Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Tara
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Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Tara » So 13. Mai 2012, 17:16

Hallo an alle....never ending Thema...ihr kennt das ja!

Was bisher geschehen ist (habe ich aus "Mein Fall" herauskopiert):

hier kommt nun mein Fall:
2010 Brustkrebs mit allem was dazu gehört. Im Frühjahr 2011 in der AHB. Dort mehrere psychische Krisen, mit dem Entlassungschein als z.Zt. noch nicht arbeitsfähig entlassen. Noch 3 Wochen (was viel zu kurz war) AU geschrieben, dann bin ich mit 3 Tagen a 3 Stunden in die Wiedereingliederung eingestiegen. Das war schon sehr anstrengend, aber als jemand der sowieso ständig über seine Grenzen geht habe ich das nicht so registriert und mein damaliger Arzt war mir gar keine Hilfe. ( Ich habe mittlerer Weile gewechselt). Nachdem ich dann über 3 Tage a 4 Stunden ( immer noch mit Mühe, Übelkeit...) zu 4 Tage a 4 Stunden gewechselt bin, kam der völlige Zusammenbruch.- Und ich dachte die Chemo wäre schlimm!!! - Bin auch derzeit in Psychotherapie, es wurde eine mittelschwere Depression festgestellt. Nehme auch ein Antidepressivum.
Jetzt hat mir die Krankenkasse mit geteilt, dass ich ausgesteuert werde. Heute habe ich den Brief erhalten und bin gleich damit zur AfA, um den Übergang zu ALG 1 einzuleiten. Jetzt muss ich einige Gutachten besorgen und dann geht es wohl weiter zum ärztlichen Dienst der AfA.
Noch bin ich ganz guter Dinge und auch bereit für eine EU-Rente zu kämpfen, denn für meinen Psychologen und für mich sehe ich auf absehbare Zeit keine Möglichkeit das Mindestmaß an Arbeit zu erfüllen.
Ich möchte mich aber hier auch nochmal für die vielen Infos bedanken, die ich schon über die Seite bekommen habe :Bussi:
Tara


Und jetzt ist folgendes passiert.
Anfang April habe ich nach der Aussteuerung durch die KK innerhalb der" Nachfolgeregelung" ALG1 beantragt und auch erhalten.
Bei diesem Termin habe ich dann ein Papier unterschrieben, welches meine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet, dieses Papier habe ich mir leider nicht in Kopie geben lassen ( MIST)! Das wurde an die DRV weitergeschickt. Nun gut.
Gestern (also ca. 1 Monat später) bekomme ich von der DRV einen freudigen Bescheid, dass mit "IM EILVERFAHREN" eine Reha genehmigt wurde.
Diese wurde von der AFA beantragt.
Die Klinik ist eine onkologische Klinik, in der ich nach der Krebsgeschichte war und dort meine ersten psychischen Zusammenbrüche hatte. Alles wurde im Abschlussbericht dokumentiert.
Aber für den Burn out und die Depression nützt mir das jawohl gar nichts. Und diese Dinge stehen jetzt im Vordergrund.
Will die AfA das ich wieder gesund werde oder wollen die nur nicht mehr zahlen?

Hier meine Fragen:

1. Muss ich diese Reha (überhaupt eine Reha, die mir von außen aufgedrückt wird) antreten?
2. Was geschieht, wenn ich sage, dass ist die falsche Klinik, da geht es mir nur schlechter als vorher?
3. Oder ist es ev. sogar positiv (in Bezug auf EU-Rente) dadurch, dass die dort schon von meinen psychischen Problemen im Ansatz wußten???


