Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
- Hamburger Deern
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Doppeloma:
ist dasSpiel denn so ähnlich wie Mensch ärgere dich nicht?
Ich schreibe dann in meine EGV folgendes
Ich erkläre mich bereit ALLES medizinisch NOCH MÖGLICHE (in Absprache mit meinem Facharzt natürlich) zu unternehmen um meinen Gesundheitszustand zu verbessern bzw. dafür Sorge tragen das der jetztige Zustand sich nicht noch weiter verschlimmert....wenn möglich.
Ausserdem werde ich auch weiterhin - wenn es keine Wunderheilung geben sollte - meine AU Bescheinigungen dem JC einreichen.
Sollte es zur Wunderheilung kommen werde ich mir umgehend einen Ausbildugsplatz suchen
PUNKT
*ironie-aus*
Ich bitte hier alle um entschuldigung das ich heute etwas albern bin, hatte nen Kasper zum Frühstück ;-)
Nein, in Warheit freue ich mich heute einfach mal über den errungenen Erfolg dank der
LIEBEN DOPPELOMA
ist dasSpiel denn so ähnlich wie Mensch ärgere dich nicht?
Ich schreibe dann in meine EGV folgendes
Ich erkläre mich bereit ALLES medizinisch NOCH MÖGLICHE (in Absprache mit meinem Facharzt natürlich) zu unternehmen um meinen Gesundheitszustand zu verbessern bzw. dafür Sorge tragen das der jetztige Zustand sich nicht noch weiter verschlimmert....wenn möglich.
Ausserdem werde ich auch weiterhin - wenn es keine Wunderheilung geben sollte - meine AU Bescheinigungen dem JC einreichen.
Sollte es zur Wunderheilung kommen werde ich mir umgehend einen Ausbildugsplatz suchen
PUNKT
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Nein, in Warheit freue ich mich heute einfach mal über den errungenen Erfolg dank der
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Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- aggi61
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Wenn du das unterschreibst und dagegen verstößt - dann gibt es eine Sanktion - die ziehen dir 10% abHamburger Deern hat geschrieben:Doppeloma:
ist dasSpiel denn so ähnlich wie Mensch ärgere dich nicht?
Ich schreibe dann in meine EGV folgendes
Ich erkläre mich bereit ALLES medizinisch NOCH MÖGLICHE (in Absprache mit meinem Facharzt natürlich) zu unternehmen um meinen Gesundheitszustand zu verbessern bzw. dafür Sorge tragen das der jetztige Zustand sich nicht noch weiter verschlimmert....wenn möglich.
Ausserdem werde ich auch weiterhin - wenn es keine Wunderheilung geben sollte - meine AU Bescheinigungen dem JC einreichen.
Sollte es zur Wunderheilung kommen werde ich mir umgehend einen Ausbildugsplatz suchen
PUNKT
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Gabi
Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem
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- Doppeloma
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Hallo Hamburger Deern,
RICHTIG, nur vermisse ich oft das "Menschliche" bei den Ausstellern von EGV-Vorschlägen, mal von den grundsätzlichen Rechtskenntnissen (wenigstens) IHRE eigene Arbeit betreffend abgesehen ???
ALSO WAS BIETET dein JC, damit es dir (bald) BESSER gehen KANN...
KEINE nervigen Anrufe mehr (hast du schließlich VERBOTEN!!!) , KEINE Drohbriefe mehr, weil du freiwillige (oder sogar "selbstgebastelte" ???) Unterlagen nicht unterschreiben (oder deinem Arzt vorlegen !!!) und anschließend NICHT deiner neugierigen (aber medizinisch NICHT ausgebildeten) SB zur Verfügung stellen WILLST...
Das JC verpflichtet sich diese (gesetzlichen Richtlinien!!!) in der Zukunft strikt zu befolgen und dich IN RUHE (unter pünktlicher Fortzahlung deiner zustehenden Leistungen) gesund werden zu lassen, als Ergänzung/Erleichterung könnte der nächste Bewilligungs-Bescheid mal auf EIN GANZES JAHR ausgestellt werden.
AUCH diese Möglichkeit ist aber schon gesetzlich geregelt, für den Fall, dass relevate Veränderungen der (finanziellen) Lage NICHT zu erwarten sind...
ICH freue mich auch SEHR mit dir und FÜR DICH, dass wir die gemeinsam SOOO "abwatschen" konnten...da hast du SEHR VIEL MUT bewiesen, aber wie du siehst, hat es sich gelohnt...
Liebe Grüße von der Doppeloma
ist dasSpiel denn so ähnlich wie Mensch ärgere dich nicht?
RICHTIG, nur vermisse ich oft das "Menschliche" bei den Ausstellern von EGV-Vorschlägen, mal von den grundsätzlichen Rechtskenntnissen (wenigstens) IHRE eigene Arbeit betreffend abgesehen ???
