Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

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Fichtenlaus
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Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Fr 15. Apr 2011, 13:32

Hallo,

nach meiner Reha musste ich einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am AL" bei der DRV und beim Arbeitsamt stellen.

Beim AA wurde ich vorstellig, Antrag wurde zurückgestellt, da ich AU bin und das auf längere Sicht. Mit dem Hinweis von der Sachbearbeiterin, daß alles erst mal von einem Arzt geprüft wird und dann werde ich wieder von ihnen hören.

In der Zwischenzeit hatte ich eine Einladung von der DRV zwecks Antrag auf Teilh. am AL, wobei auch dieser Sachbearbeiter zu dem Ergebnis kam, daß der Antrag zurückgestellt wird, bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren.(Widerspruch gegen Rentenablehnung)

Nun kam wieder eine Einladung vom Arb.Amt: eine gewisse Frau ... möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes der AfA ein abschließendes Gespräch über ihre gesundheitlich Leistungsfähigkeit führen.
Ich soll noch Bewerbungsunterlagen mitbringen.

Hatte gestern einen Termin bei meinem HA, dieser sagte mir, daß kein Arzt von der Arge bei ihm mal nach den neuesten Befunden nachgefragt hätte, ob die wohl s.... die sollen ihn mal anrufen. Auch bei meiner Rheumatologin wurde nicht nachgefragt.
Es gibt seit meiner Reha einiges was sich geändert d. h. verschlechtert hat. Das interessiert aber anscheinend diesen Amtsarzt nicht.

Heute bekam ich einen Brief vom VdK um Stellungnahme, (sie wurden von der DRV angeschrieben) ob ich meinen Widerspruch gegen die Rentenablehnung zurücknehmen werde.

Ich werde noch irre.

Liebe Grüße
Fichtenlaus

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Doppeloma
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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 16. Apr 2011, 17:25

Liebe Fichtenlaus, :koepfchen: :umarm:

da hast du ja auch wieder Einiges am Hals gerade, hatte gestern schon mal was geschrieben, aber wenn man es dann NICHT auch abschickt, dann passiert natürlich NIX :Verwirrt: :Hilfe:
In der Zwischenzeit hatte ich eine Einladung von der DRV zwecks Antrag auf Teilh. am AL, wobei auch dieser Sachbearbeiter zu dem Ergebnis kam, daß der Antrag zurückgestellt wird, bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren.(Widerspruch gegen Rentenablehnung)
Ja, das wurde beim Dopa damals auch so gemacht und in der Verhandlung am Sozialgericht wurde dieser :kack: dann "als Wohltat der DRV" wieder aus dem Hut gezaubert und gleich mal 2 Jahre verlängert, so war dann auch der Richter "überzeugt", dass der Dopa die Kage lieber zurücknehmen solle... :Ohnmacht:
Nun kam wieder eine Einladung vom Arb.Amt: eine gewisse Frau ... möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes der AfA ein abschließendes Gespräch über ihre gesundheitlich Leistungsfähigkeit führen.
Ich soll noch Bewerbungsunterlagen mitbringen.
Das klingt nach "Aktenlage-GA" und festgestellter (abgeschriebener???) Arbeitsfähigkeit, welche Schweigepflichtentbindungen hast du denn für den Amtsarzt unterschrieben oder hast du selber was abgegeben dafür :confused:
Hatte gestern einen Termin bei meinem HA, dieser sagte mir, daß kein Arzt von der Arge bei ihm mal nach den neuesten Befunden nachgefragt hätte, ob die wohl s.... die sollen ihn mal anrufen. Auch bei meiner Rheumatologin wurde nicht nachgefragt.
Fordere dir bitte schriftlich DIREKT beim Med. Dienst das GA an (§ 25 SGB X) und zwar Teil A UND Teil B, der SB darf NUR den Teil B bekommen mit der Leistungseinschätzung, in diesem Schreiben solltest du gleichzeitig darum bitten Kontakt zu deinem behandelnden Arzt XXX aufzunehmen, eine Schweigepflichtentbindung liegt ja bereits vor :ic_up:

Im Teil A steht dann auch drin wo der AfA-Arzt seine Erkenntnisse hergenommen hat, bei den behandelnden Ärzten wird (fast) NIE was angefordert, wenn es bei der DRV was zu holen gibt (Reha-Berichte /GA), dann schreiben die generell daraus ab und sparen sich die Untersuchung :ic_down:

Deshalb sollte man ja auch KEINE Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, damit eine persönliche Untersuchung stattfinden MUSS, ist aber jetzt nicht mehr zu ändern, allerdings sollte sich dein Arzt vielleicht mal direkt mit dem Med. Dienst der AfA in Verbindung setzen, DAS geht nämlich auch :lesen:
Es gibt seit meiner Reha einiges was sich geändert d. h. verschlechtert hat. Das interessiert aber anscheinend diesen Amtsarzt nicht.
GENAU DAS sollte dein Arzt dann dort mitteilen und eine persönliche Untersuchung zum aktuellen Gesundheitszustand verlangen, den SB geht das nichts an (der IST KEIN ARZT!!!), also erlaube dem bitte NICHT mit deinem Arzt zu sprechen :aha:
Heute bekam ich einen Brief vom VdK um Stellungnahme, (sie wurden von der DRV angeschrieben) ob ich meinen Widerspruch gegen die Rentenablehnung zurücknehmen werde.
Warum solltest du, diese Anfrage kommt meistens dann, wenn die sich gar nicht SOOO sicher sind und noch Einiges zur Klärung deines Widerspruches (ev. weitere GA beauftragen) gemacht werden MUSS :ic_up:

Ziehst du jetzt zurück, haben die keine Arbeit mehr damit und OHNE Ablehnungsbescheid für den Widerspruch kannst du auch NICHT wegen der Rente klagen, dann bleibt dir nur übrig, in einiger Zeit einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen.

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen, aber über diese Konsequenzen (bei Rücknahme des Widerspruches) sollte dich eigentlich zumindest auch der VDK aufklären, manchmal habe ich an deren Beratung und Hilfe auch so meine Zweifel :confused: :Gruebeln:

ICH persönlich würde den Widerspruch NICHT zurücknehmen und der DRV damit Arbeit ersparen, hast du eigentlich den Reha-Bericht auch selber vorliegen???

Liebe Grüße erst mal von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » So 15. Mai 2011, 15:09

Hallo und danke Doppeloma für deine Antworten und guten Tipps.

Habe einen neuen Volrstellungstermin bei der ARGE bei dem ich dann von der SB das Gutachten vom Amtsarzt bekomme. Gleicher Text gleiches Schreiben wie vorher.
Auch zwischenzeitlich sind keinerlei Anfragen bzgl.meiner jetzigen Gesundheit beim HA und Rheumadoc eingegangen.

Den Widerspruch zur Rentenablehung habe ich nicht zurückgenommen.

Hör mir das alles mal von der SB an (zusammen mit meinem Mann) und nehme das Gutachten mit. Schaun wir mal was der so schreibt. Werde meinen HA (ist aber sehr überlastet mal sehen ob er das macht) ansprechen wegen Verbindungsaufnahme mit dem med. Dienst.
Schweigepflichtentbindungen habe ich damals etliche unterschrieben - sei es bei der DRV bzw. ARGE.

Liebe Grüße an Doppeloma

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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Mai 2011, 16:17

Liebe Fichtenlaus, :koepfchen:

sind ja nicht so dolle Neuigkeiten, tut mir leid, dass es dir so schlecht geht :troesten: :umarm:
Habe einen neuen Volrstellungstermin bei der ARGE bei dem ich dann von der SB das Gutachten vom Amtsarzt bekomme. Gleicher Text gleiches Schreiben wie vorher.
Auch zwischenzeitlich sind keinerlei Anfragen bzgl.meiner jetzigen Gesundheit beim HA und Rheumadoc eingegangen.
Hattest du denn da was hingeschrieben und wenn ja WAS (???), ansonsten ist auch NICHT zu erwarten, dass die da noch irgendwas machen, wenn der Amtsarzt sein GA einmal FERTIG hat, dann "HAT ER FERTIG", danach fragen die nicht mehr irgendwo bei Ärzten an :confused: :Gruebeln:

Der SB KANN dir NUR den Teil B des Gutachtens geben, da steht aber NICHT drauf, WO der Amtsarzt seine Erkenntnisse hergenommen hat, DAS steht NUR IM TEIL A drin, den DARF der SB NICHT bekommen, weil da auch deine Krankheiten drinstehen!!!
Den Teil A MUSST du dir selber beim Medizinischen Dienst der AfA anfordern, kannst du dir auch direkt dort abholen, wenn das nicht zu umständlich für dich ist, sonst eben schriftlich.
Wenn der SB-Termin im gleichen Gebäude stattfindet, wo auch der Med. Dienst "sitzt" wäre das z.B. eine gute Gelegenheit, ich weiß ja nicht wie das bei deiner AfA organisiert ist, bei uns wäre das KEIN Problem.

Hingehen, Ausweis vorlegen Gutachten Teil A (Kopie) verlangen und NICHT abwimmeln lassen, du hast ein RECHT darauf :ic_up:
Den Widerspruch zur Rentenablehung habe ich nicht zurückgenommen.
Das ist GUT so, die sollen ruhig noch was arbeiten mit deinem Antrag, warst du wegen der Rente schon mal beim DRV-Gutachter, weiß ich jetzt gerade nicht mehr ... :confused: :Gruebeln:
Hör mir das alles mal von der SB an (zusammen mit meinem Mann) und nehme das Gutachten mit. Schaun wir mal was der so schreibt.
SEHR GUT, dass du NICHT ALLEINE hingehen wirst :ic_up:

Wann hast du denn den Termin, du solltest auch auf KEINEN Fall direkt eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) SOFORT unterschreiben, sondern erst mal "zur Prüfung mitnehmen", hast du DAVON schon mal was gehört :confused: :Gruebeln:

Der Teil B (den der SB bekommt) wird NICHT sehr ergiebig sein, da steht NUR drin in welchem Rahmen (Arbeitsschwere/ Arbeitsbedingungen /Arbeitszeit) du tauglich für den Arbeitsmarkt bist / sein sollst, zu gesundheitlichen Sachen DARF da NIX Konkretes drinstehen, weil es den SB NIX angeht :lesen:

Darum sollst du dir ja den Teil A besorgen, den bekommt der SB NICHT, kann er dir also auch NICHT geben :ic_up:
Werde meinen HA (ist aber sehr überlastet mal sehen ob er das macht) ansprechen wegen Verbindungsaufnahme mit dem med. Dienst.
Wenn die Beschwerde erst Wochen später kommt, wird es auch nicht mehr viel bringen, überlastet sind die Ärzte alle, DU ALLEINE kannst aber gegen dieses Gutachten nicht viel ausrichten, denn "Widerspruch" KANN man gegen eine ärztliche Stellungnahme nicht einlegen :ic_down:
Schweigepflichtentbindungen habe ich damals etliche unterschrieben - sei es bei der DRV bzw. ARGE.
Du bist doch noch gar nicht bei der ARGE, du bekommst ALGI nach § 125 (SGB III) und bist bei der Agentur für Arbeit (AfA), die ARGE (jetzt Job Center) ist für H4 (SGB II) zuständig, das sind zwei völlig verschieden "Schuhe" (und unterschiedliche Gesetzes-Grundlagen!!!) :lesen:

Durch diese Schweigepflichtentbindungen hast du den "Weg frei gemacht" für das GA nach "Aktenlage", meist holen die sich NUR was bei der DRV und das ist ja oft NICHT unbedingt positiv ausgefallen, das "übernehmen" die dann gerne und FERTIG ist das GA mit "Arbeitsfähigkeit" :Verwirrt: :Hilfe:

Es IST jetzt NICHT mehr zu ändern, das siehst du schon richtig, schlimm finde ich aber, dass sich KEINER richtig merkt WEM er da nun was erlaubt hat, du würdest doch auch nicht "unbesehen" unterschreiben, dass "irgendwelche Leute" (A/ B/C, viele, viele) dein Konto bei der Bank abräumen dürfen :Verwirrt: :confused: :Gruebeln:

Mit Gesundheitsdaten (Schweigepflichtentbindungen) sollte man ebenso sorgsam umgehen, auch da entscheidet man FREIWILLIG WER WAS WO anfordern DARF, zumindest "rein theoretisch", beim EM-Renten-Antrag bleibt einem nicht viel übrig, sonst können die den ja GAR NICHT bearbeiten!