Vielen Dank für eure Antworten
Tara

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 13. Mai 2012, 22:34

Hallo Tara, :smile:
Und jetzt ist folgendes passiert.
Anfang April habe ich nach der Aussteuerung durch die KK innerhalb der" Nachfolgeregelung" ALG1 beantragt und auch erhalten.
Bei diesem Termin habe ich dann ein Papier unterschrieben, welches meine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet, dieses Papier habe ich mir leider nicht in Kopie geben lassen ( MIST)!
Wenn du für deine Ärzte eine Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben hast, dann gilt die für den ärztlichen Dienst der AfA und NICHT für die Renten-Versicherung, was immer du da unterschrieben hast, du hast es offenbar VORHER NICHT gelesen...
Das wurde an die DRV weitergeschickt. Nun gut.
Da hat das aber NICHTS zu suchen, wenn es NUR um die Erlaubnis ging, dass deine Ärzte dem Med. Dienst der AfA Auskunft zu deiner Gesundheit geben dürfen... :Ohnmacht:
Gestern (also ca. 1 Monat später) bekomme ich von der DRV einen freudigen Bescheid, dass mit "IM EILVERFAHREN" eine Reha genehmigt wurde.
Diese wurde von der AFA beantragt.
Dann versuche über die DRV (schriftlich bitte !!!) genauso dringend eine Kopie dieses Antrages zu bekommen, dir ist nicht erinnerlich, dass du einem solchen Antrag zugestimmt hast, berufe dich auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X.
Die Klinik ist eine onkologische Klinik, in der ich nach der Krebsgeschichte war und dort meine ersten psychischen Zusammenbrüche hatte. Alles wurde im Abschlussbericht dokumentiert.
Aber für den Burn out und die Depression nützt mir das jawohl gar nichts. Und diese Dinge stehen jetzt im Vordergrund.
Du hast doch die AfA sicher bei der Antragstellung über deinen laufenden EM-Renten-Antrag informiert, ODER...hast du noch GAR keinen Antrag auf EM-Rente laufen...steh ich gerade "auf dem Schlauch"... :confused:
Da ist es eher kontraproduktiv gleichzeitig auch noch einen Antrag auf Reha zu stellen (soll ja bewirken, dass du wieder Arbeitsfähig/Erwerbsfähig wirst), die machen wirklich NUR noch :kack: mit den Antragstellern, besonders nach der Aussteuerung.

Allerdings sollte man dem Antragsteller nicht direkt und so ganz "spontan" JEDE EIGENE Entscheidung dazu aus der Hand nehmen, ob er nun Reha ODER EM-Rente beantragen MÖCHTE, das ist nämlich (eigentlich) immer noch die EIGENE Entscheidung...NACH dem AfA-GA...
Auch dort (bei der AfA) solltest du nochmals schriftlich eine Kopie der von dir am XXX unterschriebenen Unterlagen einfordern, du hast ein Recht darauf von ALLEN Unterlagen die du irgendwo unterschrieben hast, eine Kopie zu bekommen, auch bei der AfA, kannst ruhig mit Beschwerde in Nürnberg und beim Datenschutz drohen, man MUSS NIX unterschreiben und weiß später selber nicht genau, was man da so alles unterschrieben hat...
Will die AfA das ich wieder gesund werde oder wollen die nur nicht mehr zahlen?
Ob du wieder gesund wirst ist der AfA sowas von EGAL, die wollen dich einfach nur als Kostenfaktor so schnell wie möglich wieder loswerden.
Die merken ja auch schon länger, dass es mit den EM-Renten-Anträgen meist nicht so richtig gut läuft und am Ende sehen sie KEINEN Cent von ihrer Vorleistung wieder, also hoffen sie wohl auf eine "Wunderheilung in der Reha".

WO hast du denn diese Unterschrift geleistet, beim Med. Dienst ???
Hast du dir das Gutachten der AfA (Teil A und Teil B) schon DIREKT beim Med. Dienst geholt, da sollte ja zu dieser "Reha-Blitz-Aktion" dann auch irgendwas drinstehen... :confused: :Gruebeln:
1. Muss ich diese Reha (überhaupt eine Reha, die mir von außen aufgedrückt wird) antreten?
Das mußt du erst mal beweisen können, dass dir da was "aufgedrückt" wurde, schließlich hast du das (wahrscheinlich) "freiwillig" SELBER unterschrieben, bist vermutlich auch ALLEINE dort gewesen, also keine Zeugen dafür, dass dir was NICHT erklärt /gesagt und aufgedrückt wurde...WEISST ja bisher SELBER nicht mal GENAU, WAS du da unterschrieben hast... :Verwirrt: :Hilfe:
2. Was geschieht, wenn ich sage, dass ist die falsche Klinik, da geht es mir nur schlechter als vorher?
Das MUSST du direkt mit der DRV klären, bitte sprich VORHER mal mit deinen Ärzten (DRINGEND !!!) was die von der ganzen Sache halten, ob sie im Moment überhaupt eine Reha befürworten würden.
Allgemein MUSS VOR der Abreise ein behandelnder Arzt deine Reha- / und Reisefähigkeit bescheinigen, sind die dagegen, dann KANN auch die AfA NIX machen, immerhin läuft ein EM-Renten-Antrag (???) und DAS ja NICHT aus SPASS...

