Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
- Dieter
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hi,
ich war letzte Woche bei meinem alten NOCH Arbeitgeber, also meiner Firma.
Die wollten sich für deren Akten meinen Rentenbescheid kopieren.
Sah da kein Problem und lies da ne Kopie anfertigen.
Am Ende, also kurz vorm wieder Tschüss sagen, kam dann noch hinten rum, dass mir gekündigt wird.
Fragte dann natürlich nach warum?
Kam als Antwort, dass ich hier nix leiste und trotzdem Kosten verursache, da mein Urlaubsanspruch stetig ansteigt.
Wieder zu hause natürlich erst mal gegoogelt und auch was gefunden:
http://www.faktenundtipps.de/?menuID=20 ... Cache=true
Das wars dann wohl^^
....und da hab ich dann auch gleich ne Frage zu:
Wenn ich denn die Kündigung bekommen habe......ist es dann meine Pflicht mich beim Arbeitsamt zu melden?
LG Dieter
ich war letzte Woche bei meinem alten NOCH Arbeitgeber, also meiner Firma.
Die wollten sich für deren Akten meinen Rentenbescheid kopieren.
Sah da kein Problem und lies da ne Kopie anfertigen.
Am Ende, also kurz vorm wieder Tschüss sagen, kam dann noch hinten rum, dass mir gekündigt wird.
Fragte dann natürlich nach warum?
Kam als Antwort, dass ich hier nix leiste und trotzdem Kosten verursache, da mein Urlaubsanspruch stetig ansteigt.
Wieder zu hause natürlich erst mal gegoogelt und auch was gefunden:
http://www.faktenundtipps.de/?menuID=20 ... Cache=true
Das wars dann wohl^^
....und da hab ich dann auch gleich ne Frage zu:
Wenn ich denn die Kündigung bekommen habe......ist es dann meine Pflicht mich beim Arbeitsamt zu melden?
LG Dieter
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
- Doppeloma
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Dieter,
Dann ist das nämlich gar nicht SOOO einfach für deine Firma mit dem kündigen, was die SAGEN ist erst mal EGAL, Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und dann steht noch die Frage wurde die KÜ-Frist (lt. Arbeitsvertrag!) eingehalten, ansonsten solltest du (innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung !!!) Klage am Arbeitsgericht erheben
ICH leiste in meiner Firma auch seit Anfang 2008 NIX mehr, die WISSEN auch, dass ich den JOB NIE MEHR machen KANN /SOLL (was Anderes gibt es im CallCenter NICHT, außer Telefonieren
), bisher wurde mir gegenüber eine KÜ noch nicht mal angedeutet, bin allerdings auch (von der AfA) einem Schwerbehinderten gleich gestellt
So bräuchten die das OK vom Integrationsamt, wenn sie mich loswerden wollen, andererseits "sparen sie aber die Strafabgabe" für einen nicht besetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz, da behält man vielleicht doch lieber eine "Karteileiche"
Ich persönlich mach mir da schon lange keinen Kopf mehr drum und wenn ich mal die Zeit-Rente bekommen würde, denke ich mal, dass die da auch weiter "stillhalten" würden, bin seit über 10 Jahren in der Firma, da könnte ich sonst möglicherweise (übers Arbeitsgericht) auch noch eine Abfindung rausschlagen
Bei einer unbegrenzten EM-Rente würde (wie bei meinem Männe) das Arbeitsverhältnis (lt.Arbeitsvertrag) OHNEHIN "automatisch" enden, da hätte ich auf eine Abfindung KEINEN Anspruch, natürlich trotzdem auf die Urlaubs-Abgeltung.
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag rein, was da für diese Fälle geregelt ist und wie lang aktuell die KÜ-Frist (bei KÜ durch den AG!!!) wäre, und DANN abwarten und
trinken!
Bei der AfA brauchst du dich eigentlich aktuell nicht zu melden, kannst aber ein "Netter" sein und die Kündigung dann dort bekannt geben, weiß nicht genau, ob du dazu als Voll-EM-Rentner aktuell überhaupt verpflichtet bist, es sei denn du bekommst eine "Arbeitsmarkt-Rente"...
Normalerweise brauchst du dich (meines Wissens) erst 3 Monate VOR (geplantem) Ablauf deiner EM-Rente bei der AfA melden, falls es mit der Renten-Verlängerung zu Verzögerungen käme, hast du nämlich (aus der Zeitrente!!!) einen neuen Anspruch auf ALG I (nach § 125)
Liebe Grüße von der Doppeloma