Bei ALLEN anderen Stellen sollte man da allerdings SEHR genau hinschauen, wenn du NUR deinen Arzt freigegeben hättest, dann wäre DAS wahrscheinlich ganz anders gelaufen, was NICHT heißt, dass die den tatsächlich angeschrieben hätten :grinser:

Aber dann wäre eben KEINE "Aktenlage" DA gewesen und man hätte dich persönlich beim Arzt untersuchen MÜSSEN, so war es für die AfA natürlich einfacher UND billiger, mit dem Akten-Ergebnis musst du jetzt irgendwie klarkommen... :Ohnmacht:

Wenn du noch Infos brauchst, was dich an deinem Termin erwarten könnte (EGV ???), dann melde dich, auch für deinen Mann (als Beistand!!!) kann es wichtig sein, zu wissen worum es überhaupt geht, die SB klären da eher NICHT korrekt drüber auf :Heiss:

Jetzt erst mal einen ruhigen Restsonntag und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Mo 16. Mai 2011, 11:53

Hallo liebe Doppeloma,

gleich nachdem ich mein erstes Anschreiben von der AfA bekommen habe, hab ich ein Schreiben an die AfA z. Hd. medizinischen Dienst verfasst und um das Gutachten gebeten, sogleich darauf hingewiesen, dass der MD mit meinem HA und Rheumadoc Kontakt aufnimmt, weil sich seit der Reha
mein Krankheitheitszustand verschlechtert bzw.verändert hat.

Noch eine Frage: Was bedeutet (EGV???).

LG
Fichtenlaus

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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 16. Mai 2011, 17:10

EGV = Eingliederungsvereinbarung
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Mi 18. Mai 2011, 09:06

Hallo,
ich (mit meinem Mann) war heute bei der AfA.

Dort wurde mir nahegelegt eine EGV zu unterschreiben, da ich ansonsten kein ALG mehr bekomme,weil wenn ich mich dem AM nicht zur Verfügung stelle, die Zahlung sofort eingestellt wird.

Wir verstehen das nicht, mein Rentenantrag ist gestellt, zwar im Widerspruch, bin von der Reha als AU entlassen worden, die Arbeitsfähigkeit muss noch überprüft werden, bin auf Dauer von meinem HA AU geschrieben und muss trotzdem nach Arbeit suchen.

Ich muss im Monat 4 Bewerbungen nachweisen.
Wir dachten, lt. §125 SGB III bekomme ich ALG auch wenn ich AU bin. Dieser § trifft aber nach Aussage der SB der AfA nicht für mich zu, weil mein Rentenantrag abgeleht wurde.

Das Gutachten vom med. Dienst der AfA ist nach nach Aktenlage lt. Rehabericht erstellt worden (wie sich heute herausgestellt hat schon im Januar). Der Gutachter von der Afa hat keine neuen Erkundigungen bei meinem HA und Rheumadoc gemacht bezüglich meiner Krankheit.

Ich habe darum zwar gebeten(27.04.11) , daß er sich bei meinen Ärzten erkundigt, weil sich einiges seit meiner Reha verschlechtet hat, aber das war zu spät. Ich bin dummerweise davon ausgegangen, daß das eigentlich selbstverständlich ist, aber es wurde wie halt immer nur "übernommen".

Ein neues Gutachten kann nur nach 6 Monaten erstellt werden, und da muss ich nochmals nachweisen daß es mir schlecht geht, bzw. ich soll einen Verschlechterungsantrag beim Vers.Amt stellen. Habe jetzt 50 unbefristet.

