Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Apr 2012, 03:41

Hallo molly, :koepfchen:
Ich weiß doch auch nicht, warum die AfA so ein Theater um meine Aussteuerung macht. Mensch, ich befinde mich zum allerersten Mal in dieser Situation, das Ganze macht mich kirre. So viel Unverständnis in so einer Behörde. Da weiß doch der Hintern nicht, was der Kopp macht.....
ACH Mensch, ich weiß das doch, darum bist du ja hier und die Doma hat ein wenig nachgedacht und mit deinen aktuellen Infos kommt da auch so langsam wieder was zum Vorschein... :troesten:
Wie schon mal hier erwähnt, sieht meine Einschätzung der DRV wohl so aus, daß ich noch arbeiten kann, allerdings nicht mehr auf die volle Distanz (Vollzeit).
Der SoVD hat gemeint, wenn das der Fall wäre, kann ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragen, da mir im Teilzeitbereich mit meinen Einschränkungen (lt. Rehabericht) der Arbeitsmarkt wohl verschlossen bleiben wird.......
Soweit nett gedacht vom SoVD, jedoch KANN man sowieso nur die volle bzw. allgemein eine EM-Rente beantragen, ob das dann eine Volle oder eine Halbe wird entscheidet die DRV.
Bei einer Teil-EM-Rente tritt dann irgendwann die sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Kraft, das "kaspert" dann allerdings die DRV mit der AfA "intern" ab, weil es eben KEINE "leidensgerechten, versicherungspflichtigen" Teilzeit-Jobs für die Teil-EM-Rentner gibt.

Darauf hat man aber SELBER KEINEN Einfluß, WANN die das beschließen, allgemein heißt es nach spätestens 1 Jahr Arbeitslosigkeit (MIT EM-Teil-Rente), man bekäme dann also eine VOLL-EM-Rente wegen der Arbeitsmarktlage. Die ist immer zeitbegrenzt und die KANN man vor ALLEM NICHT SELBER beantragen, diese Verfahrensweise sollte dem SoVD eigentlich bekannt sein.
Das Schreiben habe ich jetzt per Einschreiben/Rückschein an die zuständige Frau K. von der Leistungsabteilung geschickt (hab mir natürlich alles kopiert). Sollten die nicht reagieren, werde ich das Ganze an die Bezirksdirektion nach Nürnberg schicken.
Ist völlig richtig wie du das gemacht hast und @Josis Erklärung hat mir jetzt auch weitergeholfen, ich denke mal die Dame von der AfA hatte einfach KEINE Ahnung...weißt du noch welchen Tag du für den Beginn deiner Leistung auf dem Antrag angegeben hast...da MUSS der 13.04. als Leistungsbeginn draufstehen... :confused: :Gruebeln:
Jetzt habe ich erstmal etwas Zeit, um durchzuatmen. Hab noch Resturlaub, den ich bis Ende meiner Maßnahme nehmen musste. Am 12.04. muss ich dann wieder zur Maßnahme, der letzte Tag ist Anwesenheitspflicht. Vielleicht erhalte ich ja eine Kopie meiner Einschätzung. Aber das sehe ich völlig entspannt.
Da du ja Anspruch auf ALGI HAST wird dir das "verlängerte Übergangsgeld" NICHT gezahlt, ab dem 13.04. ist dann die AfA zuständig, darum kam die SB auch mit deiner Aussteuerung jetzt NICHT klar, bei einer Reha mit Übergangsgeld beginnt der Anspruch auf ALGI eben ERST am Tag NACH ENDE dieser Maßnahme. :ic_up:

Gestern kam ich da einfach nicht drauf, hier hatte schonmal jemand eine Med. Reha und wurde in der Zeit ausgesteuert, da begann der ALGI-Anspruch dann auch ERST, ab dem Tag nach Ende der Reha-Maßnahme, obwohl die Aussteuerung bereits einige Wochen früher gewesen ist.

Also später unbedingt den Anspruchsbeginn auf dem ALG I- Bescheid prüfen, ist der falsch dann wird Widerspruch eingelegt.
Jetzt habe ich im Moment nur noch eine Frage: zu meinem Termin am 19.04. bei der Vermittlerin der AfA, soll ich dort erwähnen, mit welchem Ergebnis ich die Maßnahme beendet habe? Oder soll sie nur wissen, daß die Maßnahme beendet ist, ich noch nichts weiß und ich mich deshalb mit meiner Restleistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
Mit dem konkreten Ergebnis solltest du dich zurückhalten, denn sonst versucht sie wohl direkt deine Teilzeit-Arbeitsfähigkeit in Sparsamkeit umzusetzen...LASS du dich dort ausfragen, und achte sehr darauf, was du ihr sagst und was nicht.
Diesen Bericht MUSST du dort NUR vorlegen wenn DU das auch WILLST, im Übrigen hat (trotzdem) der Amtsarzt der AfA deine "Restleistungsfähigkeit" zu prüfen und damit stellst du dich selbstverständlich VOLLZEIT zur Verfügung.
Ich möchte nichts falsches sagen, später dreht man mir noch nen Strick draus....;-)
Das kann wirklich sehr leicht passieren, besonders wenn man SELBER seine Leistungsfähigkeit zeitlich einschränkt, dann schnappen die schnell zu und wollen dein ALGI kürzen.
Was wird wenn der Amtsarzt entschieden hat, muss man DANN sehen...bis dahin brauchst du dich bei der SB auf GAR NICHTS festlegen, du stellst dich VOLL zur Verfügung, mit dem was noch gehen könnte, den Rest hat der Amtsarzt zu prüfen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Fr 13. Apr 2012, 08:24

Hallo,

nun ist es amtlich: Molly ist arbeitslos !!!!

