Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
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Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag auf ALG I nach Par. 125 angenommen - schon mal was.
Nun soll ich den Gesundheitsfragebogen ausfülen. Was gibts dabei zu beachten? Dass ich (ausgesteuert) weiter AU bin, darf ich da auch ankreuzen, oder?
Hinten dran hängen 10 Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, DRV, Rehaklinik, MDK, Gesundheitsamt, Sozialgericht,...), die ich natürlich nicht ausfüllen will. Wie gehe ich da am besten vor? Eigene Befunde einreichen statt Schweigepflichtentbindungen? Oder denen nur erlauben, dass sie einen Bericht von meinem HA anfordern dürfen?
Danach folgt dann wohl ein Termin beim Afa-Gutachter.
Nun soll ich den Gesundheitsfragebogen ausfülen. Was gibts dabei zu beachten? Dass ich (ausgesteuert) weiter AU bin, darf ich da auch ankreuzen, oder?
Hinten dran hängen 10 Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, DRV, Rehaklinik, MDK, Gesundheitsamt, Sozialgericht,...), die ich natürlich nicht ausfüllen will. Wie gehe ich da am besten vor? Eigene Befunde einreichen statt Schweigepflichtentbindungen? Oder denen nur erlauben, dass sie einen Bericht von meinem HA anfordern dürfen?
Danach folgt dann wohl ein Termin beim Afa-Gutachter.
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Hallo Schiko
Du nimmst deine Arztbriefe alle selber mit ....keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben!!!!!!!!!!!!
Ich hatte das für meinen HA gemacht fataler Fehler....weil die nun immer beim HA anfragen können. Sobald er am Montag aus dem Urlaub ist werde ich diese wieder rückgängig machen
Sie werden dir die Schweigepflichtsentbindungen dann nochmal zuschicken! Trotzdem nicht ausfüllen!!!!!!!! Sie versuchten das immer wieder ,sag einfach das du deine Befunde alles selber mit zu dem Termin nimmst. Habe ich auch so gemacht. Das Du noch Au bist kannst du ruhig ausfüllen. Wenn du dann beim Gutachter bist wird er dir dann sagen das du bereit bist leichte Tätikeiten zu machen sonst bekommst du kein Geld...war bei mir jedenfalls so.
LG Suse
Du nimmst deine Arztbriefe alle selber mit ....keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben!!!!!!!!!!!!
Ich hatte das für meinen HA gemacht fataler Fehler....weil die nun immer beim HA anfragen können. Sobald er am Montag aus dem Urlaub ist werde ich diese wieder rückgängig machen

Sie werden dir die Schweigepflichtsentbindungen dann nochmal zuschicken! Trotzdem nicht ausfüllen!!!!!!!! Sie versuchten das immer wieder ,sag einfach das du deine Befunde alles selber mit zu dem Termin nimmst. Habe ich auch so gemacht. Das Du noch Au bist kannst du ruhig ausfüllen. Wenn du dann beim Gutachter bist wird er dir dann sagen das du bereit bist leichte Tätikeiten zu machen sonst bekommst du kein Geld...war bei mir jedenfalls so.
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Beim Gesundheitsfragebogen ist vor allem zu beachten, dass der genauso freiwillig ist, wie die Schweigepflichtsentbindungen. Soll heissen: Wenn Du irgendwo Zweifel hast, was Du reinschreiben sollst, am besten gar nicht beantworten. Einfach nur die Fragen beantworten (wenn überhaupt), die unverfänglich sind. Sollte das irgendjemand monieren, sagst Du einfach, dass Du das gerne persönlich mit dem Arzt beim GA besprechen möchtest.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
hallo,
eigentlich darf der SB da nichts monieren..weil er den Gesundheitsfragebogen gar nicht durchlesen darf...
wenn du den Bogen ausfüllen willst, dann würde ich ihn anschließend in einen versiegelten Umschlag geben, mit einem Anschreiben an den ärztl. dienst, dass sie dir eben kurz bestätigen sollen, dass der Umschlag ungeöffnet bei ihnen eingegangen ist..