Schreiben von der DRV: Antrag auf Leist. z. Teilh. am ALeben
...... in Ihrer Rentenangel. ist ein Widerspruchsverfahren anhängig.
Das Ergebnis diese Verf. wird Grundlage für die weitere Beurteilung in der Rehabilitationsangelegenheit sein.
Wir werden deshalb Ihren Antrag auf Leistungen z. Th. a. AL bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren zurückstellen und anschließend unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Von diesem Schreiben soll ich eine Kopie machen und an die Afa senden.

Nochmal: Ich möchte nun unbedingt nach § 125 SGB III eingestuft bzw. behandelt werden und werde dies auch bei der AfA deutlich vorbringen.
Was soll ich tun wenn daraufhin meine Zahlungen eingestellt werden?
Muss ich dann vor das Sozialgericht, wenn ja, auf welchem Weg?

Für Hilfe bin ich wie immer sehr dankbar
liebe Grüße sendet Fichtenlaus

Fulgora

Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 18. Mai 2011, 11:51

Hallo,
Dieser § trifft aber nach Aussage der SB der AfA nicht für mich zu, weil mein Rentenantrag abgeleht wurde.
Das möchte die Afa gerne so, aber solange du im Widerspruch bist ist der Antrag NICHT rechtskräftig abgeleht.
Ein wichtiges Urteil dazu ist das Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat.

Wie lange hast du schon den Bescheid auf ALG 1?

Wenn unter 4 Wochen erstmal Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei die Schlussformulierung:
Generell ist die Frage nach meiner Arbeitswilligkeit mit „JA“ !! zu beantworten, denn die Frage gilt für die Zeit nach einer eventuellen Gesundung und ist keine Frage, die sich auf den jetzigen Zustand bezieht.

Der für eine Bewilligung nach §125 nötige Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde bereits im xxxxx bei der DRV-Bund gestellt und befindet sich derzeit in im Widerspruchsverfahren. Daher sind alle bisherigen ärztlichen Gutachten bis zu einer endgültigen Klärung als nicht gegeben anzusehen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, das ich davon ausgehe, daß unabhängig von der Einlegung dieses Widerspruchs die Leistungen die mit dem Bescheid vom xx.xx.xxxx zugesichert wurden, weiterhin gezahlt werden.
Widerspruch zahlt die Rechtschutz in den seltensten Fällen, daher ist es am sinnvollsten einen Widerspruch entweder selbst zu formulieren oder aber dieses für kleines Geld über einen Sozialverband laufen zu lassen.
Sollte es zu einer Klage kommen, erst mit der RS-Versichrung abklären was und wie weit dieses gedeckt ist.

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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 19. Mai 2011, 01:06

Liebe Fichtenlaus, :koepfchen:

das lief ja nicht so wirklich gut, aber die EGV hat mit deinem Anspruch auf ALG erst mal GAR nichts zu tun, man ist auch NICHT verpflichtet DAS zu unterschreiben, denn das ist ein Vertrag und Verträge unterschreibt man FREIWILLIG oder GAR NICHT :ic_down:
Dort wurde mir nahegelegt eine EGV zu unterschreiben, da ich ansonsten kein ALG mehr bekomme,weil wenn ich mich dem AM nicht zur Verfügung stelle, die Zahlung sofort eingestellt wird.
DAS IST GELOGEN (!!!), komisch, dass wir früher mal völlig OHNE diesen Wisch ausgekommen sind, wenn wir bei der AfA wegen Arbeitslosigkeit gemeldet waren (ich weiß, dass du deinen Arbeitsplatz noch hast, ICH habe MEINEN AUCH IMMER NOCH!!!) :nein:
Da hat man uns doch tatsächlich auch noch zugetraut, dass wir uns aus eigenem Antrieb um eine andere Arbeit bemühen, dem AM hast du dich im Übrigen bereits mit der Unterschrift auf dem ALG-ANTRAG zur Verfügung gestellt, eine EGV ist dafür NICHT notwendig und überhaupt NICHT Leistungsrelevant :Verwirrt: :ic_down:

