Job Center
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Job Center
Hallo ihr Lieben
Mein ALG 1 läuft im Februar aus und meine EMRente ist ja im Widerspruchsverfahren und bis heute noch nix gehört
Widerspruchsbegründung musste am 1Juni in der RV seín und meine RA hielt sich auch genau daran
Stille von denen
Habe aber mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis 50GdB bekommen das hat man denen alles noch nachgeschickt
So was meine Frage an euch wäre
Durch meine Angststörung kann ich wahrscheinlich nicht selbst zum JobCenter gehen
Gibt es da Möglichkeiten kennt sich jemand aus???
Die auf der AFA ka´men mir damals entegegen und nahmen mit mir einen Termin im EG im Eingangsbereich wahr
Ehrlich war so war auch erstaunt
Kann mir jemand Antwort geben
Lg Petra
Mein ALG 1 läuft im Februar aus und meine EMRente ist ja im Widerspruchsverfahren und bis heute noch nix gehört
Widerspruchsbegründung musste am 1Juni in der RV seín und meine RA hielt sich auch genau daran
Stille von denen
Habe aber mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis 50GdB bekommen das hat man denen alles noch nachgeschickt
So was meine Frage an euch wäre
Durch meine Angststörung kann ich wahrscheinlich nicht selbst zum JobCenter gehen
Gibt es da Möglichkeiten kennt sich jemand aus???
Die auf der AFA ka´men mir damals entegegen und nahmen mit mir einen Termin im EG im Eingangsbereich wahr
Ehrlich war so war auch erstaunt
Kann mir jemand Antwort geben
Lg Petra
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Re: Job Center
Hallo Skip07,
Solltest Du auf Grund Deiner gesundheitlichen Verfassung, in Deinem Fall eben Angststörungen nicht in der Lage sein, diesen Termin wahrzunehmen, bleibt Dir nichts anderes übrig, als dem Jobcenter rechtzeitig!! ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( gelber Zettel ) vorzulegen.
Eine einfache mündliche Absage oder schriftlicher Bescheid Deinerseits, ohne ärztliches Dokument wird nicht anerkannt. Das kann Sanktionen nach sich ziehen. Da sind die ganz schnell mit so etwas.
Mit hat man sogar mal versucht Sanktionen anzuhängen, obwohl ich eine AU (gelber Zettel) eingereicht habe, mit der Begründung, "Nun ja, aber sie können doch noch laufen."
Das mir, der unter einer schweren Polineuropathie leidet und nicht mal mehr alleine die Mülltonnen an die Straße bringen kann.
Aus den Sanktionen bin ich dann nur über einen Einspruch und einem offiziellen Widerspruchsverfahren wieder heraus gekommen.
Was ich damit sagen möchte, mit Gnade ist beim Jobcenter nicht zu rechnen. Schlage die Bande mit ihren eigenem Waffen. Solange Du zu jedem Termin ein Attest vorlegen kannst, können die Dir nichts.
Das Spiel kann man auch unendlich lang treiben, denn da Du ja aus ALGI raus bist und Hartz IV bekommst, kann das Jobcenter Dich auch nicht wegen mangelnder Vermittlungsfähigkeit kürzen, denn das Recht auf Grundsicherung besteht ja auch weiterhin.
Ansonsten würde ich überlegen, den einfacheren Weg zu gehen, sofern Deine Gesundheit es zulässt. Nehme den Termin wahr, beiße die Zähne zusammen und halte die 15 Minuten beim Sachbearbeiter aus.
Wenn Du dem Sachbearbeiter klar machst, das Deine EMR im Widerspruch läuft, lassen die einen dann meist erst mal in Ruhe.
Zumindest war das bei mir der Fall. Ich wurde aus der Vermittlung komplett heraus genommen und mir wurde der nächste Termin beim Jobcenter erst in 6 weiteren Monaten in Aussicht gestellt.
Glücklicherweise habe ich dann in der Zeit die volle EMR bekommen und kann jetzt mit einem Lächeln am Jobcenter vorbei humpeln.
Vielleicht klappt es bei Dir ja auch.
Also, versuche den Termin wahr zu nehmen. Denn ständig Atteste und gelbe Zettel zu besorgen heißt ja auch immer bei den Ärzten im Wartezimmer zu hocken, was ich mir bei Deiner gesundheitlichen Einschränkung auch als extrem anstrengend vorstellen kann.
Selbst wenn Dir beim Sachbearbeiter vom JC der Schweiß auf der Stirn steht, oder Du wegen einer Attacke das Gespräch vorher abbrechen musst, muss das nicht von Nachteil sein.
Der Sachbearbeiter wird erkennen, das er Dich gar nicht mehr dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, und selbst wenn Du die Biege machst, Du hast zumindest den Termin wahrgenommen. Das Du Krankheitsbedingt dem Gespräch nicht bis zum Ende folgen konntest, kann Dir dann auch keiner vorwerfen.
Herzliche Grüße,
Wolfgang
Einer "Einladung" des Jobcenters ist im Rahmen der Mitwirkungspflicht grundsätzlich Folge zu leisten.Durch meine Angststörung kann ich wahrscheinlich nicht selbst zum JobCenter gehen
Gibt es da Möglichkeiten kennt sich jemand aus???
Solltest Du auf Grund Deiner gesundheitlichen Verfassung, in Deinem Fall eben Angststörungen nicht in der Lage sein, diesen Termin wahrzunehmen, bleibt Dir nichts anderes übrig, als dem Jobcenter rechtzeitig!! ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( gelber Zettel ) vorzulegen.
Eine einfache mündliche Absage oder schriftlicher Bescheid Deinerseits, ohne ärztliches Dokument wird nicht anerkannt. Das kann Sanktionen nach sich ziehen. Da sind die ganz schnell mit so etwas.

