Versorgungsamt: Ist das ein typisches Schreiben?

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reallyangry
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Versorgungsamt: Ist das ein typisches Schreiben?

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Mi 24. Okt 2012, 07:45

Moin, Moin,
gestern kam Post vom Versorgungsamt:

Sehr geehrte reallyangry,
Ihr Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid ist hier am 18.07.2012 eingegangen.
Da ihm nach bisheriger Prüfung nicht abgeholfen wurde, wird Ihr Widerspruch nunmehr im Dezernat für Rechtsangelegenheiten des Versorgungsamtes von Herrn xx, ...bearbeitet. Der Vorgang wird unter dem AZ.: xx geführt. Bei Schriftverkehr ....

Wir prüfen erneut, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben werden kann. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
MfG

(Fettdruck durch das Amt)

Dazu 2 Fragen:
(1) Ist so ein Schreiben "normal"???
(2) Sollte ich den Aussteuerungsbescheid der KK dorthin schicken, damit die sehen können, dass die Krankheit "MCS" offiziell seit Juni 2009 diagnostiziert hätte werden müssen und ich mich sozusagen seit mindestens 31/2 Jahren mit dieser Krankheit "rumschlage"
Als "Datum" für die Annerkennung einer Schwerbehinderung habe ich allerdings erst das Antragsstellungsdatum (Juni 2012) eingesetzt.
LG
ReallyAngry
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Amethyst
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Re: Versorgungsamt: Ist das ein typisches Schreiben?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 24. Okt 2012, 08:20

Hallo!
1) Ist so ein Schreiben "normal"???
Ja, es ist völlig normal.

Z.B::

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 08#1215308
Als "Datum" für die Annerkennung einer Schwerbehinderung habe ich allerdings erst das Antragsstellungsdatum (Juni 2012) eingesetzt.
Du kannst noch nachträglich eine rückwirkende Anerkennung beantragen.

Ich habe das damals bei meinem Sohn auch gemacht, weil ich vorher nicht wusste, dass eine rückwirkende Anerkennung möglich ist.

Du kannst ja nachweisen, dass Du das schon länger hast, bei mir wurde 2008 antragsgemäß rückwirkend ab 2002 anerkannt.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 88#1240288

Entsprechend abändern.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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