Mir haben sie das schriftlich bestätigt, und im gleichen Atemzug aber moniert, dass ich die Schweigepflcihtentbindungen "vergessen" habe, auszufüllen..
ne, die hab ich nciht vergessen, die kriegen die nicht..
LG
Vrori
eigentlich darf der SB da nichts monieren..weil er den Gesundheitsfragebogen gar nicht durchlesen darf...
wenn du den Bogen ausfüllen willst, dann würde ich ihn anschließend in einen versiegelten Umschlag geben, mit einem Anschreiben an den ärztl. dienst, dass sie dir eben kurz bestätigen sollen, dass der Umschlag ungeöffnet bei ihnen eingegangen ist..
Mir haben sie das schriftlich bestätigt, und im gleichen Atemzug aber moniert, dass ich die Schweigepflcihtentbindungen "vergessen" habe, auszufüllen..
ne, die hab ich nciht vergessen, die kriegen die nicht..
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Doppeloma
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Hallo sicko,
Entschuldige, wenn ich da ein wenig "schulmeisterlich" rüberkomme, es ist schon irgendwie "absurd", wenn man in D so langsam in den Glauben versetzt wird, dass es eine besondere Gnade sei, einen Antrag irgendwo abgeben zu dürfen...
War das jetzt dein Gedanke mit dem § 125 oder wurde der von der SB genannt....
Dann ist die nämlich auch nicht auf dem Laufenden (DIR verzeihe ich das, DU MUSST das ja nicht WISSEN), dass es seit April der § 145 SGB III ist , im § 125 III steht seit dem ganz was Anderes drin...das WILLST du bestimmt NICHT haben /beantragen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
), dass diese Unterlagen ALLE freiwillig sind, es steht übrigens auch drauf, was du dabei beachten solltest (sofern du da was ausfüllen möchtest
) haben dir Ja @Vrori und @das Blaulicht schon geschrieben, dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ausgefüllt haben diese Unterlagen in den Händen eines SB der AfA NIX mehr zu suchen, das geht dann ALLES NUR noch den Med. Dienst was an.
Davon interessiert die tatsächlich NUR, das was du für die DRV und die Reha-Kliniken unterschreiben würdest, der Rest wird nur zur "Verwirrung und Tarnung" dabei gelegt, oder warst du schon jemals beim Gesundheitsamt oder vom Sozialgericht aus bei einem Arzt /Gutachter...
Wenn ja, WAS will die AfA damit anfangen, um deine aktuelle Leistungsfähigkeit (Restleistungsfähigkeit) für den Arbeitsmarkt festzustellen, da sollte AUCH drauf stehen, dass es freiwillig ist das zu unterschreiben UND auch, dass man diese Zustimmung JEDERZEIT (für die Zukunft) widerrufen kann...dann KANN man es ebenso auch gleich bleiben lassen, ODER...ansonsten bleibt das (nach meinen letzten Informationen) für VOLLE 3 JAHRE gültig...
Ich habe damals NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht entbunden, allerdings wurde die auch "geimpft" meinen reha-Bericht NICHT an die AfA zu geben, denn auch der "befreite Arzt" muss die vom Patienten gesetzten Grenzen einhalten und DARF nicht ALLES rausgeben (von anderen Stellen) was er so vorliegen hat.
Sie wurde übrigens von der Afa NIE angeschrieben...
Es ist IMMER besser (ausgewählte) Befunde (in Kopie) SELBER mit zur Untersuchung (!!!) zu nehmen, bekommen die VORER schon zuviel von dir "geliefert", wirst du gar nicht erst zum Arzt geschickt, dann machen die ein GA nach "Aktenlage" und für diese "Aktenlage" hast du dann SELBER gesorgt.
Das wird der SB (beim nächsten Besuch) im Zweifel NICHT gefallen, aber das ist dein gutes Recht und wenn sie dazu anderer Meinung ist, soll sie dir dafür die Rechtsgrundlage schriftlich geben, aber BITTE NICHT der Verweis auf die "Mitwirkungspflicht"....freiwillige Dinge unterliegen NICHT der Mitwirkungspflicht...
