Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?
-
- Beiträge: 232
- Registriert: Do 28. Jun 2012, 18:16
- Hat sich bedankt: 1031 Mal
- Danksagung erhalten: 179 Mal
Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?
Hallo Christoph,
Ich verstehe grad nicht warum die Afa ein Problem mit dem Datum ( ab wann Dir ALG1 zusteht) hat?
Doma hat es schon geschrieben, das normalerweise der Tag der Aussteuerung zählt.
Bei mir war es so, das ich kurz vor der Aussteuerung zur Afa bin ( mit dem Aussteuerungsbescheid der KK).
Bei der Afa habe ich mich ganz normal gemeldet, meinen KK-Aussteuerungsbescheid vorgelegt, und auch zugegeben, das ich noch nicht gesund bin und EMR beantragt habe.
Meine Daten wurden aufgenommen, ich bekam einige Unterlagen zum ausfüllen mit ( Gesundheitsfragebogen, ALG1 Antrag), und es wurde ein Termin zur Abgabe der ausgefüllten Unterlagen vereinbart.
Bei mir stand dann noch eine Begutachtung beim med. Dienst der Afa an.
Bei mir wurde das ALG1 ab Aussteuerungsdatum bezahlt, obwohl die Begutachtung des Afa Arztes noch gar nicht stattgefunden hatte.
Ich musste auch nicht aufs Geld warten, das klappte ohne Probleme.
Bei Dir scheint es doch ähnlich abgelaufen zu sein.
1.:Meldung, Aufnahme Deiner Daten.....
2.: Abgabe des ALG1-Antrags...
WO ist deren Problem??????
Sofern Du Dich rechtzeitig gemeldet hast, müssen die Dir das ALG1 ab Aussteuerungsdatum bezahlen.
Da scheine ich ja richtig Glück gehabt zu haben, wenn ich das hier so lese was die mit den Leuten alles veranstalten....
Da hilft in Deinem Fall wirklich nur : beschweren in Nürnberg!
Oder Rechtsanwalt.
Das kann doch alles nicht mehr wahr sein oder??
Viel Glück
Liebe Grüße
Cirillo
Ich verstehe grad nicht warum die Afa ein Problem mit dem Datum ( ab wann Dir ALG1 zusteht) hat?
Doma hat es schon geschrieben, das normalerweise der Tag der Aussteuerung zählt.
Bei mir war es so, das ich kurz vor der Aussteuerung zur Afa bin ( mit dem Aussteuerungsbescheid der KK).
Bei der Afa habe ich mich ganz normal gemeldet, meinen KK-Aussteuerungsbescheid vorgelegt, und auch zugegeben, das ich noch nicht gesund bin und EMR beantragt habe.
Meine Daten wurden aufgenommen, ich bekam einige Unterlagen zum ausfüllen mit ( Gesundheitsfragebogen, ALG1 Antrag), und es wurde ein Termin zur Abgabe der ausgefüllten Unterlagen vereinbart.
Bei mir stand dann noch eine Begutachtung beim med. Dienst der Afa an.
Bei mir wurde das ALG1 ab Aussteuerungsdatum bezahlt, obwohl die Begutachtung des Afa Arztes noch gar nicht stattgefunden hatte.
Ich musste auch nicht aufs Geld warten, das klappte ohne Probleme.
Bei Dir scheint es doch ähnlich abgelaufen zu sein.

