Gutachten nach § 109 SGB
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Gutachten nach § 109 SGB
Mein Rechtsstreit gegen die RV gerät immer mehr ins stocken.
Ich habe mir überlegt, ob ich ein]Gutachten nach § 109 SGB beantragen soll.
Wer hat bereits Erfahrung damit.
Kurz zu meinem Problem: Es geht um die Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht-also vor 2000
Ihr werdet Euch wundern, warum dies solange benötigt um zu einer Entscheidung zu kommen.
Trotz Untätigkeitsklagen kam die Bearbeitung nicht voran. In der Zwischenzeit hat die RV sogar Gutachten vernichtet.
(eigene Gutachten die erstellt worden sind)
Ich bin neu in diesem Forum, habe schon viel gelesen, aber so ein Fall wie meiner konnte ich nicht finden.
Ihr seht auch so kann die RV mit einem umgehen.
Ich bin zwar bei einem Anwalt für Sozialrecht aber solangsam habe ich kein Vertrauen mehr.
So nun zurück zu meiner Frage: wer hat Erfahrung mit einem eigenen Gutachten gemacht.
Vielleicht kann mir auch jemand einen neutralen Gutachter nennen.
Vielen Dank.
Herzliche Grüsse
Anja
Ich habe mir überlegt, ob ich ein]Gutachten nach § 109 SGB beantragen soll.
Wer hat bereits Erfahrung damit.
Kurz zu meinem Problem: Es geht um die Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht-also vor 2000
Ihr werdet Euch wundern, warum dies solange benötigt um zu einer Entscheidung zu kommen.
Trotz Untätigkeitsklagen kam die Bearbeitung nicht voran. In der Zwischenzeit hat die RV sogar Gutachten vernichtet.
(eigene Gutachten die erstellt worden sind)
Ich bin neu in diesem Forum, habe schon viel gelesen, aber so ein Fall wie meiner konnte ich nicht finden.
Ihr seht auch so kann die RV mit einem umgehen.
Ich bin zwar bei einem Anwalt für Sozialrecht aber solangsam habe ich kein Vertrauen mehr.
So nun zurück zu meiner Frage: wer hat Erfahrung mit einem eigenen Gutachten gemacht.
Vielleicht kann mir auch jemand einen neutralen Gutachter nennen.
Vielen Dank.
Herzliche Grüsse
Anja
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
Hallo,
mein Anwalt kennt einige Gutachter..."mit denen haben wir nach der 109er Regelung sehr gute Erfahrungen gemacht"..
tja, und dann hat er wohl bei der RS-Versicherung "grünes Licht" beantragt und im Juli war ich bereits bei dem 1. Gutachter und der 2. Gutachter (eine 2. Fachrichtung) ist bereits beim Sozialgericht beantragt...
wichtig ist, dass der Anwalt den Gutachter kennt und den einschätzen kann....
man selber hat ja gar keine Erfahrung und weiß nicht, wie die Gutachter gestrickt sind...
von daher würde ich auf jeden Fall noch einen Termin beim Anwalt vereinbaren und die Sache mit ihm durchsprechen.
....
ich kann es gar nicht glauben...seit wann läuft dein Fall denn nun?
und die DRV hat Gutachten vernichtet? Was sagt dann das sozialgericht zu solch einer Vorgehensweise?
LG
Vrori
mein Anwalt kennt einige Gutachter..."mit denen haben wir nach der 109er Regelung sehr gute Erfahrungen gemacht"..
tja, und dann hat er wohl bei der RS-Versicherung "grünes Licht" beantragt und im Juli war ich bereits bei dem 1. Gutachter und der 2. Gutachter (eine 2. Fachrichtung) ist bereits beim Sozialgericht beantragt...
wichtig ist, dass der Anwalt den Gutachter kennt und den einschätzen kann....
man selber hat ja gar keine Erfahrung und weiß nicht, wie die Gutachter gestrickt sind...
von daher würde ich auf jeden Fall noch einen Termin beim Anwalt vereinbaren und die Sache mit ihm durchsprechen.