Den Fragebogen hatte ich nur "grob" ausgefüllt, so die Sachen die immer wieder gefragt werden (KI-Krankheiten und sowas), Fragen nach Familien-Angehörigen (Eltern /Geschwister) habe dort NICHT beantwortet, was hat das mit meiner "Restleistungsfähigkeit" bei der AfA zu tun, der Amtsarzt soll mich ja nicht behandeln...da MUSS der sowas nicht WISSEN.
Hast du einen festen (schriftlichen) Termin für die Abgabe und bei WEM sollst du das dann abgeben...
Lt. Dienstanweisung soll sogar ein EXTRA-Umschlag dafür mit ausgegeben werden, aber ich habe noch nie davon gehört, dass es wirklich gemacht wurde...also NUR im verschlossenen Umschlag und am Besten DIREKT zum Med . Dienst geben, wenn du vorher was abgeben möchtest."zur ersten Orientierung für den Amtsarzt"...den rest soll der gefälligst bei der Untersuchung selber herausfinden und direkt mit dir besprechen.
Natürlich DARF der SB nicht alle Diagnosen bekommen (Teil A bleibt beim Med. Dienst), der bekommt NUR den Teil B mit der Leistungseinschätzung (also WAS du noch wie lange machen darfst oder auch nicht) und danach MUSS der sich dann bei deiner "Vermittlung" richten.
Ich bekam das GA dann direkt nach Hause geschickt und dabei die Aufforderung einen EM-renten-Antrag (innerhalb 4 Wochen) nachzuweisen, dammit ich weiterhin ALGI nach § 125 (damals stimmte das so noch) erhalten könne, der Amtsarzt hatte festgestellt, dass man auf dem Arbeitsmarkt KEINE Verwendung mehr für mich hat, wenn DER das SOOO schreibt, ist das in Ordnung...dann kommt man gar nicht erst in die Vermittlung.
Das war allerdings schon 2009, inzwischen machen die oft deutlich MEHR Theater bei den Ausgesteuerten...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Hast du auch eine Eingangsbestätigung erhalten, den Antrag MUSS sie anehmen egal nach welchem §§, JEDER Bürger hat das Recht bei Behörden Anträge zu stellen, auf WAS auch IMMER und die Behörde ist gesetzlich verpflichtet diesen Antrag anzunehmen, zu bearbeiten und einen Bescheid dazu zu erteilen ...Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag auf ALG I nach Par. 125 angenommen - schon mal was.


Entschuldige, wenn ich da ein wenig "schulmeisterlich" rüberkomme, es ist schon irgendwie "absurd", wenn man in D so langsam in den Glauben versetzt wird, dass es eine besondere Gnade sei, einen Antrag irgendwo abgeben zu dürfen...

War das jetzt dein Gedanke mit dem § 125 oder wurde der von der SB genannt....

Dann ist die nämlich auch nicht auf dem Laufenden (DIR verzeihe ich das, DU MUSST das ja nicht WISSEN), dass es seit April der § 145 SGB III ist , im § 125 III steht seit dem ganz was Anderes drin...das WILLST du bestimmt NICHT haben /beantragen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/125.html
Hat sie dich dazu informiert (wie es lt. Diensanweisungen ihre Pflicht istNun soll ich den Gesundheitsfragebogen ausfülen. Was gibts dabei zu beachten? Dass ich (ausgesteuert) weiter AU bin, darf ich da auch ankreuzen, oder?





Ausgefüllt haben diese Unterlagen in den Händen eines SB der AfA NIX mehr zu suchen, das geht dann ALLES NUR noch den Med. Dienst was an.
Hinten dran hängen 10 Schweigepflichtsentbindungen (Ärzte, DRV, Rehaklinik, MDK, Gesundheitsamt, Sozialgericht,...), die ich natürlich nicht ausfüllen will.