1.:Meldung, Aufnahme Deiner Daten.....
2.: Abgabe des ALG1-Antrags...
WO ist deren Problem??????
Sofern Du Dich rechtzeitig gemeldet hast, müssen die Dir das ALG1 ab Aussteuerungsdatum bezahlen.
Da scheine ich ja richtig Glück gehabt zu haben, wenn ich das hier so lese was die mit den Leuten alles veranstalten....
Da hilft in Deinem Fall wirklich nur : beschweren in Nürnberg!
Oder Rechtsanwalt.
Das kann doch alles nicht mehr wahr sein oder??
Viel Glück
Liebe Grüße
Cirillo
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Do 14. Apr 2011, 11:47
- Hat sich bedankt: 25 Mal
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?
Hab nochmal mit Verweis auf die Gesetzeslage protestiert.
Und prompt antworten die, dem Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg lägen meine Vorgänge nicht vor, sondern nur der örtlichen Afa, bei der ich den Antrag gestellt habe. Die Prüfung obliege der örtlichen Afa. Immerhin wollen Sie meine Mail an die zuständige Regionaldirektion weiterleiten.
Wozu gibt es denn dann das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg überhaupt, wenn die nicht mal die Unterlagen im Computer einsehen können und keine Entscheidungen treffen können?
Und wieso hat das dann bei anderen geklappt?
Inzwischen etwas sprach- und ratlos: Christoph
Und prompt antworten die, dem Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg lägen meine Vorgänge nicht vor, sondern nur der örtlichen Afa, bei der ich den Antrag gestellt habe. Die Prüfung obliege der örtlichen Afa. Immerhin wollen Sie meine Mail an die zuständige Regionaldirektion weiterleiten.
Wozu gibt es denn dann das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg überhaupt, wenn die nicht mal die Unterlagen im Computer einsehen können und keine Entscheidungen treffen können?
Und wieso hat das dann bei anderen geklappt?
Inzwischen etwas sprach- und ratlos: Christoph
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?
Hallo christoph,
Oft versuchen sie dann per Telefon die "Wogen zu glätten" und darum ist es wichtig, dass man KEINE Telefon-Nummer dort angibt oder sie wieder löschen läßt, das war jedenfalls die Antwort, die in der Art auch @Mine und Andere schon erhalten haben...und plötzlich kam dann der Bescheid und das zustehende Geld...obwohl die doch da gar nichts machen können...
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die in Nürnberg der Beschwerden auch nicht mehr Herr werden und zunächst mal auch versuchen die Leute schnell wieder los zu werden, ich weiß nicht was das sonst soll, schließlich ist das die Beschwerde-Stelle, das siehst du vollkommen richtig.
NÖ, MIR /UNS können die auch nicht weismachen, dass sie keinen Zugriff auf die "Kunden-Daten" haben...
Da bin ich ja mal gespannt wie das weiter geht bei dir und wann du endlich etwas aufatmen kannst.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das hört sich schon eher danach an, als ob man denen (vor Ort) jetzt ein wenig "den Einlauf" machen wird, dieser "Spruch" ist auch nur eine Standard-Antwort, aber meist bekommt das dann denen VOR ORT nicht wirklich gut und sie reagieren endlich mal.Und prompt antworten die, dem Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg lägen meine Vorgänge nicht vor, sondern nur der örtlichen Afa, bei der ich den Antrag gestellt habe. Die Prüfung obliege der örtlichen Afa. Immerhin wollen Sie meine Mail an die zuständige Regionaldirektion weiterleiten.
Oft versuchen sie dann per Telefon die "Wogen zu glätten" und darum ist es wichtig, dass man KEINE Telefon-Nummer dort angibt oder sie wieder löschen läßt, das war jedenfalls die Antwort, die in der Art auch @Mine und Andere schon erhalten haben...und plötzlich kam dann der Bescheid und das zustehende Geld...obwohl die doch da gar nichts machen können...



Manchmal habe ich den Eindruck, dass die in Nürnberg der Beschwerden auch nicht mehr Herr werden und zunächst mal auch versuchen die Leute schnell wieder los zu werden, ich weiß nicht was das sonst soll, schließlich ist das die Beschwerde-Stelle, das siehst du vollkommen richtig.

NÖ, MIR /UNS können die auch nicht weismachen, dass sie keinen Zugriff auf die "Kunden-Daten" haben...

Da bin ich ja mal gespannt wie das weiter geht bei dir und wann du endlich etwas aufatmen kannst.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
-
- Beiträge: 41
- Registriert: Do 14. Apr 2011, 11:47
- Hat sich bedankt: 25 Mal
- Danksagung erhalten: 3 Mal
Re: Wie lange darf Alg I Antragsbearbeitung dauern?
Tja, ganz so einfach war es dann doch nicht. Heute Brief von meiner Afa, in dem Sie zu meiner Beschwerde Stellung nehmen, ihr Vorgehen aber verteidigen.
EIn Anspruch bestehe nur, wenn mehr als 6 Monate Minderung der Leistungsfähigkeit vorliege und DRV noch keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Ob eine mehr als 6-monatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliege, prüfe der ÄD der Afa noch immer. Und so lange das Gutachten nicht vorliegt, sei unklar ob ich anspruchsberechtigt sei.
Also bin ich so schlau und leistungslos wie vorher. Seit 6 Wochen kein Geld, KK-Status unklar,...
Stimmt die Argumentation der Afa juristisch? Gibt es ein Urteil oder Paragraphen, mit dem ich sie widerlegen kann? Wieso hat es bei euch so schnell und einfach geklappt und bei mir nicht?
Beziehen sich die 6 Monate auf die Zukunft oder auf die Vergangenheit? Aber selbst wenn es sich auf die Zukunft bezieht müsste der ÄD doch anerkennen, dass ich nachdem ich schon ewig krank und seit 1,5 Jahren AU bin, nicht innerhalb von 6 Monaten plötzlich wieder wieder ungemindert leistungsfähig bin!
EIn Anspruch bestehe nur, wenn mehr als 6 Monate Minderung der Leistungsfähigkeit vorliege und DRV noch keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Ob eine mehr als 6-monatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliege, prüfe der ÄD der Afa noch immer. Und so lange das Gutachten nicht vorliegt, sei unklar ob ich anspruchsberechtigt sei.
Also bin ich so schlau und leistungslos wie vorher. Seit 6 Wochen kein Geld, KK-Status unklar,...
Stimmt die Argumentation der Afa juristisch? Gibt es ein Urteil oder Paragraphen, mit dem ich sie widerlegen kann? Wieso hat es bei euch so schnell und einfach geklappt und bei mir nicht?
Beziehen sich die 6 Monate auf die Zukunft oder auf die Vergangenheit? Aber selbst wenn es sich auf die Zukunft bezieht müsste der ÄD doch anerkennen, dass ich nachdem ich schon ewig krank und seit 1,5 Jahren AU bin, nicht innerhalb von 6 Monaten plötzlich wieder wieder ungemindert leistungsfähig bin!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste