Gesundheitsfragebogen
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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo,
nachdem ich am 26.04. meinen Gesundheitsfragebogen per Einschreiben mit Rückschein an den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geschickt habe, der Rückschein am 27.04. von jemandem dort entgegen genommen wurde hatte ich gedacht, soweit wäre alles in Ordnung.
Nach unserem Urlaub, der übrigens super war, hatte ich wieder ein Schreiben von der AfA in der Post....es fehlen dem guten Sachbearbeiter noch eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld und der Gesundheitsfragebogen. Hat der wirklich gedacht, er bekommt die Unterlagen zugeschickt?
Ich habe Zeit bis zum 24.05. die Unterlagen einzureichen, ansonsten hätte ich meine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und ich müsse mit Entziehung meines ALG 1 rechnen, bla bla bla...
Ich hab schon alles Beisammen, das Schreiben von meiner KK, auch die Bescheinigung von der DRV über den Zeit des Übergangsgeldes habe ich.
Habe noch ein Schreiben an den guten Mann fertig gemacht, in dem ich ihm erkläre, daß mir die andere Sachbearbeiterin Frau D. gesagt hat, ich solle den Gesundheitsfragebogen in einem geschlossenen Umschlag direkt an den ärztlichen Dienst der AfA schicken, daß der lt. Rückschein bereits dort angekommen sein müßte.....;-)
Werde alles noch kopieren, für meine Unterlagen, und bis zum 21.05. warten und an die AfA wieder per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken.
Werde berichten....LG Molly
nachdem ich am 26.04. meinen Gesundheitsfragebogen per Einschreiben mit Rückschein an den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geschickt habe, der Rückschein am 27.04. von jemandem dort entgegen genommen wurde hatte ich gedacht, soweit wäre alles in Ordnung.
Nach unserem Urlaub, der übrigens super war, hatte ich wieder ein Schreiben von der AfA in der Post....es fehlen dem guten Sachbearbeiter noch eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld und der Gesundheitsfragebogen. Hat der wirklich gedacht, er bekommt die Unterlagen zugeschickt?
Ich habe Zeit bis zum 24.05. die Unterlagen einzureichen, ansonsten hätte ich meine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und ich müsse mit Entziehung meines ALG 1 rechnen, bla bla bla...
Ich hab schon alles Beisammen, das Schreiben von meiner KK, auch die Bescheinigung von der DRV über den Zeit des Übergangsgeldes habe ich.
Habe noch ein Schreiben an den guten Mann fertig gemacht, in dem ich ihm erkläre, daß mir die andere Sachbearbeiterin Frau D. gesagt hat, ich solle den Gesundheitsfragebogen in einem geschlossenen Umschlag direkt an den ärztlichen Dienst der AfA schicken, daß der lt. Rückschein bereits dort angekommen sein müßte.....;-)
Werde alles noch kopieren, für meine Unterlagen, und bis zum 21.05. warten und an die AfA wieder per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken.
Werde berichten....LG Molly
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Re: Gesundheitsfragebogen
ich hatte auch dieses Schreiben bekommen von wegen
"Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und ich müsse mit Entziehung meines ALG 1 rechnen, bla bla bla..."
ich habe, auf aktuelle Anfrage, weder noch eingereicht, o.k. die Schweigepflichtsentbindungen müssen die noch haben vom letzten Jahr
Mittlerweile hab ichs sogar schriftlich vom JC das es sich hier um FREIWILLIGE Unterlagen handelt und auch das meine Leistung NICHT eingestellt wird
Doppeloma......du bist spitze

"Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und ich müsse mit Entziehung meines ALG 1 rechnen, bla bla bla..."
ich habe, auf aktuelle Anfrage, weder noch eingereicht, o.k. die Schweigepflichtsentbindungen müssen die noch haben vom letzten Jahr

Mittlerweile hab ichs sogar schriftlich vom JC das es sich hier um FREIWILLIGE Unterlagen handelt und auch das meine Leistung NICHT eingestellt wird


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Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo zusammen,
nachdem ich bereits per Einschreiben dem SB der AfA erklärt habe, daß ich den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen an den ärztlichen Dienst fristgerecht zurückgeschickt habe, erhielt ich ja umgehend ein Schreiben der AfA, indem noch eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld meiner KK fehlte und er (der SB) noch den Gesundheitsfragebogen bräuchte, damit er über meine Leistung entscheiden könne.