Gestern hatte ich meinen letzten Tag meiner berufl. Reha. Das GA wird in den nächsten 3 Monaten erstellt. Dann wird sich die DRV mit mir nocheinmal zusammen setzen und schauen, was ich noch tun kann.

Am nächsten Dienstag muss ich wegen der § 117/§ 125 SGB III-Geschichte zum SoVD, irgendetwas stimmt mit der Berechnung meines ALG 1 nicht und auf dem vorläufigen Bescheid der AfA steht immer noch lt. § 117 SGB III. Allerdings ist mein Schreiben ja auch erst etwas über 1 Woche her. Vorläufig ist der Bescheid, weil mein ehemaliger AG die Bescheinigung nicht korrekt ausgefüllt hat. Die SB der AfA hat ihn aufgefordert, bis zum 22. April die korregierte Bescheinigung zurück zu schicken.
Ich hoffe, bis dahin auch die Sache mit dem § 125 SGB geklärt zu haben.

Bis dahin LG
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 13. Apr 2012, 15:24

In allen meinen bescheiden stand auch immer §117 drin, nichts von §125, ich habe aber nie meinen SB gesehen, ausser den
Monatlichen Zahlungen haben sie mich in ruhe gelassen.
Ich denke die schreiben immer 117 auch wenns intern 125 heisst.
lg
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 13. Apr 2012, 16:41

Hallo Molly, :smile:
Ich hoffe, bis dahin auch die Sache mit dem § 125 SGB geklärt zu haben.
Die Sache IST bereits geklärt, sonst hättest du GAR KEINEN Bescheid bekommen, der § 125 ist NUR die gesetzliche Grundlage DAFÜR, dass nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld überhaupt ALGI gezahlt wird...im AfA-PC in deiner elektronischen Akte steht das ganz sicher so drin.

Es bringt NICHTS darauf "rumzuhacken", dass der NICHT im Bescheid steht, der STEHT (fast) NIE im Bescheid, dass es bei mir um den § 125 SGB III ging, stand z.B. NUR in der schriftlichen Aufforderung drin, dass ich nun eine EM- Rente beantragen müsse.
Auf meinem Bescheid stand auch der § 117 drauf, viel wichtiger ist die korrekte Geld-Summe und die korrekte Zahldauer (Anspruchsdauer) für dein ALGI, wenn da was nicht stimmt ist Widerspruch einzulegen und zwar unabhängig DAVON, WER da nun gerade Schuld dran ist. :ic_up:

Nach einem Monat wird der Bescheid sonst rechtskräftig, das heißt du erkennst die (FALSCHE) Berechnung als KORREKT an, hier halte ich entsprechende Beratung für deutlich WICHTIGER !!!

Ich staune immer wieder darüber, wo die Sozialverbände so die Prioritäten setzen, bei ihrer Beratung und Unterstützung, man KANN sich auch völlig unnötig mit der AfA anlegen, es macht überhaupt KEINEN Unterschied in Geld-Anspruch /Leistungsdauer, welcher § da nun drinsteht... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » Sa 14. Apr 2012, 08:41

Hallo,

aber wenn in meinem Bescheid der § 117 steht, kann mir die AfA das ALG 1 doch kürzen, wenn ich nur noch ein Restleistungsvermögen von nicht mehr als 6 Std. habe, oder liege ich da falsch? Wenn der MD der AfA feststellen sollte, daß ich nicht voll arbeitsfähig bin, er wird mich doch sicherlich nach dem Ergebnis/GA meiner berufl. Reha fragen, können die sich doch lt. Bescheid auf den § 117 berufen und mir das ALG 1 kürzen.
Verhält es sich mit einer AU-Bescheinigung nicht genauso? Wenn ich denen eine AU vorlege, sagen die doch, ich wäre nicht vermittelbar bei Krankheit und kommen mir dann mit Kürzung des ALG 1......ich bin total verwirrt, was soll ich jetzt tun. Krankschreiben und AU vorlegen?

Bis dahin LG
Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Sa 14. Apr 2012, 13:55

Hallo Molly ,

warum legst Du dem AfA. die AU -Bescheinigung vor ?

Das hat die Doppeloma so oft geschrieben in ihren Mitteilungen,daß man dies nicht machen sollte .

Da geht der Schuß nach hinten los Molly.

