Hallo Sick,
Doppeloma, dank Dir hatte ich den Mut, tatsächlich nochmals bei der DRV anzurufen (ja, hab das immer telefonisch gemacht) und um einen erneuten Aufschub zu bitten.
Ohne Deine Worte hätte ich das nie gewagt! Ganz lieben Dank!!
Na siehst du ES GEHT DOCH, so hast du dir erst mal noch ein wenig "Luft" verschafft, die WISSEN eben AUCH, dass es für diesen Abgabetermin (Begründung) keine rechtliche Grundlage gibt.
Natürlich kann man die trotzdem nicht endlos zappeln lassen, aber das machst du ja nun auch nicht mehr, STIMMTS...
Aber ich hab das Schreiben einfach nicht mehr hingekriegt, ich war total blockiert und leer.
Ja, ich weiß nur zu gut wie das ist, eigentlich sollte ICH im Moment auch besser weiter an meiner Erwiederung für das Gericht arbeiten, da ist auch Abgabe-Termin ENDE Januar...
NEE, nochmal traue ich mich da auch nicht um Aufschub zu bitten, ich will ja auch selber, dass es mit der Klage mal voran geht.
Jetzt muss ich schauen, dass ich die Zeit nutze, und eine Begründung zustande bringe.
Zumindest stehst du damit jetzt NICHT mehr GANZ ALLEINE da und du weißt doch "geteiltes Leid ist HALBES Leid"!
Ja, es wurde tatsächlich nur der Reha-Bericht herangezogen.
Und der Ablehnungsbescheid kam postwendend.
Damit ist schon mal der Untersuchungs-Grundsatz verletzt, den §§ dafür suche ich dir noch raus, die dürfen NICHT einseitig NUR ihre vorhandenen Unterlagen verwenden (die sowieso auf ihre Interessen ausgerichtet wurden), trotzdem solltest du dir darin (im Reha-Bericht) nocmal die Leistungseinschätzung vornehmen.
Was hast du zuletzt gearbeitet (erlernter Beruf ???) und WAS wurde dazu angekreuzt, für die Zukunft ???
KANNST /SOLLST du das (lt.Reha-Bericht) weiter machen oder nicht ???
Wenn DAS NICHT mehr GEHT, dann schildere die Gründe dafür aus deiner Sicht, aber wirklich NUR auf diese Tätigkeit bezogen, ist da schon angekreuzt "unter 3 Stunden", dann brauchst du dazu NICHTS zu schreiben.
Dann konzentrierst du dich auf die Angaben zum "allgemeinen Arbeitsmarkt", da ist wahrscheinlich 6 und MEHR Stunden angekreuzt und dazu bestimmte Arbeitsbedingungen (WO sind da die Kreuze ???) ???
Vergleiche DAS dann bitte mit den Angaben in der "Epikrise" im Text des Berichtes, mach dir zu ALLEM was dir da nicht logisch erscheint zunächst mal Notizen, ausformulieren kannst du das später, das wird dann schon so eine Art "Jammerlappen" für die DRV, im Prinzip ist die ganze Widerspruchs-Begründung einer...
WANN war denn die Reha und WANN kam die Ablehnung (Monat /Jahr reicht hier) ???
Bei einem Gutachter von der DRV war ich noch nicht. Vermute aber auch, dass ich wohl nicht drum herumkomme.
Ist meistens schon im Antragsverfahren üblich, spätestens beim Widerspruch werden die (mindestens) Eins veranlassen (MÜSSEN) denn sonst bekommen die bei einer Klage mit der dürren Beweislage für die Ablehnung der Rente, nämlich auch bei Gericht Probleme...
Ob es NUR ein GA wird hängt davon ab, welche konkreten Gesundheitsprobleme du hast, NICHT JEDER Facharzt ist Experte FÜR ALLES.
Ich mußte (von der DRV aus) zum Internisten (wegen Herz-OP) und zum Psychiater (wegen BurnOut /Depressionen usw.), vom Gericht wurde ich im Dezember erst mal zum Internisten geschickt, DER soll nun außerdem die DRV-GA /Arztberichte in meiner Gerichts-Akte überprüfen und entscheiden ob ich auch nochmal zum Psychiater muss, denn vom Fachgebiet her ist es NICHT zulässig, dass ER das selber beurteilt.
Sollte ER natürlich (entgegen dem GA des DRV-Internisten) schon der Meinung sein, dass ich auf JEDEN Fall schon aus seiner internistischen Sicht Rente bekommen MUSS, dann brauche ich da wohl NICHT mehr zusätzlich hin, NAJA, da kann ich im Moment NUR abwarten...
Gutachten habe ich vom MDK und der AfA - jeweils jedoch nur nach Aktenlage.
MDK war während des KG-Bezugs; Ergebnis: "Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet" -> Zwangsreha.
JA, klar, vom MDK habe ich auch nur ein GA nach Aktenlage, das MÜSSEN die da so reinschreiben, damit die DRV überhaupt eine Reha bewilligt...solltest du aber trotzdem AUCH noch mitschicken, wie lange wart du da schon AU, als du zur Reha aufgefordert wurdest ???
AfA-Gutachten: "leistungsunfähig - voraussichtlich länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer". (Dies hab ich natürlich vor mitzuschicken.)
Hast du daraufhin die EM-Rente beantragt oder hattest du das schon VORHER (also aus eigenem Antrieb) getan ???
Mein AfA-GA war GENAU SO, allerdings war ich bei einer SEHR netten und SEHR gründlichen Amtsärztin zur Untersuchung (also KEINE Aktenlage) und danach hat man mich dann schriftlich aufgefordert den EM-Renten-Antrag zu stellen, dieses GA wurde also schon bei der Antragstellung mitgeschickt (die AfA-Ärztin hatte ja festgestellt, dass ich GAR NICHT mehr vermittelbar bin!!!).
