ich musste auch nur immer die Auszahlscheine zur KK schicken.
Aber gute Frage zahlt das AFA meine Krankankassenbeitraege und meine Rentenbeitraege weiter ?
Ja wenn du ALG1 erhälst, dann werden auch die Sozialbeiträge davon bezahlt. Du kannst auch im Internet ausrechnen lassen, wieviel du an ALG 1 bekommen würdest.
Also die AfA zahlt dann die Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung

Lieben Gruß
Pfirsich
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