
ACH Mensch, ich weiß das doch, darum bist du ja hier und die Doma hat ein wenig nachgedacht und mit deinen aktuellen Infos kommt da auch so langsam wieder was zum Vorschein...Ich weiß doch auch nicht, warum die AfA so ein Theater um meine Aussteuerung macht. Mensch, ich befinde mich zum allerersten Mal in dieser Situation, das Ganze macht mich kirre. So viel Unverständnis in so einer Behörde. Da weiß doch der Hintern nicht, was der Kopp macht.....

Soweit nett gedacht vom SoVD, jedoch KANN man sowieso nur die volle bzw. allgemein eine EM-Rente beantragen, ob das dann eine Volle oder eine Halbe wird entscheidet die DRV.Wie schon mal hier erwähnt, sieht meine Einschätzung der DRV wohl so aus, daß ich noch arbeiten kann, allerdings nicht mehr auf die volle Distanz (Vollzeit).
Der SoVD hat gemeint, wenn das der Fall wäre, kann ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen, da mir im Teilzeitbereich mit meinen Einschränkungen (lt. Rehabericht) der Arbeitsmarkt wohl verschlossen bleiben wird.......
Bei einer Teil-EM-Rente tritt dann irgendwann die sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Kraft, das "kaspert" dann allerdings die DRV mit der AfA "intern" ab, weil es eben KEINE "leidensgerechten, versicherungspflichtigen" Teilzeit-Jobs für die Teil-EM-Rentner gibt.
Darauf hat man aber SELBER KEINEN Einfluß, WANN die das beschließen, allgemein heißt es nach spätestens 1 Jahr Arbeitslosigkeit (MIT EM-Teil-Rente), man bekäme dann also eine VOLL-EM-Rente wegen der Arbeitsmarktlage. Die ist immer zeitbegrenzt und die KANN man vor ALLEM NICHT SELBER beantragen, diese Verfahrensweise sollte dem SoVD eigentlich bekannt sein.
Ist völlig richtig wie du das gemacht hast und @Josis Erklärung hat mir jetzt auch weitergeholfen, ich denke mal die Dame von der AfA hatte einfach KEINE Ahnung...weißt du noch welchen Tag du für den Beginn deiner Leistung auf dem Antrag angegeben hast...da MUSS der 13.04. als Leistungsbeginn draufstehen...Das Schreiben habe ich jetzt per Einschreiben/Rückschein an die zuständige Frau K. von der Leistungsabteilung geschickt (hab mir natürlich alles kopiert). Sollten die nicht reagieren, werde ich das Ganze an die Bezirksdirektion nach Nürnberg schicken.


Da du ja Anspruch auf ALGI HAST wird dir das "verlängerte Übergangsgeld" NICHT gezahlt, ab dem 13.04. ist dann die AfA zuständig, darum kam die SB auch mit deiner Aussteuerung jetzt NICHT klar, bei einer Reha mit Übergangsgeld beginnt der Anspruch auf ALGI eben ERST am Tag NACH ENDE dieser Maßnahme.Jetzt habe ich erstmal etwas Zeit, um durchzuatmen. Hab noch Resturlaub, den ich bis Ende meiner Maßnahme nehmen musste. Am 12.04. muss ich dann wieder zur Maßnahme, der letzte Tag ist Anwesenheitspflicht. Vielleicht erhalte ich ja eine Kopie meiner Einschätzung. Aber das sehe ich völlig entspannt.

Gestern kam ich da einfach nicht drauf, hier hatte schonmal jemand eine Med. Reha und wurde in der Zeit ausgesteuert, da begann der ALGI-Anspruch dann auch ERST, ab dem Tag nach Ende der Reha-Maßnahme, obwohl die Aussteuerung bereits einige Wochen früher gewesen ist.
Also später unbedingt den Anspruchsbeginn auf dem ALG I- Bescheid prüfen, ist der falsch dann wird Widerspruch eingelegt.
Mit dem konkreten Ergebnis solltest du dich zurückhalten, denn sonst versucht sie wohl direkt deine Teilzeit-Arbeitsfähigkeit in Sparsamkeit umzusetzen...LASS du dich dort ausfragen, und achte sehr darauf, was du ihr sagst und was nicht.Jetzt habe ich im Moment nur noch eine Frage: zu meinem Termin am 19.04. bei der Vermittlerin der AfA, soll ich dort erwähnen, mit welchem Ergebnis ich die Maßnahme beendet habe? Oder soll sie nur wissen, daß die Maßnahme beendet ist, ich noch nichts weiß und ich mich deshalb mit meiner Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
Diesen Bericht MUSST du dort NUR vorlegen wenn DU das auch WILLST, im Übrigen hat (trotzdem) der Amtsarzt der AfA deine "Restleistungsfähigkeit" zu prüfen und damit stellst du dich selbstverständlich VOLLZEIT zur Verfügung.
Das kann wirklich sehr leicht passieren, besonders wenn man SELBER seine Leistungsfähigkeit zeitlich einschränkt, dann schnappen die schnell zu und wollen dein ALGI kürzen.Ich möchte nichts falsches sagen, später dreht man mir noch nen Strick draus....;-)
Was wird wenn der Amtsarzt entschieden hat, muss man DANN sehen...bis dahin brauchst du dich bei der SB auf GAR NICHTS festlegen, du stellst dich VOLL zur Verfügung, mit dem was noch gehen könnte, den Rest hat der Amtsarzt zu prüfen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