Mal abgesehen DAVON, dass solch Gesundheits-Kram in KEINER EGV was zu suchen hat, MUSST du dann aber deine SB, dein JC AUCH PARI an deiner Genesung beteiligen, ein VERTRAG soll ja IMMER Vorteile und /oder Pflichten FÜR BEIDE Seiten beinhalten.Ich schreibe dann in meine EGV folgendes
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ALSO WAS BIETET dein JC, damit es dir (bald) BESSER gehen KANN...
KEINE nervigen Anrufe mehr (hast du schließlich VERBOTEN!!!) , KEINE Drohbriefe mehr, weil du freiwillige (oder sogar "selbstgebastelte" ???) Unterlagen nicht unterschreiben (oder deinem Arzt vorlegen !!!) und anschließend NICHT deiner neugierigen (aber medizinisch NICHT ausgebildeten) SB zur Verfügung stellen WILLST...
Das JC verpflichtet sich diese (gesetzlichen Richtlinien!!!) in der Zukunft strikt zu befolgen und dich IN RUHE (unter pünktlicher Fortzahlung deiner zustehenden Leistungen) gesund werden zu lassen, als Ergänzung/Erleichterung könnte der nächste Bewilligungs-Bescheid mal auf EIN GANZES JAHR ausgestellt werden.
AUCH diese Möglichkeit ist aber schon gesetzlich geregelt, für den Fall, dass relevate Veränderungen der (finanziellen) Lage NICHT zu erwarten sind...
DAS ist überflüssig (wie ALLES ANDERE eigentlich AUCH), weil es sowieso schon gesetzlich geregelt ist, wie du dich bei einer AU zu verhalten hast, SCHADE um das Papier und die Mühe für so einen (EIGENEN) EGV-Vorschlag...mein VORSCHLAG, LASS es einfach bleiben...kommt ein VA, haben wir ganz sicher MEHR SPASSAusserdem werde ich auch weiterhin - wenn es keine Wunderheilung geben sollte - meine AU Bescheinigungen dem JC einreichen.
NAJA, den Blick in die "Glaskugel" überlassen wir doch lieber der SB und dem AMT, wenn du wieder SOOO FITT bist, besorgst du dir AUCH OHNE deren "HILFE" deinen "Traum-Job" oder eben deinen "Ausbildungsplatz", wenn dir das lieber ist...Sollte es zur Wunderheilung kommen werde ich mir umgehend einen Ausbildugsplatz suchen
ICH freue mich auch SEHR mit dir und FÜR DICH, dass wir die gemeinsam SOOO "abwatschen" konnten...da hast du SEHR VIEL MUT bewiesen, aber wie du siehst, hat es sich gelohnt...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Ich vertraue auf deine Erfahrung
Warte nun auf die Dinge die da kommen.......
Und ja Doppeloma, ich war mutig, aber nur dank deiner tollen Hilfe
Und wenn ich denn Gesund wäre bräuchte ich nicht mehr als einen Anruf zu tätigen um einen Job zu bekommen
und auch die erneute Selbständigkeit wäre nicht ausgeschlossen.....WENN ICH DENN GESUND WÄRE
Warte nun auf die Dinge die da kommen.......
Und ja Doppeloma, ich war mutig, aber nur dank deiner tollen Hilfe
Und wenn ich denn Gesund wäre bräuchte ich nicht mehr als einen Anruf zu tätigen um einen Job zu bekommen
und auch die erneute Selbständigkeit wäre nicht ausgeschlossen.....WENN ICH DENN GESUND WÄRE
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
uiuiuiiiiiiiiiiiiiii Doppeloma das "Spiel" geht in die zweite Runde
mir fällt gerade auf hier schreib ichs noch und beim Termin selber hab ichs glatt vergessen
ich sag ja immer wieder solche Termine bringen mich irgendwie total durcheinander
das sind dann auf einmal so viele Informationen die ich erst sortieren muss und das geht eben bei mir unterschiedlich schnell bzw. langsam
dieses ganze gelaber von der SB hat mich so eingelullt das ich auf meinen eigentlichen Plan - für den Fall das ich jemals wieder Gesund werde- in dem Moment gar nicht gekommen bin
ist nun aber eh egal denke ich da die SB ja eh von vornherein diese Massnahme angedacht haben muss
nun wird wohl demnächst der VA eintrudeln gelle weil ich die EGV nicht unterschreiben werde
danke Doppeloma
habe da noch was gelesen von wegen "unter Vorbehalt" unterschreiben dann kann es keinen VA geben....man muss aber Feststellungsklage einreichen beim Gericht
Hat das hier schon mal wer gemacht?