Mit hat man sogar mal versucht Sanktionen anzuhängen, obwohl ich eine AU (gelber Zettel) eingereicht habe, mit der Begründung, "Nun ja, aber sie können doch noch laufen."
Das mir, der unter einer schweren Polineuropathie leidet und nicht mal mehr alleine die Mülltonnen an die Straße bringen kann.

Was ich damit sagen möchte, mit Gnade ist beim Jobcenter nicht zu rechnen. Schlage die Bande mit ihren eigenem Waffen. Solange Du zu jedem Termin ein Attest vorlegen kannst, können die Dir nichts.
Das Spiel kann man auch unendlich lang treiben, denn da Du ja aus ALGI raus bist und Hartz IV bekommst, kann das Jobcenter Dich auch nicht wegen mangelnder Vermittlungsfähigkeit kürzen, denn das Recht auf Grundsicherung besteht ja auch weiterhin.
Ansonsten würde ich überlegen, den einfacheren Weg zu gehen, sofern Deine Gesundheit es zulässt. Nehme den Termin wahr, beiße die Zähne zusammen und halte die 15 Minuten beim Sachbearbeiter aus.
Wenn Du dem Sachbearbeiter klar machst, das Deine EMR im Widerspruch läuft, lassen die einen dann meist erst mal in Ruhe.
Zumindest war das bei mir der Fall. Ich wurde aus der Vermittlung komplett heraus genommen und mir wurde der nächste Termin beim Jobcenter erst in 6 weiteren Monaten in Aussicht gestellt.
Glücklicherweise habe ich dann in der Zeit die volle EMR bekommen und kann jetzt mit einem Lächeln am Jobcenter vorbei humpeln.

Vielleicht klappt es bei Dir ja auch.
Sicherlich gibt es auch Einzelfälle von Zwischenmenschlichkeit im Jobcenter. Aber das eher selten, auf so viel Nachsicht würde ich mich nicht immer verlassen.Die auf der AFA ka´men mir damals entegegen und nahmen mit mir einen Termin im EG im Eingangsbereich wahr
Also, versuche den Termin wahr zu nehmen. Denn ständig Atteste und gelbe Zettel zu besorgen heißt ja auch immer bei den Ärzten im Wartezimmer zu hocken, was ich mir bei Deiner gesundheitlichen Einschränkung auch als extrem anstrengend vorstellen kann.
Selbst wenn Dir beim Sachbearbeiter vom JC der Schweiß auf der Stirn steht, oder Du wegen einer Attacke das Gespräch vorher abbrechen musst, muss das nicht von Nachteil sein.
Der Sachbearbeiter wird erkennen, das er Dich gar nicht mehr dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann, und selbst wenn Du die Biege machst, Du hast zumindest den Termin wahrgenommen. Das Du Krankheitsbedingt dem Gespräch nicht bis zum Ende folgen konntest, kann Dir dann auch keiner vorwerfen.
Herzliche Grüße,
Wolfgang
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- Doppeloma
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Re: Job Center
Hallo skyp,
alles was dir Wolfgang geschrieben hat kann ich größtenteiles nur bestätigen, jedenfalls was die Einladungen zu Meldeterminen betreffen würde, wenn du denn erst mal einen Leistungsbescheid bekommen hast, mit einer AU-Bescheinigung braucht man solche Termine allerdings dann auch NICHT wahrzunehmen.
DANACH KANN man im Prinzip alles schriftlich mit denen regeln, sofern man AU geschrieben ist und die Bescheinigungen fortlaufend regelmäßig dort hin schickt (nachweislich und immer selber eine Kopie davon behalten, bei den JC geht viel "verloren")
...
Du kannst das (eher theoretisch) auch Alles fertig ausfüllen (ALLE erforderlichen Unterlagen in Kopie beifügen) und einfach per Übergabe-Einschreiben hinschicken und/oder bei einer anderen Behörde (KK /Bürgerbüro /Rathaus) zur Weiterleitung abgeben, ist gesetzlich möglich, allerdings kann es passieren, dass die zuständige Sozial-Behörde dann die Bearbeitung verweigert, solange du dich dort (beim JC) nicht mit Ausweis hast persönlich sehen lassen.
Wie das konkret bei deinem zuständigen JobCenter gemacht wird weiß ich nicht, allgemein darf man von diesen Ämtern leider keinerlei Verständnis und/oder gar Rücksichtnahme auf gesundheitliche Probleme erwarten, je mehr die davon WISSEN, um so eher wird das (von vielen SB) noch schamlos ausgenutzt, um dich in die Enge zu treiben, gib dort auf keinen Fall deine Telefon-Nummer bekannt, das ist auch im SGB II eine freiwillige Angabe.
Vielleicht bekommst du ja noch rechtzeitig einen positiven Widerspruchs-Bescheid von der DRV, ich drücke dir die Daumen dafür.
Liebe Grüße von der Doppeloma