Davon interessiert die tatsächlich NUR, das was du für die DRV und die Reha-Kliniken unterschreiben würdest, der Rest wird nur zur "Verwirrung und Tarnung" dabei gelegt, oder warst du schon jemals beim Gesundheitsamt oder vom Sozialgericht aus bei einem Arzt /Gutachter...



Wenn ja, WAS will die AfA damit anfangen, um deine aktuelle Leistungsfähigkeit (Restleistungsfähigkeit) für den Arbeitsmarkt festzustellen, da sollte AUCH drauf stehen, dass es freiwillig ist das zu unterschreiben UND auch, dass man diese Zustimmung JEDERZEIT (für die Zukunft) widerrufen kann...dann KANN man es ebenso auch gleich bleiben lassen, ODER...ansonsten bleibt das (nach meinen letzten Informationen) für VOLLE 3 JAHRE gültig...
Ich habe damals NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht entbunden, allerdings wurde die auch "geimpft" meinen reha-Bericht NICHT an die AfA zu geben, denn auch der "befreite Arzt" muss die vom Patienten gesetzten Grenzen einhalten und DARF nicht ALLES rausgeben (von anderen Stellen) was er so vorliegen hat.
Sie wurde übrigens von der Afa NIE angeschrieben...


Es ist IMMER besser (ausgewählte) Befunde (in Kopie) SELBER mit zur Untersuchung (!!!) zu nehmen, bekommen die VORER schon zuviel von dir "geliefert", wirst du gar nicht erst zum Arzt geschickt, dann machen die ein GA nach "Aktenlage" und für diese "Aktenlage" hast du dann SELBER gesorgt.
Das wird der SB (beim nächsten Besuch) im Zweifel NICHT gefallen, aber das ist dein gutes Recht und wenn sie dazu anderer Meinung ist, soll sie dir dafür die Rechtsgrundlage schriftlich geben, aber BITTE NICHT der Verweis auf die "Mitwirkungspflicht"....freiwillige Dinge unterliegen NICHT der Mitwirkungspflicht...


Den Fragebogen hatte ich nur "grob" ausgefüllt, so die Sachen die immer wieder gefragt werden (KI-Krankheiten und sowas), Fragen nach Familien-Angehörigen (Eltern /Geschwister) habe dort NICHT beantwortet, was hat das mit meiner "Restleistungsfähigkeit" bei der AfA zu tun, der Amtsarzt soll mich ja nicht behandeln...da MUSS der sowas nicht WISSEN.
Hast du einen festen (schriftlichen) Termin für die Abgabe und bei WEM sollst du das dann abgeben...

Lt. Dienstanweisung soll sogar ein EXTRA-Umschlag dafür mit ausgegeben werden, aber ich habe noch nie davon gehört, dass es wirklich gemacht wurde...also NUR im verschlossenen Umschlag und am Besten DIREKT zum Med . Dienst geben, wenn du vorher was abgeben möchtest."zur ersten Orientierung für den Amtsarzt"...den rest soll der gefälligst bei der Untersuchung selber herausfinden und direkt mit dir besprechen.
Das kommt ganz darauf an wie großügig du schon vorher mit deinen Gesundheitsdaten umgehst, wenn die meinen den Arzt brauchen sie nur noch "abschreiben lassen" aus den gelieferten Unterlagen, dann kommt DIREKT das fertige GA vom Med. Dienst, bzw. eine Einladung zum SB, um das "Ergebnis" mit dir zu besprechen.Danach folgt dann wohl ein Termin beim Afa-Gutachter.
Natürlich DARF der SB nicht alle Diagnosen bekommen (Teil A bleibt beim Med. Dienst), der bekommt NUR den Teil B mit der Leistungseinschätzung (also WAS du noch wie lange machen darfst oder auch nicht) und danach MUSS der sich dann bei deiner "Vermittlung" richten.