Wenn du das NICHT unterschreibst, KANN man dein ALG NICHT einstellen, über diese Aussage des SB würde ich mich in Nürnberg beschweren, du hast doch deinen Mann als Zeugen DAFÜR, dass du Quasi zur Unterschrift erpresst wurdest :Heiss:
Daher würde ich diese EGV (über Nürnberg) für nichtig erklären, magst du mir die per PN schicken (???), ich setze dir da gerne ein entsprechendes Schreiben auf, die Inhalte sind oft zusätzlich rechtswidrig, aber dazu müßte ich das mal lesen können :ic_down:
Wir dachten, lt. §125 SGB III bekomme ich ALG auch wenn ich AU bin. Dieser § trifft aber nach Aussage der SB der AfA nicht für mich zu, weil mein Rentenantrag abgeleht wurde.
Dein Renten-Antrag befindet sich im Widerspruch und ist daher weiterhin OFFEN (die Ablehnung ist NICHT rechtskräftig geworden, weil du sie ja durch deinen Widerspruch in Frage gestellt hast!!!), der SB soll sich mal die Dienstanweisungen zum § 125 durchlesen, DAS sind SEINE Arbeitsgrundlagen, nach denen er sich zu richten hat. :aha:
Das Gutachten vom med. Dienst der AfA ist nach nach Aktenlage lt. Rehabericht erstellt worden (wie sich heute herausgestellt hat schon im Januar). Der Gutachter von der Afa hat keine neuen Erkundigungen bei meinem HA und Rheumadoc gemacht bezüglich meiner Krankheit.
WAS steht denn da NUN KONKRET drin, zu deiner Arbeitsfähigkeit :confused: , hast du den Teil B (als Kopie) vom SB bekommen, sonst kann der SB dir ja viel erzählen :confused: :Gruebeln:
Wenn die Reha dich (WANN war das ???) AU entlassen hat, KANN der Amtsarzt doch NICHT OHNE Untersuchung entscheiden, dass du jetzt Arbeitsfähig bist und in welchen konkreten Rahmen :Verwirrt: :Hilfe: :keule:
Ein neues Gutachten kann nur nach 6 Monaten erstellt werden, und da muss ich nochmals nachweisen daß es mir schlecht geht, bzw. ich soll einen Verschlechterungsantrag beim Vers.Amt stellen. Habe jetzt 50 unbefristet.
Na PRIMA, die 6 Monate sind ja bald rum, wenn dieses Gutachten schon im Januar erstellt wurde :grinser: , ein GdB sagt NICHTS über die Arbeitsfähigkeit auf dem AM aus, es gibt Leute mit GdB 100, die arbeiten problemlos Vollzeit :Verwirrt: Sollte SB eigentlich WISSEN, dass dies für deine Vermittlung an sich "völlig Banane ist", außer , dass du ab GdB 50 in die Reha-Abteilung der AfA gehörst (bist du bei einem Reha-SB ???) :Gruebeln:
Von diesem Schreiben soll ich eine Kopie machen und an die Afa senden.
Was wollen die damit, das liegt doch "auf Eis" bis zur Enscheidung über die EM-Rente :confused:
Nochmal: Ich möchte nun unbedingt nach § 125 SGB III eingestuft bzw. behandelt werden und werde dies auch bei der AfA deutlich vorbringen.
Du BEKOMMST GERADE ALGI auf Grundlage des § 125 (!!!), sonst würdest du aktuell überhaupt KEIN ALG bekommen, da du ja einen Arbeitsplatz HAST, da bekommt man normalerweise KEIN ALGI (NUR NACH einer Aussteuerung aus dem Krankengeld, WEIL weiterhin "verminderte Leistungsfähigkeit" gemäß § 125 SGB III vorliegt!) :Verwirrt: :Hilfe:

Je MEHR du betonst, dass du krank bist und dich GAR NICHT bewerben KANNST und WILLST, auch weil du ja noch eine Arbeit hast, umso eher wird man dir das ALG tatsächlich streichen wollen, denn auch für den § 125 MUSST du (fiktive) Arbeitsbereitschaft zeigen, das heißt DU TUST SO ALS OB oder es gibt KEIN Geld mehr von der AfA, SO sind nun mal die Regeln :lesen:

