Abgeltung Urlaubsanspruch
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Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo Annette und Ihr anderen, die Interesse an diesem Thema haben.
Also mein AG hat es nun endlich geschafft, auf meine schriftliche Anfrage eine (positive)
Antwort zu schicken.
Zitat:
..................
Die Richter des EuGH führten weiter aus, dass eine zeitliche Begrenzung von 18 Monaten vernünftigerweise als Übertragungszeitraum angesehen werden kann,
der dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht zuwiderläuft, da er sicherstellt, dass dieser Anspruch seine positve Wirkung für den Arbeitnehmer als Erholungszeit behält.
Folgender Urlaubsanspruch besteht für Frau verelda:
Urlaubsjahr 2010 - 3 Tage
Urlaubsjahr 2011 - 33 Tage
Urlaubsjahr 2012 - 15 Tage
Die Beträge sind steuer-und sozialversicherungspflichtig.........
Und dann sogar der unerwartete Dank :
für die geleistete Arbeit im...... nochmals (??hä??) herzlichen Dank und für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünschen wir
weiterhin alles Gute, besonders Gesundheit......
lG
verelda
Also mein AG hat es nun endlich geschafft, auf meine schriftliche Anfrage eine (positive)
Antwort zu schicken.
Zitat:
..................
Die Richter des EuGH führten weiter aus, dass eine zeitliche Begrenzung von 18 Monaten vernünftigerweise als Übertragungszeitraum angesehen werden kann,
der dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub nicht zuwiderläuft, da er sicherstellt, dass dieser Anspruch seine positve Wirkung für den Arbeitnehmer als Erholungszeit behält.
Folgender Urlaubsanspruch besteht für Frau verelda:
Urlaubsjahr 2010 - 3 Tage
Urlaubsjahr 2011 - 33 Tage
Urlaubsjahr 2012 - 15 Tage
Die Beträge sind steuer-und sozialversicherungspflichtig.........
Und dann sogar der unerwartete Dank :
für die geleistete Arbeit im...... nochmals (??hä??) herzlichen Dank und für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünschen wir
weiterhin alles Gute, besonders Gesundheit......
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verelda
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo Verelda!
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe von meinem Ex-Arbeitgeber noch nichts wieder gehört, Antrag war im Mai, Anruf vom Vereinsvorsitzenden im Juni, seitdem nichts mehr...
Ich werde mich nach meiner Klinik-Entlassung darum kümmern, werde wohl doch zum RA gehen müssen.
Liebe Grüße
Annette
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe von meinem Ex-Arbeitgeber noch nichts wieder gehört, Antrag war im Mai, Anruf vom Vereinsvorsitzenden im Juni, seitdem nichts mehr...
Ich werde mich nach meiner Klinik-Entlassung darum kümmern, werde wohl doch zum RA gehen müssen.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Seit dem 7.8.12 gibt es ein neues Gesetz des Bundesarbeitsgerichtes
Urlaubsabgeltung nur für 15 Monate- siehe unter Bundesarbeitsgericht-Entscheidung vom 7.8.12
Aktenzeichen: 9 AZR 353/10
Viele Grüsse
Anja
Urlaubsabgeltung nur für 15 Monate- siehe unter Bundesarbeitsgericht-Entscheidung vom 7.8.12
Aktenzeichen: 9 AZR 353/10
Viele Grüsse
Anja
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo Anja,
Ansonsten wurde dieses Urteil hier bereits veröffentlicht, trotzdem vielen DANK für deine Mühe
viewtopic.php?f=10&t=3269
Liebe Grüße von der Doppeloma
Gerichte haben mit GESETZEN nicht viel zu tun, die fällen Urteile und das sind und werden keine Gesetze...Seit dem 7.8.12 gibt es ein neues Gesetz des Bundesarbeitsgerichtes
Ansonsten wurde dieses Urteil hier bereits veröffentlicht, trotzdem vielen DANK für deine Mühe
viewtopic.php?f=10&t=3269
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
hallo,
wie darf ich das mit dem urlaubsanspruch verstehen ? auf was bezieht sich das ?
