Hallo harlekin,
auf den Einwand der Nichtberechtigung meinte die Sb , dann müße sie sich den anderweitig besorgen. Fazit irgendeine Stelle hat den Datenschutz nicht beachtet .Nur wer??????
Ob die SB sich da wirklich was "anderweitig" besorgen konnte, glaube ich eher nicht, denn wenn überhaupt KANN nur der MDK medizinische Unterlagen "auf dem Verwaltungswege" anfordern...nichtmedizinischem Personal stehen solche Unterlagen überhaupt NICHT zu...
Gibt es denn für dich eindeutige Anhaltspunkte, dass man bestimmte Informationen NUR aus dem Reha-Bericht haben könnte, oder ist das "nur" ein Verdacht ...
Die reimen sich schnell mal was zusammen "um oben auf zu bleiben", andererseits gehen solche Sachen wirklich manchmal merkwürdige (unzulässige) Wege, so landete z.B. das gerichtliche Gutachten (wegen seiner EM-Rente) von meinem Dopa damals beim ärztlichen Dienst der AfA..., da wissen wir auch bis heute nicht WARUM überhaupt und wie das dort hingekommen ist, in einem laufenden Gerichts-Verfahren...
Habe lediglich die Bescheinigung der Reha, die für die KK bestimmt war zugesant. Dort stand drin, weiterhin Au, und eine ganz kurz gehaltene Begründung warum. Mein e 57 ist das Geburtsjahr.
OHH-OHH, das dürfte aber noch ein wenig lang werden, bis zu einer vorgezogenen Altersrente, wegen der Schwerbehinderung, denn eine andere Lösung wäre VORHER NUR die Bewilligung einer EM-Rente für dich...
Spätestens nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld wird dich im Zweifel die AfA auffordern einen entsprechenden Antrag zu stellen, sonst brauchen die dann nicht mehr zahlen, es steht dir natürlich frei, diesen Antrag (auf EM-Rente) bereits vorher zu stellen, vielleicht "beruhigt" sich dann auch die KK wieder...
Wegen der Kürzungen brauchst du dir da keine Gedanken zu machen, das macht keinen Unterschied, ob die Kürzung wegen EM-Rente oder wegen Schwebi-Rente erfolgt, sind in beiden Fällen höchstens 10,8 % erlaubt und das bleibt dann sowieso lebenslang so erhalten.
Zum Benindertenausweis, ist bis 2016 befristet, laut Vdk aber ohne Peobleme dann weiterhin zu verlängern.
Wenn du magst schau mal bei der DRV in den Bereich wo die Listen für den möglichen Eintritt in die Rente für Schwerbehinderte sind (mir ist das im Moment alles zu unübersichtlich geworden, bei der DRV auf der Home-Page...

), dass verschiebt sich nämlich alles wegen der Renten-Reform nach hinten, da kannst du dann auch sehen, ob deine aktuelle Befristung noch eine Rolle spielt oder nicht.
Die Zuversicht des VDK in allen Ehren, aber was das Versorgungsamt 2016 dazu für dich entscheidet, hängt dann von den aktuellen Gegebenheiten und deinem Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt ab.
die Anrufe häufen sich wirklich.Kann ich denen auch beim nächsten Anruf miteilen ,der kommt bestimmt, das ich in Zukunft nicht mehr angerufen werden möchte?
Ja sicher kannst du auch am Telefon darauf hinweisen, dass du NICHT angerufen werden möchtest, da dies deiner Genesung nicht förderlich sei...das haben die zu respektieren, weitere Anrufe wären dann als "unerwünschte telefonische Belästigung" sogar strafrechtlich relevant.
Die schriftliche Variante ist natürlich deutlich wirksamer, zumal man hier dann auch einen Nachweis dieser Aufforderung in der Hand hat, für Beschwerden an höhere Stellen.
Telefonisch ist sowieso NICHTS rechtsgültig zu regeln, das MUSS immer schriftlich erfolgen, sonst redet man (die Behörden) sich später nur zu gerne mit irgendwelchen "Mißverständnissen" im Telefonat heraus...KANN man ja gut vermeiden...einfach ALLES NUR noch schriftlich BITTE...
Du darfst auch einfach auflegen, wenn man dich wieder anruft, du MUSST mit niemandem telefonieren, wenn DU das nicht willst...die wissen nur zu gut, wie den Leuten diese ständigen Anrufe auf die Nerven gehen und dass da Viele Sachen von sich geben, die sie den SB sonst gar nicht erzählen würden...NUR die KK KANN auch nicht beweisen, was am Telefon gesagt wurde...
Hatte die Sb schon einmal darauf hingewiesen bei Rückfragen bezüglich der KS sich doch mit meinem Arzt oder Therapeuten in Verbindung zu setzen, was natürlich bis heute nicht pasiert ist.
NÖÖÖ, das geht ja auch nicht, deine Ärzte und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht, die dürfen SB HINZ und SB KUNZ GAR NICHTS erzählen, wenn überhaupt ist nur der MDK der KK befugt bei deinen (aktuell) behandelnden Ärzten (lt. AU-Bescheinigung) Erkundigungen über den Stand der Dinge einzuholen, das machen die üblicherweise auch schriftlich.
Für weitere Nachforschungen müssen selbst die (vom MDK) um eine Schweigepflicht-Entbindung (bei DIR) "ersuchen"...ein SB der KK DARF überhaupt keine Ärzte einfach so befragen, wann du mal wieder arbeiten könntest, deswegen versuchen die das ja DIREKT bei dir und möglichst telefonisch, denn eigentlich dürfen die DIR solche Fragen auch gar nicht stellen...
Darum habe ich auch meine Zweifel, dass die tatsächlich den Reha-Bericht vorliegen haben, dann bräuchten sie DICH doch nicht mehr nerven, dann wüßten sie doch was da drin steht...trotzdem meine Frage an dich...liegt DIR SELBER dieser Bericht komplett vor oder deinem Arzt (dann lass dir bitte eine Kopie geben) ...
Das wäre nicht ganz unwichtig für einen Antrag auf EM-Rente wenn du vorher selber weißt, was da so drin steht, denn dieser Bericht wird bei der Prüfung des Antrages in jedem Falle mit einbezogen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