kurze Nachfrage, hast du nicht einen Schwerbehinderten-Ausweis, ich KANN mir leider auch nicht immer ALLES von ALLEN merken, also Sorry, wenn du das schon irgendwo geschrieben hastAm Ende, also kurz vorm wieder Tschüss sagen, kam dann noch hinten rum, dass mir gekündigt wird.
Fragte dann natürlich nach warum?
Kam als Antwort, dass ich hier nix leiste und trotzdem Kosten verursache, da mein Urlaubsanspruch stetig ansteigt.

Dann ist das nämlich gar nicht SOOO einfach für deine Firma mit dem kündigen, was die SAGEN ist erst mal EGAL, Kündigung MUSS schriftlich erfolgen und dann steht noch die Frage wurde die KÜ-Frist (lt. Arbeitsvertrag!) eingehalten, ansonsten solltest du (innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung !!!) Klage am Arbeitsgericht erheben

ICH leiste in meiner Firma auch seit Anfang 2008 NIX mehr, die WISSEN auch, dass ich den JOB NIE MEHR machen KANN /SOLL (was Anderes gibt es im CallCenter NICHT, außer Telefonieren


So bräuchten die das OK vom Integrationsamt, wenn sie mich loswerden wollen, andererseits "sparen sie aber die Strafabgabe" für einen nicht besetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz, da behält man vielleicht doch lieber eine "Karteileiche"


Ich persönlich mach mir da schon lange keinen Kopf mehr drum und wenn ich mal die Zeit-Rente bekommen würde, denke ich mal, dass die da auch weiter "stillhalten" würden, bin seit über 10 Jahren in der Firma, da könnte ich sonst möglicherweise (übers Arbeitsgericht) auch noch eine Abfindung rausschlagen


Bei einer unbegrenzten EM-Rente würde (wie bei meinem Männe) das Arbeitsverhältnis (lt.Arbeitsvertrag) OHNEHIN "automatisch" enden, da hätte ich auf eine Abfindung KEINEN Anspruch, natürlich trotzdem auf die Urlaubs-Abgeltung.
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag rein, was da für diese Fälle geregelt ist und wie lang aktuell die KÜ-Frist (bei KÜ durch den AG!!!) wäre, und DANN abwarten und

Bei der AfA brauchst du dich eigentlich aktuell nicht zu melden, kannst aber ein "Netter" sein und die Kündigung dann dort bekannt geben, weiß nicht genau, ob du dazu als Voll-EM-Rentner aktuell überhaupt verpflichtet bist, es sei denn du bekommst eine "Arbeitsmarkt-Rente"...


Normalerweise brauchst du dich (meines Wissens) erst 3 Monate VOR (geplantem) Ablauf deiner EM-Rente bei der AfA melden, falls es mit der Renten-Verlängerung zu Verzögerungen käme, hast du nämlich (aus der Zeitrente!!!) einen neuen Anspruch auf ALG I (nach § 125)


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Danke für deine Antwort Doma
Das mit dem Urlaub steht bei mir übrigens so im Vertrag:
Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erhohlungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei anteiligem Urlaub wird je voller geleisteter Arbeitsmonat 1/12 zugrundegelegt. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag.
Also da steht auch nichts davon im Vertrag, dass ich den gesetzlichen Urlaub plus Bonustage erhalte um auf 30 zu kommen.
Mein AG war auch so weit ich weiss nicht in einem AG-Verband. Ich durfte nicht in einer Gewerkschaft sein bzw. sah man das damals in der Firma nicht gerne. Also nichts mit Gewerkschaft / Streik usw. Den Vertrag hab ich damals mit ihm persönlich geschlossen. Ist halt nen kleinerer Mittelständler gewesen.
Demnach müssten doch sogar 30 Tage plus 5 Tage pro Jahr auflaufen und nicht nur die gesetzlichen 24 Urlaubstage plus 5 für Schwerbehinderung.
Ich bin ja nicht Arbeitslos gewesen. Bin von der Art vom Chef ins Krankenhaus geschickt worden im Oktober letztes Jahr und seit dem AU bis zum Rentenbescheid.
Auf der ersten Seite im Rentenbescheid steht:
Sehr geehrter Dieter,
auf ihren Antrag vom 10.01.2011 (das war der Antrag zur medizinischen Reha) erhalten sie von uns
Rente wegen voller Erwerbsminderung
mehr steht da nicht.....nehme mal an, dass es sich dann um die "richtige" Rente auf Zeit handelt
Werde demnächst mal einen Thread bei "Dein Fall" schreiben und alles aufklabustern....auch mit Krankheiten usw. Hab ich ja bisher noch gar nichts zu geschrieben. Aber das war auch der Grund warums mir hier so gut gefällt. In anderen Foren stehen erst mal die Gebrechlichkeiten im Vordergrund.
Was ich hab hab ich halt sag ich immer.....das ist für mich Nebensache. Mich interessieren viel mehr so Geschichten und Streitereien mit Ämtern und Antragsschwierigkeiten. Ich möchte eine sichere Zukunft und bescheid wissen was Dritte mit mir vorhaben.
Wenn ich diese Sicherheiten weiss kann ich immer noch "Gesund" werden (Symbolisch gesund....was nicht ist, ist nicht^^)
LG Dieter