mir fällt gerade auf hier schreib ichs noch und beim Termin selber hab ichs glatt vergessen
ich sag ja immer wieder solche Termine bringen mich irgendwie total durcheinander
das sind dann auf einmal so viele Informationen die ich erst sortieren muss und das geht eben bei mir unterschiedlich schnell bzw. langsam
dieses ganze gelaber von der SB hat mich so eingelullt das ich auf meinen eigentlichen Plan - für den Fall das ich jemals wieder Gesund werde- in dem Moment gar nicht gekommen bin
ist nun aber eh egal denke ich da die SB ja eh von vornherein diese Massnahme angedacht haben muss
nun wird wohl demnächst der VA eintrudeln gelle weil ich die EGV nicht unterschreiben werde
danke Doppeloma
habe da noch was gelesen von wegen "unter Vorbehalt" unterschreiben dann kann es keinen VA geben....man muss aber Feststellungsklage einreichen beim Gericht
Hat das hier schon mal wer gemacht?
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Hallo Hamburger Deern,
Feststellungsklage, OH WEH, weswegen denn, im Grunde steht doch erst mal NIX drin, in der EGV wo irgendwas "festgestellt werden müßte", dass es dich total unzumutbar belastet...die WILL (angeblich) dass du "gesund wirst" und DU willst das doch auch, kannst doch aber KEINE Garantie dafür unterschreiben, dass und WANN du wieder gesund sein wirst...
Das aktuelle Teil ist so wie es ist, einfach NUR Quatsch und die Gültigkeit von 1 Jahr ist rechtlich (eigentlich) nicht zulässig...wenn du das unbedingt vor Gericht ausfechten willst, kannst du das immer noch machen, wenn dein Widerspruch auf einen (eventuellen) VA abgelehnt wurde...
Den VA nehmen wir dann (wenn einer kommt) entsprechend auseinander, das verspreche ich dir und bis DAHIN...HOLST du einfach mal LUFT...nicht ALLES was man mal irgendwo "gehört hat", ist auch wirklich SINNVOLL...man muss immer den konkreten Einzelfall betrachten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Bitte vergiss doch diese EGV einfach mal, "unter Vorbehalt" unterschreiben ist doch kompletter Blödsinn, was willst du damit erreichen...dann könne es keinen VA geben ...wer sagt das...wenn die Einen machen will, dann macht die das.habe da noch was gelesen von wegen "unter Vorbehalt" unterschreiben dann kann es keinen VA geben....man muss aber Feststellungsklage einreichen beim Gericht
Feststellungsklage, OH WEH, weswegen denn, im Grunde steht doch erst mal NIX drin, in der EGV wo irgendwas "festgestellt werden müßte", dass es dich total unzumutbar belastet...die WILL (angeblich) dass du "gesund wirst" und DU willst das doch auch, kannst doch aber KEINE Garantie dafür unterschreiben, dass und WANN du wieder gesund sein wirst...
Das aktuelle Teil ist so wie es ist, einfach NUR Quatsch und die Gültigkeit von 1 Jahr ist rechtlich (eigentlich) nicht zulässig...wenn du das unbedingt vor Gericht ausfechten willst, kannst du das immer noch machen, wenn dein Widerspruch auf einen (eventuellen) VA abgelehnt wurde...
Den VA nehmen wir dann (wenn einer kommt) entsprechend auseinander, das verspreche ich dir und bis DAHIN...HOLST du einfach mal LUFT...nicht ALLES was man mal irgendwo "gehört hat", ist auch wirklich SINNVOLL...man muss immer den konkreten Einzelfall betrachten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
huhu
ich hab dir mal den link geschickt, bin mir nicht sicher ob der hier richtig wäre
neneneeeeee ICH habe das sicher nicht vor, da würden meine eh schon dünnen und langsam ergrauten Haare vermutlich noch viel schlimmer werden
fand es aber sehr interessant was anscheinend andere sich so trauen, schon heftig
Und nein natürlich kann ich ihr nicht sagen wann oder ob ich jemals wieder so Gesund werde das ich mir so etwas zutrauen würde, wie denn auch
da werden Dinge von einem erwartet die man gar nicht erfüllen KANN
Also das DIE nichts tun wird wenn ich den Mist nicht unterschreibe glaube ich im Traum nicht
die hat sich fest gebissen - wie n Pittbull
Ich versuche ja schon Luft zu holen aber ich gestehe DAS GELINGT MIR EINFACH NICHT
aber klasse zu wissen das du da bist wenns los geht.....
ich hab dir mal den link geschickt, bin mir nicht sicher ob der hier richtig wäre
neneneeeeee ICH habe das sicher nicht vor, da würden meine eh schon dünnen und langsam ergrauten Haare vermutlich noch viel schlimmer werden
fand es aber sehr interessant was anscheinend andere sich so trauen, schon heftig
Und nein natürlich kann ich ihr nicht sagen wann oder ob ich jemals wieder so Gesund werde das ich mir so etwas zutrauen würde, wie denn auch
da werden Dinge von einem erwartet die man gar nicht erfüllen KANN
Also das DIE nichts tun wird wenn ich den Mist nicht unterschreibe glaube ich im Traum nicht
die hat sich fest gebissen - wie n Pittbull
Ich versuche ja schon Luft zu holen aber ich gestehe DAS GELINGT MIR EINFACH NICHT
aber klasse zu wissen das du da bist wenns los geht.....