Geben sie zumindest eine andere Klinik-Empfehlung (eher die psychische Schiene berücksichtigend), dann solltest du das umgehend mit der DRV klären, eine ANDERE (BESSER) geeignete Klinik zu bewilligen.
3. Oder ist es ev. sogar positiv (in Bezug auf EU-Rente) dadurch, dass die dort schon von meinen psychischen Problemen im Ansatz wußten???
Das KANN ich nicht beurteilen, ich kenne deine gesamten gesundheitlichen Probleme dafür nicht gut genug (bin ja auch kein Arzt) und ob das Gesamt-Konzept dieser Klinik für dich (AUCH) AKTUELL eine HILFE darstellen KÖNNTE, kannst du nur selber wissen, weil du schon mal dort gewesen bist.
Wobei man die Therapien innerhalb einer AHB nicht unbedingt mit einem üblichen Reha-Ablauf vergleichen kann, da sind ja meist noch andere Problem der akuten Krankheit /OP im Vordergrund, ich kenne das NUR aus meiner Herz-Reha nach der Klappen-OP.

Da stand zunächst mal die ganz allgemeine Mobilisierung und Kräftigung /Besserung des gesamten Allgemeinbefindens im Vordergrund, meine zweite Reha (auch schon gut ein Jahr später, auf "Wunsch der KK") wurde dann in einer psychosomatischen Reha-Klinik durchgeführt, da wurde die Herz- / Kreislaufgeschichte eher nur noch nebenbei mit berücksichtigt.

Welche Aussagen wurden denn im letzten Reha-Bericht zu deiner Gesamten Arbeitsfähigkeit getroffen, liegt dir dieser Bericht vor ???
Schon erstaunlich wenn dir die DRV nun nach knapp einem Jahr erneut eine Reha bewilligt, allerdings haben AHB auch einen "Sonderstatus", meist wird aber NICHT erneut für GENAU die Selbe Erkrankung in so kurzer Zeit wieder eine Reha bewilligt...irgendwie verstehe ich im Moment weder die AfA noch die DRV... :Verwirrt: :Hilfe:

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 14. Mai 2012, 00:19

SGB 6 § 116

Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe Rentenantragsfiktion

Eingeschränktes Dispositionsrecht des Versicherten


Das Dispositionsrecht des Versicherten ist jedoch eingeschränkt, wenn er von der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 bzw. von der Agentur für Arbeit nach § 125 Abs. 2 SGB 3 aufgefordert worden ist, innerhalb von zehn Wochen bzw. eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

In einem solchen Fall kann der Versicherte sein Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit ausüben.


Aufgrund der Rechtsprechung des BSG vom 26.06.2008 (Az.: B 13 R 141/07 R und B 13 R 37/07 R) ist ein Versicherter in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs auch dann eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst
d a n a c h eine Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 nachschiebt (so genannte nachgeschobene Aufforderung).

Das Gleiche gilt, wenn die Krankenkasse die Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 ausspricht, obwohl sie noch kein Krankengeld leistet (ISRV:NI:FAVR 3/2008 4). Insofern haben die Rentenversicherungsträger ihre bisherige Auffassung, dass das Dispositionsrecht des Versicherten in den beiden zuvor genannten Fallkonstellationen nicht eingeschränkt ist, aufgegeben.


Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).


Für die Aufforderung und Fristsetzung der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 ist die Schriftform zwar nicht zwingend vorgeschrieben (sie wäre demnach rechtstheoretisch auch möglich durch einen Anruf der Krankenkasse); sie dürfte aber in der Praxis im Hinblick darauf, dass die Krankenkasse im Zweifelsfall ihr Vorgehen nach § 51 Abs. 1 SGB 5 nachweisen muss, unverzichtbar sein (ISRV:NI:RBRTS 1/2004 6).
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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Mai 2012, 01:19

Hallo Fatbob, :smile:

soweit OK dein Einwurf, hier geht es aber NICHT, um die Aufforderung durch die Krankenkasse, sondern um eine Unterschrift bei der AfA nach der Aussteuerung, die ganz offenbar unter falschen Voraussetzungen "abgeluchst wurde"...