Du brauchst zunächst mal (IMMER NOCH!!!) das Gutachten von der AfA, damit du erst mal Bescheid weißt, WAS da wirklich drin steht, ansonsten kannst du an der aktuellen Situation nicht viel ändern :Verwirrt: :Hilfe:

Außerdem sollten wir versuchen diese EGV "vom Tisch zu bekommen", das ist ein Vertrag zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und den hast du unterschrieben :Heiss:
Das bekommt man nicht SOOO leicht weg, denn eine Unterschrift auf einen VERTRAG leistet man normalerweise freiwillig oder GAR NICHT, diese EGV ist nun aber GÜLTIG und du hast dich (zunächst mal) an DAS zu halten, was da drin steht, du warst ja damit (unter Druck) "einverstanden"... :Ohnmacht:
Was soll ich tun wenn daraufhin meine Zahlungen eingestellt werden?
Wird die Zahlung eingestellt MUSS das auch VORHER entsprechend (mit Rechtsgrundlage) begründet werden, erst wenn man diese Gründe KENNT, KANN man darauf reagieren, der erste Schritt ist dann natürlich der Widerspruch dagegen.

Es tut mir wirklich leid, dass dein Termin so bescheuert gelaufen ist, ist denn dein Mann bereit diesen Druck zu bezeugen, den man auf dich ausgeübt hat wegen der EGV, hat man dir überhaupt irgendwas dazu erklärt (wozu das gut sein soll), wurde der Inhalt mit dir besprochen, hast du wirklich ALLES auch verstanden, VOR der Unterschrift :confused: :Gruebeln:

Macht euch bitte ein Gesprächs-Protokoll von dem Termin, solange alles noch frisch ist, mal sehen. ob sich da noch was retten läßt und besorge dir das KOMPLETTE Gutachten DIREKT beim Med. Dienst deiner AfA, NICHT über SB-Umwege (Weiterleitung), dann sehen wir weiter :troesten: :koepfchen:

NUR aus dem GA KANN man entnehmen, ob deine aktuelle "Behandlung" dem § 125 entspricht oder NICHT, denn im Rahmen deiner (vom Amtsarzt im Januar) festgestellten "Restleistungsfähigkeit" bist du nun mal aktuell verpflichtet, dich dem AM zur Verfügung zu stellen (auch DAS hast du SO unterschrieben!) :ic_up:
Dazu gehören gegebenenfalls auch Bewerbungen, ob die sinnvoll sind oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt (uns ALTE UND KRANKE will sowieso KEINER einstellen, das dürfte also dein geringstes Problem sein/werden), außerdem kannst/musst du natürlich (in deinen eventuellen Bewerbungen) auf dein aktuell noch bestehendes Arbeitsverhältnis und die damit verbundene (vermutlich ziemlich lange?) KÜ-Frist hinweisen :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
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Re: Rentenantrag-ALG §125-Teilhabe am Arbeitsleben

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 19. Mai 2011, 12:05

Hallo,

naja, dann hat man dich ja ähnlich wie mich behandelt...zur Unterschriftsleistung auf diese ominöse EGV wollte er mich auch zwingen...ich müßte die unterschreiben...und auf meinen Einwand, dass ich mich erst darüber informieren möchte und auch sicher richtig wissen möchte, dass alles so rechtens ist und ich länger zeit zum lesen benötige, gab er mir zur Antwort: ich hätte doch Zeit genug, hier an seinem Schreibtisch das durchzulesen und dann zu unterschreiben...
er druckte das Dingens also aus...wir gingen die Zielvereinbarung durch..es mußte noch was geändert werden...ich nahm meinen Kuli aus der Tasche, ich konnte richtig merken, wie er jetzt "freudig" reagierte...und hab mir dann auf meiner Akte notiert, was er bzgl. der Unterschrift auf der EGV gesagt hat...
daraufhin konnte ich die EGV ohne Unterschrift mit nach Hause nehmen, Termin 23.5., wenn ich die bis dahin nicht unterschrieben zurückgeschickt habe, ergeht eine VA...mit Sanktionen...soll er man schicken, dann kann ich wenigstens Widerspruch einlegen...
Diese Blödmänner dort..
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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