
Mein aktueller GA hat mich dahingehend informiert (von SELBER !), dass er 3 Monate Zeit habe für das GA, bis es beim Gericht sein muss (sollte), das mit den 21 Tagen kann also nicht hinkommen.die Gutachten vom Sozialgericht?
Auch die DRV-GA haben bis zu 6 Wochen Zeit, wo das genau geregelt ist weiß ich nicht, mein Psycho-DOC hat mir das mal erzählt, und wie geschrieben der GA bei dem ich im Dezember gewesen bin, spricht von 3 Monaten bei Gerichts-GA.
Ob das jetzt funktioniert mit den 3 Monaten kann ich noch nicht bestätigen, weil ich ja noch am 20. zu dem anderen GA muss und der schickt das dann an den Ersten (vom Dezember) ICH sehe da noch NICHT, dass das dann ALLES bis Anfang März gelaufen und bei Gericht ist...


Schneller DÜRFEN die natürlich gerne sein, in den meisten Fällen dauert es aber eher länger als "geplant", die können sicherlich auch Fristverlängerungen bei Gericht (oder eben bei der DRV) beantragen und dann dauert es eben "leider" länger...

Ja, liebe Rudi, ich glaube dieses Gefühl KENNEN wir hier (fast) ALLE nur zu gut, es ist nicht wirklich einfach das OHNE "Emotion" zu sehen...Ich fühle mich so ungerecht behandelt, nicht ernst genommen u. von unserem Sozialstaat alleine gelassen.
Sicher kennst Du dieses Gefühl.


Dir bleibt dann aber NUR die Klage übrig, wenn du nach dem Widerspruch aufgibst, dann rechnen die damit schon (als Vorteil für sich) beim nächsten EM-Renten-Antrag, "was einmal funktioniert hat geht bestimmt wieder, nach dem abgelehnten Widerspruch wird bestimmt erneut aufgegeben"...

NEEE, so problemlos werden die MICH NICHT los...,da entwickeln sich bei mir aber ganz andere Emotionen...


Liebe Grüße von der Doppeloma
