Hallo Fichtenlaus,
hast du denn schon die
schriftliche Information von deiner Krankenkasse, dass dein K-Geld-Anspruch am Tag "X" endet und du dich deshalb bei der AfA melden sollst
Das ist ein Bescheid und damit mußt du dich bei der Agentur für Arbeit melden (geht erst mal telefonisch) und die sagen dir dann wie es weitergeht (z.B. Termin für die Antragstellung / bzw. hatte ich davor noch einen Termin, um mir den Antrag abzuholen, den kann man leider nicht übers Internet laden).
Beim ERSTEN persönlichen Termin (da wirst du irgendwie hinkommen müssen, das geht nicht alles telefonisch /eventuell mit Vollmacht???) nimmst (gibst) du deine aktuelle Krankmeldung (am besten Kopie!) mit und beantragst
ALGI nach §125 SGBIII

!!!
Was die dir dazu erzählen ist erst mal egal, du hast einen Anspruch darauf und wie du schreibst auch einen Anwalt, also lass dir helfen.
Die Gespräche mit Integrationsdienst/Schwerbehindertenvertretung usw. kannst du parallel führen, die helfen dir aber nicht ALG zu bekommen.
Die AfA wird dir -wie schon erwähnt- die Unterlagen für eine amtsärztliche Untersuchung mitgeben/zuschicken und normalerweise muß auch ein Gutachten ( Aktenlage/persönlich) erstellt werden, denn die AfA muß sich ein eigenes Bild von deiner Erwerbsfähigkeit machen.
Dabei können/werden sie eventuell auf dein(e) Vorgutachten zurückgreifen, müssen sie aber nicht!
Danach wird entschieden ob du ALG nach § 125 weiterbekommst oder in die "normale" Vermittlung (§117) /Reha-Vermittlung kommst.
Ich schreibe das (wieder einmal so, wie es sein sollte und bei mir bisher auch war), leider kann es sein, dass sich deine AfA da auch wieder nicht dran hält.
Lass dir aber trotzdem da nicht nur was erzählen, du brauchst einen schriftlichen Bescheid, damit du bei Ablehnung was dagegen machen kannst.
Brauch erst mal nen
Liebe Grüße von Doppeloma
