Hallo
Hab heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Die haben Einzelgrad GDB 50
und dann noch einige Einzel GDB 10.
wobei die 10 ja nichts bringen.
Das ganze ist mit unbefristet Gueltigkeit ausgestellt.
Hab aber irgend wo was von einem "G " bei den GDB gelesen
Was bedeutet das G
Heist das das ich keine KFZ Steuer mehr zahlen muss und auf gekennzeichneten Parkplätzen perken darf ?
oder wie ist das.
Den Ausweis kann ich morgen auf der Gemeindeverwaltung abholen muss nur noch ein Passbild mitbringen
Gruß der unwissende Karl
GDB
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Re: GDB
Hallo Karl!
Ab wann ist der Ausweis gültig, ab Antragsstellung oder rückwirkend?
Ich frage deshalb: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 84#1154884
http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehin ... hen-g.html
Entweder halbe KFZ-Steuer oder für 60 € im Jahr für Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und den Regionalzügen der Bahn deutschlandweit.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 13#1650513
Zur Nutzung von besonderen Parkplätzen braucht man das Merkzeichen aG und bekommt dann einen Parkausweis.
Falls Du meinst, das G stünde Dir zu, müsstest Du Widerspruch einlegen, ggf. auch wegen einer rückwirkenden Anerkennung, falls Du Steuern gezahlt hast. Keine Behinderung entsteht erst an dem Tag, an dem man einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Schau bitte mal hier rein:
viewtopic.php?f=3&t=635
viewtopic.php?f=3&t=614
viewtopic.php?f=3&t=613
Liebe Grüße
Annette
Das ist durchaus ein Erfolg, viele werden mit 30 oder 40 abgespeist, womit man kaum etwas anfangen kann. Die Schwerbehinderteneigenschaft mit den dafür nutzbaren Nachteilsausgleichen hat man erst ab GdB 50.Karla1 hat geschrieben:Hab heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Die haben Einzelgrad GDB 50
und dann noch einige Einzel GDB 10.
wobei die 10 ja nichts bringen.
Das ganze ist mit unbefristet Gueltigkeit ausgestellt.
Ab wann ist der Ausweis gültig, ab Antragsstellung oder rückwirkend?
Ich frage deshalb: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 84#1154884
G bedeutet Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.Was bedeutet das G
Heist das das ich keine KFZ Steuer mehr zahlen muss und auf gekennzeichneten Parkplätzen perken darf ?
oder wie ist das.
http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehin ... hen-g.html
Entweder halbe KFZ-Steuer oder für 60 € im Jahr für Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und den Regionalzügen der Bahn deutschlandweit.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 13#1650513
Zur Nutzung von besonderen Parkplätzen braucht man das Merkzeichen aG und bekommt dann einen Parkausweis.
Falls Du meinst, das G stünde Dir zu, müsstest Du Widerspruch einlegen, ggf. auch wegen einer rückwirkenden Anerkennung, falls Du Steuern gezahlt hast. Keine Behinderung entsteht erst an dem Tag, an dem man einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
Schau bitte mal hier rein:
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Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: GDB
Hallo Annette
Der wurde rückwirkend auf den 22.05. 2012 ausgestellt.
Da hab ich den ersten Antrag eingereicht und 30 bekommen.
Wiederspruch mit den neuen Befunden gemacht (VDK) und dann 50 bekommen.
Ob ich ein G drin stehen habe weis ich nicht , ich hol das Ding morgen auf dr Gemeinde ab .
Denke aber schon weil bei den GDB 50 steht
"Schuppenflechte mit multipler Gelenkbetieligung "
Gruß Karl
Der wurde rückwirkend auf den 22.05. 2012 ausgestellt.
Da hab ich den ersten Antrag eingereicht und 30 bekommen.
Wiederspruch mit den neuen Befunden gemacht (VDK) und dann 50 bekommen.
Ob ich ein G drin stehen habe weis ich nicht , ich hol das Ding morgen auf dr Gemeinde ab .
Denke aber schon weil bei den GDB 50 steht
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Gruß Karl
- Doppeloma
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Re: GDB
Hallo Karl,
Das G bedeutet finanzielle Erleichterung bei der Kfz-Steuer ( 50 % Ermäßigung) ODER einen Anspruch auf eine günstige "Wertmarke" (meines Wissens 60 € im Jahr) zur "freien" Nutzung der öffentlichen Nah-Verkehrsmittel.
Wenn dazu im Bescheid nichts drin steht, dann wurde auch KEIN Merkzeichen erteilt.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wenn ein Merkzeichen (z.B. Merkzeichen G) erteilt wurde (ab GdB 50 /Schwerbehinderung überhaupt erst möglich), dann steht das AUCH im Bescheid mit drin, der Ausweis wird ja entsprechend dem erteilten Bescheid ausgestellt.Ob ich ein G drin stehen habe weis ich nicht , ich hol das Ding morgen auf dr Gemeinde ab .
Denke aber schon weil bei den GDB 50 steht
"Schuppenflechte mit multipler Gelenkbetieligung "
Das G bedeutet finanzielle Erleichterung bei der Kfz-Steuer ( 50 % Ermäßigung) ODER einen Anspruch auf eine günstige "Wertmarke" (meines Wissens 60 € im Jahr) zur "freien" Nutzung der öffentlichen Nah-Verkehrsmittel.
Wenn dazu im Bescheid nichts drin steht, dann wurde auch KEIN Merkzeichen erteilt.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: GDB
Ganz klipp und klar, das wird beschrieben und es werden auch die beiden Möglichkeiten
erwähnt die es gibt, Wenn das Merkzeichen "G" erteilt wird steht das im Bescheid drin.
Habe das ja gerade erst hinter mir,
erwähnt die es gibt, Wenn das Merkzeichen "G" erteilt wird steht das im Bescheid drin.
Habe das ja gerade erst hinter mir,

- Esuse
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Re: GDB
50 ist doch gut,für den Anfang, und wenn Du das G gleich mitbekommen haben solltest, hättest Du wirklich Glück gehabt, denn das ist keineswegs der normalfall. Bei mir steht auch gelenkbeteiligung und ich habe es nicht bekommen, aber bisher auch nur 40 nach Widerspruch.
Liebe Grüße
Esuse
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Re: GDB
Hallo
Das mit den 50 ist ohne G hab nachgeschaut
Vieleich haben die mir auf Grund der Gutachten die 50 gegeben.(denk ich mal)
Meine Wegstrecke betraegt in Bestform ca 600-1 Km
Im Bericht von Doc steht Kleinschrittig 500m
Gruß Karl
Das mit den 50 ist ohne G hab nachgeschaut
Vieleich haben die mir auf Grund der Gutachten die 50 gegeben.(denk ich mal)
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Gruß Karl
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