Ich bekam das GA dann direkt nach Hause geschickt und dabei die Aufforderung einen EM-renten-Antrag (innerhalb 4 Wochen) nachzuweisen, dammit ich weiterhin ALGI nach § 125 (damals stimmte das so noch) erhalten könne, der Amtsarzt hatte festgestellt, dass man auf dem Arbeitsmarkt KEINE Verwendung mehr für mich hat, wenn DER das SOOO schreibt, ist das in Ordnung...dann kommt man gar nicht erst in die Vermittlung.
Das war allerdings schon 2009, inzwischen machen die oft deutlich MEHR Theater bei den Ausgesteuerten...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Post von der Afa. Sie ebnötigen den "vollständig ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen".
Hierzu sei ich nach Par. 60 Absatz 1 des 1. SGB verpflichtet. Sie drohen mit Versagung des ALG.
Hm, ich las hier doch, die Schweigepflichtsentbindungen gehören nicht zur Mitwirkungspflicht, oder?
Gibts irgendwas, womit ich das der SBin belegen kann, ein Urteil, an Dienstanweisung o.ä.?
Hierzu sei ich nach Par. 60 Absatz 1 des 1. SGB verpflichtet. Sie drohen mit Versagung des ALG.
Hm, ich las hier doch, die Schweigepflichtsentbindungen gehören nicht zur Mitwirkungspflicht, oder?
Gibts irgendwas, womit ich das der SBin belegen kann, ein Urteil, an Dienstanweisung o.ä.?
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Hallo sicko,
Beschwere dich in Nürnberg über diese Frechheit und stelle dort GENAU die Fragen, die du hier gestellt hast...seit WANN ist Freiwilliges PFLICHT und wo ist das gesetzlich festgelegt.
Das Schreiben kopieren und im Anhang mitschicken !!!
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
viewtopic.php?p=27436#p27436
Was da steht ist immer noch deren Dienstanweisung, MEHR gibt es da nicht mehr zu sagen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

NEEE, bist du NICHT, du bist NUR verpflichtet einen Termin beim Arzt wahrzunehmen (§ 62 SGB I), freiwillige Unterlagen auszufüllen und Schweigepflicht-Entbindungen zu unterschreiben KANN keine Mitwirkungspflicht sein, weil absolut freiwillig, WER will das jetzt von dir haben...SB oder Med. Dienst...Post von der Afa. Sie ebnötigen den "vollständig ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen".
Hierzu sei ich nach Par. 60 Absatz 1 des 1. SGB verpflichtet. Sie drohen mit Versagung des ALG.


Das stimmt ja auch, außerdem steht es überall drauf, das geht nicht mit § 60 (allgemeine Mitwirkungspflicht) "auszuhebeln"...Hm, ich las hier doch, die Schweigepflichtsentbindungen gehören nicht zur Mitwirkungspflicht, oder?


Da brauchst du kein Urteil, das würde die sowieso NICHT interessieren...sie soll gefälligst ihre DA zum § 145 LESEN...UND was zum Thema freiwillig auf den Unterlagen DIREKT draufsteht...WAS brauchen die eigentlich noch...Gibts irgendwas, womit ich das der SBin belegen kann, ein Urteil, an Dienstanweisung o.ä.?


Beschwere dich in Nürnberg über diese Frechheit und stelle dort GENAU die Fragen, die du hier gestellt hast...seit WANN ist Freiwilliges PFLICHT und wo ist das gesetzlich festgelegt.



Das Schreiben kopieren und im Anhang mitschicken !!!
E-Mail:
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
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Was da steht ist immer noch deren Dienstanweisung, MEHR gibt es da nicht mehr zu sagen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Hallo,
du bist dazu nicht verpflichtet...es ist unglaublich...
schau hier:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2011.pdf
das betrifft zwar Hartz IV..aber es steht klar drin, dass die Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen nicht zu den Mitwirkungspflihten gehören..
wenn du magst, schicke ich dir eine Ausschnitt aus meinem Antwortschreiben vom Bundesdatenchutz zu...da steht glasklar drin, dass die geforderten Unterlagen nicht zu den Mitwirkungsfplichten zählen.
dazu muss ich dir aber folgendes Risiko erklären:
ich habe mich auch gewehrt, habe auch diese Drohbriefe erhalten...das ging über 8 monate so....im Febr. 2012 wurde dann das ALG wegen "fehlender Unterlagen Schweigepflicht und Gesundheits.." eingestellt.
man entzog mir das ALG I...
zwischenzeitlich hatte ich den Datenschutz in Bonn angeschrieben und um Klärung gebeten. Der Datenschutz schrieb dann meine Afa-Behörde an und bat die um eine Stellungnahme.