Nochmal habe ich ihm per Einschreiben erklärt, den Gesundheitsfragbogen bereits an den ärztlichen Dienst zurückgeschickt zu haben. Die Bescheinigung legte ich selbstverständlich mit ins Rückschreiben.
Ich hab gedacht, jetzt ist Ruhe und ich bekomme mal so langsam einen Termin beim ärztlichen Dienst. Stattdessen habe ich letzte Woche wieder ein Schreiben des Herrn K. von der AfA bekommen, in dem er mir wiederholt einen leeren Gesundheitsfragebogen zukommen läßt und mir auch wieder schreibt, daß ich mitzuwirken habe und er über meine Leistung entscheiden müsse.
Ich glaub so langsam fängt es an, in mir zu brodeln.
Aber ich bin ja nicht ganz so blöd, ich werde am Dienstag zum SoVD gehen, die sollen mal schauen, ob ich alles ordnungsgemäß und fristgerecht abgegeben habe.
Sollte dies der Fall sein, bekommt er ein letztes Schreiben von mir. Danach wird sich der SoVD darum kümmern.
LG
Molly, die immer noch auf einen Termin zur Untersuchung wartet.
nachdem ich bereits per Einschreiben dem SB der AfA erklärt habe, daß ich den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen an den ärztlichen Dienst fristgerecht zurückgeschickt habe, erhielt ich ja umgehend ein Schreiben der AfA, indem noch eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld meiner KK fehlte und er (der SB) noch den Gesundheitsfragebogen bräuchte, damit er über meine Leistung entscheiden könne.
Nochmal habe ich ihm per Einschreiben erklärt, den Gesundheitsfragbogen bereits an den ärztlichen Dienst zurückgeschickt zu haben. Die Bescheinigung legte ich selbstverständlich mit ins Rückschreiben.
Ich hab gedacht, jetzt ist Ruhe und ich bekomme mal so langsam einen Termin beim ärztlichen Dienst. Stattdessen habe ich letzte Woche wieder ein Schreiben des Herrn K. von der AfA bekommen, in dem er mir wiederholt einen leeren Gesundheitsfragebogen zukommen läßt und mir auch wieder schreibt, daß ich mitzuwirken habe und er über meine Leistung entscheiden müsse.
Ich glaub so langsam fängt es an, in mir zu brodeln.
Aber ich bin ja nicht ganz so blöd, ich werde am Dienstag zum SoVD gehen, die sollen mal schauen, ob ich alles ordnungsgemäß und fristgerecht abgegeben habe.
Sollte dies der Fall sein, bekommt er ein letztes Schreiben von mir. Danach wird sich der SoVD darum kümmern.
LG
Molly, die immer noch auf einen Termin zur Untersuchung wartet.
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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo,
du mußt dich darauf einstellen, dass die dann wirklich das ALG I einstellen...obwohl nachwievor klar ist, dass Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen nicht zu den Mitwirkungspflichten gehören.
Ich habe die Bundesagentur für arbeit genau wegen dieser Punkte verklagt...warte jetzt auf eine Entscheidung durch das Sozialgericht...seit Febr. 2012 wird mir kein ALG I mehr gezahlt....aber ich ziehe das durch..die können nicht einfach fröhlich gegen den Datenschutz verstoßen und auch noch unrechtmäßig das ALG I einstellen...
sollte die Behörde zur Zahlung von ALG I verdonnert werden, werde ich auch den SB, der das veranlasst hat, verklagen..Der bekommt von mir noch ein Zivilklage an den Hals...
LG
Vrori
die noch nicht zum Termin war...aber statt dessen hat man das ALG I eingestellt...
du mußt dich darauf einstellen, dass die dann wirklich das ALG I einstellen...obwohl nachwievor klar ist, dass Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen nicht zu den Mitwirkungspflichten gehören.
Ich habe die Bundesagentur für arbeit genau wegen dieser Punkte verklagt...warte jetzt auf eine Entscheidung durch das Sozialgericht...seit Febr. 2012 wird mir kein ALG I mehr gezahlt....aber ich ziehe das durch..die können nicht einfach fröhlich gegen den Datenschutz verstoßen und auch noch unrechtmäßig das ALG I einstellen...
sollte die Behörde zur Zahlung von ALG I verdonnert werden, werde ich auch den SB, der das veranlasst hat, verklagen..Der bekommt von mir noch ein Zivilklage an den Hals...