alles was dir Wolfgang geschrieben hat kann ich größtenteiles nur bestätigen, jedenfalls was die Einladungen zu Meldeterminen betreffen würde, wenn du denn erst mal einen Leistungsbescheid bekommen hast, mit einer AU-Bescheinigung braucht man solche Termine allerdings dann auch NICHT wahrzunehmen.
DANACH KANN man im Prinzip alles schriftlich mit denen regeln, sofern man AU geschrieben ist und die Bescheinigungen fortlaufend regelmäßig dort hin schickt (nachweislich und immer selber eine Kopie davon behalten, bei den JC geht viel "verloren")

Für die erste Antragstellung (Termin Antrags-Abgabe) solltest du dir eine Begleitung suchen (eventuell Begleitung durch den örtlichen sozialen Dienst organisieren ???), die dich unterstützen und dir beistehen kann, denn DAS MUSS üblicherweise persönlich gemacht werden, beim Erst-Antrag läßt sich da wohl KEIN JobCenter auf was Anderes ein, es sei denn du würdest längere Zeit im Koma liegen...tut mir leid aber genau so hart ist es in der Realität.Durch meine Angststörung kann ich wahrscheinlich nicht selbst zum JobCenter gehen
Gibt es da Möglichkeiten kennt sich jemand aus???
Du kannst das (eher theoretisch) auch Alles fertig ausfüllen (ALLE erforderlichen Unterlagen in Kopie beifügen) und einfach per Übergabe-Einschreiben hinschicken und/oder bei einer anderen Behörde (KK /Bürgerbüro /Rathaus) zur Weiterleitung abgeben, ist gesetzlich möglich, allerdings kann es passieren, dass die zuständige Sozial-Behörde dann die Bearbeitung verweigert, solange du dich dort (beim JC) nicht mit Ausweis hast persönlich sehen lassen.
Wie das konkret bei deinem zuständigen JobCenter gemacht wird weiß ich nicht, allgemein darf man von diesen Ämtern leider keinerlei Verständnis und/oder gar Rücksichtnahme auf gesundheitliche Probleme erwarten, je mehr die davon WISSEN, um so eher wird das (von vielen SB) noch schamlos ausgenutzt, um dich in die Enge zu treiben, gib dort auf keinen Fall deine Telefon-Nummer bekannt, das ist auch im SGB II eine freiwillige Angabe.
Vielleicht bekommst du ja noch rechtzeitig einen positiven Widerspruchs-Bescheid von der DRV, ich drücke dir die Daumen dafür.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Job Center
Danke Doppeloma
,
für die weitere Ergänzung.
Das es sich um einen Erstantrag zur Bewilligung von Leistungen handeln könnte, hatte ich gar nicht bedacht.
@ Petra,
mein Beitrag bezieht sich nur auf laufende Leistungen und den i.d.R. vierteljährlich folgenden Meldeterminen.
Bei einen Erstantrag von Hartz IV läuft es genauso wie Doppeloma das bereits beschrieben hast.
Diesen Termin solltest Du dann auch unverzüglich wahrnehmen. Denn Leistungen werden erst ab dem am Tag der Antragsstellung gewährleistet.
Das bezieht sich auch auf Beiträge zur Krankenversicherung und dem ganzem Pipapo.
Sicherlich bist Du auf Grund Deiner Erkrankung auch bei einem Facharzt vor stellig. Berate Dich mit diesem und lasse Dich zumindest kurzfristig so einstellen, das Du zumindest erst mal diese wichtigen Termine hinter Dich bringst.
Denn hierbei geht es wirklich um Existenz und die Kohle welche wenigstens zum Überleben reicht. Wenn Du das schleifen lässt, werden Deine Angststörungen noch zusätzlich mit Existenzängsten geschürt.
Das wird dann ein Kreislauf ohne Ende.
Ich drücke Dir feste die Daumen. Das packst Du schon.
Herzliche Grüße,
Wolfgang

