Hallo Tara,
Und jetzt ist folgendes passiert.
Anfang April habe ich nach der Aussteuerung durch die KK innerhalb der" Nachfolgeregelung" ALG1 beantragt und auch erhalten.
Bei diesem Termin habe ich dann ein Papier unterschrieben, welches meine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet, dieses Papier habe ich mir leider nicht in Kopie geben lassen ( MIST)!
Wenn du für deine Ärzte eine Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben hast, dann gilt die für den ärztlichen Dienst der AfA und NICHT für die Renten-Versicherung, was immer du da unterschrieben hast, du hast es offenbar VORHER NICHT gelesen...
Das wurde an die DRV weitergeschickt. Nun gut.
Da hat das aber NICHTS zu suchen, wenn es NUR um die Erlaubnis ging, dass deine Ärzte dem Med. Dienst der AfA Auskunft zu deiner Gesundheit geben dürfen...
Gestern (also ca. 1 Monat später) bekomme ich von der DRV einen freudigen Bescheid, dass mit "IM EILVERFAHREN" eine Reha genehmigt wurde.
Diese wurde von der AFA beantragt.
Dann versuche über die DRV (schriftlich bitte !!!) genauso dringend eine Kopie dieses Antrages zu bekommen, dir ist nicht erinnerlich, dass du einem solchen Antrag zugestimmt hast, berufe dich auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X.
Die Klinik ist eine onkologische Klinik, in der ich nach der Krebsgeschichte war und dort meine ersten psychischen Zusammenbrüche hatte. Alles wurde im Abschlussbericht dokumentiert.
Aber für den Burn out und die Depression nützt mir das jawohl gar nichts. Und diese Dinge stehen jetzt im Vordergrund.
Du hast doch die AfA sicher bei der Antragstellung über deinen laufenden EM-Renten-Antrag informiert, ODER...hast du noch GAR keinen Antrag auf EM-Rente laufen...steh ich gerade "auf dem Schlauch"...
Da ist es eher kontraproduktiv gleichzeitig auch noch einen Antrag auf Reha zu stellen (soll ja bewirken, dass du wieder Arbeitsfähig/Erwerbsfähig wirst), die machen wirklich NUR noch

mit den Antragstellern, besonders nach der Aussteuerung.
Allerdings sollte man dem Antragsteller nicht direkt und so ganz "spontan" JEDE EIGENE Entscheidung dazu aus der Hand nehmen, ob er nun Reha ODER EM-Rente beantragen MÖCHTE, das ist nämlich (eigentlich) immer noch die EIGENE Entscheidung...NACH dem AfA-GA...
Auch dort (bei der AfA) solltest du nochmals schriftlich eine Kopie der von dir am XXX unterschriebenen Unterlagen einfordern, du hast ein Recht darauf von ALLEN Unterlagen die du irgendwo unterschrieben hast, eine Kopie zu bekommen, auch bei der AfA, kannst ruhig mit Beschwerde in Nürnberg und beim Datenschutz drohen, man MUSS NIX unterschreiben und weiß später selber nicht genau, was man da so alles unterschrieben hat...
Will die AfA das ich wieder gesund werde oder wollen die nur nicht mehr zahlen?
Ob du wieder gesund wirst ist der AfA sowas von EGAL, die wollen dich einfach nur als Kostenfaktor so schnell wie möglich wieder loswerden.
Die merken ja auch schon länger, dass es mit den EM-Renten-Anträgen meist nicht so richtig gut läuft und am Ende sehen sie KEINEN Cent von ihrer Vorleistung wieder, also hoffen sie wohl auf eine "Wunderheilung in der Reha".
WO hast du denn diese Unterschrift geleistet, beim Med. Dienst ???
Hast du dir das Gutachten der AfA (Teil A und Teil B) schon DIREKT beim Med. Dienst geholt, da sollte ja zu dieser "Reha-Blitz-Aktion" dann auch irgendwas drinstehen...
1. Muss ich diese Reha (überhaupt eine Reha, die mir von außen aufgedrückt wird) antreten?
Das mußt du erst mal beweisen können, dass dir da was "aufgedrückt" wurde, schließlich hast du das (wahrscheinlich) "freiwillig" SELBER unterschrieben, bist vermutlich auch ALLEINE dort gewesen, also keine Zeugen dafür, dass dir was NICHT erklärt /gesagt und aufgedrückt wurde...WEISST ja bisher SELBER nicht mal GENAU, WAS du da unterschrieben hast...
2. Was geschieht, wenn ich sage, dass ist die falsche Klinik, da geht es mir nur schlechter als vorher?
Das MUSST du direkt mit der DRV klären, bitte sprich VORHER mal mit deinen Ärzten (DRINGEND !!!) was die von der ganzen Sache halten, ob sie im Moment überhaupt eine Reha befürworten würden.
Allgemein MUSS VOR der Abreise ein behandelnder Arzt deine Reha- / und Reisefähigkeit bescheinigen, sind die dagegen, dann KANN auch die AfA NIX machen, immerhin läuft ein EM-Renten-Antrag (???) und DAS ja NICHT aus SPASS...
Geben sie zumindest eine andere Klinik-Empfehlung (eher die psychische Schiene berücksichtigend), dann solltest du das umgehend mit der DRV klären, eine ANDERE (BESSER) geeignete Klinik zu bewilligen.
3. Oder ist es ev. sogar positiv (in Bezug auf EU-Rente) dadurch, dass die dort schon von meinen psychischen Problemen im Ansatz wußten???
Das KANN ich nicht beurteilen, ich kenne deine gesamten gesundheitlichen Probleme dafür nicht gut genug (bin ja auch kein Arzt) und ob das Gesamt-Konzept dieser Klinik für dich (AUCH) AKTUELL eine HILFE darstellen KÖNNTE, kannst du nur selber wissen, weil du schon mal dort gewesen bist.
Wobei man die Therapien innerhalb einer AHB nicht unbedingt mit einem üblichen Reha-Ablauf vergleichen kann, da sind ja meist noch andere Problem der akuten Krankheit /OP im Vordergrund, ich kenne das NUR aus meiner Herz-Reha nach der Klappen-OP.
Da stand zunächst mal die ganz allgemeine Mobilisierung und Kräftigung /Besserung des gesamten Allgemeinbefindens im Vordergrund, meine zweite Reha (auch schon gut ein Jahr später, auf "Wunsch der KK") wurde dann in einer psychosomatischen Reha-Klinik durchgeführt, da wurde die Herz- / Kreislaufgeschichte eher nur noch nebenbei mit berücksichtigt.
Welche Aussagen wurden denn im letzten Reha-Bericht zu deiner Gesamten Arbeitsfähigkeit getroffen, liegt dir dieser Bericht vor ???
Schon erstaunlich wenn dir die DRV nun nach knapp einem Jahr erneut eine Reha bewilligt, allerdings haben AHB auch einen "Sonderstatus", meist wird aber NICHT erneut für GENAU die Selbe Erkrankung in so kurzer Zeit wieder eine Reha bewilligt...irgendwie verstehe ich im Moment weder die AfA noch die DRV...
Liebe Grüße von der Doppeloma