In dieser Stellungnahme übertraf sich die Agentur selber..sie teilten dem Datenschutz kurzerhand mit, dass zwar niemand mich zwingen kann eine Schweigepflichtentbindung und einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen, aber zur ärztl.Begutachtung müss e ich erscheinen und da ich das nicht getan hätte, wäre das ALG I eingestellt worden!!
man erinnere sich..ich habe einen Bescheid, woraus hervorgeht, dass die geforderten Unterlagen nicht abgegeben wurde..
dem Datenschutz erzählten sie schriftlich!!, dass die Unterlagen gar nicht erzwungen werden dürfen, aber trotzdem das ALG I eingestellt wurde, weil ich ja den ärztlTermin nicht wahrgenommen hätte.
Ich habe gleich im Febr. dann nach erfolglosem Widerspruch Klage eingereicht...und was macht diese Bande? teilt dem Sozialgericht mit, dass ich natürlich nicht verpflcihtet werden kann, die geforderten Unterlagen einzureichen. Es ging ihnen nur darum, dass ich halt die ärztl.Begutachtungen nicht durchgeführt hätte, ich wäre zu den anberaumten Terminen nicht erschienen..
die haben in meinen Augen die Akten manipuliert..
sie nannten dem Datenschutz und auch dem Sozialgericht einen Termin, im letzten Jahr im Sommer, an dem ich angeblich zu einer Begutachtung vorgeladen worden wäre...den Termin ich aber wegen Erkrankung nicht hätte wahrnehemn können..
dummerweise haben sie einen Termin ausgesucht, zu dem mir das Einladungsschreiben noch vorliegt...man hat mich nicht zum Arzt,sondern zur SB eingeladen..Frau X möchte mit ihnen über ihren beruflich..blalbalbla..
tja, das habe ich jetzt dem Sozialgericht und auch dem datenschutz in einem Brief, mit beigefügten Beweisen noch einmal geschildert..
des weiteren schrieben sie dem Datenschutz und dem Sozialgericht, dass ich dann für Ende Dezember erneut zu einer ärztl.Begutachtung vorgeladen war und auch diesen Termin nicht wahrgenommen hätte.
Ich hatte nie ein Schreiben bekommen, in dem ich zu einer ärztl.Begutachtung vorgeladen war, ich habe nicht ein Schreiben mit einem Meldegrund nach § 309 SGB erhalten.
Im Dezember schrieb man mir zwar noch einmal, ich wollte (??) die Schweigepflcihtentbindungen beim ärztl.Dienst unterschreiben und hierzu gäbe man mir an den Tagen ... bis... die Gelegenheit....
das war keine Einladung nach 309 für ein Gutachten..
naja, jetzt haben wir, mein Anwalt und ich, noch einmal das sozialgericht mit unseren Beweisen informiert und den Datenschutz ebenfalls..ich will, dass der Datenschutz dagegen vorgeht..so können die mit ihren "Kunden" jedenfalls nicht umgehen..
Sie schreiben fürs Gericht und für den Datenschutz, dass ich die Begutachtungstermin nicht eingehalten hätte und nur deswegen das ALG I eingestellt wurde...
aber auf dem Bescheid steht glasklar: wegen fehlender Mitwirkung, Schweigepflcihtentbindung und Gesundheitsfragebogen..
ich bin inzwischen davon überzeugt, dass in unserem Rechtsstaat mit Sicherheit nicht alles rechtssicher bearbeitet wird, schon gar nicht bei Afa und Co...
ich hab noch so ein Bonbon aus der Stellungnahme der Afa für das Sozialgericht:
"Ergänzend sei lediglich angemerkt, dass die Beklagte niemanden zwingen kann und will, eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Letztlich muss aber die Klägerin dann die Konsequenzen ihrer "Verweigerung" wie im vorliegenden fall, tragen. Insofern ist die Freiwilligkeit nicht so zu interpretieren, wie die Klägerin es gerne verstanden haben will.