Also lt. Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich bin da nun seit dem Millenium beschäftigt. Kann man sich gut merken. 1.1.2000.Schau mal in deinen Arbeitsvertrag rein, was da für diese Fälle geregelt ist und wie lang aktuell die KÜ-Frist (bei KÜ durch den AG!!!) wäre
Ja, sowas hab ich. Seit Oktober 2001 bin ich Schwerbehindert anerkannt mit einem Grad von 50 + Nachteilsausgleich Ghast du nicht einen Schwerbehinderten-Ausweis
Das mit dem Urlaub steht bei mir übrigens so im Vertrag:
Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erhohlungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei anteiligem Urlaub wird je voller geleisteter Arbeitsmonat 1/12 zugrundegelegt. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag.
Also da steht auch nichts davon im Vertrag, dass ich den gesetzlichen Urlaub plus Bonustage erhalte um auf 30 zu kommen.
Mein AG war auch so weit ich weiss nicht in einem AG-Verband. Ich durfte nicht in einer Gewerkschaft sein bzw. sah man das damals in der Firma nicht gerne. Also nichts mit Gewerkschaft / Streik usw. Den Vertrag hab ich damals mit ihm persönlich geschlossen. Ist halt nen kleinerer Mittelständler gewesen.
Demnach müssten doch sogar 30 Tage plus 5 Tage pro Jahr auflaufen und nicht nur die gesetzlichen 24 Urlaubstage plus 5 für Schwerbehinderung.
Hmmm....das ist doch die Rente, die es für noch Arbeitsfähige gibt, mit einer Arbeitsleistung von 3 bis 6 Stunden, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Sprich das Arbeitsamt kann den Arbeitslosen nicht vermitteln !es sei denn du bekommst eine "Arbeitsmarkt-Rente"
Ich bin ja nicht Arbeitslos gewesen. Bin von der Art vom Chef ins Krankenhaus geschickt worden im Oktober letztes Jahr und seit dem AU bis zum Rentenbescheid.
Auf der ersten Seite im Rentenbescheid steht:
Sehr geehrter Dieter,
auf ihren Antrag vom 10.01.2011 (das war der Antrag zur medizinischen Reha) erhalten sie von uns
Rente wegen voller Erwerbsminderung
mehr steht da nicht.....nehme mal an, dass es sich dann um die "richtige" Rente auf Zeit handelt
Werde demnächst mal einen Thread bei "Dein Fall" schreiben und alles aufklabustern....auch mit Krankheiten usw. Hab ich ja bisher noch gar nichts zu geschrieben. Aber das war auch der Grund warums mir hier so gut gefällt. In anderen Foren stehen erst mal die Gebrechlichkeiten im Vordergrund.
Was ich hab hab ich halt sag ich immer.....das ist für mich Nebensache. Mich interessieren viel mehr so Geschichten und Streitereien mit Ämtern und Antragsschwierigkeiten. Ich möchte eine sichere Zukunft und bescheid wissen was Dritte mit mir vorhaben.
Wenn ich diese Sicherheiten weiss kann ich immer noch "Gesund" werden (Symbolisch gesund....was nicht ist, ist nicht^^)
LG Dieter

