habe am 22. März 2011 nach erfolgloser Reha meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Habe von der Reha eine Leistungseinschätzung in beiden Bereichen unter 3 Std. erhalten und der Rentenantrag erfolgte aufgrund eines Umdeutungsantrages der Rentenversicherungsanstalt.
Bei Antragstellung sagte mit der Mitarbeiter, dass es ganz schnell mit dem Bescheid gehen würde, da ja mein Versicherungsverlauf geklärt sei........
Und nun sitze ich hier und warte und warte und werde immer unruhiger.....
was habt Ihr für Erfahrungen mit der Anstalt in Berlin????
wie lange dauert es noch.....
- Amethyst
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Re: wie lange dauert es noch.....
Hallo skateway!
Bei mir (gleiche Situation wie bei Dir, d.h. aus der Reha mit unter 3 Stunden Erwerbsfähigkeit entlassen) kam der Bescheid bei der Erstbewilligung der Rente 7 1/2 Wochen nach Antragsstellung, der Weitergewährungsbescheid 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin.
Frage doch mal einfach mal freundlich nach, schriftlich, Musterbrief:
viewtopic.php?p=6915#p6915
Liebe Grüße
Annette
Bei mir (gleiche Situation wie bei Dir, d.h. aus der Reha mit unter 3 Stunden Erwerbsfähigkeit entlassen) kam der Bescheid bei der Erstbewilligung der Rente 7 1/2 Wochen nach Antragsstellung, der Weitergewährungsbescheid 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin.
Frage doch mal einfach mal freundlich nach, schriftlich, Musterbrief:
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: wie lange dauert es noch.....
Danke für die prompte Rückäußerung - werde mal meinen gesamten Mut zusammennehmen und da mal nachfassen!
Was ich immer noch nicht durchschaue ist, wann es eine Dauerrente gibt und, wenn man eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt, wie lange sie befristet wird.....
Was ich immer noch nicht durchschaue ist, wann es eine Dauerrente gibt und, wenn man eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt, wie lange sie befristet wird.....
- Amethyst
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Re: wie lange dauert es noch.....
Hallo skateway!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Du kannst für nähere Informationen zur Thematik auch mal hier stöbern:
viewtopic.php?p=4436#p4436
Liebe Grüße
annette
Schreibe den Brief so wie das Beispiel und gut ist, Mut ist dafür nicht wirklich erforderlich. Du hast Rechte, schließlich hast Du Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und hast Anspruch auf Leistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.skateway hat geschrieben:werde mal meinen gesamten Mut zusammennehmen und da mal nachfassen!
Laut Gesetz ist es so:Was ich immer noch nicht durchschaue ist, wann es eine Dauerrente gibt und, wenn man eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommt, wie lange sie befristet wird....
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Du kannst für nähere Informationen zur Thematik auch mal hier stöbern:
viewtopic.php?p=4436#p4436
Liebe Grüße
annette
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