Eine Aufforderung hat erst mal schriftlich zu erfolgen (sowohl von der KK als auch durch die AfA, wie wollen die eine telefonische Aufforderung denn beweisen ???) und diese Aufforderung gab es ja HIER GAR NICHT, es wurde angeblich die Unterschrift auf eine Schweigepflicht-Entbindung (für Zwecke des Med. Dienstes der AfA !!!) geleistet, über einen Reha-Antrag an die DRV wurde nicht mal gesprochen...das geht ja wohl ein bischen ZU WEIT... :keule:

Leider ist man da wohl ziemlich machtlos, wenn es keine Zeugen für diesen Vorgang gibt, das Dispositionsrecht sich eine gesundheitlich PASSENDE Klinik, durch die DRV bewilligen zu lassen, sehe ich allerdings in KEINEM Falle eingeschränkt, dabei geht es nur um die möglichen Folgen, Umdeutung Reha in Rente darf NICHT mehr abgelehnt werden, Beginn der Rente darf nicht mitbestimmt werden...

Dieses Recht geht NICHT so weit, dass man in Reha MUSS, wenn die eigenen Ärzte nachweislich feststellen, dass man (zum Beginn der Reha-Maßnahme) NICHT Reha-Fähig ist und auch das Klinikwahlrecht darf NICHT so eingeschränkt werden, dass ein Psychisch Kranker (z.B.) in eine rein orthopädische Reha-Klinik geschickt wird, NUR damit es schnell geht... :Verwirrt: :Hilfe:

Der Bezug auf den § 125 dürfte sich im Moment wohl erledigt haben, denn der ist so nicht mehr gültig (jedenfalls nicht mehr mit dem alten Inhalt zur Nahtlosigkeit) ... es reicht eben meistens nicht so ganz, NUR EIN Gesetz zu ändern...:teufel:
Und die Macht der AfA reicht in diesem Bereich nicht halb so weit, wie die der KK, in meiner schriftlichen Aufforderung (die ich NACH dem AfA-GA bekam) hatte ich die Wahl innerhalb eines Monats, entweder eine Leistung zur Teilhabe (also Reha in JEDER gesetzlich möglichen Form) ODER EM-Rente bei der DRV zu beantragen.

Inzwischen dürfte sich deren Dispositionsrecht (bei mir) auch erledigt haben, denn man KANN den Antrag verlangen, zur Einreichung von Widerspruch und Klage darf man aber bei einer Ablehnung (bisher zumindest) noch NICHT gezwungen werden.
Sonst hätte ich ja jetzt das "dünne" Angebot der DRV wohl annehmen MÜSSEN, damit die AfA noch ein bischen Geld zurück bekommt ???

NaJa, wenn mein Vergleichs-Vorschlag durch geht, bekommt sie ja auch noch was zurück, sogar für länger, aber eben NUR die Halbe Rente... :traurig: :grinser:

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 14. Mai 2012, 01:27

Nun, um es auf den Punkt zu bringen, denkst du das sie kein Ärger bekommt wenn sie die REHA nicht antritt ?
Verschieben/andere Klink ist ein ganz anderes Thema.
lg
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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Mai 2012, 02:47

Hallo Fatbob, :smile:
Nun, um es auf den Punkt zu bringen, denkst du das sie kein Ärger bekommt wenn sie die REHA nicht antritt ?
Verschieben/andere Klink ist ein ganz anderes Thema.
Die Gefahr ist aus meiner Sicht geringer als bei der KK, wenn die Ärzte hinter ihr stehen und die Reha-Fähigkeit /Reisefähigkeit (würde ja schon reichen) NICHT bestätigen, was will die AfA dagegen machen... :confused:

Der MDK der KK hat wohl kaum Interesse sich (in diesem Falle) mit den behandelnden Ärzten anzulegen, wenn das NUR im Interesse der AfA wäre, die KK braucht doch aktuell NICHT mehr zahlen, DAS ist doch der spezielle Knackpunkt, wenn man von der KK aufgefordert wird.

Außerdem KANN sie immer noch eigenständig einen EM-Renten-Antrag stellen, falls noch keiner läuft...da MUSS die AfA auch erst mal weiterzahlen.