Erlaubt sei das Heranziehen des folgenden Vergleichs. Jeder Arbeitnehmer geht letztlich in Deutschland "freiwillig" zur Arbeit, denn kein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer dazu zwingen. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer aber auf das Gehalt bzw. den Lohn angewiesen ist, gehen diese zu Arbeit - letztlich (un)freiwillig.!!"
Das muss man sich mal im Munde zergehen lassen, was die hier für ein absurdes Beispiel abgeben und auch, wie sie über die Arbeitnehmer in Deutschland denken...alles faule Säcke, wenn sie das Geld nicht bräuchten, würden sie nicht arbeiten gehen..
ist das zu fassen?
Ich werde das alles an die große Glocke hängen, das geht bis in die Presse und ins Fernsehen..
das, lasse ich mir nicht bieten..
puh...mit rauchendem Kopf..lg.
Vrori
du bist dazu nicht verpflichtet...es ist unglaublich...
schau hier:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/me ... r_2011.pdf
das betrifft zwar Hartz IV..aber es steht klar drin, dass die Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen nicht zu den Mitwirkungspflihten gehören..
wenn du magst, schicke ich dir eine Ausschnitt aus meinem Antwortschreiben vom Bundesdatenchutz zu...da steht glasklar drin, dass die geforderten Unterlagen nicht zu den Mitwirkungsfplichten zählen.
dazu muss ich dir aber folgendes Risiko erklären:
ich habe mich auch gewehrt, habe auch diese Drohbriefe erhalten...das ging über 8 monate so....im Febr. 2012 wurde dann das ALG wegen "fehlender Unterlagen Schweigepflicht und Gesundheits.." eingestellt.
man entzog mir das ALG I...
zwischenzeitlich hatte ich den Datenschutz in Bonn angeschrieben und um Klärung gebeten. Der Datenschutz schrieb dann meine Afa-Behörde an und bat die um eine Stellungnahme.
In dieser Stellungnahme übertraf sich die Agentur selber..sie teilten dem Datenschutz kurzerhand mit, dass zwar niemand mich zwingen kann eine Schweigepflichtentbindung und einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen, aber zur ärztl.Begutachtung müss e ich erscheinen und da ich das nicht getan hätte, wäre das ALG I eingestellt worden!!
man erinnere sich..ich habe einen Bescheid, woraus hervorgeht, dass die geforderten Unterlagen nicht abgegeben wurde..
dem Datenschutz erzählten sie schriftlich!!, dass die Unterlagen gar nicht erzwungen werden dürfen, aber trotzdem das ALG I eingestellt wurde, weil ich ja den ärztlTermin nicht wahrgenommen hätte.
Ich habe gleich im Febr. dann nach erfolglosem Widerspruch Klage eingereicht...und was macht diese Bande? teilt dem Sozialgericht mit, dass ich natürlich nicht verpflcihtet werden kann, die geforderten Unterlagen einzureichen. Es ging ihnen nur darum, dass ich halt die ärztl.Begutachtungen nicht durchgeführt hätte, ich wäre zu den anberaumten Terminen nicht erschienen..
die haben in meinen Augen die Akten manipuliert..
sie nannten dem Datenschutz und auch dem Sozialgericht einen Termin, im letzten Jahr im Sommer, an dem ich angeblich zu einer Begutachtung vorgeladen worden wäre...den Termin ich aber wegen Erkrankung nicht hätte wahrnehemn können..
dummerweise haben sie einen Termin ausgesucht, zu dem mir das Einladungsschreiben noch vorliegt...man hat mich nicht zum Arzt,sondern zur SB eingeladen..Frau X möchte mit ihnen über ihren beruflich..blalbalbla..
tja, das habe ich jetzt dem Sozialgericht und auch dem datenschutz in einem Brief, mit beigefügten Beweisen noch einmal geschildert..
des weiteren schrieben sie dem Datenschutz und dem Sozialgericht, dass ich dann für Ende Dezember erneut zu einer ärztl.Begutachtung vorgeladen war und auch diesen Termin nicht wahrgenommen hätte.
