Hallo,
so wie es aussieht wird mir die EU-Rente zugesprochen. Die Rehaeinrichtung hat mich unter 3 Stunden arbeitsfähig geschrieben mit Empfehlung auf EU-Rente. Der Rehaantrag ist von Januar 2011. Seitdem habe ich Krankengeld und Übergangsgeld bezogen.
Wie läuft es dann mit der Verrechnung wenn die Rente ab Januar gilt? Denn der Rehaantrag wurde zum Rentenantrag umgewandelt.
Danke!
Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
Wichtiger Hinweis: Bitte keine Beleidigungen, keine Mutmaßungen sondern nur FAKTEN
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Hallo,
sobald die Rente bwilligt wurde, werden DRV und KK untereinander die Beträge verrechnen....
die KK bekommt das KG bis in Höhe des gezahlten KG von der DRV zurück...überzahlte Beträge verbleiben dem Versicherten..
Lg
Vrori
sobald die Rente bwilligt wurde, werden DRV und KK untereinander die Beträge verrechnen....
die KK bekommt das KG bis in Höhe des gezahlten KG von der DRV zurück...überzahlte Beträge verbleiben dem Versicherten..
Lg
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
-
- Beiträge: 22
- Registriert: Di 8. Nov 2011, 16:30
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Hallo, ich hoffe du meinst es richtig und hast dich nur verschrieben.
Das Krankengeld wird in Höhe der Rente von der DRV an die GKV erstattet. War das Krankengeld höher als die Rente kann sich die GKV das ans Bein binden, war das Krankengeld niedriger kommt es zu einen Nachzahlung an den Rentner.
Das Krankengeld wird in Höhe der Rente von der DRV an die GKV erstattet. War das Krankengeld höher als die Rente kann sich die GKV das ans Bein binden, war das Krankengeld niedriger kommt es zu einen Nachzahlung an den Rentner.
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Hallo,
) schon zu vermeintlichen Fehlern der User hier äußerst.
Vielen Dank!
LG von der Doppeloma
Nichts Anderes hat @Vrori geschrieben, wäre nett wenn du dich selbst erst mal ein wenig bei uns vorstellen würdest, und dich ein wenig im Forum umschaust, ehe du dich (3 Minuten nach der AnmeldungHallo, ich hoffe du meinst es richtig und hast dich nur verschrieben.
Das Krankengeld wird in Höhe der Rente von der DRV an die GKV erstattet.

Vielen Dank!
LG von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
-
- Beiträge: 22
- Registriert: Di 8. Nov 2011, 16:30
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Hallo,
wenn da steht "die KK bekommt das KG bis in Höhe des gezahlten KG von der DRV zurück" ist das nicht ganz richtig und verwirrend. Denn wenn die GKV 1000 Euro zahlt und die Rente nur 500 Euro beträgt, dann bekommt die GKV nur 500 Euro erstattet.
Und zum "Vorstellen" das dauert länger da Umfangreich. Ich möchte erstmal sehen ob ich hier überhaupt her passe.
die Chelley
wenn da steht "die KK bekommt das KG bis in Höhe des gezahlten KG von der DRV zurück" ist das nicht ganz richtig und verwirrend. Denn wenn die GKV 1000 Euro zahlt und die Rente nur 500 Euro beträgt, dann bekommt die GKV nur 500 Euro erstattet.
Und zum "Vorstellen" das dauert länger da Umfangreich. Ich möchte erstmal sehen ob ich hier überhaupt her passe.
die Chelley
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Hallo,
oh, ich hab mich verschrieben..
auf jeden Fall wird der Rentenanspruch mit dem gezahlten KG verrechnet. Da das KG meistens höher ist als der Rentenanspruch, verbleibt für die KK nur der Erstattungsatz in Höhe der Rente...das Beispiel ist richtig...
die Differenz die bei der Berechnung übrig bleibt, hat die KK zu tragen...der Versicherte muss nicht befürchten, dass er das zuviel gezahlte KG zurückbezahlen muss..
...und Chelley,
guten Tag...erst mal würd ich auch sagen..stell dich vor und dann sehen wir und du, ob du hierher passt...
und zum Glück macht jeder mal einen Fehler...
ansonsten...schönen Abend noch..
LG
Vrori
oh, ich hab mich verschrieben..
auf jeden Fall wird der Rentenanspruch mit dem gezahlten KG verrechnet. Da das KG meistens höher ist als der Rentenanspruch, verbleibt für die KK nur der Erstattungsatz in Höhe der Rente...das Beispiel ist richtig...
die Differenz die bei der Berechnung übrig bleibt, hat die KK zu tragen...der Versicherte muss nicht befürchten, dass er das zuviel gezahlte KG zurückbezahlen muss..
...und Chelley,
guten Tag...erst mal würd ich auch sagen..stell dich vor und dann sehen wir und du, ob du hierher passt...
und zum Glück macht jeder mal einen Fehler...
ansonsten...schönen Abend noch..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Re: Abrechnung bei Rentenbewilligung mit KK
Ganz lieben Dank für Eure Antworten.
So hatte ich das auch im Kopf, bis mich eine Krankheitskollegin verwirrt hat, bei ihr wäre was verrechnet worden und ich würde mir ja schlecht stehen wenn ich solange Krankengeld bezogen habe.
Ich sollte mich nicht so schnell verunsichern lassen ;-)
So hatte ich das auch im Kopf, bis mich eine Krankheitskollegin verwirrt hat, bei ihr wäre was verrechnet worden und ich würde mir ja schlecht stehen wenn ich solange Krankengeld bezogen habe.
Ich sollte mich nicht so schnell verunsichern lassen ;-)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste