Hallo,ich bin neu hier und mich interessiert wie ich mich verhalten
soll.Ich habe EU-Rente beantragt,wurde abgelehnt u.nun läuft der Wiederspruch.Momentan bin ich noch nicht gekündigt aber ausgesteuert.Erhalte also ALG1.Jetzt möchte mein Chef von mir eine ärztliche Beurteilung wegen wiederaufnahme meiner Arbeit.Ich kann diese Arbeit auf keinen Fall mehr machen.Soll ich mich kündigen lassen oder einen Aufhebungsvertrag zustimm
Kündigung
- Fatbob
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Re: Kündigung
Nicht wundern, Post wurde verschoben :-) Thx
Hallo Petrella,
Mach bitte einen neuen Post auf in "dein Fall", sonst wird es unübersichtlich, und wäre nicht fair gabriella
gegenüber wenn ihr Treat gekapert wird.
Du wirst bestimmt hilfe bekommen.
lg
ps: ganz kurz..auf keinen Fall Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selber Kündigen, das gibt mächtig
Ärger.
Hallo Petrella,
Mach bitte einen neuen Post auf in "dein Fall", sonst wird es unübersichtlich, und wäre nicht fair gabriella
gegenüber wenn ihr Treat gekapert wird.
Du wirst bestimmt hilfe bekommen.
lg
ps: ganz kurz..auf keinen Fall Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selber Kündigen, das gibt mächtig
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- dasblaulicht
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Re: Kündigung
Hallo Petrella,
und herzlich willkommen bei uns.
Also zunächst mal: Nicht selber kündigen und keinen Aufhebungsvertrag machen. Wenn Dein AG Dich ordentlich kündigen will, kann man´s eh nicht ändern. Bist Du schwerbehindert oder Schwerbehinderten Gleichgestellt? Dann geht Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes.
Der AG hat von Dir keine ärztlichen Beurteilungen zu verlangen. Die Fortdauer Deiner Arbeitsunfähigkeit muss ihm genügen. Ich glaube auch nicht, dass in einem schwebenden EM-Renten-Verfahren ein Arzt eine Prognose über zukünftige Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit erstellt. Du würdest Dich ja auch ins eigene Fleisch schneiden, wenn Du einen EM-Renten-Antrag laufen hast und gleichzeitig eine Prognose stellst bezüglich der Wiederaufnahme einer Tätigkeit.
Weiß Dein AG denn von dem Rentenantrag? Wenn ja würde ich ihm sagen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens keine Aussage zur künftigen Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit getroffen werden kann. Oder anders formuliert: Allein die Tatsache, dass Du einen EM-Renten-Antrag gestellt hast zeigt doch, dass Du der Auffassung bist, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
und herzlich willkommen bei uns.

Der AG hat von Dir keine ärztlichen Beurteilungen zu verlangen. Die Fortdauer Deiner Arbeitsunfähigkeit muss ihm genügen. Ich glaube auch nicht, dass in einem schwebenden EM-Renten-Verfahren ein Arzt eine Prognose über zukünftige Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit erstellt. Du würdest Dich ja auch ins eigene Fleisch schneiden, wenn Du einen EM-Renten-Antrag laufen hast und gleichzeitig eine Prognose stellst bezüglich der Wiederaufnahme einer Tätigkeit.
Weiß Dein AG denn von dem Rentenantrag? Wenn ja würde ich ihm sagen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens keine Aussage zur künftigen Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit getroffen werden kann. Oder anders formuliert: Allein die Tatsache, dass Du einen EM-Renten-Antrag gestellt hast zeigt doch, dass Du der Auffassung bist, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
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Re: Kündigung
Hallo Petrella,
ich kann mich "Fatbob" und "dasblaulicht" nur anschließen. Nichts unterschreiben, das gibt nur Stress und Ärger!
Hier mal ein kurzer Abriss, was dich evtl. noch erwartet:
Bin selber (zZt ALG1) vor kurzem in der deiner Situation gewesen, allerdings ist mein Antrag auf EM-Rente noch nicht entschieden.
Auch mein AG hat wegen lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Prognose von meinen Ärzten verlangt, die sie natürlich nicht abgeben konnten.
Es geht hierbei um eine negative Gesundheitsprognose, die es ihm rechtlich erlaubt die Kündigung auszusprechen.
Um sein geplantes Vorhaben einer Kündigung trotzdem durchsetzen zu können, hat mein AG eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst.
Lt. Gutachten ist mit einer vollen Erwerbsfähigkeit grundsätzlich zu rechnen, allerdings ist die Prognose eher eingeschränkt als günstig. Eine volle Erwerbsfähigkeit innerhalb der nächsten 24 Monate ist ausgeschlossen.
OK, was mein AG jetzt damit macht, weiß ich noch nicht. Habe im öffentlichen Dienst durch die lange Betriebszugehörigkeit einen "unkündbar Status" erreicht, der mich bei langer Krankheit aber auch nicht schützt. Habe zZt. einen GdB 30, der Widerspruch läuft noch. Parallel habe ich einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA gestellt. So leicht will ich es meinem AG dann auch nicht machen! ;-)
Das Gutachten von der amtsärztlichen Untersuchung habe ich dann zur DRV geschickt, was mir lt. Aussage der Bearbeiterin dort eine erneute Begutachtung durch die RV erspart hat.
So ein Gutachten würde dir in deinem Fall u.U. bei dem Widerspruchsverfahren helfen.
Ich wünsche dir alles Gute!
ich kann mich "Fatbob" und "dasblaulicht" nur anschließen. Nichts unterschreiben, das gibt nur Stress und Ärger!
Hier mal ein kurzer Abriss, was dich evtl. noch erwartet:
Bin selber (zZt ALG1) vor kurzem in der deiner Situation gewesen, allerdings ist mein Antrag auf EM-Rente noch nicht entschieden.
Auch mein AG hat wegen lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Prognose von meinen Ärzten verlangt, die sie natürlich nicht abgeben konnten.
Es geht hierbei um eine negative Gesundheitsprognose, die es ihm rechtlich erlaubt die Kündigung auszusprechen.
Um sein geplantes Vorhaben einer Kündigung trotzdem durchsetzen zu können, hat mein AG eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst.
Lt. Gutachten ist mit einer vollen Erwerbsfähigkeit grundsätzlich zu rechnen, allerdings ist die Prognose eher eingeschränkt als günstig. Eine volle Erwerbsfähigkeit innerhalb der nächsten 24 Monate ist ausgeschlossen.
OK, was mein AG jetzt damit macht, weiß ich noch nicht. Habe im öffentlichen Dienst durch die lange Betriebszugehörigkeit einen "unkündbar Status" erreicht, der mich bei langer Krankheit aber auch nicht schützt. Habe zZt. einen GdB 30, der Widerspruch läuft noch. Parallel habe ich einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA gestellt. So leicht will ich es meinem AG dann auch nicht machen! ;-)
Das Gutachten von der amtsärztlichen Untersuchung habe ich dann zur DRV geschickt, was mir lt. Aussage der Bearbeiterin dort eine erneute Begutachtung durch die RV erspart hat.
So ein Gutachten würde dir in deinem Fall u.U. bei dem Widerspruchsverfahren helfen.
Ich wünsche dir alles Gute!
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