für die weitere Ergänzung.
Das es sich um einen Erstantrag zur Bewilligung von Leistungen handeln könnte, hatte ich gar nicht bedacht.

@ Petra,
mein Beitrag bezieht sich nur auf laufende Leistungen und den i.d.R. vierteljährlich folgenden Meldeterminen.
Bei einen Erstantrag von Hartz IV läuft es genauso wie Doppeloma das bereits beschrieben hast.
Diesen Termin solltest Du dann auch unverzüglich wahrnehmen. Denn Leistungen werden erst ab dem am Tag der Antragsstellung gewährleistet.
Das bezieht sich auch auf Beiträge zur Krankenversicherung und dem ganzem Pipapo.
Sicherlich bist Du auf Grund Deiner Erkrankung auch bei einem Facharzt vor stellig. Berate Dich mit diesem und lasse Dich zumindest kurzfristig so einstellen, das Du zumindest erst mal diese wichtigen Termine hinter Dich bringst.
Denn hierbei geht es wirklich um Existenz und die Kohle welche wenigstens zum Überleben reicht. Wenn Du das schleifen lässt, werden Deine Angststörungen noch zusätzlich mit Existenzängsten geschürt.
Das wird dann ein Kreislauf ohne Ende.

Ich drücke Dir feste die Daumen. Das packst Du schon.

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Re: Job Center
weiß das Job_Center davon ?.....für Schwer behinderte gibt es einen eigene Abteilung...möglich dass sie dich dahin weiterleiten....Habe aber mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis 50GdB
du weißt dass du dich mit deinem Resetleitung- vermögen (15Std./Woche)zu Verfügung stellen musst....Durch meine Angststörung kann ich wahrscheinlich nicht selbst zum JobCenter gehen
kannst du das nicht wird man dich auf H4 verweisen....und AlG1 bekommst du nicht mehr...
wenn ich mich recht entsinne wirst du kein H4 bekommen (hattest du da nicht mal schon was gepostet?)
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Re: Job Center
Leistungen bei Anspruch auf Hartz IV werden auch für den ganzen Monat gezahlt, wenn ich am letzten Tag des Monats telefonisch, per fax, schriftlich (Posteingang muss in dem Monat sein, Poststempel am letzten Tag des Monats reicht nicht) oder persönlich beim Amt den Antrag stelle.Zwolle hat geschrieben:Bei einen Erstantrag von Hartz IV läuft es genauso wie Doppeloma das bereits beschrieben hast.
Diesen Termin solltest Du dann auch unverzüglich wahrnehmen. Denn Leistungen werden erst ab dem am Tag der Antragsstellung gewährleistet. Das bezieht sich auch auf Beiträge zur Krankenversicherung und dem ganzem Pipapo.
Hier ein Beispiel: ich habe in diesem Monat keine Einnahmen. Ich beantrage heute beim JC persönlich Hartz IV. Mir werden heute erst Unterlagen ausgehändigt und ein Termin im Oktober zur Abgabe wird mir bekannt gegeben. Nach Prüfung der Unterlagen im Oktober wird festgestellt, dass ich Anspruch auf Hartz IV habe. Dieses wird dann für den Zeitraum ab 01. September gezahlt.
Anderes Beispiel: Am 30.09.2012 (Sonntag) stelle ich formlos einen Antrag auf Hartz IV per Fax. Faxbestätigung hebe ich gut auf. Denn auch in diesem Fall habe ich für den gesamten Monat September Anspruch auf Hartz IV-Leistungen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dies gilt aber nur bei ALG II.
ALG I dagegen wird erst ab Tag der Antragsstellung gewährt!!!
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Job Center
Ich mußte nur zur Antragsstellung dort erscheinen.
Da ich in der Schwerbehinderten-Abteilung geführt werde lassen die mich komplett in Ruhe.
Meine "Beraterin" hat meine Telephonnr. und ruft mich 1x im Jahr an.
Wir plaudern ein wenig und dann habe ich wieder meine Ruhe.
Ich brauche nicht mal eine Krankmeldung abgeben.
In der Leistungsabteilung lasse ich mich nur bei der Antragsverlängerung blicken, aber nur weil ich keine Lust habe
meine Kontoauszüge dort in Kopie zu lassen.
Die darf da einen Blick drauf werfen, das genügt.
Es geht also auch völlig unkompliziert.
Da ich in der Schwerbehinderten-Abteilung geführt werde lassen die mich komplett in Ruhe.
Meine "Beraterin" hat meine Telephonnr. und ruft mich 1x im Jahr an.
Wir plaudern ein wenig und dann habe ich wieder meine Ruhe.
Ich brauche nicht mal eine Krankmeldung abgeben.
In der Leistungsabteilung lasse ich mich nur bei der Antragsverlängerung blicken, aber nur weil ich keine Lust habe
meine Kontoauszüge dort in Kopie zu lassen.