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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Dieter,
na, "da liegt der Hund doch schon begraben", mit Schwerbehinderung hast du erhöhten Kündigungsschutz und da ist das nicht so einfach mit dem Kündigen, auch NICHT in einer kleinen Firma.
Ob Gewerkschaft oder nicht ist dabei uninteressant, zur Entlassung eines Schwerbehinderten ist IMMER die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich, OHNE diese Zustimmung wäre deine KÜ unwirksam.
Da pass mal schön auf, dass man dir nicht durch die "Hintertüre" mit irgendeinem fadenscheinigen "Aufhebungsvertrag" kommt, die Urlaubsabgeltung steht SOOO auch NICHT in deinem Arbeitsvertrag, ich meinte das mit der KÜ-Frist.
Die gesetzliche habe ich auch gerade nicht so genau im Kopf, aber die wird auf jeden Fall auch immer länger, je länger das Arbeitsverhältnis besteht (zumindest für die Firma), bin auch seit 2000 in meiner Firma...
Für die U-Abgeltung gibt es eine (relativ neue) EU-weite gesetzliche Regelung, darin geht man allerdings vom gesetzlichen Mindesturlaub (pro Jahr) aus + die 5 Tage für Schwerbehinderte, die Anwendung des tariflichen Urlaubs, ist dafür NICHT vorgeschrieben.
Da lehn dich mal ganz zurück und lass die Firma kommen, wenn die dich loswerden wollen, müssen die sich schon die Mühe machen, dir das schriftlich mitzuteilen, NUR LABERN reicht da nicht aus
Im Grunde macht das für dich im Moment keinen Unterschied, es ist nicht zu erwarten, dass sich die Arbeitsmarktsituation in Kürze so rapide ändert, dass die (eigentlichen) Teil-EM-Rentner ALLE einen "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplatz bekommen KÖNNEN.
Liebe Grüße von der Doppeloma

na, "da liegt der Hund doch schon begraben", mit Schwerbehinderung hast du erhöhten Kündigungsschutz und da ist das nicht so einfach mit dem Kündigen, auch NICHT in einer kleinen Firma.
Ob Gewerkschaft oder nicht ist dabei uninteressant, zur Entlassung eines Schwerbehinderten ist IMMER die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich, OHNE diese Zustimmung wäre deine KÜ unwirksam.
Da pass mal schön auf, dass man dir nicht durch die "Hintertüre" mit irgendeinem fadenscheinigen "Aufhebungsvertrag" kommt, die Urlaubsabgeltung steht SOOO auch NICHT in deinem Arbeitsvertrag, ich meinte das mit der KÜ-Frist.
Die gesetzliche habe ich auch gerade nicht so genau im Kopf, aber die wird auf jeden Fall auch immer länger, je länger das Arbeitsverhältnis besteht (zumindest für die Firma), bin auch seit 2000 in meiner Firma...

Für die U-Abgeltung gibt es eine (relativ neue) EU-weite gesetzliche Regelung, darin geht man allerdings vom gesetzlichen Mindesturlaub (pro Jahr) aus + die 5 Tage für Schwerbehinderte, die Anwendung des tariflichen Urlaubs, ist dafür NICHT vorgeschrieben.
Da lehn dich mal ganz zurück und lass die Firma kommen, wenn die dich loswerden wollen, müssen die sich schon die Mühe machen, dir das schriftlich mitzuteilen, NUR LABERN reicht da nicht aus

Es geht ja nicht darum, irgendwie auf 30 U-Tage zu kommen, das verstehe ich jetzt gerade nicht, die 5 Tage für Schwerbehinderte (pro Jahr) gibt es IMMER zusätzlich zu dem arbeitsvertraglich zustehenden Urlaubsanspruch , wenn da (wie bei mir) schon 30 Tage drin stehen, dann bekäme ich eben 35 bei anerkannter SchwerbehinderungAlso da steht auch nichts davon im Vertrag, dass ich den gesetzlichen Urlaub plus Bonustage erhalte um auf 30 zu kommen.