Ich hatte nie ein Schreiben bekommen, in dem ich zu einer ärztl.Begutachtung vorgeladen war, ich habe nicht ein Schreiben mit einem Meldegrund nach § 309 SGB erhalten.
Im Dezember schrieb man mir zwar noch einmal, ich wollte (??) die Schweigepflcihtentbindungen beim ärztl.Dienst unterschreiben und hierzu gäbe man mir an den Tagen ... bis... die Gelegenheit....
das war keine Einladung nach 309 für ein Gutachten..
naja, jetzt haben wir, mein Anwalt und ich, noch einmal das sozialgericht mit unseren Beweisen informiert und den Datenschutz ebenfalls..ich will, dass der Datenschutz dagegen vorgeht..so können die mit ihren "Kunden" jedenfalls nicht umgehen..
Sie schreiben fürs Gericht und für den Datenschutz, dass ich die Begutachtungstermin nicht eingehalten hätte und nur deswegen das ALG I eingestellt wurde...
aber auf dem Bescheid steht glasklar: wegen fehlender Mitwirkung, Schweigepflcihtentbindung und Gesundheitsfragebogen..
ich bin inzwischen davon überzeugt, dass in unserem Rechtsstaat mit Sicherheit nicht alles rechtssicher bearbeitet wird, schon gar nicht bei Afa und Co...
ich hab noch so ein Bonbon aus der Stellungnahme der Afa für das Sozialgericht:
"Ergänzend sei lediglich angemerkt, dass die Beklagte niemanden zwingen kann und will, eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Letztlich muss aber die Klägerin dann die Konsequenzen ihrer "Verweigerung" wie im vorliegenden fall, tragen. Insofern ist die Freiwilligkeit nicht so zu interpretieren, wie die Klägerin es gerne verstanden haben will.
Erlaubt sei das Heranziehen des folgenden Vergleichs. Jeder Arbeitnehmer geht letztlich in Deutschland "freiwillig" zur Arbeit, denn kein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer dazu zwingen. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer aber auf das Gehalt bzw. den Lohn angewiesen ist, gehen diese zu Arbeit - letztlich (un)freiwillig.!!"
Das muss man sich mal im Munde zergehen lassen, was die hier für ein absurdes Beispiel abgeben und auch, wie sie über die Arbeitnehmer in Deutschland denken...alles faule Säcke, wenn sie das Geld nicht bräuchten, würden sie nicht arbeiten gehen..
ist das zu fassen?
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LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Herrlich. Ich wusste, ich hatte hier irgendwo sowas gelesen. Genau die Info brauchte ich.
Traurig nur, dass die meisten sich davon einschüchtern lassen und gleich alles unterschreiben.
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Re: Gesundheitsfragebogen der Afa - was beachten?
Hallo,
naja, wenn sie dir das Geld streichen und du nur irgendwann in 3 Jahren dein Recht bekommst...dann kann man sich schon mal einschüchtern lassen...
Teile bitte wieder mit, wie das bei dir dann abgelaufen ist..
Ich benötige für das Sozialgericht (zu unserer Anklage) jede Menge Antwortschreiben von den Agenturen.
LG
Vrori
naja, wenn sie dir das Geld streichen und du nur irgendwann in 3 Jahren dein Recht bekommst...dann kann man sich schon mal einschüchtern lassen...
Teile bitte wieder mit, wie das bei dir dann abgelaufen ist..
Ich benötige für das Sozialgericht (zu unserer Anklage) jede Menge Antwortschreiben von den Agenturen.
LG
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