Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
sternfieber
Beiträge: 4
Registriert: Mo 11. Jul 2011, 12:44

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Ungelesener Beitrag von sternfieber » Fr 9. Sep 2011, 17:29

Hallo,
.
ich habe nach erfolgter Reha im Juli diesen Jahres (Abschlussbericht Arbeiten im Beruf nur noch unter drei Stunden/tgl) nun die Erwerbsminderungsrente baentragt am 30.8.2011. Erster Brief war die Eingangsbestätigung. Jetzt habe ich heute das Formular Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wg.verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, in dem mein AG ein paar Fragen beantworten soll. Ist das der normale Weg so? Bekommt jeder dieses Formular? Wozu soll das gut sein?
Ich hatte ja gedacht, dass ich diesen Antrag ohne Wissen meines AG stellen kann.

Ich hoffe, ihr habt vielleicht Erfahrungen mit diesem Procedere und freue mich über Antworten.

Liebe Grüße

sternfieber
Zuletzt geändert von Amethyst am Fr 9. Sep 2011, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel korrigiert

Benutzeravatar
Miko
Gesperrt
Beiträge: 4020
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 14:20
Wohnort: Hochschwarzwald
Hat sich bedankt: 24 Mal
Danksagung erhalten: 735 Mal

Re: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 9. Sep 2011, 21:26

Hallo Sternfieber,

die rechtliche Seite zur Befragung des ehem. AG oder akt. AG kenne ich nicht.

Ich las schon davon, dass soetwas vorgekommen ist.

Ich las aber auch, dass wenn der AG Müll geschrieben hat, dies anfechtbar ist, denn ein AG
könnte schließlich emotional oder Rechegelüstig schreiben und gilt somit als "Nebenprodukt" der Glaubwürdigkeitsstufe.
Er kann sich gar kein Urteil über dich erlauben, denn hierführ besitzt er keine Fachkenntnisse.

Wie ist dein Eindruck?

Wird er nachteilig für dich schreiben oder positiv?

Gruß

Miko
Gruß
Miko

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 9. Sep 2011, 22:05

Hallo sternfieber, :smile:
Abschlussbericht Arbeiten im Beruf nur noch unter drei Stunden/tgl
und welche Aussage wurde zum allgemeinen Arbeitsmarkt getroffen... :confused: :Gruebeln:
nun die Erwerbsminderungsrente baentragt am 30.8.2011. Erster Brief war die Eingangsbestätigung. Jetzt habe ich heute das Formular Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wg.verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, in dem mein AG ein paar Fragen beantworten soll.
Ist mir eigentlich nur bekannt, wenn zumindest eine Teilrente "ins Auge" gefasst wird (3 -unter 6 Stunden /allgemeiner Arbeitsmarkt), dann werden die AG gebeten, sich dazu zu äußern, ob sie das Arbeitsverhältnis (deswegen) beenden werden oder eventuell eine Teilzeitbeschäftigung anbieten könnten.

Hast du einen Schwerbehinderten-Ausweis oder einen GdB mit "Gleichstellung" von der AfA, wegen erhöhtem Kündigungsschutz ???

Ich selber habe einen solchen Fragebogen in meinem ganzen Renten-Verfahren niemals bekommen (bin auch noch fest angestellt) und mein Verfahren ist inzwischen am Sozial-Gericht, stehen da irgendwelche §§ drin, nach denen du (oder deine Firma) verpflichtet sein sollst das auszufüllen /ausfüllen zu lassen. :confused:

Scheint jedenfalls KEIN Routinevorgang zu sein, gibt es denn in deiner Firma eventuell ANDERE Möglichkeiten, dich (weiter) zu beschäftigen, denn was du bisher gemacht hast, soll ja NICHT mehr möglich sein (unter 3 Stunden), warum willst du nicht, dass deine Firma vom EM-Renten-Antrag was erfährt... :confused:

Ist doch nicht schlimm, spätestens beim Renten-Bescheid, musst du das dort sowieso bekannt geben.
War es dein eigener Entschluß den EM-Renten-Antrag zu stellen oder wurdest du dazu aufgefordert, z.B. von der AfA oder vom Jobcenter???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

sternfieber
Beiträge: 4
Registriert: Mo 11. Jul 2011, 12:44

Re: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Ungelesener Beitrag von sternfieber » Sa 10. Sep 2011, 10:11

Hallo Miko, hallo Doppeloma,

vielen Dank für eure Antworten. Ich versuche einfach mal zu antworten. Eine GdB von 50 habe ich.
Mein AG ist mir gegenüber sehr positiv eingestellt und hätte einer Stundenreduzierung auf sechs Stunden jetzt auch schon zugestimmt. Mein Arbeitsplatz besteht noch und er ist auch soweit korrekt eingerichtet, da ich bereits lange krank bin und auch schon sechsmal vorher zur Reha war.

Ich habe Sjögren mit Gelenkbeteiligung und bin Bankkauffrau in beratender Tätigkeit sprich den ganzen Tag PC-Arbeit.
Mein Augenarzt sowie mein HA haben mich zu 80% berufsunfähig für diesen Beruf eingeschätzt, die DRV in der Reha für unter drei Stunden tgl. Ich darf nicht mehr an den PC, keine klimatisierten Räume, keinen großartigen Kundenkontakt auf Grund der Infektanfälligkeit, keine Zwangshaltung, keine grob-und feinmotorige Arbeit mit den Händen, nicht überkopf, nicht bücken, nicht länger sitzen oder stehen in Zwangshaltung. ABER für den allgem. Arbeitsmarkt vollschichtig einsetzbar :confused: wobei der allgem. Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist lt. Aussage der Ärztin in der Reha. Der VdK hat das Beiblatt vom Rehaabschlussbericht angefordert (fehlt in der mir vorliegenden Ausfertigung).

Meine privaten BU-Versicherungen zahlen bereits die BU-Renten. Meine Ärzte streben eine Vollrente an.

Ich denke, ich werde das Gespräch mit meinem AG suchen, den Zettel da hinschicken. Vorher noch den VdK anrufen.

Denn wie schon von Doppeloma erwähnt, erfahren werden die das sowieso. Ist ja auch nicht weiter tragisch.

Viele Grüße

sternfieber

sternfieber
Beiträge: 4
Registriert: Mo 11. Jul 2011, 12:44

Re: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Ungelesener Beitrag von sternfieber » Di 13. Sep 2011, 15:27

Hallo,

jetzt habe ich also gestern dieses Schreiben für die DRV persönlich bei meinem Chef abgegeben.

Heute bekam ich dann mit der Post ein Schreiben, das mich auffordert anzukreuzen, ob ich an einem betrieblichen Eingliederungsverfahren teilnehmen möchte oder nicht.

Ich weiß, der AG ist dazu gesetzlich verpflichtet. Da ich wohl erstmal AU bleibe (Zudem läuft ja der EM-Antrag), möchte ich das eigentlich nicht. Aber wenn ich nein ankreuze, kann sich das im Falle einer Kündigung während meiner Krankheit negativ auswirken?

Lg

sternfieber

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste