Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Distel
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Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Ungelesener Beitrag von Distel » Di 26. Jul 2011, 14:10

Welche Vorteile hat man bei Gleichstellung mit Schwerbehinderten? (GdB 30 habe ich schon)

Im Antrag will das Arbeitsamt die Erlaubnis, den Arbeitgeber zu kontaktieren - wegen der Gleichstellung.
Da sehe ich schwarz, wenn die Nachfrage kommt - und dann in der Probezeit ist das u.U. wie ein Schleudersitz....

Einerseits bin ich froh über meinen Halbtagsjob, andererseits scheint mein Arbeitgeber nicht zu verstehen,
daß ich krankheitsbdeingt nicht alle Tätigkeiten so prompt übernehmen kann
(zumal sie in der Stellenbeschreibung gar nicht angegeben waren).
Hinter Vorgehaltenen Hand wurden mir schon Konsequenzen angedroht.

Stellt man nun den Antrag auf Gleichstellung? Oder besser nicht?
Was habe ich davon? (mehr Urlaub jedenfalls nicht,das ist aber auch nicht schlimm)
Ich würde nur gern meinen Arbeitsplatz absichern.

Was hat der Arbeitgeber davon?

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Esuse
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Re: Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 26. Jul 2011, 14:24

Gleichstellung bedeutet einem Schwerbehinderten gleich gestellt - das gilt aber nur für den Kündigungsschutz. Urlaub, Steuerfreibeträge usw sind davon nicht betroffen.
Also bevor ein Schwerbehinderter/Gleichgestellter gekündigt wird, muß das Integrationsamt befragt werden.

Die reagieren unterschiedlich. Ich habe gehört, daß manche I-Ämter wirklich für die Schwerbehinderten/Gleichgestellten kämpfen. Als es bei GG um die die Kündigung ging, hieß es, daß, das für uns zuständige I-Amt immer der Kündigung zustimmt.
Liebe Grüße

Esuse

Distel
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Re: Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Ungelesener Beitrag von Distel » Di 26. Jul 2011, 14:46

hab schonmal die Anleitung zum Antrag gefunden, Danke an Doppeloma!

Ich versuche das einfach mal. Wenn das schief geht, bin ich dann wieder beim Thema Rente....

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Dieter
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Re: Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Ungelesener Beitrag von Dieter » Di 26. Jul 2011, 15:02

Hallo Distel, :winke:
und dann in der Probezeit ist das u.U. wie ein Schleudersitz....
so ist es. Wenn der AG dich los werden will in der Probezeit, dann nutzt dir die Gleichstellung herzlich wenig.
Da kannste auch einen der 100% hat, feuern wie du lustig bist.
Warte ab, bis die Probezeit vorbei ist.

LG Dieter :smile:
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Distel
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Re: Gleichstellung mit Schwerbehinderten/Kündigungsschutz

Ungelesener Beitrag von Distel » Di 26. Jul 2011, 15:18

http://www.integrationsaemter.de/Fachle ... index.html

In den ersten 6 Monaten kann man so oder so gekündigt werden.....ohne Integrationsamt.

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