Ausprobiert habe ich das auch noch nicht, aber ich KONNTE ja auch wählen, WAS ich beantrage bei der AfA, mir hat man ja nicht einfach "irgendwas zur Unterschrift untergeschoben", sie sollte erst mal dafür sorgen, dass sie erfährt, WAS sie da überhaupt unterschrieben hat. :confused:

ICH HABE ja wenigstens diese schriftliche Aufforderung selber vorliegen, das HAT sie ja nicht mal... :Verwirrt: :Hilfe:

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Melly » Mo 14. Mai 2012, 08:32

Hallo Tara,

meine Tochter hat die ihr letzte vorgeschlagene Reha 2012 abgelehnt mit der Begründung, das dort ihre Krankheit nicht auf dem Behandlungskonzept der Einrichtung steht .Sie hat den entsprechende Einrichtungen krankheitsbezogen angegeben und auch eine in kürzester Zeit davon besuchen dürfen.

Klappt nicht immer ,denn vor Jahren wurde ihr diese Ablehnung zum Verhängnis.Sie bekam nix .....
Liebe Grüsse...Melly Bild

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 14. Mai 2012, 11:54

Hallo,

naja, möglicherweise bist du derzeit gar nicht rehafähig? Das müßte dein beh. Arzt dir dann bescheinigen.

Im übrigen..diese unseligen Schweigepflichtentbindungen...da wird unter diese Vordrucke für die ärzte auch gerne eine Schweigepflichtentbindung für die DRV und Versorgungsamt gemogelt...habe ich alles vorliegen...
natürlich nciht unterschrieben...
ich sag ja, die wollen nur die Dinge von der DRV, Gutachten und REHA-Entlassungsberichte, und dann legen sie los...zu ihren gunsten..

Das ist also nichts neues, dass bei den Schweigepflichtentbindungsvordrucken auch solche für die DRV und VA beigefügt sind.

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Mai 2012, 15:19

Hallo Vrori, :smile:

soweit alles richtig was du schreibst, nur ermächtigt eine Schweigepflicht-Entbindung ausschließlich zur Anforderung von medizinischen Unterlagen UND NICHT zur Antragstellung auf Reha im Namen des "AfA-Kunden", OHNE das überhaupt mit ihm DIREKT erörtert zu haben...

Mir ist durchaus bekannt, dass auch solche Anträge (auf Reha /auf Rente) durch die Behörden gestellt werden KÖNNEN, ABER erst wenn der Betroffene sich (nach schriftlicher Aufforderung das SELBER zu tun !!!) weigert diese Anträge zu stellen, dieser Schritt wurde ja hier offenbar DIREKT übersprungen...

Wir sind doch ALLE KEINE unmündigen Kinder der Behörden, dass die mal eben gleich SELBER entscheiden und beantragen was GUT FÜR UNS SEIN SOLL...ICH würde denen den ARSC* aufreißen, wenn man das mit mir machen würde...dazu MUSS man aber auch hinschauen und NACHLESEN, WAS man überhaupt unterschreibt und (wenigstens) auf Aushändigung einer Kopie bestehen... :keule: :keule: :keule:

Die Unterschrift auf einer Schweigepflicht-Entbindung bewirkt KEINE Berechtigung der Behörde, in meinem Namen irgendwo eine Leistung für mich zu beantragen... :Ohnmacht:

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Re: Afa beantragt Reha für mich. Muss ich dahin?

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 14. Mai 2012, 16:09

Hallo,

ich unterstreiche den Kommentar von unserer Doma mal, die AfA hätte Tara schriftlich auffordern müssen einen REHA-Antrag zu stellen. Dazu hätte eine Terminfestlegung genannt werden müssen, in der Tara nachweisen muss, dass der REHA-Antrag gestellt wurde. Verstreicht der Termin und Tara hat keinen Nachweis erbracht, ist die Behörde, in dem Fall die AfA, berechtigt den REHA-Antrag für Tara zu stellen. Wäre es so gelaufen, hätte ich auch erwartet, dass ich von der AfA eine Benachrichtung über die REHA-Antragstellung erhalte und nicht dann irgend wann bei Bewilligung der REHA aus allen Wolken falle.

Hier ist genau der umgekehrte Fall eingetreten zu meiner Sache. Ich wurde zur Rentenantragsstellung aufgefordert, welcher ich nicht nachgekommen bin (weil ich REHA-Anträge laufen habe), darauf hin hatte man meine Leistungszahlungen eingestellt, das war rechtlich nicht in Ordnung, weil eine Rentenantragsstellung (betrifft auch REHA-Anträge u.a.) nicht zu den Mitwirkungspflichten gehört, weil die Behörde nach schriftlicher Aufforderung und meiner Verweigerung den Rentenantrag selbst stellen darf.

LG maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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