hallo,
ich bins mal wieder mit einer Frage!
ich habe, falls sich noch jemand erinnert, eine befristete volle erwerbsminderung! und ich habe beim arbeitgeber--der mich ja eigentlich loshaben wollte durch aufhebugnsvertrag--aber ohne abfindung---meinen urlaubsanspruch geltend gemacht wegen krankheit.
ich habe ihm (leider keine kopie gemac ht, weil damals noch komplett wirr ), vor ca. 1,5 jahren ein anschreiben zugeschickt, worin ich wegen krankheit meinen urlaubsanspruch verlängern ließ.
er hat darauf natrülich nicht reagiert.
als ich meinen rentenbescheid per einschreiben hinschickte(tip von hier), machte ich im gleichen anschreiben nochmal auf meinen urlaubsanspruch aufmerksam. ich gab auch das eugh urteil an. das war in 08/10!!!
ich habe keine reaktion vom ag erhalten!
heute!!!! erhielt ich ein schreiben von ihm, daß sie meine urlaubsanspruch für 2009 ausgerechnet hätten, mir würden 10 monate zustehen, weil ich ja ab 1.11.10 die befristete erwerbsminderugnsrente erhalten würde.
mein arbeitsverhältnis würde ja ruhen und somit auch mein urlaubsanspruch!
wohlgemerkt, mein ag ist öffentlicher dienst!
ich war ja damals schon mal bei einem anwalt wegen dem aufhebungsvertrag---war aber ja eine pfeife.
ich habe damals nicht zugestimmt und habe somit mein arbeitsverhältnis ja noch.
ich habe heute ein fax hingeschickt mit dem hinweis auf das einschreiben vom august 2010, in dem ich schon auf das eugh urteil verwies!
ob ich irgendeine reaktion bekomme, weiß ich nicht!
ich habe jetzt irgendwo bei domo/dopa gelesen....urlaubsabgeltung!
ich liege doch richtig, daß der urlaub aufläuft,
bin gleich wieder unsicher geworden und zitter jetzt hier rum.
vielen dank fürs lesen.
rosenreslie
wegen urlaubsanspruch
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- Boo
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Re: wegen urlaubsanspruch
Liebes resli,
du weißt ja, wir beide haben in etwa die gleiche Sachlage.
Ich setze dir Links, dort steht alles recht gut beschrieben.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... post726200
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechu ... kungen.php
Ich habe ebenfalls die befr. volle EM Rente bis zum Juni 2012. Da ich ebenso wie du noch meinen Arbeitsvertrag habe, - bin auch im öffentlichen Dienst - habe ich zur Zeit noch keinen Anspruch auf meine Urlaubabgeltung, da der Arbeitsvertrag ruht.
Ich werde Ende des Jahres zur Rentenberatung gehen und meinen vorgezogene Altersrente für Juli 2012 beantragen. Das resultiert aus meinem Alter - werde im September 60 & den GdB von 60 + "G" . Wenn dieser Umstand Eintritt ist mein Arbeitsverhältnis erloschen und ich werde zur gegebener Zeit schriftlich meinen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung meinen Arbeitgeber zukommen lassen.
Es handelt sich bei mir um das Jahr 2010, 2011 & anteilmäßig 2012. Die 5 Tage GdB müssen mit einbezogen werden. Ich hoffe, dass ein kleines Sümmchen dabei herausspringt.
Dir alles Gute !

du weißt ja, wir beide haben in etwa die gleiche Sachlage.

http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... post726200
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechu ... kungen.php
Ich habe ebenfalls die befr. volle EM Rente bis zum Juni 2012. Da ich ebenso wie du noch meinen Arbeitsvertrag habe, - bin auch im öffentlichen Dienst - habe ich zur Zeit noch keinen Anspruch auf meine Urlaubabgeltung, da der Arbeitsvertrag ruht.
Ich werde Ende des Jahres zur Rentenberatung gehen und meinen vorgezogene Altersrente für Juli 2012 beantragen. Das resultiert aus meinem Alter - werde im September 60 & den GdB von 60 + "G" . Wenn dieser Umstand Eintritt ist mein Arbeitsverhältnis erloschen und ich werde zur gegebener Zeit schriftlich meinen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung meinen Arbeitgeber zukommen lassen.
Es handelt sich bei mir um das Jahr 2010, 2011 & anteilmäßig 2012. Die 5 Tage GdB müssen mit einbezogen werden. Ich hoffe, dass ein kleines Sümmchen dabei herausspringt.

Dir alles Gute !

Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: wegen urlaubsanspruch
Liebes rosenresli,
die liebe @Boo hat dir schon alles Wichtige verlinkt
Dein Arbeitsvertrag RUHT ja nur, aktuell mindestens bis zum Ablauf der Zeitrente, es sei denn dein AG hat da "keine Lust mehr drauf" und kündigt deinen Vertrag in dieser Zeit (das KANN er jederzeit tun!), DANN steht dir rückwirkend der gesamte U-Anspruch als Abgeltung zu, weil du ja wegen Krankheit /EM-Rente deinen Urlaub VOR ENDE des Arbeitsvertrages NICHT mehr nehmen konntest
Bis DAHIN braucht dein AG dir NIX auszahlen, es ist doch noch OFFEN wann dein Arbeitsverhältnis wirklich ENDET und ob du da VORHER noch deinen aufgelaufenen Urlaub nehmen kannst, während Krankheit und EM-Renten-Bezug KANN man KEINEN bezahlten Urlaub nehmen, das verjährt aber auch nicht mehr (zumindest der gesetzliche Anspruch + 5 Tage pro Jahr bei Schwerbehinderung), es kann dir also EGAL sein wie lange das noch dauert
Beim Dopa wurde das Arbeitsverhältnis (lt. Arbeitsvertrag!) mit Eintritt in die unbegrenzte EM-Rente "automatisch aufgelöst" und er bekam dann auch problemlos (und SEHR schnell!) das Geld für die Urlaubsabgeltung überwiesen, bei ihm ging es um Urlaubsansprüche rückwirkend ab 2006 (!!!), da kam ein hübsches Sümmchen zusammen
Leider streckte (bei uns) sofort das H4-Amt "die Krallen danach aus", da sind wir zur Zeit immer noch am "Meutern", denn DAS sehen wir GAR NICHT ein, dass die das nun ALLES verrechnen wollen, für diesen Zweck hat der EU-Gerichtshof DAS SICHER NICHT beschlossen
Ohne das langwierige Renten-Theater wären wir jetzt NICHT in H4, dann hätten die das auch NICHT bekommen, NÖÖÖ, das sehen wir überhaupt NICHT ein und gehen da notfalls gerichtlich gegen vor, es KANN nicht sein, dass solche Entschädigungsleistungen für die (H4-freie !) Vergangenheit einfach vom AMT abkassiert werden dürfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma

die liebe @Boo hat dir schon alles Wichtige verlinkt

Das bringt NIX wenn du deinen AG deswegen dauern anmahnst, der Anspruch (auf die Urlaubsabgeltung für die vergangenen Jahre seit Beginn deiner AU) entsteht ERST DANN, wenn das Arbeitsverhältnis ENDGÜLTIG ENDET und das ist ja bei dir noch gar nicht der Fallich habe heute ein fax hingeschickt mit dem hinweis auf das einschreiben vom august 2010, in dem ich schon auf das eugh urteil verwies!


Dein Arbeitsvertrag RUHT ja nur, aktuell mindestens bis zum Ablauf der Zeitrente, es sei denn dein AG hat da "keine Lust mehr drauf" und kündigt deinen Vertrag in dieser Zeit (das KANN er jederzeit tun!), DANN steht dir rückwirkend der gesamte U-Anspruch als Abgeltung zu, weil du ja wegen Krankheit /EM-Rente deinen Urlaub VOR ENDE des Arbeitsvertrages NICHT mehr nehmen konntest

Bis DAHIN braucht dein AG dir NIX auszahlen, es ist doch noch OFFEN wann dein Arbeitsverhältnis wirklich ENDET und ob du da VORHER noch deinen aufgelaufenen Urlaub nehmen kannst, während Krankheit und EM-Renten-Bezug KANN man KEINEN bezahlten Urlaub nehmen, das verjährt aber auch nicht mehr (zumindest der gesetzliche Anspruch + 5 Tage pro Jahr bei Schwerbehinderung), es kann dir also EGAL sein wie lange das noch dauert

Beim Dopa wurde das Arbeitsverhältnis (lt. Arbeitsvertrag!) mit Eintritt in die unbegrenzte EM-Rente "automatisch aufgelöst" und er bekam dann auch problemlos (und SEHR schnell!) das Geld für die Urlaubsabgeltung überwiesen, bei ihm ging es um Urlaubsansprüche rückwirkend ab 2006 (!!!), da kam ein hübsches Sümmchen zusammen

Leider streckte (bei uns) sofort das H4-Amt "die Krallen danach aus", da sind wir zur Zeit immer noch am "Meutern", denn DAS sehen wir GAR NICHT ein, dass die das nun ALLES verrechnen wollen, für diesen Zweck hat der EU-Gerichtshof DAS SICHER NICHT beschlossen


Ohne das langwierige Renten-Theater wären wir jetzt NICHT in H4, dann hätten die das auch NICHT bekommen, NÖÖÖ, das sehen wir überhaupt NICHT ein und gehen da notfalls gerichtlich gegen vor, es KANN nicht sein, dass solche Entschädigungsleistungen für die (H4-freie !) Vergangenheit einfach vom AMT abkassiert werden dürfen...


Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: wegen urlaubsanspruch
vielen dank für eure antworten.
eigentlich weiß ich es ja selber, hab ja damals sogar den link gefunden, aaaber ruckizucki hab ich mich wieder einschüchtern lassen!
er hat heute wortwörtlich geschrieben, ihr arbeitsverhältnis ruht und somit auch der urlaubsanspruch!
für 2009 bis zum eintritt der zeitrente ergibt sich.....blablabal urlaubstage. also für 10 monate, weil rentenbeginn der 1.11. war!
ich weiß schon selber, daß ich meine überstunden und meinen urlaubsanspruch erst in anspruch nehmen kann, wenn ich entweder wieder arbeite oder aber das arbeitsverhältnis beeendet wird!
und doch hab ich mich gleich wieder verunsichern lassen!
tausend dank an euch lieben,
ich habe aber auch gelesen bei tante google, daß manche arbeitgeber erst vor gericht
dazu "gezwungen " werden können!
freiwillig macht mein arbeitgeber nichts! da hätten sie ja auch damals die aufhebung attraktiver machen müssen. war ja sogar beim anwalt deswegen. aber nüscht!
keine abfindung, weil wir frau rosenreslie ja gaaar nicht loswerden wollen. hahaha!!!
deswegen diese immer wiederkehrenden schikanen!
-arbeitgeber-zuschuss zum krankengeld-----ich hatte keine ahnung----arbeitgeber nichts gesagt, als ich davon erfuhr, war die frist vorbei!
-aufhebung bis zum 31.4. ------2 tage vor meiner reha sollte ich zustimmen!!! habe mir bedenkzeit auserbeten, nichts da! jetzt oder nie! ich habe geantwortet über den anwalt, 1. bin ich so krank, daß ich erst mal auf reha muss, 2. ohne irgendeine abfindung sowieso nicht.
-dann der arbeitgeber, dann eben nicht
-arbeitslosen-arbeitgeber-blatt erst nach zweimaliger aufforderung dann mit fristsetzung, erst erledigt
und und und
danke ihr lieben
rosenreslie
eigentlich weiß ich es ja selber, hab ja damals sogar den link gefunden, aaaber ruckizucki hab ich mich wieder einschüchtern lassen!
er hat heute wortwörtlich geschrieben, ihr arbeitsverhältnis ruht und somit auch der urlaubsanspruch!
für 2009 bis zum eintritt der zeitrente ergibt sich.....blablabal urlaubstage. also für 10 monate, weil rentenbeginn der 1.11. war!
ich weiß schon selber, daß ich meine überstunden und meinen urlaubsanspruch erst in anspruch nehmen kann, wenn ich entweder wieder arbeite oder aber das arbeitsverhältnis beeendet wird!
und doch hab ich mich gleich wieder verunsichern lassen!
tausend dank an euch lieben,
ich habe aber auch gelesen bei tante google, daß manche arbeitgeber erst vor gericht

freiwillig macht mein arbeitgeber nichts! da hätten sie ja auch damals die aufhebung attraktiver machen müssen. war ja sogar beim anwalt deswegen. aber nüscht!
keine abfindung, weil wir frau rosenreslie ja gaaar nicht loswerden wollen. hahaha!!!
deswegen diese immer wiederkehrenden schikanen!
-arbeitgeber-zuschuss zum krankengeld-----ich hatte keine ahnung----arbeitgeber nichts gesagt, als ich davon erfuhr, war die frist vorbei!

-aufhebung bis zum 31.4. ------2 tage vor meiner reha sollte ich zustimmen!!! habe mir bedenkzeit auserbeten, nichts da! jetzt oder nie! ich habe geantwortet über den anwalt, 1. bin ich so krank, daß ich erst mal auf reha muss, 2. ohne irgendeine abfindung sowieso nicht.
-dann der arbeitgeber, dann eben nicht
-arbeitslosen-arbeitgeber-blatt erst nach zweimaliger aufforderung dann mit fristsetzung, erst erledigt
und und und
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rosenreslie
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Re: wegen urlaubsanspruch
Huhu Rosenresli
Der meint sogar, wenn er mich bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellt (nur sein Anliegen, ICH will arbeiten!!!) dann muss ich den Urlaub dafür opfern, da ich ja nun frei habe
Wohlgemerkt: Sowohl den alten Urlaub (für den ich ja gearbeitet habe), als auch den neuen
LG Gabi
Mein AG - auch öffentlicher Dienst - ist sogar noch besserwohlgemerkt, mein ag ist öffentlicher dienst!

Der meint sogar, wenn er mich bis zum Ende der Kündigungsfrist freistellt (nur sein Anliegen, ICH will arbeiten!!!) dann muss ich den Urlaub dafür opfern, da ich ja nun frei habe

Wohlgemerkt: Sowohl den alten Urlaub (für den ich ja gearbeitet habe), als auch den neuen

LG Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

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