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ich kann es gar nicht glauben...seit wann läuft dein Fall denn nun?
und die DRV hat Gutachten vernichtet? Was sagt dann das sozialgericht zu solch einer Vorgehensweise?
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
man...das sind ja über 12 Jahre....jetzt hast du aber mein Interesse geweckt....Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht-also vor 2000
wäre schön wenn du darüber noch was näheres Posten würdest....
so zum §109....hatte da auch schon ein Paar Ga....
beim letzten war es so dass ich vom SG eine Frist bekam innerhalb dieser einen Ga zu benennen...
vom VDK (Ra Prozess LSG) bekam ich keine Hilfe nur ich solle bei meinen behandelten Ärzten nachfragen ob sie ggf.mir weiterhelfen könnten.....
Weihnachtszeit kurz vor Jahresende....keiner der empfohlenen Ärzte (Ga) hatte Zeit....für mich.
also hab ich versucht über´s Internet einen Passenden Ga zu finden.....
Tja seine Webseite war sehr viel versprechend...so nahm ich dann Kontakt auf...er sagte zu ...LSG gab sein OK...
es dauerte dann doch noch 3 Monate bis ich einen Termin bekam....(da hätte bestimmt auch einer der empfohlenen Ärzte zeit gehabt).....
nun das Ga wurde in der normalen Sprechstunde (total überfüllte Praxis)"da zwischen geschoben".....sah den Arzt nur "Häppchen weise"die Technischen Untersuchungen wurden von seinen MTA durchgeführt...mit ihm selbst hab ich keine 1/2 Std gesprochen insgesamt war ich aber fast 8 Std in der Praxis....
erst als dann das LSG das fehlen seines Ga reklamierte und mein Ra ihn noch mal angeschrieben hatte kam sein Ga
.....und was soll ich sagen.....von dem wenigen was ich mit ihm besprochen hatte gar nix.....sondern einfach (zum teil kopiert)nur die aussagen der Vorherigen Ga.....

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
an Vrori,
das Gericht sagt nichts zu den vernichteten Unterlagen der RV. Die RV hat dies auch schriftlich bestätigt, dass Gutachten vernichtet worden sind.
Und in einem laufenden Verfahren dürfen keine Unterlagen vernichtet werden. Die Gerichte tun nichts gegen die RV
Viele Grüsse
Anja 12
das Gericht sagt nichts zu den vernichteten Unterlagen der RV. Die RV hat dies auch schriftlich bestätigt, dass Gutachten vernichtet worden sind.
Und in einem laufenden Verfahren dürfen keine Unterlagen vernichtet werden. Die Gerichte tun nichts gegen die RV
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
Hallo,
hast du die vernichteten Unterlagen denn noch in Kopie? oder die Gutachter?
Lg
Vrori
hast du die vernichteten Unterlagen denn noch in Kopie? oder die Gutachter?
Lg
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Vrori
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
Hallo Vrori,
zum damaligen Zeitpunkt habe ich keine Kopien mir geben lassen, damals wußte ich noch nicht zu viel wie heute und am Anfang habe ich auch das Verfahren selbst geführt.
Viele Grüsse
Anka
zum damaligen Zeitpunkt habe ich keine Kopien mir geben lassen, damals wußte ich noch nicht zu viel wie heute und am Anfang habe ich auch das Verfahren selbst geführt.
Viele Grüsse
Anka
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Re: Gutachten nach § 109 SGB
Hallo,
das ist ja fast unglaublich...Sachen passieren...
schlimm...und der Leidtragende ist immer der Antragsteller...
LG
Vrori
das ist ja fast unglaublich...Sachen passieren...
schlimm...und der Leidtragende ist immer der Antragsteller...
LG
Vrori
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Vrori
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Vrori
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