LG
Vrori
die noch nicht zum Termin war...aber statt dessen hat man das ALG I eingestellt...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Gesundheitsfragebogen
Liebe Vroni,
du kannst Dir sicher sein, daß ich genau das Gleiche machen werde, sollte es dazu kommen, daß die AfA/der SB meine Leistung einstellt. Da mich keine finanziellen Sorgen plagen, werde ich es darauf ankommen lassen. Sicher wird sich auch die Bundeszentrale in Nürnberg dafür interessieren, wenn ich mit meinem Fall mal an die Öffentlichkeit gehe.....
Ich fühle mich im Recht, habe denen schon mehr als ich überhaupt muss gegeben.
Mich interessiert eigentlich nur, warum der SB die vertraulichen Unterlagen haben will, er weiß doch wohl zu gut, daß es sich hierbei um eine freiwillige Sache handelt. Er bestimmt doch nicht über meine Leistungsfähigkeit, sondern der ÄD der AfA. Warum warten die denn so lange mit der Untersuchung. Ich muss doch sowieso eine EMR beantragen, da das GA der DRV meine Leistungsfähigkeit nur auf unter 6 Std. einschätzt. Da wird sich doch die AfA sowieso dranhängen und mir so schnell wie möglich ans Herz legen, einen Antrag auf EMR zu stellen.
Mich ärgert es nur, daß die sich mit dem Termin beim ÄD so lange warten. Eigentlich wollen die doch auch so schnell wie möglich festgestellt haben, ob ich überhaupt leistungsfähig bin oder nicht.
Ich werde berichten...... LG Molly
du kannst Dir sicher sein, daß ich genau das Gleiche machen werde, sollte es dazu kommen, daß die AfA/der SB meine Leistung einstellt. Da mich keine finanziellen Sorgen plagen, werde ich es darauf ankommen lassen. Sicher wird sich auch die Bundeszentrale in Nürnberg dafür interessieren, wenn ich mit meinem Fall mal an die Öffentlichkeit gehe.....
Ich fühle mich im Recht, habe denen schon mehr als ich überhaupt muss gegeben.
Mich interessiert eigentlich nur, warum der SB die vertraulichen Unterlagen haben will, er weiß doch wohl zu gut, daß es sich hierbei um eine freiwillige Sache handelt. Er bestimmt doch nicht über meine Leistungsfähigkeit, sondern der ÄD der AfA. Warum warten die denn so lange mit der Untersuchung. Ich muss doch sowieso eine EMR beantragen, da das GA der DRV meine Leistungsfähigkeit nur auf unter 6 Std. einschätzt. Da wird sich doch die AfA sowieso dranhängen und mir so schnell wie möglich ans Herz legen, einen Antrag auf EMR zu stellen.
Mich ärgert es nur, daß die sich mit dem Termin beim ÄD so lange warten. Eigentlich wollen die doch auch so schnell wie möglich festgestellt haben, ob ich überhaupt leistungsfähig bin oder nicht.
Ich werde berichten...... LG Molly
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Re: Gesundheitsfragebogen
hallo,
ja das ist gut..wenn du das auch durchziehst, dann werden womöglich mehrere Fälle wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz jetzt in die Öffentlichkeit gelangen. Im Erwerbslosenforum haben sich einige User auch bereits an den Bundesdatenschützer gewandt.
Viel Erfolg für dich..
LG
Vrori
ja das ist gut..wenn du das auch durchziehst, dann werden womöglich mehrere Fälle wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz jetzt in die Öffentlichkeit gelangen. Im Erwerbslosenforum haben sich einige User auch bereits an den Bundesdatenschützer gewandt.
Viel Erfolg für dich..
LG
Vrori
LG
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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo,
melde mich gestärkt aus dem Urlaub zurück.....
Nach langem hin und her mit dem guten Herrn K. von der AfA habe ich nun ein Schreiben des ÄD erhalten. Sie hätten einen Termin für eine Untersuchung und bräuchten jetzt "nur" noch die Schweigepflichtsentbindung für die Einrichtung der DRV, wo ich meine berufl. Reha gemacht habe.
Das mit der Schweigepflichtsentbindung hatten wir doch schon.....ist doch freiwillig, warum versuchen die das denn nun schon wieder?
Das Gutachten meiner berufl. Reha befindet sich schon bei der DRV, werde in dieser Woche noch einen Termin dort vereinbaren und mit meinem SB der Rentenversicherung über die Möglichkeit einer EMR sprechen. Das Gutachten werde ich mir in Kopie mitnehmen und am Tag meiner Untersuchung beim ÄD mitnehmen.