Hinderte die DRV aber trotzdem nicht meinen Antrag abzulehnen, mit dem "freundlichen Hinweis" ---für die Vermittlung in andere Arbeit ist die AfA zuständig---, womit bewiesen wäre, wie wenig ernst man die GA der AfA bei der DRV nimmt...
Bezügl. des "Jammerlappens" meinte ich, das so ähnlich zu schreiben, nur eben nicht auf das Privatleben, sondern die Arbeit/Erwerbsfähigkeit bezogen. Warum man da was nicht mehr leisten kann, welche Einschränkungen man hat, die einem jegliche Arbeit unmöglich machen...
Siehe oben, im Prinzip ist die ganze Widerspruchsbegründung dafür da DAS der DRV irgendwie klarzumachen UND sie auf die Versäumnisse ihrer Pflichten, bei der bisherigen Antragsbearbeitung hinzuweisen...
Stellen sich Eure Ärzte auch so an, sobald es darum geht, ein Attest zu schreiben??
JAA, das wird letztendlich dein Geld kosten und die DRV sieht es als Gefälligkeits-Attest an,bereits vorhandene Befund-Berichte (auch von Fachärzten !!!) MUSS man dir aber (als Kopie) aushändigen, darauf hast du einen Rechtsanspruch (§ 25 SGB X) und hier dürfen höchstens die Kopierkosten verlangt werden.
Klar, die haben viel zu tun und wenig Zeit, jegliche zusätzliche Arbeit ist da vielleicht nicht gerade willkommen... aber ich hab auch das Gefühl, dass sie sich nur ungern "festnageln" lassen.
Mündliche Äußerungen und ein schriftliches Dokument - sind halt schon Welten Unterschied.
Siehe oben, meine/unsere Ärzte begründen das immer mit dem "Anschein der Gefälligkeit" und im Gerichtsverfahren vom Dopa damals hatten wir auch nicht den Eindruck, dass die das besonders ernst nehmen, wenn die eigenen Ärzte OHNE konkrete Anforderung was schreiben.
Meine Hausärztin hat zwar bereitwillig ein "kurzes (sehr kurzes!) Kurzattestchen" geschrieben (kostenlos), und in einem Arztbrief vom Psychiater steht, dass weitere AU und "Zeitrente" gerechtfertigt ist, aber ich bezweifle, ob das aussagekräftig genug ist.
Mein Psychiater meinte noch: "Wenn die (die DRV) was wissen wollen, sollen sie mich fragen."
VÖLLIG RICHTIG, das sagt meiner AUCH und DANN schreibt er SEHR ausführlich, ich bekomme dann immer eine Kopie davon, wenn DRV oder jetzt das Sozial-Gericht DIREKT bei ihm was angefordert haben.
Auch für das Versorgungsamt hat er sehr ausführlich geschrieben, nach meinem Antrag auf Erhöhung des GdB, es geht NICHT nur um die Bezahlung dabei (so wahnsinnig viel ist das auch wieder nicht, was die da an Honorar bekommen), die haben (je nach Behörde) ganz bestimmte "Fragen-Kataloge", die dann von den Ärzten abzuarbeiten sind.
Die Atteste unserer Hausärztin waren damals SEHR knapp gehalten und dafür hat der Dopa je 20 € bezahlt, gelohnt hat sich das für seinen 1. Renten-Antrag NICHT...
Meine Ärzte haben bisher NUR auf Anforderung was geschrieben, für EXTRAS haben wir da schon lange gar kein Geld mehr über...
Da fällt mir noch was ein: ich habe noch keinen GdB beantragt. (Ist eine andere Geschichte, dazu muss ich mal noch extra was schreiben...)
Eigentlich sollte er ja bzgl. der EM-Rente keine Rolle spielen. Oder meint Ihr, einen GdB zu haben, würde die Chancen "insgeheim" DOCH erhöhen?
Ein GdB unter offizieller Schwerbehinderung (GdB 50) ist für den EM-Renten-Antrag eigentlich OHNE JEDE Bedeutung, auch wenn im Antrag danach gefragt wird, denn die Kriterien beim Versorgungsamt beziehen sich auf das gesamte Leben (also AUCH Privat-Bereich), es gibt sicher genügend Leute, die eine EM-Rente bekommen, OHNE einen GdB zu haben.
Ebenso gibt es Leute die mit GdB 100 Vollzeit arbeiten gehen (KÖNNEN), es kommt immer darauf an, in welcher Weise die gleichen Einschränkungen AUCH und besonders das Erwerbsleben beeinflussen.
Wenn sich ein (schon vorhandener) GdB während des EM-Renten-Verfahrens deutlich erhöht und die zu Grunde liegenden Gesundheitsprobleme im gleichen Ausmaß AUCH das Berufsleben betreffen, dann KANN das (spätestens am Gericht) möglicherweise eine Wirkung haben, sicher IST auch DAS NICHT.
ICH selber HOFFE da gerade ein wenig drauf, aber die Schwerbehinderung würde mir auf jeden Fall die Möglichkeit geben, in 1,5 Jahren die vorzeitige Rente für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen.
Schon DAFÜR lohnt es sich (FÜR MICH !) da weiter drum zu kämpfen, dass ich die Erhöhung von jetzt Gdb 40 auf die Schwerbehinderung (GdB 50) durchbringe, meine Widerspruchs-Begründung DAFÜR war auch ein wochenlanger Kraftakt, ist nun seit Ende November beim Versorgungsamt in Arbeit...
Liebe Grüße von der Doppeloma
