Hallo Diogenes,
wenn man sich nicht mehr für arbeitsfähig fühlt, sollte man den dann notwendigen Schritt tun
und einen Rentenantrag auf EM stellen.
Wenn es NUR auf das eigene "Gefühl" dabei ankäme, würde wohl halb (ODER GANZ

) Deutschland SOFORT EM-Rente beantragen...
Doch Achtung: Als Anspruchsvoraussetzung muss der
Antragsteller in den letzten 5 Jharen vor dem Eintritt des Versicherungsfalles mind. 3 Jahre lang
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Das bedeutet, dass man bei zu langem
Warten seinen EM-Rentenanspruch verlieren kann.
Diese grundsätzlichen Anforderungen sind uns hier schon bekannt, VIEL wichtiger ist, dass man erst mal KRANK genug sein MUSS, damit sich die DRV überhaupt mit dem Antrag beschäftigt.
UND RICHTIG, der Zeitpunkt der Erfüllung der versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen ist DANN abhängig von der Feststellung WANN GENAU der Leistungsfall (die Erwerbsminderung) tatsächlich eingetreten ist...
Ein Hartz IV Empfänger z.B. wird ab 2.1.2013
dauerhaft keine EM-Rente mehr erhalten können, weil bei Hartz IV seit 1.1.2011 keine Pflichtbeiträge
mehr abgeführt werden und er deshalb die Anspruchsvoraussetzung nicht mehr erfüllen kann.
Also rechtzeitig Rentenantrag stellen.
Diese Behauptung ist eindeutig FALSCH und ich möchte dich daher bitten damit HIER niemanden zu verunsichern, mal abgesehen DAVON, dass dein Vortrag/Beitrag mit der Fragestellung in diesem Thema gerade GAR NICHTS zu tun hat.
Der grundsätzliche Rechts-Anspruch auf eine EM-Rente bleibt AUCH (OHNE den Beitrag vom JC, seit 01.01.2011) bei Bezug von Hartz 4 erhalten, ich bekomme SELBER regelmäßig die entsprechenden Bescheinigungen zur Meldung meiner Bezugszeiten vom JobCenter an die Renten-Versicherung.
Mit unbelegten Falschbehauptungen ist HIER NIEMANDEM geholfen, weitere "Informationen" dieser Art, werden daher zukünftig ohne speziellen Kommentar gelöscht.
Nachdenkliche Grüße von der Doppeloma