Sollte ich dies dem ÄD der AfA mitteilen, daß ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unerschreibe, weil sie freiwillig sind und ich das GA zur Untersuchung mitbringe. Oder soll ich denen das GA schon vorab mitschicken?
LG Molly
melde mich gestärkt aus dem Urlaub zurück.....
Nach langem hin und her mit dem guten Herrn K. von der AfA habe ich nun ein Schreiben des ÄD erhalten. Sie hätten einen Termin für eine Untersuchung und bräuchten jetzt "nur" noch die Schweigepflichtsentbindung für die Einrichtung der DRV, wo ich meine berufl. Reha gemacht habe.
Das mit der Schweigepflichtsentbindung hatten wir doch schon.....ist doch freiwillig, warum versuchen die das denn nun schon wieder?
Das Gutachten meiner berufl. Reha befindet sich schon bei der DRV, werde in dieser Woche noch einen Termin dort vereinbaren und mit meinem SB der Rentenversicherung über die Möglichkeit einer EMR sprechen. Das Gutachten werde ich mir in Kopie mitnehmen und am Tag meiner Untersuchung beim ÄD mitnehmen.
Sollte ich dies dem ÄD der AfA mitteilen, daß ich die Schweigepflichtsentbindung nicht unerschreibe, weil sie freiwillig sind und ich das GA zur Untersuchung mitbringe. Oder soll ich denen das GA schon vorab mitschicken?
LG Molly
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Re: Gesundheitsfragebogen
Garnicht schicken und auch nicht mitnehmen.
Die wollen es sich doch nur einfach machen, sollen die doch selbst mal arbeiten anstatt einfach abzuschreiben.
Ich würde es jedenfalls so machen, kommen aber bestimmt noch mehr Wortmeldungen dazu.
Die wollen es sich doch nur einfach machen, sollen die doch selbst mal arbeiten anstatt einfach abzuschreiben.

Ich würde es jedenfalls so machen, kommen aber bestimmt noch mehr Wortmeldungen dazu.

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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo,
in den Ausführungsbestimmungen zum alten § 125 bzw. jetzt § 145 steht eindeutig drin, dass der ärztl. Dienst der Arbeitsagentur eigene Feststellungen zum Gesundheistzustand des Antragstellers treffen muss.
Sollten unterschiedliche Beurteilungen auftreten, muss sich die Afa sowie die DRV zusammensetzen und die unterschiedlichen Beurteilungen aus dem Weg räumen...
das ist natürlich viel Arbeit..
also versucht man immer wieder, an diese Gutachten zu kommen...um glasklar abschreiben zu können..man schließt sich dann der Meinung der DRV an...
also abgelehnte Rente, wegen blöden DRV-Gutachten...das heißt für die AFA einsatzfähig....egal, ob man einen Widerspruch oder eine Klage gegen die abgelehnte Rente laufen hat.
Genau aus diesen Gründen habe ich ja auch keine Schweigepflichtentbindungen bzw. Gesundheitsfragebogen utnerschrieben...
das Ergebnis kennt ihr alle...jetzt läuft eine Klage gegen die AFA...
das schlimmste ist aber, dass die Mitarbeiter der Afa sogar in der Stellungnahme für das sozialgericht dermaßen dreist lügen...das ist unglaublich..zum Glück konnte ich das Lügengebäude ziemlich erschüttend, hoffentlich zum Einsturz bringen..
Ich würde an deiner Stelle mir den Passus aus dem 145 ausdrucken und falls er fragt, wo das DRV -Gutachten ist, dann sagst du, wie es ist..du hast es nicht dabei..wenn er dann rumnölt..dann würde ich ihm den Passus aus der Dienstanweisung zeigen..
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
Fehlende Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit
Stand: Aktualisierung 04/2012
(1) Liegt vor Beantragung des Alg bereits eine negative Feststellung
des RVTr vor (z. B. in der Ablehnung eines entsprechenden
Rentenantrags), ist die Arbeitslosigkeit in der Regel nach § 138 zu
beurteilen. Die AA hat in diesen Fällen das Leistungsvermögen selbst
zu beurteilen (BSG DBlR 4569a/AFG § 105a). Schränkt der Arbeitslose
sein Leistungsvermögen so ein, dass objektive Verfügbarkeit
zweifelhaft ist, ist ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes der AA zu
veranlassen
Wühl dich mal durch den 145 durch..bzw. durch die Anweisungen dazu...da gibt es ganz interessante Hinweise..