Würde ich auch so sehen, ansonsten steht irgendwo auf den vielen Seiten des Bescheides, "dass diese Rente nicht ALLEINE auf Grund des Gesundheits-Zustandes" gezahlt wird, sondern auch von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig ist, BLA, BLA... sowas in der Art, DANN wäre es eine "Arbeits-Marktrente"mehr steht da nicht.....nehme mal an, dass es sich dann um die "richtige" Rente auf Zeit handelt

Im Grunde macht das für dich im Moment keinen Unterschied, es ist nicht zu erwarten, dass sich die Arbeitsmarktsituation in Kürze so rapide ändert, dass die (eigentlichen) Teil-EM-Rentner ALLE einen "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplatz bekommen KÖNNEN.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo, bei dem Urlaubsanspruch den man erwirbt, geht es nicht um den Urlaub aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus dem Tarifvertrag. Da kann ein Unterschied von bis zu 5 Tagen sein.
Es gilt:
Urlaub aus Tarifvertrag + ggf. Urlaubsanspruch durch GdB = Jährlich anzurechnender erworbener Urlaub.
Dieser verfällt weder nach 3 Jahen, da man ihn ja nicht nehmen kann, noch scheint es so zu sein das man ihn vor einer Beantragung von ALG, sollte sich die Weitergewährung der EM-Rente verzögern, nehmen muss. Denn dafür müsste man ja arbeitsfähig sein.
ABER: Dies gilt nur wenn einem ALG1 nach §125 SGB III gewährt wird, da in vielen Fällen aber nur ALG nach §117 SBG III bewilligt wird, sieht das anders aus. Denn dann sollte man das zumindest mit der AfA abklären. Denn dann gilt: § 143 SGB III- Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung da könnte man sogar eine Sperre bekommen, da einem ja noch Urlaub zusteht.
Kennt sich aber bei der AfA wieder kaum jemand mit aus...
Zum Thema Arbeitsmarktrente, es sieht wohl so aus das man diese als ungelernter wesentlich eher bekommt, als z.B. jemand der einen Meister, Techniker oder Dipl. Ing. hat. Da Deutschland ja einen "Fachkräftemangel" hat.
Es gilt:
Urlaub aus Tarifvertrag + ggf. Urlaubsanspruch durch GdB = Jährlich anzurechnender erworbener Urlaub.
Dieser verfällt weder nach 3 Jahen, da man ihn ja nicht nehmen kann, noch scheint es so zu sein das man ihn vor einer Beantragung von ALG, sollte sich die Weitergewährung der EM-Rente verzögern, nehmen muss. Denn dafür müsste man ja arbeitsfähig sein.
ABER: Dies gilt nur wenn einem ALG1 nach §125 SGB III gewährt wird, da in vielen Fällen aber nur ALG nach §117 SBG III bewilligt wird, sieht das anders aus. Denn dann sollte man das zumindest mit der AfA abklären. Denn dann gilt: § 143 SGB III- Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung da könnte man sogar eine Sperre bekommen, da einem ja noch Urlaub zusteht.
Kennt sich aber bei der AfA wieder kaum jemand mit aus...
Zum Thema Arbeitsmarktrente, es sieht wohl so aus das man diese als ungelernter wesentlich eher bekommt, als z.B. jemand der einen Meister, Techniker oder Dipl. Ing. hat. Da Deutschland ja einen "Fachkräftemangel" hat.