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Hallo Hamburger Deern,
Zumindest DAS wurde ab dem 01.01.2011 mit der Überarbeitung des SGB II abgeschafft, es DARF NICHT mehr sanktioniert werden weil eine EGV nicht unterschrieben wird, da hat ja der SB die Möglichkeit einen VA zu erlassen als Ersatz und "einseitige" Festlegung der Behörde.
Da kann man sich den Schmus mit dem "Vorbehalt" der Unterschrift auf einer EGV auch sparen, denn ein VA ist ja DIREKT mit Widerspruch und Klage angreifbar, auch OHNE, dass es erst eine Sanktion wegen "Pflichtverletzungen" geben muss.
In letzter Zeit gibt es wohl schon einige SEHR aktuelle Urteile dazu, dass ein VA im GANZEN aufgehoben werden MUSS, wenn es auch nur in einem Punkt darin, rechtswidrige Festlegungen gibt.
Es gibt eigentlich KEINEN VA bei dem das nicht der Fall wäre, schon die (bei den SB) äußerst beliebte Verwendung der immer gleichenTextbausteine, sorgt dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Individuelle Eingliederungsleistung gar nicht gegeben ist.
Bei allzu groben Fehlern werden da auch schon häufiger die VA vom Amt lieber selber im Widerspruchsverfahren aufgehoben.
Ich denke mal der Link würde hier allgemein nur irritieren, weil das (wegen der geänderten Rechtslage) nicht mehr so ganz aktuell ist was da drin steht, trotzdem war es für mich mal interessant das zu lesen.
Schalt mal ein wenig ab, wir ärgern deine SB dann schon zurück, wenn es notwendig ist, vielleicht läßt sie das Ganze ja auch im Moment "einfach mal auf sich beruhen", vor nächstes Jahr hat sie doch eigentlich sowieso NIX mit dir "geplant", da ist der Wisch doch eigentlich aktuell sowas von überflüssig...
Liebe Grüße von der Doppeloma
war glaube ich auch besser so, denn das bezieht sich alles auf Urteile von 2007 und zu dieser Zeit konnte man noch sanktioniert werden, weil man eine EGV nicht unterschreiben wollte...ich hab dir mal den link geschickt, bin mir nicht sicher ob der hier richtig wäre
Zumindest DAS wurde ab dem 01.01.2011 mit der Überarbeitung des SGB II abgeschafft, es DARF NICHT mehr sanktioniert werden weil eine EGV nicht unterschrieben wird, da hat ja der SB die Möglichkeit einen VA zu erlassen als Ersatz und "einseitige" Festlegung der Behörde.
Da kann man sich den Schmus mit dem "Vorbehalt" der Unterschrift auf einer EGV auch sparen, denn ein VA ist ja DIREKT mit Widerspruch und Klage angreifbar, auch OHNE, dass es erst eine Sanktion wegen "Pflichtverletzungen" geben muss.
In letzter Zeit gibt es wohl schon einige SEHR aktuelle Urteile dazu, dass ein VA im GANZEN aufgehoben werden MUSS, wenn es auch nur in einem Punkt darin, rechtswidrige Festlegungen gibt.
Es gibt eigentlich KEINEN VA bei dem das nicht der Fall wäre, schon die (bei den SB) äußerst beliebte Verwendung der immer gleichenTextbausteine, sorgt dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Individuelle Eingliederungsleistung gar nicht gegeben ist.
Bei allzu groben Fehlern werden da auch schon häufiger die VA vom Amt lieber selber im Widerspruchsverfahren aufgehoben.
Ich denke mal der Link würde hier allgemein nur irritieren, weil das (wegen der geänderten Rechtslage) nicht mehr so ganz aktuell ist was da drin steht, trotzdem war es für mich mal interessant das zu lesen.
Schalt mal ein wenig ab, wir ärgern deine SB dann schon zurück, wenn es notwendig ist, vielleicht läßt sie das Ganze ja auch im Moment "einfach mal auf sich beruhen", vor nächstes Jahr hat sie doch eigentlich sowieso NIX mit dir "geplant", da ist der Wisch doch eigentlich aktuell sowas von überflüssig...
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
"Schalt mal ein wenig ab..."
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