LG
Vrori
die morgen auch zu einem Gutachter darf..letzte Chance..Gutachten nach § 109 oder so...und dann noch zu einem weiteren Gutachter nach Bremen...ich hab die Schnauze voll..sorry..
in den Ausführungsbestimmungen zum alten § 125 bzw. jetzt § 145 steht eindeutig drin, dass der ärztl. Dienst der Arbeitsagentur eigene Feststellungen zum Gesundheistzustand des Antragstellers treffen muss.
Sollten unterschiedliche Beurteilungen auftreten, muss sich die Afa sowie die DRV zusammensetzen und die unterschiedlichen Beurteilungen aus dem Weg räumen...
das ist natürlich viel Arbeit..
also versucht man immer wieder, an diese Gutachten zu kommen...um glasklar abschreiben zu können..man schließt sich dann der Meinung der DRV an...
also abgelehnte Rente, wegen blöden DRV-Gutachten...das heißt für die AFA einsatzfähig....egal, ob man einen Widerspruch oder eine Klage gegen die abgelehnte Rente laufen hat.
Genau aus diesen Gründen habe ich ja auch keine Schweigepflichtentbindungen bzw. Gesundheitsfragebogen utnerschrieben...
das Ergebnis kennt ihr alle...jetzt läuft eine Klage gegen die AFA...
das schlimmste ist aber, dass die Mitarbeiter der Afa sogar in der Stellungnahme für das sozialgericht dermaßen dreist lügen...das ist unglaublich..zum Glück konnte ich das Lügengebäude ziemlich erschüttend, hoffentlich zum Einsturz bringen..
Ich würde an deiner Stelle mir den Passus aus dem 145 ausdrucken und falls er fragt, wo das DRV -Gutachten ist, dann sagst du, wie es ist..du hast es nicht dabei..wenn er dann rumnölt..dann würde ich ihm den Passus aus der Dienstanweisung zeigen..
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf
Fehlende Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit
Stand: Aktualisierung 04/2012
(1) Liegt vor Beantragung des Alg bereits eine negative Feststellung
des RVTr vor (z. B. in der Ablehnung eines entsprechenden
Rentenantrags), ist die Arbeitslosigkeit in der Regel nach § 138 zu
beurteilen. Die AA hat in diesen Fällen das Leistungsvermögen selbst
zu beurteilen (BSG DBlR 4569a/AFG § 105a). Schränkt der Arbeitslose
sein Leistungsvermögen so ein, dass objektive Verfügbarkeit
zweifelhaft ist, ist ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes der AA zu
veranlassen
Wühl dich mal durch den 145 durch..bzw. durch die Anweisungen dazu...da gibt es ganz interessante Hinweise..
LG
Vrori
die morgen auch zu einem Gutachter darf..letzte Chance..Gutachten nach § 109 oder so...und dann noch zu einem weiteren Gutachter nach Bremen...ich hab die Schnauze voll..sorry..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Doppeloma
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Re: Gesundheitsfragebogen
Hallo Vrori,
Nach § 109 SGG ist ja das, wo man SELBER zahlen MUSS, wenn das in die "Hose geht" (der ausgesuchte GA MUSS trotzdem durch das Gericht zugelassen /vereidigt werden), vom Gericht angeordnet (das Gericht bestimmt den GA selbst /OHNE eigene Kosten) ist nach § 106 SGG, ich dachte aber das war mit den beiden Januar-GA bereits erledigt...
Ich blicke da gerade nicht durch bei dir, liebe Vrori, trotzdem ALLES GUTE.
Sorry Molly...
Liebe Grüße von der Doppeloma

verstehe ich jetzt nicht, liegen denn die GA von Januar schon vor, hast DU die denn selber schon zu lesen bekommen ???die morgen auch zu einem Gutachter darf..letzte Chance..Gutachten nach § 109 oder so...und dann noch zu einem weiteren Gutachter nach Bremen...ich hab die Schnauze voll..sorry..
Nach § 109 SGG ist ja das, wo man SELBER zahlen MUSS, wenn das in die "Hose geht" (der ausgesuchte GA MUSS trotzdem durch das Gericht zugelassen /vereidigt werden), vom Gericht angeordnet (das Gericht bestimmt den GA selbst /OHNE eigene Kosten) ist nach § 106 SGG, ich dachte aber das war mit den beiden Januar-GA bereits erledigt...


Ich blicke da gerade nicht durch bei dir, liebe Vrori, trotzdem ALLES GUTE.

Sorry Molly...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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