Die Doppeloma wird Dich später wieder wie so oft in diesem Forum, über diese Sache aufklären !

Übrigens Molliy, Dein Spruch unten am Anhang finde ich Klasse.

Schönes Wochenende Dir Molliy und den anderen Leidensgenossen .

Grüße von ARNOLD

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von molly44 » So 15. Apr 2012, 09:51

Hallo,

die AU-Bescheinigung werde ich nicht der AfA vorlegen, die benötige ich doch nur für den späteren Rentenantrag.
Sollte es so kommen, daß ich zum MD der AfA bestellt werde, muss ich doch sowieso meine GA die ich habe, abgeben...dann weiß der Arzt doch eh, was mit mir los ist und das ist das Problem, was ich habe: Untersuchung vom MD der AfA, der entscheidet nach Unterlagen, daß mein Restleistungsvermögen unter 6 Std. beträgt....dann wird mir das ALG 1, welches ich lt. Bescheid ja nach § 117 erhalte, gekürzt. Verstehe ich das so richtig?
Wenn mein ALG 1 nach § 125 gezahlt würde, dürfte die AfA die Zahlung nicht kürzen....die können mir aber "auferlegen", binnen eines Monats, einen Rentenantrag zu stellen. Habe ich das so richtig verstanden?

Ich fange schon wieder an, mir vielzuviele Gedanken um Dinge zu machen, die noch gar nicht eingetroffen sind. Ich grüble schon wieder, was passiert wenn.....

LG Molly
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Dunningen » So 15. Apr 2012, 11:08

Hallo molly 44,

warte mal ab, die Doppeloma wird Dir später die Antwort geben.

Liebe Grüße,
von ARNOLD

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von maday » So 15. Apr 2012, 11:56

molly44 hat geschrieben:Wenn mein ALG 1 nach § 125 gezahlt würde, dürfte die AfA die Zahlung nicht kürzen....die können mir aber "auferlegen", binnen eines Monats, einen Rentenantrag zu stellen. Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo Molly,
ich habe 15 Monate mein ALG 1 nach § 125 erhalten und mich hat zu diesem Zeitpunkt niemand aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen. In dem Gutachten des ÄD stand ja, dass ich zwar länger als 6 Monate keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann, aber ebenso stand da, dass dies voraussichtlich nicht auf Dauer sein wird. Also hat man ohne irgend welche Forderungen an mich, das ALG 1 nach § 125 gezahlt.

Als ich dann Hartz IV beantragt habe, wurde ein neues ärztl. Gutachten erstellt. Auch in diesem GA stand dann keine 3 Stunden am Tag belastbar und voraussichtlich nicht auf Dauer. Zunächst habe ich keine Aufforderung auf Rentenantragsstellung erhalten.

Plötzlich erhielt ich letztes Jahr im Juni schriftlich die Aufforderung Rente zu beantragen, gleichzeitig teilte man mir mit, die Leistungen ab September einzustellen, wenn ich keinen Nachweis der Rentenbeantragung vorlege. Ich habe bis heute keine Rente beantragt, es laufen aber noch Widersprüche meiner REHA-Anträge), meine Leistungen hatte man erst zum Januar 2012 eingestellt

Am 29. März 2012 hat man mir brav die Leistungen von Jan., Febr. und März 2012 anstandslos nachgezahlt, nachdem ich das JC damit konfrontiert habe, dass ein Rentenantragsbegehren des JC nicht zu den Mitwirkungspflichten des Hilfeempfängers gehört. Mein Anwalt hatte mir dazu im Vorfeld auf das Gespräch am 26.3. im JC mitgeteilt, dass das JC berechtigt ist, für mich einen Rentenantrag bei der RV zu stellen und somit gehört es nicht zur Mitwirkungspflicht.

Ich habe mich nicht vom JC erpressen lassen, aber ich weiß, nicht jeder ist finanziell in der Lage 3 Monate ohne Geld auszukommen (mir haben mein Sohn und Freunde Hilfe angeboten, die ich aber nicht in Anspruch nehmen mußte). Und was die RV aus diesen Anträgen macht, steht so wie so auf einem ganz anderen Blatt. So weit erst einmal meine Erfahrung.

LG maday
Zuletzt geändert von maday am So 15. Apr 2012, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von maday » So 15. Apr 2012, 12:08

Noch vergessen:
molly schreibt: Untersuchung vom MD der AfA, der entscheidet nach Unterlagen, daß mein Restleistungsvermögen unter 6 Std. beträgt....dann wird mir das ALG 1, welches ich lt. Bescheid ja nach § 117 erhalte, gekürzt. Verstehe ich das so richtig?

M.E. ist das richtig, deshalb ist es besser im ärztl. GA ein Restleistungsvermögen von < 3 h/tägl. zu erhalten.

Übrigens sind meine GA beide nach Aktenlage entschieden wurden, ich selbst war nie vorstellig und hätte nie mit diesem Ergebnis gerechnet. Vielleicht überschätze ich mein Leistungsvermögen.
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