habe keine vorherigen beiträge dazu gefunden.
also wie/wann/warum urlaubsanspruch ?
bitte klärt mich mal auf .
lg nicki
wie darf ich das mit dem urlaubsanspruch verstehen ? auf was bezieht sich das ?
habe keine vorherigen beiträge dazu gefunden.
also wie/wann/warum urlaubsanspruch ?
bitte klärt mich mal auf .
lg nicki
- Doppeloma
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo nicki,
Darum geht es auch in dem verlinkten Urteil, denn im Moment werden da dauernd Änderungen gemacht, weil die AG natürlich möglichst wenig Urlaubs-Ansprüche in Geld auszahlen wollen.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht darauf KEIN Anspruch den Urlaub ausgezahlt zu bekommen (Urlaubs-Abgeltung) wenn man wegen langer Krankheit keinen Urlaub nehmen konnte, ein Anspruch auf Urlaubs-GELD (Sonderzahlung) ist davon unabhängig zu betrachten, das ist dann Arbeitsvertraglich /Tarif-Vertraglich geregelt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Aktuell betrifft dich das noch gar nicht (soweit ich mich erinnere, besteht ja dein Arbeitsverhältnis noch), es geht um den Urlaubsanspruch /Abgeltung, wenn man wegen EM-Rente und /oder Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis endgültig ausscheidet und den zustehenden Urlaub NICHT mehr nehmen kann, wegen Krankheit (Bescheinigter AU)...dazu gibt es hier aber schon einige Informationen...wie darf ich das mit dem urlaubsanspruch verstehen ? auf was bezieht sich das ?
habe keine vorherigen beiträge dazu gefunden.
also wie/wann/warum urlaubsanspruch ?
bitte klärt mich mal auf .
Darum geht es auch in dem verlinkten Urteil, denn im Moment werden da dauernd Änderungen gemacht, weil die AG natürlich möglichst wenig Urlaubs-Ansprüche in Geld auszahlen wollen.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht darauf KEIN Anspruch den Urlaub ausgezahlt zu bekommen (Urlaubs-Abgeltung) wenn man wegen langer Krankheit keinen Urlaub nehmen konnte, ein Anspruch auf Urlaubs-GELD (Sonderzahlung) ist davon unabhängig zu betrachten, das ist dann Arbeitsvertraglich /Tarif-Vertraglich geregelt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
hallo doppeloma,
vielen dank für deine erläuterung.
weisst du zufällig auch wie das ist wenn man em-rente bekommen würde mit dem arbeitsverhältnis ? das müsste dann doch aufgelöst werden ? auch bei zeitrente ? bzw. hat man anspruch auf eine abfindung wenn man wegen em-rente das arbeitsverhältnis auflösen müsste ?
hast du da zufällig auch ahnung ?
lg nicki
vielen dank für deine erläuterung.
weisst du zufällig auch wie das ist wenn man em-rente bekommen würde mit dem arbeitsverhältnis ? das müsste dann doch aufgelöst werden ? auch bei zeitrente ? bzw. hat man anspruch auf eine abfindung wenn man wegen em-rente das arbeitsverhältnis auflösen müsste ?
hast du da zufällig auch ahnung ?
lg nicki
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo Nicki!
Während einer befristeten Berentung ruht das Arbeitsverhältnis, es endet nur dann automatisch mit Ablauf des Monats, wenn die Rente unbefristet gewährt wurde.
http://446162.forumromanum.com/member/f ... _dich.html
Liebe Grüße
Annette
Während einer befristeten Berentung ruht das Arbeitsverhältnis, es endet nur dann automatisch mit Ablauf des Monats, wenn die Rente unbefristet gewährt wurde.
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Liebe Grüße
Annette
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Nein, man hat keinen Anspruch auf eine Abfindung.nicki hat geschrieben: hat man anspruch auf eine abfindung wenn man wegen em-rente das arbeitsverhältnis auflösen müsste ?lg nicki
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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