- Dieter
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Fulgora & Doma
Ich habe keinen Tarifvertrag.
Bin zumindest dieser Meinung. Ansonsten hätte ich ja auch Lohnerhohungen bekommen, wenn mal wieder wer wo was erstritten hat. Wir bei uns wurden immer schön übergangen und bekamen nix.
Tarifvertrag versteh ich so, dass alle Arbeiteten ( z.B. Metall Elektroindustrie ), wenn wo etwas erstritten wird, das Plus in der Lohntüte haben und nicht nur ein paar elitäre in der Gewerkschaft organisierte.
Ich würde die Rechnung bei mir so sehen:
Urlaub aus Arbeitsvertrag (30 Tage) + ggf. Urlaubsanspruch durch GdB (5 Tage) = Jährlich anzurechnender erworbener Urlaub (35 Tage)
Bei bislang allen Gerichtsurteilen die ich bis jetzt gesehen habe, war der Kläger immer in einem Arbeitsverhältnis wo ein Tarif / Manteltarifvertrag Geltung gefunden hat.
Wenn dies nicht der Fall wäre, müsste doch der Vertrag zwischen AG und AN gelten in dem beide Parteien festgelegt haben was gilt.(Wie bei mir??)
LG Dieter
Genau das mein ich bei meinem Urlaubsanpruch.Es gilt:
Urlaub aus Tarifvertrag + ggf. Urlaubsanspruch durch GdB = Jährlich anzurechnender erworbener Urlaub.
Ich habe keinen Tarifvertrag.
Bin zumindest dieser Meinung. Ansonsten hätte ich ja auch Lohnerhohungen bekommen, wenn mal wieder wer wo was erstritten hat. Wir bei uns wurden immer schön übergangen und bekamen nix.
Tarifvertrag versteh ich so, dass alle Arbeiteten ( z.B. Metall Elektroindustrie ), wenn wo etwas erstritten wird, das Plus in der Lohntüte haben und nicht nur ein paar elitäre in der Gewerkschaft organisierte.
Ich würde die Rechnung bei mir so sehen:
Urlaub aus Arbeitsvertrag (30 Tage) + ggf. Urlaubsanspruch durch GdB (5 Tage) = Jährlich anzurechnender erworbener Urlaub (35 Tage)
Bei bislang allen Gerichtsurteilen die ich bis jetzt gesehen habe, war der Kläger immer in einem Arbeitsverhältnis wo ein Tarif / Manteltarifvertrag Geltung gefunden hat.
Wenn dies nicht der Fall wäre, müsste doch der Vertrag zwischen AG und AN gelten in dem beide Parteien festgelegt haben was gilt.(Wie bei mir??)
Werd ich....da kann man mir auch die Scheine unter die Nase halten, also fette Abfindung, wenn ich was unterschreibe.Bin nicht käuflich.Da pass mal schön auf, dass man dir nicht durch die "Hintertüre" mit irgendeinem fadenscheinigen "Aufhebungsvertrag" kommt
Jupp, weiss ich. Aber soo viel geb ich nicht aufs Integrationsamt. Hab da mal ne Tabelle / Statistik wo gesehen, dass AGs wenig Probleme hatten auch ihre Schwerbehinderten AN los zu werden mit der Begründung. Dauerhaft krank geschrieben und keine Besserung in sicht und damit für die Firma nicht Tragbar.zur Entlassung eines Schwerbehinderten ist IMMER die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
LG Dieter

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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Dieter,
der "normale Urlaub" ist hier geregelt..
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
LG
Vrori
der "normale Urlaub" ist hier geregelt..
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Dieter
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Vrori,
ok, das Mindesturlaubsgesetz ist zuständig für Arbeitsverträge, wenns denn vor Gericht gehen sollte. Danke für die Info
Was anderes.
Eben ist per Post (Einschreiben) die ordentliche Kündigung ins Haus geflattert.
Das Arbeitsverhältnis endet fristgemäß aus krankheitsbedingten Gründen zum 31.10.11
(also kenne ich nun wenigstens meine Kündigungsfrist, die wohl 4 Monate beträgt
)
Kurz schlau gelesen, dass ich nicht ordentlich gekündigt werden darf wegen Schwerbehinderung.
Geht ja wie Doma schon schrieb nur mit Zustimmung des Integrationsamtes und von dem war auch kein Wort in der Kündigung zu lesen.
Hab mir dann aus dem Netz die Tel. Nr. vom zuständigen Integrationsamt raus gesucht und ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt.
Schon nach 2 min war klar, diese Kündigung ist null und nichtig.
Ausserdem erhält man noch vor einer Kündigung Post vom Integrationsamt, die einen wohl immer vorher noch interviewen.
Trotzdem wäre ich nun am zug etwas zu unternehmen.
2 Möglichkeiten gibts.
Entweder innerhalb der nächsten 3 Wochen (so lange läuft eine Frist in der man aktiv werden muss, weil sonst die Kündigung rechtens ist) Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen,
oder sich mit dem AG in Verbindung setzen und ihm (freundlich) klar machen, dass das Geschriebene das Papier nicht wert ist.
Jut, hab dann dort angerufen...die (weiss nicht .. Bearbeiterin?) hat mich noch nicht mal ausreden lassen und dazwischen gefunkt mit der Bemerkung, dass ich recht habe und sich die Firma nun mit dem Integrationsamt in Verbindung setzt
Glaube sie wollte noch anfügen, dass ich den Schrieb zerreißen kann. Da bin ich ihr aber vorher ins Wort gefallen und sagte:" kommt schön zu den Akten".
Danach nochmal den Integrationsdienst Mitarbeiter angerufen und für seine Auskunft die hilfreich war bedankt.
Was ich auch hier bei euch machen möchte. DANKESCHÖN !
Kostet ja nix
LG Dieter
ok, das Mindesturlaubsgesetz ist zuständig für Arbeitsverträge, wenns denn vor Gericht gehen sollte. Danke für die Info

