Hi,
heute mal was, was mich nicht betrifft.
Es geht um das in der Überschrift benannte Thema.
Die Tochter von Silly, (28 J) hat ein Kind (3 J) und musste ihren Freund und Kindsvater entsorgen nachdem dieser sich als Blödel entpuppt hatte sich um sein Kind zu kümmern. (ein Beispiel: ich kann meinem Sohn nicht die Windeln wechseln, --- das stinkt soooo)
Sie kümmert sich nunmehr 2,5 Jahre alleine um das Kind.
Sie ist Kinderkrankenschwester im Heimdienst und hat oft mit Kindern zu tun, die sozusagen auch vor ihren Augen gestorben sind (Arbeit vor der Schwangerschaft) Nach der Erziehungszeit fing sie wieder an in ihrem Beruf zu arbeiten und betreut wieder Kinder die dem Tode geweiht sind.
Nun wollte sie eine Mutterkind Kur aber die AOK lehnte zum zweiten Male ab.
ABER: Ein Hinweis sagt, bis zur endgültigen Entscheidung soll sie noch relevante Unterlagen vorlegen.
Ein Anruf bei der AOK ergab, dass die auch nicht wissen was relevante Unterlagen sein könnten.
Hat jemand von euch eine Ahnung, wie sie diese MK Kur doch noch bekommen könnte?
Die Hausärztin hat bereits alles beschrieben, klar.... ohne den/die geht sowas ja gar nicht.
Danke
Miko
Mutterkindkur FRAGE n. Ablehnung
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Re: Mutterkindkur FRAGE n. Ablehnung
Hallo,
sie soll möglichst auch auf eine Erkrankung des Kindes hinweisen....das beide dann gleichzeitig behandelt werden können - Mutter- und Kind eben...
sie soll sich nicht abwimmeln lassen...die KK versuchen derzeit vermehrt die MuKiKu abzulehnen, mit den Hinweisen, dass alle medizinischen Einrichtungen vor Ort ausreichen....oder sogar mit der Frage...ob eine Mukiku gut wäre, weil die Mutter sich doch wieder um das Kind kümmern müsse und somit keine Zeit zur Erholung hat...
also wichtig: Krankheit des Kindes, psychische Belastung der Mutter, aufgrund der Alleinerziehungsproblematik und der vollen Berufstätigkeit...
vom Arzt noch einmal bestätigen lassen und dazu schreiben, dass die Problematik bei sterbenden Kindern, die Alleinerziehung, die Krankheit des Kindes...das alles dazu beträgt, dass sie unbedingt mal mit dem Kind zusammen eine "Auszeit" benötigt und auch um gewappnet zu sein, wenn die Erkrankung des Kindes mal aus dem Ruder läuft (z.B. Asthmaanfall, psych.Probleme beim Kind usw.)
so würde ich das machen...
im übrigen ist diese keine Rechtsberatung sondern meine Meinung...
ich wünsch Euch viel Erfolg
Lg
Vrori
Pm folgt
sie soll möglichst auch auf eine Erkrankung des Kindes hinweisen....das beide dann gleichzeitig behandelt werden können - Mutter- und Kind eben...
sie soll sich nicht abwimmeln lassen...die KK versuchen derzeit vermehrt die MuKiKu abzulehnen, mit den Hinweisen, dass alle medizinischen Einrichtungen vor Ort ausreichen....oder sogar mit der Frage...ob eine Mukiku gut wäre, weil die Mutter sich doch wieder um das Kind kümmern müsse und somit keine Zeit zur Erholung hat...
also wichtig: Krankheit des Kindes, psychische Belastung der Mutter, aufgrund der Alleinerziehungsproblematik und der vollen Berufstätigkeit...
vom Arzt noch einmal bestätigen lassen und dazu schreiben, dass die Problematik bei sterbenden Kindern, die Alleinerziehung, die Krankheit des Kindes...das alles dazu beträgt, dass sie unbedingt mal mit dem Kind zusammen eine "Auszeit" benötigt und auch um gewappnet zu sein, wenn die Erkrankung des Kindes mal aus dem Ruder läuft (z.B. Asthmaanfall, psych.Probleme beim Kind usw.)
so würde ich das machen...
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Lg
Vrori
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LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Kicki
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Re: Mutterkindkur FRAGE n. Ablehnung
Hallo Miko,
es ist auch so, daß JEDE Mutter mit Kind/ern unter 12 Jahren alle 4 Jahre ein gesetzliches Recht auf eine Mutter-Kind-Kur hat. Es gibt verschiedene Einrichtungen (z.B. die Caritas), die einem bei der Antragstellung und ggf auch dem Widerspruch helfen.
Sie soll nicht aufgeben, denn sie hat Anspruch auf die Kur, als Alleinerziehender kann man sogar in Ausnahmefällen auch vorgezogen werden, also vor Ablauf der 4 Jahre seit der letzten Kur wieder einen Antrag stellen, hängt dann halt von persönlichen Belastungen und Indikationen ab.
lg
Kicki
es ist auch so, daß JEDE Mutter mit Kind/ern unter 12 Jahren alle 4 Jahre ein gesetzliches Recht auf eine Mutter-Kind-Kur hat. Es gibt verschiedene Einrichtungen (z.B. die Caritas), die einem bei der Antragstellung und ggf auch dem Widerspruch helfen.
Sie soll nicht aufgeben, denn sie hat Anspruch auf die Kur, als Alleinerziehender kann man sogar in Ausnahmefällen auch vorgezogen werden, also vor Ablauf der 4 Jahre seit der letzten Kur wieder einen Antrag stellen, hängt dann halt von persönlichen Belastungen und Indikationen ab.
lg
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Re: Mutterkindkur FRAGE n. Ablehnung
hallo,
das ist ja die Crux...der Anspruch ist gesetzlich geregelt...aber trotzdem müssen die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein..und da mauern die KKn ganz heftig...
von daher...die Krankheiten mit Hilfe des Doktors auch auf das Kind ausweiten..
viel Erfolg
LG
Vrori
das ist ja die Crux...der Anspruch ist gesetzlich geregelt...aber trotzdem müssen die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein..und da mauern die KKn ganz heftig...
von daher...die Krankheiten mit Hilfe des Doktors auch auf das Kind ausweiten..
viel Erfolg
LG
Vrori
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