Die darf da einen Blick drauf werfen, das genügt.
Es geht also auch völlig unkompliziert.

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Re: Job Center
Vielen Dank für eure lieben Antworten
Was neues
Ich habe heute bei der DRV angerufen und mal nachgefragt was mit meinem Widerspruch denn los sei???
Schliesslich seit 4 April
Hm der Herr war sehr nett und sagte er müsse mich zurückrufen ,denn ihm kommt das auch sehr lange vor und er müsse sich meine Akte ansehen
Gut ok eine halbe Std später rief er mich zurück
Liebe Frau.................da sie das Versorgungsamt Schwerbehindert eingestuft hat hatten wir Akteneinsicht bein VA gefordert
Nebenbei erwähnt ich war am 19März zum DRV Gutachten und da hatte ich 30GdB
Kam nach Hause und hatte im Briefkasten eine Bescheinigung das meine Wirbelsäule auf Dauer eingeschränkt beweglich sei und einen 40GdB
Wir erhoben dagegen Einspruch und bekamen ja 50GdB
Das alles reichte meine RA ja zu dem Widerspruch nach
Am 24 Oktober wäre eine Sitzung auf der DRV und man würde meinen Fall beurteilen und ein paar Tage darauf hätte ich einen Bescheid
Ob das jetzt positiv für mich sein wird ???weil sie ja vom Versorgungsamt meine Akte angefordert hatten?????
Ansonsten heisst es SOZIALGERICHT und im Februar der Gang zur Arge ich hab Angst lg
Was neues
Ich habe heute bei der DRV angerufen und mal nachgefragt was mit meinem Widerspruch denn los sei???
Schliesslich seit 4 April
Hm der Herr war sehr nett und sagte er müsse mich zurückrufen ,denn ihm kommt das auch sehr lange vor und er müsse sich meine Akte ansehen
Gut ok eine halbe Std später rief er mich zurück
Liebe Frau.................da sie das Versorgungsamt Schwerbehindert eingestuft hat hatten wir Akteneinsicht bein VA gefordert
Nebenbei erwähnt ich war am 19März zum DRV Gutachten und da hatte ich 30GdB
Kam nach Hause und hatte im Briefkasten eine Bescheinigung das meine Wirbelsäule auf Dauer eingeschränkt beweglich sei und einen 40GdB
Wir erhoben dagegen Einspruch und bekamen ja 50GdB
Das alles reichte meine RA ja zu dem Widerspruch nach
Am 24 Oktober wäre eine Sitzung auf der DRV und man würde meinen Fall beurteilen und ein paar Tage darauf hätte ich einen Bescheid
Ob das jetzt positiv für mich sein wird ???weil sie ja vom Versorgungsamt meine Akte angefordert hatten?????
Ansonsten heisst es SOZIALGERICHT und im Februar der Gang zur Arge ich hab Angst lg
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Re: Job Center
Sorry skip07 (Petra)
hab dich voll verwechselt...(s.mein posting)....
ist halt schwer die ganzen Daten/angaben der ganzen User sich zu merken,und wenn man dann nicht erst hier im Forum da nach sucht ...tja dann kann´s halt mal passieren....

hab dich voll verwechselt...(s.mein posting)....
ist halt schwer die ganzen Daten/angaben der ganzen User sich zu merken,und wenn man dann nicht erst hier im Forum da nach sucht ...tja dann kann´s halt mal passieren....
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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