Was anderes.
Eben ist per Post (Einschreiben) die ordentliche Kündigung ins Haus geflattert.
Das Arbeitsverhältnis endet fristgemäß aus krankheitsbedingten Gründen zum 31.10.11
(also kenne ich nun wenigstens meine Kündigungsfrist, die wohl 4 Monate beträgt

Kurz schlau gelesen, dass ich nicht ordentlich gekündigt werden darf wegen Schwerbehinderung.
Geht ja wie Doma schon schrieb nur mit Zustimmung des Integrationsamtes und von dem war auch kein Wort in der Kündigung zu lesen.
Hab mir dann aus dem Netz die Tel. Nr. vom zuständigen Integrationsamt raus gesucht und ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter geführt.
Schon nach 2 min war klar, diese Kündigung ist null und nichtig.
Ausserdem erhält man noch vor einer Kündigung Post vom Integrationsamt, die einen wohl immer vorher noch interviewen.
Trotzdem wäre ich nun am zug etwas zu unternehmen.
2 Möglichkeiten gibts.
Entweder innerhalb der nächsten 3 Wochen (so lange läuft eine Frist in der man aktiv werden muss, weil sonst die Kündigung rechtens ist) Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen,
oder sich mit dem AG in Verbindung setzen und ihm (freundlich) klar machen, dass das Geschriebene das Papier nicht wert ist.
Jut, hab dann dort angerufen...die (weiss nicht .. Bearbeiterin?) hat mich noch nicht mal ausreden lassen und dazwischen gefunkt mit der Bemerkung, dass ich recht habe und sich die Firma nun mit dem Integrationsamt in Verbindung setzt

Glaube sie wollte noch anfügen, dass ich den Schrieb zerreißen kann. Da bin ich ihr aber vorher ins Wort gefallen und sagte:" kommt schön zu den Akten".
Danach nochmal den Integrationsdienst Mitarbeiter angerufen und für seine Auskunft die hilfreich war bedankt.
Was ich auch hier bei euch machen möchte. DANKESCHÖN !
Kostet ja nix

LG Dieter

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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Dieter,
es gibt doch so ein schönes Lied: freu dich bloss nicht zu früh...usw..
da du alles nur telefonisch hast, würde ich die Klagefrist von den 3 Wochen nicht aus den Augen verlieren..kann ja sein, dass dich die Mitarbeiterin einfach nur abwimmeln wollte und wenn das ihre Absicht war, dann hat das ja geklappt..
also fein die Fristen im Auge behalten, schauen, was sich tut und ansonsten kurz vor Ablauf der Fristen wieder Kontakt aufnehmen und notfalls klagen...
LG
Vrori
es gibt doch so ein schönes Lied: freu dich bloss nicht zu früh...usw..
da du alles nur telefonisch hast, würde ich die Klagefrist von den 3 Wochen nicht aus den Augen verlieren..kann ja sein, dass dich die Mitarbeiterin einfach nur abwimmeln wollte und wenn das ihre Absicht war, dann hat das ja geklappt..
also fein die Fristen im Auge behalten, schauen, was sich tut und ansonsten kurz vor Ablauf der Fristen wieder Kontakt aufnehmen und notfalls klagen...
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Urteil: Urlaubsanspruch bei befristeter EM-Rente
Hallo Vrori,
hab mit dem Mitarbeiter vom Integrationsamt besprochen, dass wenn die Kündigung nicht schriftlich widerlegt wurde in 2 bis 2,5 Wochen ich mich dort melde und die weiteren Schritte eingeleitet werden.
Falls ich in der bestimmten Woche verhindert sein sollte (man weiss ja nie was einem zustoßen kann), werden sich andere (meine Familie) darum kümmern.
Aber danke fürs Mitdenken
.....zum Glück ist mein Schreibtisch nicht so voll, dass ich das aus den Augen verliere.
LG Dieter

hab mit dem Mitarbeiter vom Integrationsamt besprochen, dass wenn die Kündigung nicht schriftlich widerlegt wurde in 2 bis 2,5 Wochen ich mich dort melde und die weiteren Schritte eingeleitet werden.
Falls ich in der bestimmten Woche verhindert sein sollte (man weiss ja nie was einem zustoßen kann), werden sich andere (meine Familie) darum kümmern.
Aber danke fürs Mitdenken

LG Dieter

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